Düsseldorfer Tabell...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Düsseldorfer Tabelle 2021

Seite 3 / 5
 
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hmm... der "Argumentation" kann ich leider nichts abgewinnen.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 12:53
(@maxmustermann1234)
Registriert

Um man wieder ein wenig Sachlichkeit in die Debatte zu bekommen: Laut stat. Bundesamt liegt das Durchschnittseinkommen eines Bürgers in Vollzeit bei 3994 EUR brutto. Das macht netto (ich hab mal auf 4k gerundet) 2440 EUR. Nun hat die Durchschnittsfamilie fast 2 Kinder (Geburtenziffer irrelevant, denn die Familien ohne Kinder haben kein Problem mit Kindesunterhalt). Verlässt die Frau den Mann (oder selten anders rum), dann zahlt dieser Mann im besten Fall (Kinder klein und Ex arbeitet selbst) 647 EUR, wenn es schlecht läuft 891 EUR für minderjährige Kindern ab 12. Da er eh irgendwann da hin kommt, hat er noch 1550 EUR über, wenn die Kinder groß sind. Damit liegt er etwas über dem Selbstbehalt. Wenn man bei mir im Ort die erhöhten Wohnkosten realistisch nach oben korrigiert, dann lebt er vom Selbstbehalt. Bei einem dritten Kind ist er Mangelfall.

Das ist also faktisch Deutsches Recht: ein Mann mit drei Kinder, der den Durchschnittslohn erwirtschaftet, ist ein Mangelfall.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 15:07
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(...) Laut stat. Bundesamt liegt das Durchschnittseinkommen eines Bürgers in Vollzeit bei 3994 EUR brutto. Das macht netto (ich hab mal auf 4k gerundet) 2440 EUR. (...)

Das ist also faktisch Deutsches Recht: ein Mann mit drei Kinder, der den Durchschnittslohn erwirtschaftet, ist ein Mangelfall.

Dennoch ist das eine ungenaue Berechnung.
Das Durchschnittsgehalt ist eine Größe aller Einkommen. Wenn man dem Zugrunde legt, dass etwa 10% aller Einkommen für 90% der Einkommenssteuer sorgen, bekommt man eine Vorstellung davon, wie sich die Einkommen dann verschieben.
Da sind die 1.000 Euro Einkommen genauso enthalten, wie die 20.000 Euro.
Wenn man dann bedenkt, dass 40% aller Kinder UHV bekommen, deren Väter angeblich nicht zahlen, könnte man auch sagen, dass deren Einkommen einfach nicht ausreicht. Das heißt also auch im Umkehrschluss, dass die Partizipierung nicht ins Negative geht und damit wieder eine (reißerisch beschriebene) Unterhaltsversklavung gewollt ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 16:27
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Kasper,

um das ganze mal etwas mit Zahlen zu füttern:
https://www.karriere.de/mein-geld/gehaltsvergleich-deutschland-liegt-ihr-gehalt-ueber-dem-durchschnitt/24861744.html

Der Median der Einkommen in Deutschland lag Anfang 2019 wohl bei 3.304 € Brutto.
Ich denke, dass der Median hier deutlich besser als der Durchschnitt die Realität abbildet. Das bedeutet, dass die Hälfte aller Bundesbürger gleich viel, oder weniger als die 3.304 € Brutto hat. Das geht in die gleiche Richtung wie die Betrachtung der 10%.

Um wieder auf die Rechnung zurück zu kommen:
Das macht dann knapp 2.100 € Netto. Abzüglich der 891 € (2 Kinder über 12) liegen wir mit 1209 € wirklich nur noch knapp über dem Selbstbehalt von 1160 € (der natürlich nicht mit den 6,5% erhöht wurde).

So und jetzt haben aber 50% der Väter statistisch weniger......

Desilusionierte Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 17:59
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ok ... relativieren wir mal, ich bin nicht in die Tiefe gegangen.

https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/judith-niehues-maximilian-stockhausen-wer-zur-oberschicht-gehoert.html

Paare, ohne Kinder: 5.294 Euro netto, gehören schon zu den oberen 10%
Singel mit 3.529 Euro netto!

