Hallo Community...
habe vor ein paar Tagen von der RAin der KM der jüngsten Tochter (17) ein Schreiben bezüglich Unterhaltsüberprüfung bekommen.
Im gleichen Schreiben wurde ich auf "Rückstände" in der Unterhaltszahlung aufmerksam gemacht...
Hintergrund: Mit 01.01.2017 haben sich die Unterhaltssätze erhöht... Das ist irgendwie an mir vorbeigegangen.... :exclam:
Desweiteren gibt es da ein kleines "Problem" bei der zukünftigen Berechnung der Unterhaltshöhe:
Ich bin (eigentlich) 2 Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet:
Die große Tochter - nunmehr fast 23 - studiert (theoretisch bin ich unterhaltsverpflichtet, praktisch zahle ich keinen Unterhalt, weil sie jegliche Auskünfte und Kontakte verweigert...)
Bei der kleinen (gerade 17 geworden) steht halt jetzt die Berechnung an.... aktuell zahle ich 128% (ausgehend von 2 Unterhaltsempfängern, sprich für 2 Kinder)
Wie fließt die (eigentliche/ theoretische) Unterhaltsverpflichtung aber praktische Nichtzahlung gegenüber der Großen ind die Berechnung für die Kleine ein?
PS: ich hatte hier mal gelesen, dass die eigentliche Verpflichtung für die Einstufung in der DDT ausreicht- also in meinem Fall keine Höherstufung vorgenommen werden "darf"?
Das eigentliche Problem:
Da keine Kontakte zur Großen bestehen (Briefe kommen ungeöffnet) zurück bin ich nicht in der Lage entsprechende Nachweise über die theoretische Unterhaltspflicht beizubringen...
(Die RAin hat schon entsprechende Nachweise eingefordert)
Danke schon mal fürs lesen und vorab für hilfreiche Antworten
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ja, um einen geringen Betrag. Aber das Kindergeld hat sich auch erhöht. Insofern muss das auch berücksichtigt werden, auch wenn es nur 2 € Erhöhung sind.
Hat die Anwältin denn bestritten dass du zwei Kindern unterhaltspflichtig bist?
Ansonsten - wenn die zwei Jahre um sind - Auskunft geben und mitteilen, dass du der jüngeren Tochter und einem älteren Kind unterhaltspflichtig bist.
Gibt es Titel?
Wenn dieser abgeändert werden soll auf die Befristung bis zum 18. achten.
Bzw. was macht die minderjährige Tochter?
Sophie
Hallo,
naja die RAin stellt regelmäßig (also alle 2 Jahre = Zyklus der rechtlichen Möglichkeit der Überprüfung) die Unterhaltsverpflichtung gegenüber der anderen Tochter in Frage (selbst als diese noch deutlich minderjährig war).
Bis auf Blutgruppe und DNA/ DNS hat die praktisch alle Infos bezüglich der Großen immer und immer wieder erhalten...
PS: die RAin fordert namentlich der kleinen Tochter die Einkommensbelege zwecks neuerlicher Unterhaltsberechnung....
Einen Titel - vor ca. 12 Jahren erstellt - gibt es, leider unbefristet... :exclam:
Die "Kleine" besucht das Gymnasium (Wissenstand aus 2015)
Auch hier wird regelmäßig geblockt, wenn es um entsprechende Auskünfte geht, sowohl von der KM direkt als auch über deren RAin.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ab 18 muss die "Kleine" aber selbst tätig werden und dir nachweisen, dass sie noch bedürftig ist.
Das kann Mamas Anwältin auch nicht regeln.
Wann wird die "Kleine" 18?
Sophie
Die "Kleine" wird am XX.01.2018 volljährig...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
hallo,
ich hieve den Thread noch mal hoch...
Bezüglich der Auskunftsfrist gibt es keine Probleme oder Einwände, die ist ok. Letzte Auskunftserteilung war vor 3 Jahren.
Mein Hauptpoblem besteht (im Moment) vielmehr in dem Umstand, grundsätzlich 2 Kinder unterhaltspflichtig zu sein, aber tatsächlich derzeit nur für die minderjährige, privilegierte Unterhalt gezahlt wird.
Die Große gibt vor ein Studium zu absolvieren, erteilt aber seit ca 7 Monaten keine Auskünft. Bis zur Auskunftserteilung zahle ich derzeit auch nicht.
Die RAin der Kleinen will aber regelmäßig entsprechende Nachweise - sowohl über Zahlungspflichten als auch über geleistete Zahlungen.
Unter den gegeben Umständen bin ich nicht wirklich in der Lage hier eine Unterhaltspflicht gegenüber der Großen nachweisen zu können.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
hat die Große dich nachweislich zu Unterhaltszahlungen aufgefordert?
Sozusagen in Verzug gesetzt und es fehlen ihre Nachweise und dann deine Einkommensunterlagen zur Berechnung?
Wenn das so ist, müsste die Große hier in der Pflicht sein.
Im Zweifelsfall musst du genau das klären.
Und dann erklären, dass die Große grundsätzlich noch unterhaltsberechtigt ist. Sie aber keine Nachweise erbringt, so dass du im Zweifelsfall bis zum 18. der Kleinen - danach dürfte doch keine Hochstufung mehr erfolgen, die eine Tabellenstufe höher zahlst, es sei deinn die Große kommt zwischendurch.
Das wäre in meinen Augen, genau wie die Befristung zum 18., in einen Titel mit aufzunehmen.
Sophie
Hallo,
ja die Große hat vor längerer Zeit wegen beginnenden Studium Unterhalt gefordert und dies mit einem Schreiben der UNI, an der sie sich eintragen sollte versucht zu belegen.
Da es da einige(!) Fragen gab, habe ich sie gebeten, mir diese offenen Fragen beantworten (zB. Studienbescheinigung und warum Teilzeitstudium).
Dies konnte oder wollte Sie nicht beantworten.
Jedenfalls habe ich keine Antwort mehr bekommen. Stattdessen sind meine Schreiben irgendwann ungeöffnet an mich zurückgegangen.
Also: ich weiß nicht wirklich, was sie macht (die Große), geh aber von einem Studium aus
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)