Düsseldorfer Tabell...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Seite 2 / 5
 
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ok, aber irgendwann ist das Spiel doch zu Ende und die Unterhaltsschulden laufen weiter auf. Man verschiebt doch das Problem nur in die Zukunft, nachhaltig ist das nicht, oder?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 13:13
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachhaltig ist das sicherlich nicht, aber ob die Rückstände überhaupt beigetrieben werden können, wäre dann noch abzuwarten...

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 13:47
(@maxmustermann1234)
Registriert

Man pfändet einfach über die Volljährigkeit hinaus.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 13:48
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Damit hat sie im Prinzip schon recht,

Nein, hat sie nicht. Das fängt schon damit an, dass der Gesetzgeber damit gar nichts zu tun hat. Die DDT hat sich EIN Gericht ausgedacht und die anderen OLGs haben das übernommen. Gesetzesrang hat die Düsseldorfer Tabelle nicht. Jedes OLG könnte auch ein eigenes System schaffen. Sinnvoll wäre zB damit aufzuhören, die Kinder schlecht verdienender Väter zu diskriminieren und einen einheitlichen Satz für alle zu schaffen, der nur noch von der Altersstufe abhängt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 13:56
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, hat sie nicht. Das fängt schon damit an, dass der Gesetzgeber damit gar nichts zu tun hat. Die DDT hat sich EIN Gericht ausgedacht und die anderen OLGs haben das übernommen. Gesetzesrang hat die Düsseldorfer Tabelle nicht.

Damit hast Du Formell absolut recht.
Genau wie Celine mit dem was sie meint trotzdem weiterhin ebenfalls recht hat;

Es geht darum einen Rahmen zu schaffen der Allgemeingültig ist, das macht hier nunmal das OLG Düsseldorf und die anderen orientieren sich daran.
Du hast natürlich recht, eleganter wäre es wenn der Gesetzgeber das ganze klar regeln würde, aber auch da hättest an beiden Enden der Skala Verwerfungen, dieses Problem hast Du immer.

Und was den Geist der Aussage von Celine angeht, sehe ich es ebenfalls so, das man für sein Schicksaal zum Großteil selbst verantwortlich (und auch hier, gibt es ganz klar Ausnahmen,..) ist.
Wenn man über Jahre nicht schafft finanziell weiter zu kommen, sollte man überlegen die Strategie zu ändern.
Oder man stagniert, ist aber trotzdem zufrieden und kommt klar, das gibt es ja durchaus auch.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 15:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn man über Jahre nicht schafft finanziell weiter zu kommen, sollte man überlegen die Strategie zu ändern.
Oder man stagniert, ist aber trotzdem zufrieden und kommt klar, das gibt es ja durchaus auch.

Dies werte ich ein wenig als Geplapper ...
Die Sätze für den KU haben Dimensionen erreicht, die ein Durchschnittsverdiener nicht leisten kann. Da ist man selbst mit einem Strategiewechsel, zumal wenn der Druck und die Forderungen von verschiedenen Seiten kommen, ein toller Rat der nichts mit der Realität zu tun hat.
Mir fällt einfach auf, dass diese Schönschreiberei oftmals von betreuenden Müttern kommen. Dann kommen die üblichen Floskeln, dass 40, oder auch mal 50% aller unterhaltspflichten Väter nicht zahlen. Warum wird nicht geschrieben, sie sind grundsätzlich die Bösen. Das etwa 80-90% unterhaltspflichtiger Mütter nicht zahlen liest man kaum irgendwo.

Weiterhin ist man kaum in der Lage irgendwas zu ändern, wenn man in der Unterhaltspflicht steckt. Zusätzliche Ausbildungen werden nicht anerkannt, da der MindesKU sichergestellt werden muss. Wenn dann noch fiktive Einkünfte angerechnet werden, dann ist es ganz vorbei mit der Handlungsfähigkeit.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 16:37
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Moin nochmal,

also ich finde auch großartig an der DDT, dass es keinen Unterschied macht ob ich ich nun vom bereinigten Einkommen unten oder oben in der jeweiligen
Stufe bin. Zum Glück bin ich mit 2 Kindern eher bei 2.300€ als 1.900€. Aber mit der nächsten Erhöhung komme ich vielleicht auf 2.301€ und dann?

