Was heißt denn Entlastung des Staates zu Lasten des Vaters?
Kann ich nicht besser erklären.
Ist denn für euch zuerst der Staat und erst danach der Vater in der Pflicht?
Nein.
Warum soll ich mit meinen Steuern die Kinder von Besserverdienern sponsern?
Nein.
Find ich genau richtig so:
Vater zahlt soviel er kann.
Mutter teilt das letzte Hemd mit Kind.
Horst, in dieser Form halte ich das für ausgemachten Blödsinn.
Statt dessen muss die Standard-Regelung m.E. lauten: Vater kümmert sich zur Hälfte der Zeit um das Kind, Mutter kümmert sich zur Hälfte der Zeit um das Kind; Vater übernimmt die in seiner Zeit anfallenden Kosten, Mutter übernimmt die in ihrer Zeit anfallenden Kosten; übergreifende Kosten werden zwischen Vater und Mutter geteilt. Bei stark unterschiedlichen Einkommen wird ein gewisser finanzieller Ausgleich festgesetzt, aber das wäre jedenfalls deutlich weniger als der Betrag, der heutzutage in der Düsseldorfer Tabelle aufgerufen wird.
Wenn jemand seine Hälfte der Zeit nicht übernehmen will - dann, und wirklich erst dann, soll er eine richtig fette Unterhaltsrechnung serviert bekommen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Wenn jemand seine Hälfte der Zeit nicht übernehmen will - dann, und wirklich erst dann, soll er eine richtig fette Unterhaltsrechnung serviert bekommen.
Der Typ über den ich hier geschrieben hab hat sich noch nie selbst um seinen Nachwuchs gekümmert.
Solang der Junge und die Mutter bei ihm gewohnt haben hatte der Kurze satt sauber und ruhig zu sein wenn Papa von der Arbeit kam.
Nach der Trennung hat er zähneknirschend den Mindestumgang alle 2 Wochen samstags 10 bis 18 Uhr wahrgenommen.
Diese Treffen von Vater und Sohn ohne KM wären ohne Stiefsohn und mich auch ziemlich K*cke gelaufen.
Der Typ ist kein Einzelfall sondern Standard. Wir hier im Forum sind eine Minderheitsveranstaltung.
Wer ernsthaft das will
Vater kümmert sich zur Hälfte der Zeit um das Kind, Mutter kümmert sich zur Hälfte der Zeit um das Kind; Vater übernimmt die in seiner Zeit anfallenden Kosten, Mutter übernimmt die in ihrer Zeit anfallenden Kosten
kriegt das auch. Dafür brauchen wir keine anderen Gesetze oder Gerichte. Nur gute Anwälte und einen langen Atem. Die meisten Väter die ich IRL kenn haben auf ein echtes WM soviel Lust wie auf ein Loch im Kopf.
Vater übernimmt die in seiner Zeit anfallenden Kosten, Mutter übernimmt die in ihrer Zeit anfallenden Kosten; übergreifende Kosten werden zwischen Vater und Mutter geteilt. Bei stark unterschiedlichen Einkommen wird ein gewisser finanzieller Ausgleich festgesetzt
Das lese ich als ABM für RAtten. Dann lieber die DDT.
Ich zahl KiUh nach Düsseldorfer Tabelle und sonst nix. Das können andere Väter auch erreichen wenn sie bei Gericht nicht gleich den Schwanz einziehen. Die Typen die mit dem WM erst anfangen wenn die Liebe im A*sch ist sind natürlich gekniffen. Wenn Väter und Mütter beide Vollzeit arbeiten und echtes Geld verdienen wollen müssen die das beide von Anfang an wollen und auch zusammen durchziehen solange die Liebe noch da ist. Erst jahrelang ne Hausfrau alimentieren und dann rummemmen weil die Ex das Schlaraffenland nicht freiwillig verlässt find ich albern. Die Ex dazu zu bringen freiwillig auf was zu verzichten was ihr zusteht ist nicht einfach aber auch nicht unmöglich. Typen wie meinen früheren Nachbarn dazu zu bringen sich selbst um ihren Nachwuchs zu kümmern halt ich für ausgeschlossen.
Deswegen find ich das
Vater zahlt soviel er kann.
Mutter teilt das letzte Hemd mit Kind.
für besser als das ich wie früher mit mein Steuern die Alimente für den Nachwuchs von Besserverdienern zahle.
Was mich dabei besonders ankotzt ist das so Typen auch deswegen besser verdienen als ich weil sie 7/24 Stunden Zeit für die Firma haben.
Dann sollen die wenigsten latzen.
Gruss Horst
Ich hätte nicht gedacht, dass ich Howie nochmal recht gebe 😉
Der Typ ist kein Einzelfall sondern Standard. Wir hier im Forum sind eine Minderheitsveranstaltung.
