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DT - Keine Anpassung der Einkommensgruppen?

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(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

habe mir gerade die älteren DT angesehen und dabei festgestellt, dass die Einkommensgruppen seit 2008 nicht mehr geändert wurden.

Ich versteh die dahinter stehende Logik (falls vorhanden) nicht:

Wenn z. B. jemand im Jahr 2008 ein relevantes Einkommen von 1.501 € hatte und dies heute auch noch hat, dürfte doch jedem klar sein, dass diese 1.501 € von damals nicht mehr das wert sind, was sie vor 7 Jahren einmal waren. Gleichzeitig stieg in dieser Zeit für diese Einkommensgruppe auch der Zahlbetrag für beispielsweise ein Kind in Altersstufe II von 262 € auf 303 €. Das heißt, beim Zahlbetrag wurde der Inflation Rechnung getragen, nicht aber bei den Einkommensgruppen.

Die Schwellwerte der Einkommensgruppen müssten doch eigentlich auch immer wieder angepasst werden. Um beim obigen Beispiel zu bleiben, hätte die Person bei konstantem Einkommen "irgendwann" in die niedrigere Einkommensgruppe rutschen müssen.

Gibt es hierzu einen bestimmten Grund?

Viele Grüße

Chili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2015 17:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gibt es hierzu einen bestimmten Grund?

Vermutlich den, dass es bei der DT nicht um die Pflichtigen geht, sondern um die bestmöglichste Auschöpfung an KU für das Kind. Da können solche "un"wichtigen Details schonmal übersehen werden. Die DT will ja auch nicht gerecht sein, denn dann müsste ja das Doppelte des Existenzminimums auch für den Pflichtigen geben ... tut es aber nicht.

Ich kenne leider keinen Grund.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2015 18:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es hierzu einen bestimmten Grund?

Ja - das Unterhaltsmaximierungsprinzip.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2015 18:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht ist es ja bald soweit, dass bei einem Einkommen bis 1.500,- die Mindest-KEP 1.501,-€ beträgt.

Beim Standardfall von 2 Kindern wird jedenfalls jetzt schon der SB deutlich unterschritten.

Die DT basiert also jetzt schon auf ihrer eigenen Unlogik und Widersprüchlichkeit.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2015 22:32
(@chili)
Rege dabei Registriert

Ja - das Unterhaltsmaximierungsprinzip.

Oh man, ich hatte es befürchtet...

Beppo, was ist “Mindest-KEP“?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2015 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

KEP=Kindesentzugsprämie.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 05:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Festlegung des Unterhalts ergibt sich zum einen aus dem Kinderfreibetrag:
Bisher ergab sich der  Mindestunterhalt aus dem zweifachen Kinderfreibetrag, der im §32 Abs. 6 EStG verankert ist. Da dieser Kinderfreibetrag immer schön gewachsen ist, ist auch der KU gestiegen.

Auf diesen Kinderfreibetrag haben die Einkommensstufen selber keinen Einfluss.

Ab 2016 soll das nicht mehr so sein sondern der Mindestunterhalt auf Grundlage einer Rechtsverordnung festgelegt werden, der sich am sächlichen Mindestbedarf, wie er im Armutsbericht der Bundesregierung bestimmt wird, orientieren soll.

Das Existenzminimum des Unterhaltzahlers wird dagegen durch den Selbstbehalt gewährleistet. Solange der Selbstbehalt nicht die unterste Stufe beim KU erklimmt wird sich an den Einkommensstufen kaum etwas ändern.

VG Susi

Ergänzung zur aktuellen Situation siehe auch die Diskussion <a href="http://www.vatersein.de/Forum-topic-30158.html>hier</a>."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 21:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ab 2016 soll das nicht mehr so sein sondern der Mindestunterhalt auf Grundlage einer Rechtsverordnung festgelegt werden, der sich am sächlichen Mindestbedarf, wie er im Armutsbericht der Bundesregierung bestimmt wird, orientieren soll.

Wenn ich das so lese, dann gibt es also nix doppeltes mehr!? Das würde ja bedeuten, dass der Kindesunterhalt sinkt ... wobei, ich glaub nicht dran.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 21:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, so ist das nicht gemeint.
Es bedeutet nur dass die Unterhaltsmaximierung nicht mehr durch das begrenzt werden soll, was der Staat aus eigenem Budget für Kinder zu leisten bereit ist.

Es geht also keinesfalls darum, die Unterhaltsspirale zu bremsen, sondern sie wieder ungehemmt beschleunigen zu können.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 21:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber was ist das für ein Schwachsinn?
Mit einem Durchschnittsgehalt bekommt man gerade den KU für ein Kind hin ... bei zwei wird es schon Mangelfall ...
Oder ist das die Vorbereitung auf das standadisierte Wechselmodell, damit gehälftet immer noch genügend bei den armen (zumeist) KM's hängen bleibt?

