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Dokumente Übersetzen, Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweis bei Arbeite im Ausland

 
(@marcelsch)
Schon was gesagt Registriert

Liebes Forum,

für einen Unterhaltstitel für meine Tochter ( 8 ) besteht eine Beistandsschaft seitens des Jugendamt. Ich arbeite seit einiger Zeit im Ausland. Zur Ermittlung des Korrekten Unterhaltes habe ich meine Gehaltsnachweise sowie meinen Arbeitsvertrag zum JA gesandt. Die Behörde teilte mir mit, ich solle die Dokumente übersetzen (lassen?), da diese das intern nicht kann.
Ist dies zulässig, kann die Behörde das verlangen? Wenn ja, muss es eine beglaubigte Übersetzung/Kopie sein.

Danke,

M.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2014 22:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich weiß nicht, ob sie darauf einen Anspruch haben aber ich würde es einfach selbst übersetzen.
Wenn sie es dann nicht glauben ist das nicht dein Problem. Dann sollen sie es auf eigenen Kosten nachprüfen. Du kannst ja noch anbieten, dass du die Kosten erstattest, wenn du gelogen hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2014 22:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also die Amtssprache ist nun mal Deutsch. Mag sein, dass bei englischen Verträgen mal ein Auge zu gedrückt wird, aber alles Andere halte ich auch für zu viel verlangt.

Mir werden bspw. Dokumente in serbisch vorgelegt. Da verlange ich eine Übersetzung von einem zugelassenen Dolmetscher, wenn ein erheblicher Vorteil verlangt wird oder behelfe mir mit Google, wenn nur ein paar Begriffe benötigt werden. Aber idR ist das ein berechtigtes Interesse.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 00:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Amt will was von ihm, nicht er vom Amt. (Ok, stimmt nicht ganz)
Und er will auch keinen Vorteil.
Und in seinem Land ist die Amtssprache nicht Deutsch.

Jedenfalls solltest du dich nicht selbst ans JA wenden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.03.2014 08:03
(@marcelsch)
Schon was gesagt Registriert

Ich will wirklich keinen Vorteil.
Mir geht es darum, zu fragen, ob von mir eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird oder nicht. Das JA meint lediglich, ich solle eine Übersetzung zukommen lassen (Was auch immer damit gemeint ist). Ich frage lediglich, wie ich eine solche Aufforderung zu interpretieren und verstehen habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2014 09:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das haben wir schon verstanden nur hat hier keiner eine klare Ja oder Nein Antwort und vermutlich gibt es die auch nicht.

Die Erfahrung zeigt nur, dass man als Vater beim JA noch nie eine Belohnung dafür bekommen hat, wenn man immer brav das macht, was die von einem wollen.

Meinen Rat hast du jedenfalls schon bekommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.03.2014 09:20
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

selbstverständlich bin ich auch keine Expertin.

Aber das JA hat keine amtliche Übersetzung verlangt, also übersetze es ihnen, schick es ihnen und wenn sie was wollen werden sie sich melden. Aus meiner Erfahrung sind amtliche Übersetzungen in der Regel auch nicht besser (manchmal sehr eigenartiges Deutsch) als einfache, nur teurer und natürlich amtlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2014 09:56