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 17:16
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Sätze für den KU haben Dimensionen erreicht, die ein Durchschnittsverdiener nicht leisten kann. Da ist man selbst mit einem Strategiewechsel, zumal wenn der Druck und die Forderungen von verschiedenen Seiten kommen, ein toller Rat der nichts mit der Realität zu tun hat.

Der Durchschnittsverdiener hat in Deutschland immer noch knapp 3000eu netto zur Verfügung - laut google/statista bei einem zahlbetrag von 340-500eu macht das 11%-16% KU Belastung.
In meiner Excel-Welt sind das hinnehmbare Aufwände die man für ein Kind nunmal hat.
Ich bin natürlich ganz bei dir, wenn es um das System insgesamt geht, das finde ich auch kacke.
Man sollte Betreuungszeit in den Vordergrund stellen und den Unterhalt sofern er nicht voll leistbar ist als Sozialleistung aufstocken können etc.
Ich denke es gibt da auf jedenfall Modelle die Schärfe aus der Sache raus zu nehmen.

Was der Kern angeht, die Löhne und Kosten steigen, deswegen steigt auch der Unterhalt, das ist weiterhin plausibel so wie es nun mal ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 17:55
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum Glück bin ich mit 2 Kindern eher bei 2.300€ als 1.900€. Aber mit der nächsten Erhöhung komme ich vielleicht auf 2.301€ und dann?

Dann Pech gehabt. Sorry für meine Direktheit, anders kann ich es nicht nennen. Wenn ich Pech habe rutsche ich auch eine Stufe hoch. Schaue mich schon nach einer Altersvorsorge um. Das kann ja nicht sein, dass durch die DDT den Kids ein Leben in Saus und Braus bei der KM gesichert wird und der KV jeden Euro umdrehen muß.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 18:02
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Was der Kern angeht, die Löhne und Kosten steigen, deswegen steigt auch der Unterhalt, das ist weiterhin plausibel so wie es nun mal ist.

Entweder verstehe ich Dich falsch, oder Deine Aussage ist nonsens.

Die Inflation für 2020 wird laut Statista ca 0,5% betragen.
Die Entgelterhöhungen zb im Öffentlichen Dienst liegen für 2021 bei ca. 0,7% bis 0,8%.

Wo bitteschön sind da 6,4% Erhöhung des Unterhalts auch nur ansatzweise gerechtfertigt?

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 18:05




(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Der Durchschnittsverdiener hat in Deutschland immer noch knapp 3000eu netto zur Verfügung - laut google/statista bei einem zahlbetrag von 340-500eu macht das 11%-16% KU Belastung.

Die Geburtenziffer je Frau lag 2019 bei 1,54 Kinder. Soviel zum Durchschnitt.

Der Eine verdient halt 3.500 € und der Andere 2.500 €. Sind dann auch im Schnitt 3.000 €.

Es ist halt ein Unterschied ob ich in Stufe 2 von 1.950 € für 2 Kinder 891,00 € oder von 2.290 €.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 18:22
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Eine verdient halt 3.500 € und der Andere 2.500 €. Sind dann auch im Schnitt 3.000 €.

Es ist halt ein Unterschied ob ich in Stufe 2 von 1.950 € für 2 Kinder 891,00 € oder von 2.290 €.

Es geht noch besser ...
Man mag sich in seiner Erdbeerwelt das gerne so hinbiegen, aber wenn man sich die Zahlen ansieht, warum soviel Kinder UHV bekommen, sieht man eine andere Rechnung.

