Düsseldorfer Tabell...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Düsseldorfer Tabelle 2024

Seite 2 / 5
 
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

 

ab Januar 2024 gelten neue Erhöhungen und scheinbar neue Richtlinien!? Meine Exfrau machte mich darauf aufmerksam, daß ich nach der neuen Berechnung eine Stufe höher angesetzt werde, als das eigentliche Gehalt hergibt? Laut neuer Regelung wird man automatisch eine Einkommenstufe höher angesetzt wenn man nur ein Kind hat! Hat da jemand schon von gehört und ist das tatsächlich rechtens? Ich persönlich würde dann von Stufe 2 auf der 3 gesetzt. Das fände ich schon eine seltsame Regelung! Quelle ist übrigens <a class="externalURL" href=" Link entfernt " rel="nofollow"> Link entfernt

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 10:34
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Nein, das ist nicht neu, sondern schon immer so. Die Tabelle ist für 2 unterhaltsberechtigte. Das heißt, bei einem unterhaltsberechtigtem geht's eine Stufe hoch. Hast du mit einem neuen Partner auch ein Kind, dann zählt das auch als unterhaltsberechtigtes.

Wenn du einen Titel hast, muss die exe einen neuen Titel einfordern, einfach so weil ihr das jetzt auffällt ist nicht. Und das kann sie auch nur alle 2 Jahre.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2023 10:40
(@eisbaer75)
Zeigt sich öfters Registriert

Wenn die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 tatsächlich so kommen sollte wie vermutet ist das so langsam echt ne Schweinerei und geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.

In meinem Fall zahle ich dann für meine 12-jährige Tochter 561 Euro monatlich und dabei ist die Höherstufung um eine Stufe aufgrund nur einem Kind noch gar nicht drin, weil Ex das bisher nicht gerafft hat.

Ex wohnt mit der Tochter in ihrem Haus, zahlt brav vom Unterhalt die Hausraten mit ab, hat jetzt ein neues Auto per Finanzierung gekauft mit über 500 Euro monatlicher Rate. Das ging früher so alles nicht und ihr Einkommen hast sich nicht groß geändert.

Das Handy von meiner Tochter ist uralt, Kamera und Akku gehen nicht mehr richtig und es stürzt auch ständig ab. Sie hat der Tochter dann erklärt, ein neues Handy sei nicht drin, weil kein Geld da ist und außerdem hätte sie erst in diesem Jahr eine neue Matratze für ihr Bett bekommen. Unglaublich. Und das Beste ist, es kam raus, dass Madame sich eine neue Matratze für ihr Bett gekauft hat und die Tochter die gebrauchte Matratze ihrer Mutter bekommen hat. Ich könnte so kotzen!

Hat man denn wirklich so gar keinen Einfluss darauf, dass der Unterhalt auch wirklich beim Kind landet?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 10:50
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@locutus Danke erstmal für die Antwort! Also werde ich in den sauren Apfel beißen müssen und obwohl ich in Stufe 2 bin, für Stufe 3 bezahlen!? Bin definitiv nur für ein Kind unterhaltspflichtig!

Was bedeutet der Titel? Sorry für meine Unwissenheit!:(

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 13:38
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Musstest du irgendwo für Stufe 2 unterschreiben? Wenn ja, wann genau?

Sie muss dann nämlich Stufe 3 erneut betiteln lassen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2023 13:41
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@locutus Sie besitzt bzw. ich habe die sogenannte Unterhaltsurkunde vom Jugendamt! Diese ist dynamisch und muss bis zur Volljährigkeit erstmal nicht erneuert werden!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 14:24
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann bist du erst einmal halbwegs Safe. Sie hat also einen Titel. Der ist gültig. Will sie mehr, braucht sie einen neuen. Wann wurde das denn unterschrieben?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2023 14:37
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@locutus 2019! Der Anwalt hätte halt auch eine dynamische Anpassung schriftlich festgehalten!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 18:56
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann hat sie das Recht auf Neuberechnung...