Zitat:
2016 lag es bei 1.869 Euro netto im Monat – die Hälfte der Bevölkerung verdiente also mehr, die andere Hälfte weniger. 2017 lag es schon bei 1.946 Euro monatlich, ein deutliches Zeichen für gestiegenen Wohlstand.
Man beachte in diesen Jahren den SB ...

Schaut man sich aber die wachsende Zahl von Männern an, die in unterbezahlten Dienstleistungsbereichen angesiedelt ist, dann bemerkt man schnell, dass auch die obigen Zahlen noch lange nicht ausreichend sind.

Zitat:
benso eine Familie mit zwei Kindern, die ein jährliches Haushaltseinkommen von 70.000 Euro erzielt. 50 Prozent der Gesellschaft sind also ärmer, und 50 Prozent reicher als diese Familie.

Und dann kommen die Trennungssätze, in denen man keine Wahlmöglichkeiten hat ... in dem man aber dem klugen Rat des Forum folgen kann, um die eigene Ansicht zu ändern bzw. Grundsätzlich etwas zu ändern. Ich lach mich tot ...

Unter dem o.a. Link ist übrigens ein Link, in dem man sich ausrechnen kann, wo man wie steht.
Als alleinerziehender mit drei Kindern ohne Unterhalt lande ich unter ALG Niveau ... gut das ich selbständig bin und mir damit die meisten Wege für Sozialleistungen verwehrt werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2020 21:33
(@charlieharper)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich möchte auch gern meinen Senf dazu geben. Ich habe auch die neue DDT gesehen und dachte mich trifft der Schlag. Langsam ist es einfach fernab der Realität und versteht das nicht falsch, aber da müssen wir auch nicht über den "Durchschnittslohn" etc. reden. Vor allem nicht nach solch einem Jahr 2020, wo auch viele von Kurzarbeit betroffen waren oder, wie ich, immer noch sind.

Ich verdiene ca. 2050 Euro Netto (aktuell durch Kurzarbeit weniger) und damit stehe ich in meinem Freundenkreis gar nicht so schlecht da. Sind wir mal ehrlich, als "normaler" Fliesenleger oder Verkäufer verdienste jetzt im Osten auch nicht viel. Aber wenn man mit seinem Beruf und der Bezahlung glücklich ist, ist doch alles in Ordnung.
Ich muss zum Glück nur für ein Kind zahlen und es sind ab Januar 364,50 Euro statt 344. Es trifft halt wieder die, die nicht 3500 Netto verdienen.

Witzig wird es, wenns Kind 12 wird und ich 445 Euro zahlen darf. Dann hat das Kind mit dem Kindergeld fast soviel Geld zur Verfügung wie ich, nach Abzug aller Fixkosten. Mal ernsthaft, wo soll das denn hinführen? Und wofür gehe ich dann noch arbeiten?

Es ist einfach nur zum kotzen....

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2020 22:11
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
in Anlehnung an den letzten Beitrag (und erstmal unabhängig von den ganzen statistischen Einkommensgrößen und-berechnungen):
Den (Düsseldorfer) Richtern (und sonstigen Personen) im Dunstkreis der "Neuaufstellung" der Unterhaltsbeträge der DDT hätte es durchaus gut zu Gesicht gestanden die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse (->Einkommensverhältnisse) zu berücksichtigen.
Eine Nullrunde wäre hier wohl (dringend!) geboten gewesen.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da in D (=Düsseldorf :wink:) Coronagegner/ Coronaleugner und Reichsbürger sitzen. Aber das ist nur so ein Gefühl und ich will hier keinesfalls eine Diskussion in diese Richtung lostreten!!

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 12:46
(@inselreif)
Moderator

Für diese ganze Erhöhung kann kein Richter und auch kein Düsseldorfer etwas. Die setzen nur nach Schema F um, was die Mindestunterhaltsverordnung vorgibt.
Und die wiederum bildet nur den Steuerfreibetrag ab.

Die Frage ist hier allerdings, wieso die Anpassung in einem ungeraden Jahr erfolgt. Das wäre nicht nach §1612a BGB zwingend gewesen.