Das habe ich - vor allem in der letzten Zeit - mir auch schön öfter sagen lassen müssen. Auch die Frage, wie ich das alles überhaupt schaffe ... ehrliche Antwort!? Ich habe keine Ahnung, ich mache einfach!
Die überwiegende Anzahl der Väter scheint wirklich es nicht zu schaffen, ein halbwegs geartetes Wechselmodel auch nur ansatzweise (und vor allem ohne fremde Hilfe - durch z.B. neue Freundin) hinzubekommen. Also kann ich mich schlechthin als Exot betrachten.
Wer ernsthaft das will kriegt das auch. Dafür brauchen wir keine anderen Gesetze oder Gerichte. Nur gute Anwälte und einen langen Atem. Die meisten Väter die ich IRL kenn haben auf ein echtes WM soviel Lust wie auf ein Loch im Kopf.
Das lese ich als ABM für RAtten. Dann lieber die DDT.
Siehe oben … viele ziehen sich tatsächlich lieber auf das Zahlen zurück bzw. das auch nicht, wenn sie es in den Kopf kriegen …
Deswegen find ich das für besser als das ich wie früher mit mein Steuern die Alimente für den Nachwuchs von Besserverdienern zahle.
Was mich dabei besonders ankotzt ist das so Typen auch deswegen besser verdienen als ich weil sie 7/24 Stunden Zeit für die Firma haben.
Dann sollen die wenigsten latzen.
Naja, das meine ich nicht … ich finde die KU Zahlungen als extrem hoch und nicht für jeden Unsinn sollte dieser herhalten. Insbesondere, wenn man oft den Eindruck erhält, dass diese Zahlungen in erster Linie eine Quersubventionierung sind, und nichts mit dem Kind zu tun haben. Ich finde die Zahlen als extrem hochgeschossen, welches natürlich die KU-Empfänger anders sehen … liegt an der Natur der Sache vermutlich.
Ich lehne dieses Versorgungsmodell auf Lebenszeit ab! Grundsätzlich und in Deutschland ist dieses auch Einmalig …
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin
Ach HoWi. Bist Du jetzt der Rächer der Enterbten? Du führst m.E. eine Neiddiskussion, gespeist aus Benachteiligung und daraus empfundener Ungerechtigkeit. Das Du aber selber die für Dich als ausgleichend (oder gerecht bzw. strafend) empfunden Maßnahmen in Anwendung auch auf tatsächlich nicht "egoistische" Menschen anwendest, ist Dir entweder nicht bewusst oder egal. Du scherst alle über einen Kamm. Als "Beweis" gilt Deine subjektive Erfahrung. Ich empfinde Dich als zu festgefahren, um darüber mit Dir streiten zu wollen. Zumal nicht dann, wenn Du unter Umgehung des Wortfilters genau die Worte und auch noch in ihrer Bedeutung anwendest, weshalb sie gesperrt sind. Was soll ich mit Dir machen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Chili
Interessanter Aspekt, den ich so bisher nicht wahrgenommen habe.
Unabhängig von Deiner Fragestellung wurde Dir bereits der SB entgegen gehalten, der ja nun garnichts damit zu tun hat. Über den Anspruch, dass sowohl SB als auch Mindest-KU auf das gleiche hinauslaufen (Existenzminimum), kann keine Antwort auf Deine Fragestellung gegeben werden. M.M.. Das möchte ich allerdings ausführen.
Fakt ist: Wenn diese Dynamik der Erhöhung des KU beibehalten wird, und daraus folgernd auch aus dem Verständnis, das der SB folgt, wäre berechenbar in absehbarer Zeit die unterste Einkommensgruppe obsolet. -> inflationäre Annäherung.
In der Wahrnehmung der Gesetzeshüter spielt das bisher keine Rolle, der Abstand erscheint ausreichend - und mindestens solange wird gepokert und die Betroffenen leiden. Und in der Konsequenz erfolgt bereits allgemein eine Reduzierung des verteilten Mindestansprüche (sowohl Kind als auch UH-Pflichtigem) - selbstverständlich frei und unabhängig von Staatsausgaben, also Steuergeldern. Zuschüsse wie UHV sind per Definition unterhalb dessen angesiedelt. Zufall?
Ich finde das ganze UH-Recht als scheinheilig und damit unwürdig eines demokratischen Staates. Aber wie Demokratie und damit das für uns selbstverständliche Recht auf Recht zu funktionieren hat, kann inzwischen aus dem Tagesgeschehen entnommen werden. Wenn, ja wenn man will.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Je mehr ich mich mit der Unterhaltsthematik und dem Familienrecht beschäftige, desto mehr frag ich mich, ob ich irgendwas tun kann, um die bestehenden “Ungerechtigkeiten“ (zumindest empfinde ich als “Umgangselternteil“ es so) zu verändern.
