Liebe Gemeinde,
ich brauche eure Hilfe bezüglich KU für mein 13- jähriges Kind.
Ich mache eine Ausbildung ( Erstausbildung!), die noch eine Weile andauern wird. Daher erhalte ich auch sehr wenig Geld ( ca. 500).
Trotz meines geringen Verdienstes wurde ich zur KU-Zahlung von über 300 € verurteilt.
Jetzt erst erfahre ich, dass man bei hohen Einkommensunterschieden viel weniger bis garnichts zahlen müsste.
Das Einkommen des Kindesvaters war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Verhandlung. Mein Anwalt erzählte mir auch ständig, es sei egal was er verdienen würde, und dass der betreuende Elternteil das 10-fache meines Einkommens haben müsste ( 6000 € nach allen Abzügen), damit ich überhaupt befreit werden würde oder zumindest weniger zahlen müsste.
Der KV verdient meines Wissens ca.3000 Brutto.
Hat irgendjemand Erfahrungen hinsichtlich Einkommensunterschieden und KU-Zahlungen gemacht? Was müsste er denn eurer Meinung nach Verdienen, dass ich wirklich zu 300€ KU zahlen müsste?
Was kann ich machen und wo finde ich einen Anwalt, der sich wirklich mit der Materie auskennt ?
Moin,
ich brauche eure Hilfe bezüglich KU für mein 13- jähriges Kind.
da habe ich gerade ein kleines Verständnisproblem wegen:
Im Dezember werde wir uns nach 2-jähriger Ehe ( Kurzehe ?? ) scheiden lassen.
Meine Frau arbeitet und ich studiere ( erhalte Ausbildungsförderungsgeld ).
Wir haben keine Kinder
Der KV verdient meines Wissens ca.3000 Brutto.
wer ist der KV - wenn nicht Du? Und warum jetzt plötzlich ein Einkommen von 3.000 EUR?
Ratlos
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
es ist der KV, der 3000€ verdient.
Was in dem anderen Thread steht, betrifft eine neue Ehe.
es ist der KV, der 3000€ verdient.
"Kindesväter" (KV) sind in der Regel unterhaltspflichtig für nicht von ihnen betreute Kinder.
Da Du nach Deinen eigenen Schilderungen hier ein Mann bist: Muss hier irgendwer verstehen, wer dieser 3.000 EUR verdienende "KV" sein soll und was er mit Dir und Deiner UH-Pflicht zu tun haben soll?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hmmm du hast recht. Das war alles so komsich formuliert...Bin ein wenig nervös, weil heute eine Zwangsvollstreckung in die Wohnung geflattert ist.
Ich lasse jetzt mal KV oder KM weg und beschreibe alles mit betreuender ( BET ) und KU- Verpflichteter- (KUZ ). Mein EX- Mann lasse ich ganz weg ( sonst ist der wirrwarr ganz groß ), da wir jetzt geschieden sind und keine Unterhaltspflichten bestehen.
Ich bin vom BET schon länger getrennt ( nicht geschieden ).
Das Kind lebt beim BET und ich habe Umgang.
Der BET verdient 3000€ und ich 600€.
Netto hat der BET sicherlich noch über 2000€. Mir bleiben nach Abzug der Kosten für meine Ausbildung usw. nur Minuszeichen übrig.
Jetzt, da ich geschieden bin, möchte ich eine Abänderungsklage mit folgenden Begründungen angehen.
1. Erstausbildung
2. BET verdient weitaus mehr als ich
Nur finde ich keinen Anwalt. Die bisherigen haben mir alle erzählt, dass der BET das 10-fache verdienen müsste. Ich Schulden für den KU aufnehmen müsste...
Moin,
damit ist nichts klarer:
Meine Frau arbeitet und ich studiere ( erhalte Ausbildungsförderungsgeld ).
Mein EX- Mann lasse ich ganz weg ( sonst ist der wirrwarr ganz groß ), da wir jetzt geschieden sind und keine Unterhaltspflichten bestehen.
Kannst Du Dich wenigstens mal entscheiden, ob Du nun Junge oder Mädchen sein möchtest?
Und ansonsten einfach die gängigen Bezeichnungen (ich, meine Ex-Frau, mein Ex-Mann, meine Ex-Freundin etc.) benutzen und mit Hilfe dieser Bezeichnungen klarstellen, wer genau von wem Geld haben möchte und wie das in den vergangenen 13 Jahren gehandhabt wurde? Sonst werden das hier Ratespiele, die niemand braucht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hm,
Meine Frau arbeitet und ich studiere ( erhalte Ausbildungsförderungsgeld ).