Gruss von dder Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 15:01
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Witzig wird es, wenns Kind 12 wird und ich 445 Euro zahlen darf. Dann hat das Kind mit dem Kindergeld fast soviel Geld zur Verfügung wie ich, nach Abzug aller Fixkosten. Mal ernsthaft, wo soll das denn hinführen?

Du übersiehst dabei, dass der Betrag für Dich nach Abzug der Fixkosten übrigbleibt, für das Kind ist aber der Unterhalt plus Kindergeld der Betrag, von dem die Fixkosten erst noch abgehen. Du kannst also beruhigt sein, Dir bleibt immer noch deutlich mehr als Eurem Kind.

__________
Edit: Zitat repariert

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 20:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du übersiehst dabei, dass der Betrag für Dich nach Abzug der Fixkosten übrigbleibt, für das Kind ist aber der Unterhalt plus Kindergeld der Betrag, von dem die Fixkosten erst noch abgehen. Du kannst also beruhigt sein, Dir bleibt immer noch deutlich mehr als Eurem Kind.

Ich denke hier sollte man die ideologische Brille abnehmen.
Nimmt man die Bedarfssätze der ARGE kommt man auf ganz andere Zahlen, was ein Kind alles tatsächlich braucht und wie sich das zusammensetzt. Nur wenn anderen (hier meist den Vätern) in die Tasche gegriffen werden kann, sind diese Sätze recht großzügig bemessen und werden sehr flexibel ausgelegt.
Schaut man sich die Sozialsätze und den echten Bedarf an, sieht es schon ganz anders aus. Mit welchem sachlichen Grund wird beim UHV das volle KG angerechnet, um normalen KU-Verfahren aber nur die die Hälfte? Ich könnte hierzu inzwischen weitläufig ausführen, habe aber meine Zweifel das die Zusammenhänge überhaupt verstanden werden bzw. verstanden werden wollen.

445,00 Eur
202,00 Eur KG
sind in der Summe von 647,00 Euro schon ziemlich viel. Zumal man von der Partizipation der Wohnung, Lebensmitteln entsprechend gegen rechnen kann. Im Umkehrschluss, bricht man das auf Tage herunter, dann hat ein UET diesen Betrag nicht zur Verfügung.
Da brauchen wir nicht reden, verantwortlich und gerecht ist unser KU System nicht und auch nicht gewesen. Im übrigen fehlt mir die entsprechende Verantwortung der BET ... das diese nicht durch Betreuung abgegolten ist, kann man beobachten, wenn man sich mal in diesen Kreisen bewegt bzw. den (teilweise recht dummen) Müttern beim Schnattern zuhört.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 21:01




(@inselreif)
Moderator

Mit welchem sachlichen Grund wird beim UHV das volle KG angerechnet, um normalen KU-Verfahren aber nur die die Hälfte?

UHV springt für die nachrangige Barunterhaltspflicht des BET ein und da wird natürlich neben dem Kindergeldanteil des UET auch der Kindergeldanteil des BET angerechnet. Da gibt es nichts zu hetzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 21:08
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das meinte ich nicht als hetzen.
Hier wird in die Steuerpflicht des BET eingegriffen, ohne das es einen Sachgrund gibt. Mit welcher Begründung hat ein BET den Anspruch zusätzlich zum KU eine Hälfte des Kindergeldes zu bekommen, aber bei Hilfen durch die öffentliche Hand nicht?
Hier sehe ich den konsequenten Ansatz, dass entweder das KG voll auf den Barunterhaltsanteil angerechnet wird, oder aber bei der UHV Kasse, dieser eben nicht hälftig berücksichtigt wird.
Das ist ebenso, warum gibt es keinen UHV wenn der BET erneut heiratet? Verbraucht das Kind dann plötzlich weniger? Das ist die Unterhaltspflicht von Stiefelternteilen durch die Hintertür.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 22:01
(@inselreif)
Moderator

Mit welcher Begründung hat ein BET den Anspruch zusätzlich zum KU eine Hälfte des Kindergeldes zu bekommen, aber bei Hilfen durch die öffentliche Hand nicht?

das hängt aber nicht an den Hilfen, das hängt an seiner eigenen Unterhaltspflicht. Auch wenn der BET neu heiratet, nur dann springt halt nicht der Staat ein, dann finanziert er es selber. Und wenn er unterhaltspflichtig ist, wird auch sein halbes Kindergeld angerechnet. Wenn nicht, dann nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2020 23:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry, das hinkt in der Argumentation.