Das mag für einige, die sich schon länger mit dem Thema beschäftigen “dürfen“, wahrscheinlich naiv klingen.
Aber wenn ich wüsste, ich muss die Partei “abc“ wählen oder dem Verein “xyz“ beitreten, damit sich (langfristig) etwas ändert, dann könnte ich zumindest etwas tun. Aber momentan komm ich mir diesbezüglich einfach ausgeliefert vor...
Hi Chili
Das, was Du ansprichtst, ist der Grund, warum ich hier überhaupt aktiv bin.
Vergiss Parteien, deren Programme, ihren Versprechen (vor allem auf Wahlplakaten). Solange die äußeren Umstände (Vermögensverteilung) es nicht zulassen, kann ich Dir eins versprechen: nicht eine Partei kann das umsetzen, wa Du als gerecht empfindest.
Dein Gefühl, ausgeliefert zu sein, ist (m.E.) daher real. Da gibt es nirgendwo etwas wie eine Partei, welche Deinem Empfinden auch nur ansatzweise gerecht werden wollen würde. Wenn es soweit ist, das eine "neue" Partei die so sehr beschworene politische Macht bekommt, gibt es doch nur noch Pragmatiker sprich Diener des Kapitals, oder Irre, die Nationalismus sprich Diktatur als Lösung anbieten. Selbstsucht ist nun mal stärker als Mitgefühl. Schau nach Griechenland, schaue jetzt auf Portugal, schaue jetzt und absehbar auf Großbritannien. Ja - das Empire. Allerdiungs als Negativbeispiel für demokratisches Ansinnen, schon im Ansatz per Putch-Ankündigung abgebügelt. Es lebe die Demokratie.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin.
Zunächst sollte man festhalten, daß die DüTab nur eine Auslegungsempfehlung für FamGerichte darstellt.
Mehr nicht. Zudem hat es sich bis in den Deutschen Familiengerichtstag(dfgt) hinein herumgesprochen, daß die DüTab Unfug ist.
Verbindlich sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Kindesunterhalt.
Diese müssen von der Justiz ausgelegt und angewendet werden.
OHNE irgendeine Änderung von Gesetzen ließen sich gerechtere Verhältnisse herstellen:
- Das Sozialrecht prüft und legt jedes Jahr den Bedarf eines Kindes fest. Dieser Bedarf kann und sollte vereinfachend zugrunde gelegt werden.
- In § 1612a BGB sagt der Gesetzgeber: "Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.§
Es bedarf lediglich einer anderen gleichberechtigten Auslegung dahingehend, daß ein Trennungskind in zwei Haushalten LEBT, ganz gleich in welchem Zeitverhältnis. Lebt das Kind beim Vater, dann liefert dieser Naturalunterhalt, die Mutter ist zum Barunterhalt verpflichtet... und umgekehrt.
Die Abkopplung des Kindesunterhaltes vom sächlichen Existenzminimum stellt nicht etwa eine Einsparung dar, sondern wird - ganz im Gegenteil - zu erhöhtem soz.rechtl. Bedarf der Familien und damit zur Verschiebung der Bedürftigkeitsgrenze führen und in Folge zu erhöhtem Aspruch auf ergänzende Leistungen gegen den Staat.
Gekniffen sind die Eltern (die 90% zum Barunterhalt pflichtigen Väter), die aufgrund ihres hohen Einkommens nicht in die Nähe der soz.rechtl. Bedürftigkeit kommen. Denen wird gnadenlos das Geld genommen, ohne Berücksichtigung von Umgangskosten und uU ohne sorgerchtliche Mitsprache zu ihren Kindern.
W.
Hallo Wildlachs,
Zunächst sollte man festhalten, daß die DüTab nur eine Auslegungsempfehlung für FamGerichte darstellt.
Mehr nicht.
Gibt es denn Gerichte, die an dieser "Empfehlung" nicht festhalten?
Zudem hat es sich bis in den Deutschen Familiengerichtstag(dfgt) hinein herumgesprochen, daß die DüTab Unfug ist.
Wenn es denn bereits bekannt ist, warum wird dann nichts geändert?
Wenn jetzt die Antwort sein sollte "...weil es eben nur die Unterhaltsschuldner betrifft..." - das kann es doch nicht sein. Das klingt alles so nach Verschwörungstheorie.