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2015 21:39




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Es geht also keinesfalls darum, die Unterhaltsspirale zu bremsen, sondern sie wieder ungehemmt beschleunigen zu können.

Wenn da stünde: Wir legen den Mindestunterhalt zukünftig Kraft eigener Arroganz fest, gäbe ich Dir Recht ...

... steht da aber nicht (Kraft eigener Arroganz werden nur die EK-Gruppen definiert ... und das - wie aus dem Eingangspost ersichtlich - nicht wirklich zu Ende gedacht).

Der Gesetzgeber ist (verfassungsrechtlich) gehalten, die steuerlichen Freibeträge (mindestens) auf das Existenzminimum zu setzen.
Basis hierfür ist der Existenzminimumbericht.
Der Mindest-KU wiederum hängt am Steuerlichen Freibetrag (für das sächliche Existenzminimum).

Die Anpassung stellt also lediglich eine Abkürzung dar, damit die UH-Sätze schneller angepasst werden können.
Daß man anstelle dessen auch ein bißchen mehr Gas bei der Anpassung der Steuerfreibeträge geben könnte, wird als Alternative offensichtlich übersehen (ist aber die Ursache für diese Änderung).

Da es in der Vergangenheit auch mal Zeiten gab, in denen das steuerliche sächliche Existenzminimum höher als das Existenzminimum laut Existenzminimumbericht war, kann ich mir durchaus vorstellen, daß irgendwann hinzugefügt wird, daß die Unterhaltssätze am Maximum aus doppeltem sächlichem Existenzminimum und Existenzminimum gemäß Existenzminimumbericht orientiert werden sollten.
... aber das mit dem zu Ende denken, scheint nicht nur der Richterschaft nicht immer zu gelingen.

Was mich irritiert, ist die Begründung des Eilbedürfnisses durch Frau Merkel ... das muß schnell gemacht werden, weil ja die DDT noch angepasst werden muß.
Da muß nix schnell gemacht werden, denn der Anstieg der steuerlichen Freibeträge auf Basis des Existenzminimumberichts für 2016 ist schon beschlossen.

Ferner ist das als eine Kapitulation vor der Richterschaft zu verstehen ...

"... wir als Regierung sind nicht in der Lage gesetzlich zu definieren, wie man das Maß der Unterhalts ermitteln soll.
Lieber jagen wir unsere Wählerschaft in völlig sinnlose Unterhaltsverfahren um die Einstufung in irgendwelche richterlich festgelegte EK-Gruppen, damit der Wählerschaft von unseren Juristen-Kollegen gegen gutes Geld erklärt werden kann, daß die gesetzlich verankerte "Lebensstellung des Bedürftigen" nicht so gemeint ist, wie es im Gesetz steht ...
... denn das hätte ja zur Folge, daß die Jobcenter bei besserverdienenden Vätern nicht aufgrund des familienrechtlichen Schwachsinns Leistungen kürzen könnten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 10:45
(@Inselreif)

Da muß nix schnell gemacht werden, denn der Anstieg der steuerlichen Freibeträge auf Basis des Existenzminimumberichts für 2016 ist schon beschlossen.

Genau das verwirrt mich auch. Die einzige Vorschrift, die zum 01.01.2016 in Kraft treten soll, hat im Ergebnis Null Auswirkung...
Oder haben wir doch noch irgend etwas übersehen?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 11:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*nachdenklich*

Bisher haben wir wohl nichts übersehen.

Entweder konnt noch was durc hdie Hintertür, was bisher nicht bekannt ist, oder da hat jemand das Prinzip eben nicht richtig verstanden und vorschnell gehandelt, damit es für die "armen" Mamas keine Einkommenseinbußen gibt. Schließlich müssen sie ja ab Januar rechnerisch 2€ der KG-Erhöhung an die Väter abgeben 😉

Ich halte das ganze für Augenwischerei und eine Vorbereitung gravierende Einschnitte für die Gesamtbevölkerung, da ja das Flüchtlingsschlamassel auch irgendwie finanziert werden muss

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 12:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass der Gesetzgeber aus verschiedenen Richtungen denkt und dann "irgendwas" macht. Über Sinn/Unsinn dieses "irgendwas" kann man sich dann lange Gedanken machen.