Jetzt musst du gucken ob du freiwillig günstiger kommst oder ob du dich für eine Neuberechnung nackig machst. Da müssen die richtigen Leute mal über die Zahlen gucken und sehen was mindernd abgezogen werden kann.

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.12.2023 19:08
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@locutus Sie hat schon nachgeschaut und mir mitgeteilt, daß ich ab Januar dann 561€ zahlen darf,da ich ja von Einkommensstufe 2 in 3 rutsche! Altersgruppe 12-17 übrigens!;) Keine Ahnung wer da sonst noch drüber schauen könnte?

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 22:21




(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sterniblaugrana,

Geschrieben von: @sterniblaugrana

Keine Ahnung wer da sonst noch drüber schauen könnte?

Na wir hier ;- )

Es geht also um 1 Kind in der Altersgruppe 12 bis 17 Jahre, und du hast sonst keine Unterhaltsberechtigten zu versorgen.

Dann also zunächst, die Einnahmen.

Da brauchen wir dein durchschnittliches Nettoeinkommen. Eventuelles Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sonderzahlungen u.ä. dabei bitte zeitanteilig berücksichtigen, also ein Zwölftel davon auf das reguläre Monatsnetto draufschlagen. Ebenso, eventuelle Steuerrückzahlung zeitanteilig als Einkommen berücksichtigen. Wenn du nennenswerte weitere Einkünfte hast, dann brauchen wir auch dazu die Zahlen.

Dann, die Abzugsposten, das sind berufsbedingte Kosten sowie zusätzliche Altersvorsorge. Eventuell kommst du mit solchen Abzügen ja wieder eine Stufe tiefer als es deinem unbereinigten Nettoeinkommen entspricht.

Bei den berufsbedingten Kosten ist der größte Posten üblicherweise die Fahrt zur Arbeit; wenn du das eigene Auto nimmst, gibt es dafür eine Pauschalregelung auf Basis der gefahrenen Kilometer. Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln fährst, dann halt die tatsächlich anfallenden Kosten für die Monatskarte, Deutschlandticket oder was auch immer. Wenn du andere berufsbedingte Kosten hast, z.B. Gewerkschaftsbeiträge oder für Arbeitskleidung, dann sag uns bitte auch dieses.

Bei der zusätzlichen Altersvorsorge geht es um Lebensversicherungen, Rentenversicherungen einschließlich Riester-Rente, Sparpläne u.ä.; wenn du also irgendetwas hast, was auch nur annähernd als Altersvorsorge taugt, dann sag uns bitte, was das ist und wie viel du da monatlich einzahlst.

Wichtig wäre dann auch noch das Oberlandesgericht, das am Wohnort des Kindes zuständig ist. Je nach OLG-Bezirk gibt's nämlich ein paar Detailunterschiede bei der Unterhaltsberechnung.

Ach so, und ein letztes noch: Wenn du Wohneigentum hast, dann sag uns das bitte auch, denn dabei gibt's auch noch einige Besonderheiten, die zu beachten wären.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2023 23:10
Sterniblaugrana, Brave, Sterniblaugrana and 3 people reacted
(@gigi-lehmann)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen, 

 

Ich finde es ungerecht mittlerweile. 

Als berufstätig ist der Selbstbehalt 1370€ ab 2024 haben Bürgergeldempfänger ca 1700€ fürs Überleben als Singlehaushalt

Ich möchte auch das meine beiden Kids ein schönes Leben haben und zahle gerne Unterhalt für sie. Aber auch wir Väter haben ein Anrecht auf ein schönes Leben und das brauchen wir damit unsere Kids sich bei uns wohlfühlen wenn sie uns besuchen. 

Wie können wir uns Gehör verschaffen um diese Entwicklung endlich zu stoppen?