Ich versteh auch nicht, was der Gesetzgeber, Staat oder wer auch immer, für einen Vorteil davon haben soll, dass der Unterhaltsempfänger immer mehr erhalten soll. Wenn Mindestunterhalt nicht gezahlt wird, dann muss der Staat ja einspringen. Von daher kann ich nachvollziehen, dass versucht wird, dass zumindest der Mindestunterhalt "irgendwie" geleistet werden muss, z. B. durch fiktives Einkommen usw. Aber ab einer gewissen Unterhaltssumme hat doch der Gesetzgeber nichts mehr davon, dass der Unterhaltsempfänger "immer mehr" bekommt. Ich blick das einfach nicht...
Grüße
Chili
Hallo Chill,
was hättest Du denn gern? Dass der Mindestunterhalt bei xxx Euro festgeschrieben wird?
Der Armutsbericht wird jedes Jahr zeigen, dass die Kosten für Kinder gestiegen sind. Egal wie jetzt die Kosten aufgeteilt werden, muss der Unterhalt insgesamt steigen. Wer stellt sich denn hin und sagt, dass ein Kind weniger kostet, dass die Kosten gedeckelt werden müssen?
Wenn Du die Unterhaltskosten anders/gerechter aufteilen willst, dann ist das zwar sinnvoll, aber vom Gesetz her nicht vorgesehen.
VG Susi
(...)
Wenn Du die Unterhaltskosten anders/gerechter aufteilen willst, dann ist das zwar sinnvoll, aber vom Gesetz her nicht vorgesehen.
VG Susi
Susi,
genau DAS ist mE unzutreffend, siehe mein Beitrag zuvor.
W.
Hallo Susi,
Der Armutsbericht wird jedes Jahr zeigen, dass die Kosten für Kinder gestiegen sind.
Klar werden die Kosten jedes Jahr steigen. Aber doch nicht nur für die Kinder, sondern für alle. Das ist ja das Thema meiner Eingangsfrage, warum eben nicht die Einkommensgruppen auch angepasst werden.
Grüße
Chili
Zumal ja der KU durch die DT mit steigendem Einkommen sowieso schon steigt.
Es wird also nicht etwa etwa der Absolutbetrag erhöht, sondern der Prozentsatz am Einkommen des Pflichtigen.
Wenn man das fortschreibt übersteigt der KU irgendwann mal die 100% des Einkommens des Pflichtigen.
Es gibt einfach nichts, was nicht völlg absurd ist, im Unterhaltsrecht.
Und solche Leute stellen die 3. Gewalt im Staate dar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
gelöscht Susi
Hallo,
Zumal ja der KU durch die DT mit steigendem Einkommen sowieso schon steigt.
Es wird also nicht etwa der Absolutbetrag erhöht, sondern der Prozentsatz am Einkommen des Pflichtigen.
Wenn man das fortschreibt übersteigt der KU irgendwann mal die 100% des Einkommens des Pflichtigen.
Es gibt einfach nichts, was nicht völlg absurd ist, im Unterhaltsrecht.
[...]
Auch wenn es off topic scheint:
aber dies ist doch ein gängiges Steuer- und Abgabeprinzip im Staatshaushalt...
Da gibt es Einerseits die prozentuale Erhöhung der Steuerlasten zum Einkommen (zB. KK-Beiträge, Rentenbeiträge, Pflegeversicherung) und Andererseits die Beitragsbemessungsgrenzen.
Axel, der hier keine Steuerdiskussion lostreten will...(!)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo Susi,
Klar werden die Kosten jedes Jahr steigen. Aber doch nicht nur für die Kinder, sondern für alle. Das ist ja das Thema meiner Eingangsfrage, warum eben nicht die Einkommensgruppen auch angepasst werden.
GrüßeChili
Wie stellst Du Dir eine solche Anpassung der Einkommensgruppen vor? Irgendwie kann ich Dir nicht folgen... :question: :question:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
was sich Chll vorstellt, könnte so ausehen: Mindestunterhalt steigt um 10 Euro, dann sollte die unterste Stufe um 10 Euro angehoben werden und die nachfolgenden Stufen entsprechend, also statt bis 1500 Euro --> bis 1510 Euro.
VG Susi
Hallo,
so wie Susi es schreibt, habe ich es gemeint:
Einkommensgruppen „alt“:
1. bis 1.500
2. von 1.501 bis 1.900
3. von 1.901 bis 2.300
usw.
Jetzt nimmt man meinetwegen den Schwellwert der 1. Gruppe, also die 1.500 € und rechnet beispielhaft eine Inflationsrate von 2 % hinzu, ergibt 1.530 €.
Einkommensgruppen „neu“:
1. bis 1.530
2. von 1.531 bis 1.930
3. von 1.931 bis 2.330
usw.
Wie man die neuen Schwellwerte genau festlegt, wäre erst mal zweitrangig, denn jede Vorgehensweise wäre erst mal „richtiger“ als die bisherige, nämlich gar nichts zu machen…
Grüße
Chili