Die mir ersichtlichen Grundregeln sind, dass der Staat Geld braucht, deshalb sollten Freibeträge und dgl. in Zukunft nicht bzw. weniger steigen. Da der KU aber mit dem sächlichen Existenzminimum verbunden ist, muss es vom Steuerfreibetrag abgekoppelt werden, das werden zumindest die Wohlfahrtsverbände so vertreten und auch die Lobby-Verbände der Alleinerziehenden.

Aufgrund der Situation bei Löhnen und Gehältern führt das in Folge natürlich zu mehr Mangelfallberechnungen. Die Konsequenz, dass in einer Familie nicht mehr ausgegeben werden kann als Geld vorhanden ist, geht in keine rechtliche Grundlage ein. Die Schere zwischen gesetzlichen Regelungen und Realität geht damit wieder ein Stück auseinander.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 14:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei aller Spekulation über die Details, sind wir uns aber ja wohl einig, dass die Stossrichtung weiter dahin geht, den Staat weiter auf Kosten der Väter zu entlasten und diese noch effizienter die Wahlgeschenke an AE-Mütter bezahlen zu lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 15:03
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

den Staat weiter auf Kosten der Väter zu entlasten

Hab ich was verpasst? Hat "Vater Staat" meine Olle geschwängert?
Wo ist denn bitte das Problem wenn Eltern für ihre eigenen Kinder zahlen??
Warum soll ich als Steuerzahler für fremde Kinder zahlen solang die Eltern das selbst können??? 

Mein Kumpel hat 5 Kinder und ein Normalgehalt.
Natürlich stockt der auf. Obwohl seine Frau für 450 € putzen geht.
Um 7 Mäuler zu stopfen müssten er und seine Frau schon echte Besserverdiener sein.
Für so Leute zahl ich gern als Steuerzahler. Die 5 Kinder sichern nämlich auch meine Rente.

Die Reihenfolge ist aber völlig klar:
Zuerst sind die Eltern selbst in der Pflicht.
Wo das nicht reicht springt die Allgemeinheit ein. Und nur da.

"den Staat auf Kosten der Väter entlasten" ist eine Argumentation, der kann ich nicht folgen.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 16:04
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die mir ersichtlichen Grundregeln sind, dass der Staat Geld braucht, deshalb sollten Freibeträge und dgl. in Zukunft nicht bzw. weniger steigen. Da der KU aber mit dem sächlichen Existenzminimum verbunden ist

Bisher:
Existenzminimumbericht -> Steuerfreibetrag -> Mindestunterhalt

Neu:
Existenzminimumbericht -> Steuerfreibetrag
Existenzminimumbericht -> Mindestunterhalt

Da läuft nix auseinander, jedenfalls nicht auf Basis dieser Änderung.

Weil der Gesetzgeber nicht in die Puschen gekommen ist, um rechtzeitig zum Jahresbeginn 2015 den Steuerfreibetrag auf ein verfassungskonformes Niveau zu bringen, ist den Unterhaltsberechtigten Geld durch die Lappen gegangen. Deshalb wurde gejammert und deshalb diese Änderung.
Eine Strafe für Väter kann ich in dieser (!) Anpassung nicht erkennen, denn eigentlich hätten die Unterhaltssätze per 1.1.2015 ansteigen müssen (!).
Die Größenordnung war vorhersehbar, lediglich das Kindergeld und folglich dessen Anrechnung nicht.
Die ganze Diskussion um die unterjährige Anpassung der Unterhaltssätze will man nunmehr umgehen (und die rückwirkende Anpassung der UHV-Sätze und des Kindergeldes und die damit einhergehende Diskussion um die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes).

Ich sehe in dieser Anpassung keine Benachteiligung von irgendwem.

Ich halte sie lediglich für überflüssig, weil die ganzen Folgediskussionen nur zustande kamen, weil im Vorfeld zu viel diskutiert wurde (und sich die Anpassung von Kindergeld und Freibetrag somit lange verzögert hat).

"den Staat auf Kosten der Väter entlasten" ist eine Argumentation, der kann ich nicht folgen.

Dieser Argumentation kann ich durchaus folgen. ... und wiederhole:
Sie trifft vor allem dann zu, wenn das Kind mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird.
Dann ist die familienrechtliche Bedürftigkeit meistens mehr als der tatsächliche Bedarf und der Staat spart den Überhang und das hälftige Kindergeld (des Betreuungselternteils) ist dann auf einmal auch da.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 16:20
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie trifft vor allem dann zu, wenn das Kind mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird.
Dann ist die familienrechtliche Bedürftigkeit meistens mehr als der tatsächliche Bedarf und der Staat spart den Überhang und das hälftige Kindergeld (des Betreuungselternteils) ist dann auf einmal auch da.