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2023 13:16
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @gigi-lehmann

Moin zusammen, 

 

Ich finde es ungerecht mittlerweile. 

Als berufstätig ist der Selbstbehalt 1370€ ab 2024 haben Bürgergeldempfänger ca 1700€ fürs Überleben 

 

Wie ich "gehört" habe, soll der Selbstbehalt auf 1480€ steigen. 

Ungerecht bleibt es aber trotzdem. Da hast du vollkommen recht. Erst recht wenn die Erhöhung des Unterhalts 2024 so kommt wie angedroht. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 11 Monaten von pappaleo
AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2023 14:17
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Für nächstes Jahr sind nach derzeitigem Stand 3,x% Inflation vorausgesagt.

Letztes Jahr ging 11% hoch und für 24 sind ja die 9% vorausgesagt.

Die Lohnerhöhung bei mir war letztes Jahr 1,50€/h bei 40h/w. Für nächstes Jahr konnte ich auch 1,50 aushandeln. Wären die Lohnsteuertabellen nicht etwas an die Inflation angepasst worden, kannst du mit den paar Piepen gerade mal die eigenen Inflationskosten decken. Letztlich haben die Unterhaltspflichtigen ein sattes Minus, während die Empfänger zwar auch höhere Kosten haben aber durch den Unterhalt entschädigt werden. Da nützen einem auch die selbstbehalte nichts. Denn nach Abzug des Unterhalts sind's bei mir 1600€ die vor dem Arbeitsweg übrig bleiben. Eine Strecke 45km. Von Dorf zu Dorf, das geht nur mit Auto. Der Selbstbehalt ist aber nach Abzug der berufsbedingten Kosten vorgesehen. Ein Dilemma.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2023 14:54
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Mindestunterhaltsverordnung 2024 ist bereits veröffentlicht worden.

https://www.famrz.de/gesetzgebung/%C3%A4nderung-der-mindestunterhaltsverordnung-f%C3%BCr-2024.html

 

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2023 15:22
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Jup. Das steht ja so schon ganz am Anfang. Daher kommen ja die bekannten 9%

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2023 15:48
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Wo ist denn die 2024er DDT online einsehbar? Konnte nix finden außer 'Gerüchte'. Vielen Dank.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2023 11:38
(@locutus)
Zeigt sich öfters Registriert

Noch gar nicht.

Und die Gerüchte sind die Grundlage durch das Familienministerium, auf welche sich das OLG D beruft.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2023 11:44
(@sterniblaugrana)
Schon was gesagt Registriert

@malachit Guten Morgen und sorry für die späte Antwort!

Ersteinmal vorweg, es besteht eine Unterhaltsurkunde,sprich Titel, die mit 105% eingetragen ist!

Kind ist 16 Jahre und mein Monatsnetto beträgt 2290 €! Jahressonderzahlung beträgt 95% des November Brutto,also ca 1500€!

Deutschlandticket ist vorhanden,kein Auto(kann ich mir nicht leisten)! Gewerkschaftsbeitrag 90€ jährlich.

Kein Wohneigentum, keine Lebensversicherung etc.

OLG ist Hamm!

Steuerrückzahlung lag dieses Jahr bei 300€!

Schon mal danke und ich hoffe,ich habe nichts vergessen!?

 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2023 08:12
(@tacheles)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @sterniblaugrana

Schon mal danke und ich hoffe,ich habe nichts vergessen!?

Aufgrund der genannten Zahlen landest sicher in der 2. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle 2023 und könntest bei nur einer unterhaltsberechtigten Person einmal heraufgestuft werden. Mit 105% bist bisher gut bedient. Bis zu einer Neuberechnung musst weiter (nur) die in der Urkunde titulierten 105% des jeweiligen Mindestunterhalts abzgl. hälftiges Kindergeld zahlen. Auskunft über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse musst du erst nach Ablauf von 2 Jahren erteilen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2023 10:19




Seite 2 / 5