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Düsseldorfer Tabelle 2013

 
(@was_guckst_du)
Rege dabei Registriert
 Maxo
(@maxo)
Rege dabei Registriert

Na also dann bleibt mehr für Scheidungskinder, während sie beim Vater sind. Da kann theoretisch der Umgangsvater sich mit den Kindern ein wenig mehr leisten. Leider ist der Selbstbehalt überhaupt nicht dynamisch und daher brignt es für viel nichts.

Wer als Vater unter 1800-1900 netto hat, stellt sich dennoch immer noch mit einer Aufstockung nach sozialrechtlichen Grundsätzen besser, als mit dem sog. Selbstbehalt. Einfach mal durchrechnen. Und sozialrechtliche Einkommensfreibeträge nicht vergessen!

gruss
maxo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 14:53
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

auf treffpunkteltern ist das ergebnis da 🙂

Oder direkt beim OLG-Düsseldorf: DT-Übersicht oder gleich als PDF.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2012 15:20
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/ratgeber-hintergrund/duesseldorfer-tabelle-kinder-werden-bezuschusst/7482314-2.html

Mit diesem Hintergrund ist der Antrag auf Hartz IV ein guter Rat, wenn die Unterhaltslast zu groß wird.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 03:36