Find ich genau richtig so:
Vater zahlt soviel er kann.
Mutter teilt das letzte Hemd mit Kind.
Alles OK so heute, find ich. War früher anders.

Als Junior noch in den KiGa ging hatten wir einen Nachbarn der ist 3 Mal im Jahr in Urlaub gefahren und hatte 5 Eigentumswohnungen. Seine Ex-Freundin hat einen Sohn mit ihm. So alt wie Junior. War 2 Mal im Monat bei Papa zu Besuch. Dann sind wir mit den Kurzen zusammen auf den Spielplatz gegangen. Er hatte die KM nicht damals geheiratet und hat sie rausgeschmissen als der Junge 2 war. Die Mutter mit Sohn hat von Sozialhilfe gelebt.

Fand ich damals total asozial. So Typen wie mein früherer Nachbar waren für mich Sozialschmarotzer.

Er v*ögelt die Olle, zahlt Mindestunterhalt (weil Kind unehelich) und lässt uns Normalverdiener die Kosten für seine Familie tragen.
Die Olle kann gucken wie sie klarkommt und der Er*euger geht 2 x im Monat mit dem Kurzen Eis essen und zeigt ihm im Katalog wohin er demnächst wieder in Urlaub fährt.
Den Kurzen kleidet die Mutter bei der Caritas ein. Tafel gabs noch nicht bei uns. Dafür haben die 2 am Monatsende öfter bei uns eine warme Mahlzeit gekriegt. Fand ich zum Kotzen damals.

Wie das heute geregelt ist find ich richtiger.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 16:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Horst,

Den Kurzen kleidet die Mutter bei der Caritas ein. Tafel gabs noch nicht bei uns. Dafür haben die 2 am Monatsende öfter bei uns eine warme Mahlzeit gekriegt. Fand ich zum Kotzen damals.
Wie das heute geregelt ist find ich richtiger.

Bei Mutter + Kind kommen Null Euro mehr an (vorausgesetzt kein BU ist fällig), der Vater zahlt mehr, der Staat weniger.
Beppo´s These war: Entlastung des Staates zu Lasten des Vaters. Genau das ist der Fall.

Richtig oder falsch ist eine Frage der Perspektive.

Ich empfinde es mindestens inkonsistent.

Wenn die Lebensstellung des Kindes vom Vater abgeleitet wird, dann soll das Geld (inkl. Kindergeld) auch beim Kind bleiben (daß die Mutter es ggf. anderweitig verwendet, steht auf einem anderen Blatt).
... oder die Lebensstellung wird am tatsächlichen Bedarf gemessen.
... oder die Lebensstellung wird vom Betreuungselternteil abgeleitet.
... oder die Allgemeinheit kommt von vornherein für Kinder auf.

Aber bitte sozial- und familienrechtlich identisch.
... und daß die unterschiedliche Handhabung für den Staat am Ende des Tages tatsächlich eine Entlastung bedeutet, halte ich für ein Gerücht.

Es gibt tausend Wege, das ganze zu vereinfachen (und den Verwaltungsapparat zu entlasten).

Es kann mir kein Mensch erzählen, daß JC- und JA-Mitarbeiter kostenlos zu Familienrechtsexperten ausgebildet werden ...
... und daß der Lernerfolg teilweise zu wünschen übrig läßt, sehen wir hier tagtäglich.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 17:33
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Entlastung des Staates zu Lasten des Vaters. Genau das ist der Fall.

Was heißt denn Entlastung des Staates zu Lasten des Vaters?
Ist denn für euch zuerst der Staat und erst danach der Vater in der Pflicht?
Warum soll ich mit meinen Steuern die Kinder von Besserverdienern sponsern?

Ich find das Gegreine hier genauso unpassend wie das Geheule der AE-Lobby nach mehr UHV für Kinder über 12.

Wenn die KM für das Kind kein UHV kriegt und kein Job findet und kein zahlungswilligen Stiefvater dann kriegt sie HartzIV.
Dann hat sie kein Cent mehr oder weniger als mit UHV. Der Topf aus dem sie gefüttert wird heißt nur anders. Find ich OK so.
Die Kinder von armen Schluckern sponser ich gern. Ich find auch nicht das man sich Kinder leisten können muss wie einen Luxusschlitten.

Ich seh aber auch nicht ein das so Typen wie mein Ex-Nachbar ihren Nachwuchs auf Kosten der Allgemeinheit durchfüttern lassen. Für so Typen zahl ich meine Steuern nicht.
Das Argument das der böse Staat uns armen Vätern was wegnimmt find ich im Zusammenhang mit Unterhalt für die eigenen Kinder voll daneben.

Gruss Horst

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2015 18:35




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