Da sind Einkommensunterschiede wesentlich höher. Der eine mit einem Einkommen von 5-6000 Euro und dann die weite Masse mit 1200 bis 1600 Euro. Und da wirken die Sätze natürlich ganz anders.

Maßgeblich ist für mich im Grunde, dass die Berücksichtigungen von Lebensnotwendigen wie z.B. Wohnung und Umgang in einem sträflichen Masse vernachlässigt wird. Auch wenn es Kindern gut gegen soll, kann man dies nicht damit begründen, dass einem Unterhaltspflichtigen ein vernünftiges Leben mehr gestattet wird. Ist ein Leben unterschiedlich Wert?
Wenn dies de rAnsatz ist, dann müssen die Sozialleistungen weiter ausgebaut werden. Wird zwar eh passieren, aber diese Vollkaskomentalität geht mir auf den Senkel. Wie wäre es mal, wenn *alle* Verantwortung, insbesondere auch für sich selbst, übernehmen. Denn das der KU so hoch ist, dies ist eine politische Aussage gewesen, hat explizit den Grund, dass die BET (Mütter) mitfinanziert werden sollen.
Und das schreib ist, der seit 10 Jahren nie einen Cent für Kindesunterhalt erhalten hat.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 19:27
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Ich wollte damit ja ausdrücken, dass Durchschnitt und Statistik oft für den
A..... ist, wenn es um das wirkliche Leben geht.

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 19:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Zum Glück bin ich mit 2 Kindern eher bei 2.300€ als 1.900€. Aber mit der nächsten Erhöhung komme ich vielleicht auf 2.301€ und dann?

Dann Pech gehabt. Sorry für meine Direktheit, anders kann ich es nicht nennen. Wenn ich Pech habe rutsche ich auch eine Stufe hoch. (...)

Nein, eben nicht "Pech gehabt", sondern das ist genau die Systematik, wie die Düsseldorfer Tabelle hinsichtlich der Lohnerhöhungen funktioniert: Durch Lohnerhöhungen landet man eher früher als später in der nächst höheren Einkommensgruppe, und ab der nächsten Einkommensauskunft zahlt man genau deshalb dann halt auch mehr Unterhalt.

Lohnerhöhungen werden also bereits durch die Einkommensgruppen in der DT abgefrühstückt - die zusätzliche jährliche Erhöhung der Unterhaltsbeträge innerhalb einer jeden Einkommensgruppe ist somit nichts weiter als ein unverschämtes, doppeltes Abmelken der Unterhaltszahler!

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 23:38
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Es geht noch besser ...
Man mag sich in seiner Erdbeerwelt das gerne so hinbiegen, aber wenn man sich die Zahlen ansieht, warum soviel Kinder UHV bekommen, sieht man eine andere Rechnung.

UHV ist auch interessant bei dem Thema. Einem Vater, der ein bereinigtes Netto von 1600 Euro hat, der also so gerade an der Armutsgrenze rumkrebst, dem Knöpft Vater Staat für ein 3-jähriges Kind ohne mit der Wimper zu zucken 369 Euro ab. Wie der Vater dann mit seinen 1231 sein Leben bestreiten soll, wenn die Warmmiete zB 800 Euro beträgt, ist diesem Staat völlig wurscht.

Auf der anderen Seite ist dieser reiche Staat nur bereit, für ein 3-jährige Kind, dass das Pech hat, einen absoluten Mangelfall als Vater zu haben, 165 (!!) Euro UHV zu bezahlen, also nicht mal die Hälfte. Angesichts dessen, dass Deutschland eines der reichsten Länder der Erde ist, ein Witz.

Wie soll ich das jetzt verstehen? Die Differenz als Zubrot für die arme Mama ? Oder bekommt so ein Kind noch H4 und in der Summe passt es dann ?