Der normalen Logik folgend bist Du: Mann
Mein EX- Mann lasse ich ganz weg ( sonst ist der wirrwarr ganz groß ), da wir jetzt geschieden sind und keine Unterhaltspflichten bestehen.
Und hier würde ich eher folgern: Frau :puzz:
Wat denn nu??
LG,
Mux
Hallo silsil,
es besteht ein Titel über KU, wann und in welcher Höhe wurde der ausgestellt?
Wurde damals evtl. argumentiert, dass du verheiratet bist/in Lebensgemeinschaft und dein Selbstbehalt von daher auf 0 gesetzt wurde?
Wenn der KV 3000 € brutto hat, dann sind das bei Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag ca. 1,800 € netto. Davon gehen dann noch berufsbedingte Aufwendungen 5 % und 4 % vom Jahresbrutto aus zus. Altersvorsorge ab.
Warum machst du jetzt erst eine Erstausbildung? Was hast du früher gemacht?
Kann es sein, dass dir ein fiktives Einkommen angerechnet worden ist?
Es gibt Urteile, dass der betreuende Elternteil anteilig oder ganz den Barunterhalt übernehmen muss; aber: er muss mind. das Doppelte des eigentlichen Barunterhaltspflichtigen haben.
Wovon lebst du? Du könntest auch mit Hartz4 aufstocken. Titulierte Unterhaltsbeträge werden anerkannt, so dass du mehr Hartz 4 bekommst. Wovon lebst du?
Sophie
Im Moment habe ich wirklich panik, was diese ganze Geschichte angeht. Mitleser aus der Front gibt es leider viele und ich will nicht, dass man mich entdeckt und irgendwann alles von mir geschriebene gegen mich richtet.
Macht es denn wirklich so viel aus , ob man als Mann oder als Frau zu KU verpflichtet wird?
es besteht ein Titel über KU, wann und in welcher Höhe wurde der ausgestellt?
Ja, es existiert ein Titel. Der Titel wurde vor einigen Monaten ausgestellt
Wurde damals evtl. argumentiert, dass du verheiratet bist/in Lebensgemeinschaft und dein Selbstbehalt von daher auf 0 gesetzt wurde?
Mein Selbstbehalt wurde nicht einmal berechnet. Es hieß wie oben schon geschrieben "verpflichtet und fertig". Meine Ausgaben für Umgang, Ausbildung, Mietanteil,...NICHTS wurde anerkannt.
Wenn der KV 3000 € brutto hat, dann sind das bei Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag ca. 1,800 € netto. Davon gehen dann noch berufsbedingte Aufwendungen 5 % und 4 % vom Jahresbrutto aus zus. Altersvorsorge ab.
Der KV hat Steuerklasse 3 und ist wieder verheiratet ( die arbeitet auch )
Warum machst du jetzt erst eine Erstausbildung? Was hast du früher gemacht?
Früher hab ich gearbeitet...Dann arbeitslos...dann eine Ausbildung begonnen, da ich sonst bis ins Rentenalter H4- Bezieher bleiben würde.
KU- wurde erstmals vor einem Jahr gefordert. Ich weiß auch, dass der KV mir die Ausbildung nicht gönnt, sonst hätte schon nach der Trennung vor über 10 Jahren KU eingefordert werden können.
Kann es sein, dass dir ein fiktives Einkommen angerechnet worden ist?
Im Urteil steht darüber nichts...Es ist sowieso eigentlich eine Kopie der VKH- Ablehnung. Der Richter hat es sich sehr einfach gemacht.
Es gibt Urteile, dass der betreuende Elternteil anteilig oder ganz den Barunterhalt übernehmen muss; aber: er muss mind. das Doppelte des eigentlichen Barunterhaltspflichtigen haben.
Wovon lebst du? Du könntest auch mit Hartz4 aufstocken. Titulierte Unterhaltsbeträge werden anerkannt, so dass du mehr Hartz 4 bekommst. Wovon lebst du?
Das Einkommen besteht nur aus Bafög und sonst nicht.
Danke dir Sophie
Zitate formatiert
Hi,
unabhängig von der Mann/Frau-Problematik (und ja, natürlich macht es in Bezug auf KU etwas aus, ob Du Mann oder Frau bist),
halte ich die Argumentation KU-Entfall wg zu großer Einkommensunterschiede in Deinem Fall für aussichtslos, schau mal hier wie gerechnet wird (stützt übrigens die Aussage Deiner bisherigen RA´s). Dir wird fiktiv was zugerechnet, das Gehalt Deiner Ex-Frau/Mann bereinigt und schon sind die Unterschiede Geschichte.