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2020 00:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Sache mit dem UHV ist definitiv nicht rund. Beim UHV wird das komplette KG angerechnet, als Bonbon oben drauf darf auch der KFB nicht übertragen werden.

Entweder das KG wird beiden Eltern zur Hälfte zugerechnet, dann darf er beim UHV auch nur halb gegengerechnet werden. Oder der Unterhaltspflichtige darf ihn sich voll anrechnen, dann kann man ihn auch beim UHV voll anrechnen.

Dass dagegen nich keiner geklagt hat, wundert mich wirklich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2020 00:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Unterstützt du mich in der fachlichen Argumentation? Dann mach ich das!

Geuß

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2020 04:39
(@inselreif)
Moderator

Nein Kasper, das hinkt nicht.
Entweder der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt den Unterhalt alleine - dann wird sein Anteil Kindergeld auf seinen Unterhalt angerechnet. Der betreuende Elternteil darf seinen Anteil Kindergeld für seine Betreuungsleistung behalten.
Oder der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt nichts. Dann bleibt trotzdem sein Anteil Kindergeld als Unterhaltszahlung. Weiter wird der betreuende Elternteil zur Barunterhaltspflicht herangezogen und sein Anteil Kindergeld ebenfalls abgezogen (sprich: der BET darf es nicht mehr in die eigene Tasche stecken sondern muss es dem Kind zukommen lassen). Wenn der Staat diese Barunterhaltspflicht (in Höhe des Mindestunterhalts) übernimmt, ist nicht einzusehen, wieso er denn jetzt mehr zahlen sollte.

Unfair daran ist eigentlich nur, dass im Mangelfall der BET mit doppelter Unterhaltspflicht (Betreuung und Zahlung) belegt wird, ihm aber trotzdem nur das halbe Kindergeld zusteht. Unrund mit Sicherheit auch die unterschiedliche Behandlung der KFB.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2020 07:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Inselreif, dann müsste man aber konsequenterweise für den Bezug von UHV die Leistungsfähigkeit des Betreuungselternteils prüfen und das macht niemand, weil es schlicht nicht vorgesehen ist. Egal ob man unter dem SB wäre oder 5.000 netto im Monat bekommt, man erhält UHV. Das ist einfach unrund.

@Kasper: wie stellst du dir das vor? Beziehst du noch welchen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2020 12:59
(@inselreif)
Moderator

das stimmt allerdings...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2020 13:47
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Du übersiehst dabei, dass der Betrag für Dich nach Abzug der Fixkosten übrigbleibt, für das Kind ist aber der Unterhalt plus Kindergeld der Betrag, von dem die Fixkosten erst noch abgehen. Du kannst also beruhigt sein, Dir bleibt immer noch deutlich mehr als Eurem Kind.

CharlieHarper schrieb aber vom Unterhalt für ein Kind ab 12.
Welche Fixkosten soll das Kind den bitteschön haben?
Dazu kommt noch, dass wohl die wenigsten Kinder zwischen 12 und 18 freien Zugang zu "ihrem" vollem Unterhaltsbetrag haben dürften.

In meinem Fall zb ermöglicht der Unterhalt lediglich der Mutter ein schönes Leben mit sehr, sehr viel Freizeit, da Madame es sich in ihrem Teilzeitjob schön gemütlich eingerichtet hat und überhaupt nicht daran denkt, selbst für ihr Leben zu sorgen.
Und jede Wette, das ist kein Einzelfall.

Es bleibt dabei, dieses System ist zutiefst ungerecht. Betreuungsleistungen der Väter werden finanziell nicht anerkannt und gleichzeitig wird die Mutterfratktion mit Unterhalt, Kindergeld und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gepampert.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2020 00:33




Seite 3 / 5