Na also dann bleibt mehr für Scheidungskinder, während sie beim Vater sind. Da kann theoretisch der Umgangsvater sich mit den Kindern ein wenig mehr leisten. Leider ist der Selbstbehalt überhaupt nicht dynamisch und daher brignt es für viel nichts.
Wer als Vater unter 1800-1900 netto hat, stellt sich dennoch immer noch mit einer Aufstockung nach sozialrechtlichen Grundsätzen besser, als mit dem sog. Selbstbehalt. Einfach mal durchrechnen. Und sozialrechtliche Einkommensfreibeträge nicht vergessen!
gruss
maxo
Moin
auf treffpunkteltern ist das ergebnis da 🙂
Oder direkt beim OLG-Düsseldorf: DT-Übersicht oder gleich als PDF.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Mit der Erhöhung des Selbstbehalts werde vermieden, dass die Unterhaltspflichtigen reihenweise zu Hartz-IV-Berechtigten werden.
Mit diesem Hintergrund ist der Antrag auf Hartz IV ein guter Rat, wenn die Unterhaltslast zu groß wird.
eskima