Wenn Du Angst vor Entdeckung hast, würde ich als erstes meine Email-Adresse löschen.
LG,
Mux
Moin silsil,
mal unabhängig davon, ob Du hier Verstecken spielen und mal Männlein, mal Weiblein sein möchtest, sind das die Rahmenbedingungen:
Ich habe 10 Jahre Vollzeit gearbeitet
Abi auf dem 2.Bildungsweg gemachtWährend des Studiums Heirat und Scheidung
In jeder Phase des eigenen Lebens eine "Erstausbildung" zu machen wird unterhaltsrechtlich vermutlich ein Bumerang werden, zumal Deine Unterhaltspflicht bei Beginn Deines Studiums bereits bestand und vermutlich (aus "ungelerntem" Einkommen) bedient werden konnte. Da wird es argumentativ schwierig, plötzlich mit einer selbst verschuldeten Einkommensdifferenz zu argumentieren, die die Deine UH-Pflicht auf den anderen Elternteil verlagern soll.
Die Fakten sind:
Ja, es existiert ein Titel. Der Titel wurde vor einigen Monaten ausgestellt
[...]
Meine Ausgaben für Umgang, Ausbildung, Mietanteil,...NICHTS wurde anerkannt.
Der KV hat Steuerklasse 3 und ist wieder verheiratet ( die arbeitet auch )
Früher hab ich gearbeitet...
[...]
Ich weiß auch, dass der KV mir die Ausbildung nicht gönnt, sonst hätte schon nach der Trennung vor über 10 Jahren KU eingefordert werden können.
Tu Dir und dem Forum den Gefallen und hör mit dem Blödsinn auf. Da blickt ja wirklich niemand mehr durch...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
MUX,
aber in dem Urteil geht es ja auch um die Einkommensunterschiede.
Wenn nach allen Abzügen bei dem Betreuenden 1800 Netto bereinigt bleiben würden...abzüglich 1150 Selbstbehalt = verbleiben 650 €
Mit meiner Ausbildung bin ich sogar unterhalt des Selbstbehalts, wenn ich von den 600€ KU-abziehe, würden mir nur noch 266€ verbleiben und ich hätte weniger zum leben als ein Kind es hat.
Wenn ich die Ausbildung Aufgebe und einen job bekommen würde für 7 € die Stunde ( mehr ist ohne Ausbildung nicht drinnen ) habe ich BRUTTO 1176€.
In meiner ungelernten Tätigkeit vor X Jahre hatte ich unbereinigt Netto 1200€
Auch von diesem Geld würde nichts verbleiben... was soll ich jetzt machen?
Moin Silsil,
vielleicht fängst Du nochmal von vorne an ...
Bei allem Verständnis für Deine Anonymisierungsversuche, Du machst Deine Geschichte nicht nur unleserlich, sondern zugleich auch unglaubwürdig.
Evtl. ist Dir zu helfen, Fakt ist aber, dass das auf Basis solcher Schilderungen extrem schwierig ist.
Mann oder Frau ?
Studium oder Ausbildung ?
Urteil oder (freiwilliger) Titel ?
Ferner:
Welcher Status galt zum Stand Urteil (bzw. Beschluss bzw. Titel) ? Warst Du noch verheiratet ?
Besten Gruß
United
Ich versuche es ganz unkompliziert chronologisch darzustellen. Ich hoffe man kann mir helfen
Ich = weiblich 35, war bis vor kurzem in einer Ehe, die durch die ganzen Belastungen in die Brüche ging
Kind lebt beim Vater und ich war mit diesem auch nie verheiratet ( zum Glück )
2000 Während meiner Zeit als ich in einem festen Beschäftigungverhältnis stand ( als Ungelernte ) habe ich das Kind bekommen
2004 haben wir uns dann getrennt. Das Kind blieb beim KV
2005 habe ich mit einer Abendschule angefangen
2006 wurde mir gemeinsam mit 600 anderen Beschäftigten gekündigt
2006-2007 Arbeitslosengeld bekommen
2008-2009 Schülerbafög
2009 habe ich den Abshluss aus dieser Abendschule gemacht
2009-2010 H4 und gleichzeitig eine Ausbildungsstelle gesucht
2010 Studium begonnen und geheiratet und wegen des geringen Einkommens meines Ehemannes weiterhin Bafög erhalten
Ende 2012 Scheidung von meinem Mann
KU-Angelegenheiten:
2011 Auskunft über Einkommen ( Mein Ehemann hat sein Einkommen nicht offengelegt, weil er nicht wollte, dass der KV Einsicht in sein Einkommen erhält )
Anfang 2012 Urteil über KU beim Amtsgericht
Ist das übersichtlich?
