Eins weiß ich ganz genau. Eine Berücksichtigung werden die im nächsten Jahr schon finden. Nur nicht so wie du dir das vorstellst.
Eins weiß ich ganz genau. Eine Berücksichtigung werden die im nächsten Jahr schon finden. Nur nicht so wie du dir das vorstellst.
Ich habe den Herrschaften geschrieben, dass ich darauf wette, dass diese Erhöhungen auf Seite der Unterhaltsbeträge berücksichtigt werden, weiterhin aber nicht auf der Seite der Unterhaltszahler.
@malachit Guten Morgen und vielen Dank mal wieder für deine Bemühungen!
Stand jetzt hat Sie die 553€ geschluckt!
Aber meine Herren, daß ist mal wieder ne Ansage!
Trotzdem schönes Wochenende!🍀
Letztlich fragt man sich was für Richter/innen beim Familiengerichtstag zusammen sitzen. Es muss doch allen bewusst sein dass eine Tabelle, welche auf 2 Kinder ausgelegt ist, aber ab Stufe 2 gar nicht mehr bedient werden kann, nur Arbeit heraufbeschwört.
Wenn man jeder Seite alle 2 Jahre das gleiche Recht gibt eine Änderung zu erreichen würde das ganz anders aussehen. Insbesondere dann wenn nicht die Einkommen (willentlich) gesunken sind, sondern weil die Zahlbeiträge außerordentlich gestiegen sind. Bei jedem Vertrag gibt es Sonderkündigungsrecht bei ungeplanter Preiserhöhung.
bin jetzt bei 120% drei Kinder und jeden Monat bei 1654,-€ 5/6/13 wenn das jedes Jahr so weitergeht ist man selbst mit einem Top Gehalt ein Mangelfall. Sparen kann ich nur noch wenn ich die Kinder nicht mehr hole.
Versteh bis heute nicht warum das gleiche zahlen muss wie jemand der seine Kinder nie sieht und kümmert.
Das gibts doch nicht, genau die selben scheinheiligen Phrasen musste ich mir auch anhören.
Man wurde schon sehr früh als potentieller Vater ins Visier genommen, da ahnte man noch lange nicht, das es sich um eine Falle handelte.
Man wird bewusst unterschwellig in Sicherheit gewogen, so nach dem Motto du brauchst dir keine Gedanken machen.
Ich habe mal eine Studie nur für mich angefertigt.
Das Ergebnis: Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, sind die Kinder in jeder 2 Ehe/Beziehung erschwindelt oder fingiert, nenn es wie du willst.
Wir dummen Männer sind viel zu blöd das zu merken.Es tut mir leid, Frauen kommen hier ganz schlecht weg.Sie sind nur darauf aus Kinder zu haben und gut unter zu sein und da ist ihr jedes Mittel recht und der Staat fördert die gesellschaftlich bedenkliche Verhalten.
Soll sich jeder mal in seinem eigenen Umfeld jede Beziehung/Ehe genau anschauen.Irgendwann hat man begriffen, es ist fast alles fingiert.Wir Deppen werden sexuell so vernebelt das wir in jedes scheiss Fettnäppchen treten und glauben es ist die grosse Liebe.Falsch du wirst mit Sicherheit nur verarscht und durch deine eigene sexuelle Verblödheit gefügig gemacht.
Ich bin komplett raus, 4 Kinder und weit über 20 Jahre Unterhalt mit allen Provokationen sollte reichen.
Letztlich fragt man sich was für Richter/innen beim Familiengerichtstag zusammen sitzen. Es muss doch allen bewusst sein dass eine Tabelle, welche auf 2 Kinder ausgelegt ist, aber ab Stufe 2 gar nicht mehr bedient werden kann, nur Arbeit heraufbeschwört.
Wenn man jeder Seite alle 2 Jahre das gleiche Recht gibt eine Änderung zu erreichen würde das ganz anders aussehen. Insbesondere dann wenn nicht die Einkommen (willentlich) gesunken sind, sondern weil die Zahlbeiträge außerordentlich gestiegen sind. Bei jedem Vertrag gibt es Sonderkündigungsrecht bei ungeplanter Preiserhöhung.
Ich finde das ganz auch komplett ungerecht und kann die Zahlen nicht mehr nachvollziehen. Ich würde gerne mal bei fragdenstaat.de eine Anfrage einreichen, damit man mal erklärt bekommt, wie die Zahlen zustande kommen. Wer wäre denn überhaupt Empfänger der Anfrage?
Ist es das OLG Düsseldorf? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der Deutsche Familiengerichtstag e.V.?
Moin,
ich finde, es kommt halt immer darauf an wo man lebt. Als in noch in der Hauptstadt gelebt habe hatten wir zu viert eine 4-Zimmer-Wohnung mit WBS für 1200.- warm.