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2020 23:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch wenn ich prinzipiell zustimme, so hat der Vater trotzdem nur 369 Euro - halbes KG 102 Euro = 267 Euro zu zahlen, die UHV beträgt aber 369 Euro - volles KG 204 = 165 Euro. Der UHV ist also um 1/2 KG niedriger als der Mindestunterhalt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 00:47
(@inselreif)
Moderator

Oder andersherum gesagt - der Unterhalt beträgt, egal wer zahlt, so oder so 369 Euro. Es ist nur die Frage, aus welchen Quellen er finanziert wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 00:51
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn ich prinzipiell zustimme, so hat der Vater trotzdem nur 369 Euro - halbes KG 102 Euro = 267 Euro zu zahlen, die UHV beträgt aber 369 Euro - volles KG 204 = 165 Euro. Der UHV ist also um 1/2 KG niedriger als der Mindestunterhalt.

VG Susi

Ok, danke. Jetzt verstehe ich das (KG hatte ich nicht auf dem Schirm). Die Mutter erhält 267 Euro vom Vater und 204 Euro vom Staat, macht 471 Euro in DDT Stufe 1. Nicht schlecht, wenn man bedenkt, dass nächstes Jahr nicht nur der KU um 6,5% steigt sondern auch das Kindergeld angehoben wird.

Mit Unterhaltsvorschuss sind es 165 Euro plus 204 Euro = 369 Euro vom Staat. Also, wie Du schreibst, 102 Euro weniger. Der UHV deckt also die Lücke zwischen Kindergeld und DDT.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 01:22
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was den UHV angeht, kommt in meinen Augen ungerechterweise noch hinzu, dass (Wieder)Verheiratete keinen Anspruch auf UHV haben.
Zahlt das andere Elternteil nicht, geht man leer aus.

Mal ein Pläuschen mit der Beistandschaft vom hiesigen Jugendamt gehabt. Man müsse es so sehen, durch die Ehe hätte man ganz andere Vorzüge und es wären ja zwei Erwachsene da, die sich ums Kind kümmern. Aha! Total plausibel, oder? Im gleichen Atemzuge erzählte sie mir aber auch, dass sie schon Mütter vor sich sitzen hatte, die unter Tränen sagten, hätten sie das gewusst, hätten sie nicht (wieder) geheiratet.

In meinen Augen ist das einfach nur ungerecht, denn verheiratet oder nicht, es bleiben die gleichen Ausgaben, nur halt ohne Unterstützung des Staates. Grenzt für mich an Diskriminierung der Ehe.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 10:40
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Was den UHV angeht, kommt in meinen Augen ungerechterweise noch hinzu, dass (Wieder)Verheiratete keinen Anspruch auf UHV haben.
Zahlt das andere Elternteil nicht, geht man leer aus.

Mal ein Pläuschen mit der Beistandschaft vom hiesigen Jugendamt gehabt. Man müsse es so sehen, durch die Ehe hätte man ganz andere Vorzüge und es wären ja zwei Erwachsene da, die sich ums Kind kümmern. Aha! Total plausibel, oder?

Jenseits jeder emotionalen Aufladung der Heirat und Ehe kann man es einfach so sehen: Die Ehe ist aus staatlicher Sicht eine Institution, bei der sich ein Vollhorst dazu verpflichtet, einer Madame das Leben zu finanzieren. Und da das so ein geiles Modell ist, zwingt der Staat diesen Vollhorst dazu, Madame auch dann noch durchzufüttern, wenn die Beziehung schon lang vorbei ist (Trennungsunterhalt), und das dann sogar noch jahrelang, wenn die Ehe schon längst geschieden ist (nachehelicher Unterhalt). Ich weiß wovon ich rede, ich bin so ein Vollhorst.

Beim UHV denkt sich der Saat wahrscheinlich: "Der Vollhorst ist so dämlich, dass er nicht nur Madame durchfüttert, sondern ihren Balg gleich mit. Gut so, dann bin ich raus 🙂 "

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 12:49




Seite 2 / 5