Moin nochmal,
Ist das übersichtlich?
Deutlich besser ! ... und der nachedierte "LG" macht einem das Antworten auch leichter.
Die Begründung des Beschlusses ist m.E. ausschlaggebend hinsichtlich der Einschätzung, ob eine Abänderung erfolgreich sein könnte.
Da Du zu diesem Zeitpunkt verheiratet warst, kann es sein, dass der Richter unterstellt hat, dass Du durch Deinen Ex-Mann (im Rahmen des Familienunterhalts) als leistungsfähig eingestuft wurdest und er Dich demzufolge zum Mindest-KU (334 EUR) verdonnert hat.
Wenn dem so ist, wäre ein Abänderungsverfahren durch die zwischenzeitliche Scheidung zu begründen.
Ob dieses letzten Endes auch erfolgreich ist, steht auf einem anderen Blatt ...
... auf Basis dieses Lebenslaufes würde ich das aber nicht für ausgeschlossen halten.
Gruß
United
Hallo,
Hauptgrund:
..."zwar verkennt das Gericht nicht, dass die Antragsgegnerin aus einer Nebentätigkeit nicht so viel verdienen kann, dass ihr auch noch der übliche Selbstbehalt verbliebe. Auf einen derartigen Selbstbehalt kann die Antragsgenerin sich vorliegend aber nicht berufen, nachdem "offenbar ihr jetziger Ehemann derart gut verdient", dass er die Antragsgegnerin aus seinen Einkünften ohne weiteres unterhalten kann, wie er dies auch in der Vergangenheit bereits getan hat."...
Der Ehemann kann aber garnicht so gut verdient haben, denn sonst hätte ich kein bafög bekommen und wie die auf die idee kommen, ich wäre unterstützt worden, ist auch fraglich.
Mehr steht nicht. Die Sache ist, wenn das weiter ausartet werde ich auch nach dem Studium auch keinen Job finden, weil ich überall gepfändet werden würde ( Arbeitgeber mögen das nicht ) WENN vorher nicht irgendwelche Anzeigen kommen.
Ich frage mich auch, warum sowas erst kommt, nachdem ich mit dem Studium angefangen habe. Möglichkeit während meiner Arbeitstätigkeit hätte es doch gegeben.
Danke für die bisherigen Antworten.
Moin,
Ich frage mich auch, warum sowas erst kommt, nachdem ich mit dem Studium angefangen habe.
Du stellst Dir (und vermutlich auch den abtelefonierten Anwälten) die falschen Fragen ...
Wie vermutet, hat man Dich aufgrund Deiner Ehe zu Unterhalt verpflichtet (keinen Plan, ob eine Auskunft Deines Ex-Ehemannes zu einem anderen Ergebnis geführt hätte).
Aufgrund der Scheidung bist Du nunmehr auf Dich allein gestellt und damit nicht mehr leistungsfähig.
Diesen Umstand solltest Du mit einem Anwalt besprechen.
Hoffnung würde ich aus diesem BGH-Urteil (XII ZR 70/09) schöpfen, wo es um einen ähnlich gelagerten Fall ging (zunächst Taxi-Fahrerin, ungelernt, macht Ausbildung):
Der Zeitpunkt der Berufsausbildung ist nicht zu beanstanden, nachdem die Klägerin sich seit Beginn der Betreuung der Kinder durch den Vater über mehrere Jahre erfolglos um eine höher vergütete Erwerbstätigkeit bemüht hat. Auch das Alter der Klägerin von jetzt 30 Jahren kann eine unterhaltsbezogene Leichtfertigkeit nicht begründen.
... ein Selbstläufer ist das aber nicht.
Gruß
United
Hallo united,
vielen lieben dank für deine Antworten.
Genau dieses Urteil nahm ich auch damals als Grundlage. Es fand keine Anerkennung. Aber wie du es sagst, nach der Scheidung hat es wieder eine andere Wirkung.
Eigentlich auch Schade, der Staat eine Ehe so niederschmettern kann...
Dann bräuchte ich nur noch einen Anwalt der auch Sachverstand hat.
Es wäre mir egal wo er herkommt, hauptsache kompetent.
Grüße