Da sind dann schon mal anteilig 300€ Mietanteil pro Kind allein für's Wohnen weg.
Und wer mal mit Teenagern gelebt hat weiß, was die kosten. Fahrkarte, Essen (Jungs!), Kleidung, Aktivitäten...da kommt schon Einiges zusammen an Koste, die man für sich alleine nicht hätte.
Ich hab da für meinen Ältesten bestimmt 600.- monatlich gehabt.
.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Sicherlich sind die äußeren Faktoren überall anders und schwer zu vergleichen.
Aber bei den meisten Unterhaltszahlern kam es nicht zu einer vergleichbaren Gehaltsanpassung und auch diese haben deutliche Erhöhungen in allen Bereichen des täglichen Bedarfs verkraften müssen. Zudem muss man ja auch noch die Kosten während des Umgangs betrachten. Und ein extra Zimmer für das Kind schlägt sich auch bei der Miete nieder.
Man hat halt das Gefühl, dass alle nur auf die Alleinerziehende und die Kinder schauen. Aber das der Unterhalt auch erwirtschaftet werden muss ohne die Lust auf Arbeiten zu verlieren, verliert man schnell aus den Augen.
Letztlich haben es sich einige KV nicht aussuchen können ob sie Unterhaltszahler oder -empfänger sind.
die kv haben es zum Zeitpunkt der Schwangerschaft/Geburt in der Hand. Hälftige elternzeit und hälftige Betreuung bereits in der Beziehung leben. Dann ist das ein gelebtes Modell.
aber selbst heute sind viele Männer nicht bereit mehr als 2 elternmonate zu nehmen. Und die ggf. Noch zeitlich mit denen der Mutter um reisen zu können. Und dann kommt bei einer Trennung das böse erwachen…
sophie.
p.s. Unsere große hat damals mit 6 Jahren gesagt: das ist nicht so schlimm. Papa ist ja nur manchmal abends da und am Wochenende . Sprich durch seine geringe Anwesenheit war er eben nicht so präsent in ihrem Leben. Wichtiger war, dass ich da bin. Und deswegen hätte ich mich auch nicht mit einem wechselmodell einverstanden erklärt. Ich habe alles was Kinder, Haus, Garten betraf zu meiner beruflichen 30stunden Woche gewuppt. Er war nicht bereit den Kids abends vorzulesen….nope
deswegen das Umdenken muss viel früher anfangen.
Es gibt genug Beispiele die gegen eine Pauschalisierung sprechen. Aber pauschal zu sagen: Papa zahlt und Mama aalt ist eben auch die bequemste aller Möglichkeiten. Mama hat das Recht auf einen Titel, die Jugendämter erledigen den Papierkram und wenn doch mal einer aufbegehrt muss er eben vor Gericht.
Ich denke den meisten geht es nicht um den Unterhalt als solches, sondern um das Zustandekommen in den letzten 2 jahren. Man liest ja so putzige Sachen wie "der unterhaltspflichtige muss gucken ob er nicht unter den Selbstbehalt rutscht und entsprechend anpassen". Nur: anpassen geht nur vor Gericht oder wohlwollen der Empfänger.
die kv haben es zum Zeitpunkt der Schwangerschaft/Geburt in der Hand. Hälftige elternzeit und hälftige Betreuung bereits in der Beziehung leben. Dann ist das ein gelebtes Modell.
aber selbst heute sind viele Männer nicht bereit mehr als 2 elternmonate zu nehmen. Und die ggf. Noch zeitlich mit denen der Mutter um reisen zu können. Und dann kommt bei einer Trennung das böse erwachen…
deswegen das Umdenken muss viel früher anfangen.
Diese Argumente hinsichtlich pro & contra Wechselmodell haben aber nichts mit der aktuellen Anpassung der DDT für 2024 zu tun. Die Entscheidung für Kind und in welchem Umfang die Betreuung stattfindet wird sicherlich vorher getroffen. Das würde hier aber den eigentlichen Themenbereich aufweichen und gehört nicht hierher.
Letztlich fragt man sich was für Richter/innen beim Familiengerichtstag zusammen sitzen. Es muss doch allen bewusst sein dass eine Tabelle, welche auf 2 Kinder ausgelegt ist, aber ab Stufe 2 gar nicht mehr bedient werden kann, nur Arbeit heraufbeschwört.
Wenn man jeder Seite alle 2 Jahre das gleiche Recht gibt eine Änderung zu erreichen würde das ganz anders aussehen. Insbesondere dann wenn nicht die Einkommen (willentlich) gesunken sind, sondern weil die Zahlbeiträge außerordentlich gestiegen sind. Bei jedem Vertrag gibt es Sonderkündigungsrecht bei ungeplanter Preiserhöhung.
Ich finde das ganz auch komplett ungerecht und kann die Zahlen nicht mehr nachvollziehen. Ich würde gerne mal bei fragdenstaat.de eine Anfrage einreichen, damit man mal erklärt bekommt, wie die Zahlen zustande kommen. Wer wäre denn überhaupt Empfänger der Anfrage?
Ist es das OLG Düsseldorf? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend oder der Deutsche Familiengerichtstag e.V.?
Das Familienministerium. Diese Mindestunterhaltsverordnung kommt von denen. Und wenn der Mindestunterhalt in 2 Jahren um 20 % angehoben wird, steigen die restlichen Stufen auch entsprechend.
Es gibt genug Beispiele die gegen eine Pauschalisierung sprechen. Aber pauschal zu sagen: Papa zahlt und Mama aalt ist eben auch die bequemste aller Möglichkeiten. Mama hat das Recht auf einen Titel, die Jugendämter erledigen den Papierkram und wenn doch mal einer aufbegehrt muss er eben vor Gericht.
Ich denke den meisten geht es nicht um den Unterhalt als solches, sondern um das Zustandekommen in den letzten 2 jahren. Man liest ja so putzige Sachen wie "der unterhaltspflichtige muss gucken ob er nicht unter den Selbstbehalt rutscht und entsprechend anpassen". Nur: anpassen geht nur vor Gericht oder wohlwollen der Empfänger.
Der Fehler ist doch auf Seiten des Gesetzgebers und des zuständigen Ministeriums, wenn ein Durchschnittsverdiener mit 2 Teenagern an der Grenze zum Mangelfall kratzt und dann das Wochenende und Ferien mit 2 Teenagern in einem WG-Zimmer verbringen darf, weil das das ist, was man in vielen Städten für 520 € Warmmiete bekommt.
Wir sprechen hier über einen Durchschnittsverdiener mit knapp über 50 k€ im Jahr, der einen Selbstbehalt hat, der mit Bürgergeld kaum anders wäre.
Und das nächste ist dann, warum das Elternteil, bei dem die beiden Teenager leben, Vollzeit oder nahe Vollzeit arbeiten kann, von diesem Einkommen aber kein Cent den Kindern zugute kommen soll.
@peter73: Glaubst du wirklich, dass die Düsseldorfer Tabelle irgendwann reformiert wird?! 😒
Die gibt es nahezu unverändert seit 1979 😦 Man spricht auch weiterhin vom "Hausfrauenmodell". Seit wann gibt es denn keine wirklichen Hausfrauen mehr?! Also in meinem Verwandten- und Bekanntenkreis kenne ich niemanden, bei dem nicht beide arbeiten gehen "müssen", damit ein Überleben überhaupt gewährleistet ist.
Das gesamte deutsche Sozialsystem gehört reformiert, dazu gehört auch, wie hier in anderen Beiträgen erwähnt, das Bürgergeld.
@domi221186: Wenn du selbst deinen Vertrag kündigst, wirst du vom Amt mit einem fiktiven Gehalt, basierend auf deinem bisherigen Gehalt, gerechnet. Da hilft leider nichts, du musst weiter schuften.
Ich racker mir locker 60 Stunden die Woche einen ab (zum Glück rein gedanklich und am Computer), aber bedingt durch einen Dienstwagen bleibt am Ende des Tages kaum etwas hängen. Nach allen Abzügen (Miete antlg.) und Unterhalt bleibt mir nichts mehr. Wir leben auf Kosten meiner Frau. So böse das klingen mag, aber ich kann es kaum erwarten, bis mein ältester 16 wird und hoffentlich eine Lehre beginnt, auch wenn meine Ex-Frau ihn zum Abi und studieren drängen wird. Aber wenn es so käme, dann hätte ich noch zwei Jahre, dann geht der zweite vielleicht und hoffentlich auch in eine Lehre, dann bleibt mir endlich auch mal ein Euro übrig. Ansonsten kommt meine Ex ab dem 18 Lebensjah wenigstens auch mit ans Zahlen, das hat sie bisher, glaube ich, nicht mit auf Ihrer Agenda 🤣
Das Problem mit dem Firmenwagen hatte ich auch, dass dieser mein für mich nutzbares Einkommen zu sehr reduziert hat.
Also habe ich auf den Firmenwagen verzichtet und fahre stattdessen nun mit meinem Privatwagen.
Die beruflich bedingten Fahrten werden mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer durch meinen Arbeitgeber vergütet.
Diese Vergütung wird zwar beim unterhaltsrelevanten Nettogehalt berücksichtigt, aber man kann 0,42 Euro für die ersten 30km und 0,28 Euro für jeden weiteren Kilometer pro Tag als berücksichtigungsfähige Fahrtkosten gegenrechnen.
Dadurch bleibt deutlich mehr Netto übrig, vor allem wenn man ein älteres Auto fährt, das seinen Wertverlust zum größten Teil schon hinter sich hat.
Daher kann man als unterhaltspflichtiger nur klagen. Und das kostet...
Bei einer Einkommensreduzierung ist vor dem gerichtlichen Abänderungsantrag dringend ein außergerichtlicher Versuch anzuraten, ansonsten kann man sogar die gesamten Kosten aufgebrummt bekommen.
Und das ist ja auch noch die Frchheit dazu. Die Situation verschlechtert sich immer mehr, gestiegene Lebens-, Energiekosten usw. bei gleichbleibendem Gehalt und wenn man seinen Titel revidieren lassen will, muss man das gerichtlich durchführen lassen und auch noch dafür zahlen. Da steckt doch Fehler auch schon wieder im Detail. Ich möchte nicht wissen, wieviele Barunterhalt leistende ihren Titel einfach lassen, wie er ist, weil sie sich das Verfahren nicht leisten können. Warum kann das Jugendamt das nicht ändern, ebenso wie sie die Titulierung ja auch erstellen dürfen?!
Irgendwann hat die Kuh einfach keine Milch mehr.
Das Problem mit dem Firmenwagen hatte ich auch, dass dieser mein für mich nutzbares Einkommen zu sehr reduziert hat.
Also habe ich auf den Firmenwagen verzichtet und fahre stattdessen nun mit meinem Privatwagen.
Die beruflich bedingten Fahrten werden mit 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer durch meinen Arbeitgeber vergütet.
Diese Vergütung wird zwar beim unterhaltsrelevanten Nettogehalt berücksichtigt, aber man kann 0,42 Euro für die ersten 30km und 0,28 Euro für jeden weiteren Kilometer pro Tag als berücksichtigungsfähige Fahrtkosten gegenrechnen.
Dadurch bleibt deutlich mehr Netto übrig, vor allem wenn man ein älteres Auto fährt, das seinen Wertverlust zum größten Teil schon hinter sich hat.
Dadurch, dass du den Firmenwagen abgibst, erhöhst du zwar dein Netto, aber dafür kaufst du dir ja dann einen Privatwagen, der muss ja dann ggf. auch finanziert oder geleast werden. Du musst die Werkstattkosten tragen usw. Summa summarum kommst du somit wieder auf ein geringers Netto, weil du die Kosten ja ggf. anrechnen lassen kannst.
Mein Arbeitgeber würde die beruflichen Fahrten nicht erstatten, die könnte ich mir erst über die Steuer wiederholen.
Das Problem entsteht dadurch, dass die Menschen ihre Dienstwagen nur zu gerne überdimensionieren, denn die Kosten trägt ja vermeintlich der Arbeitgeber. Die meisten Dienstwagen sind Autos der Mittelklasse und der oberen Mittelklasse, also Autos, die sich privat nur ein ganz kleiner Anteil der Deutschen als Neuwagen leistet.
Wenn also der Dienstwagen das Nettoeinkommen in erheblichem Maße belastet, gehört man zu denjenigen, die sich dazu verführen haben lassen, ein zu teures Auto zu wählen. Auch beim Dienstwagen gilt: Ein Auto aus der Kompaktklasse oder ein Kleinwagen belastet das eigene Budget sehr viel weniger.
wenn man seinen Titel revidieren lassen will, muss man das gerichtlich durchführen lassen und auch noch dafür zahlen.
Höchstrichterlich wurde längst entschieden, dass die Abänderung von Titeln nicht gerichtlich erfolgen muss, sondern einvernehmlich möglich ist. Genaues siehe BGH, XII ZB 422/15.
Und wenn man sich nicht einigen kann oder will, gibt es für einen erfolgversprechenden Antrag Verfahrenskostenhilfe, soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich muss allerdings eingestehen, dass ich bei Herabsetzungsanträgen zum Volljährigenunterhalt öfters mal das starke Gefühl eines richterlichen Welpenschutzes für den Nachwuchs habe.
Warum kann das Jugendamt das nicht ändern, ebenso wie sie die Titulierung ja auch erstellen dürfen?!
Siehe BGH oben. Die Urkundspersonen im Jugendamt können Unterhaltsverpflichtungen kostenlos beurkunden, so lange das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 59 SGB VIII). Amtsgerichte können das sogar unbefristet (§ 67 BeurkG). Jeweils gebührenfrei! Notare sowieso.