Düsseldorfer Tabell...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Düsseldorfer Tabelle2008

Seite 1 / 2
 
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Hi
ich bin neu hier, und habe in der Sufu noch nichts passendes gefunden ;(
Habe jetzt ein paar "allgemeine" Fragen zu Unterhaltsrecht 2008

1. Wie sieht es aus im Bezug auf den Kindesunterhalt,  wenn die neue Ehefrau geringfügig beschäftigt ist  :question:

2. Kann das Einkommen der "Ex" auf den Unterhalt der Kids angerechnet werden, wenn die auch wieder verheiratet ist ein Kind vom "neuen" Mann hat und trotzdem arbeiten geht. -- Sollte sie nicht ihre " Unterhaltspflicht" durch die Betreuung der Kid`s ( 11 und 14) leisten? Wie kann das gewährleistet werden, wenn "frau" arbeiten geht ??

3. Es wird jetzt die Gehaltsabrechnung vom Dez. 2007 verlangt, um ggf. eine höhere Unterhaltsforderung anzubringen.
Warum muss nur einer  die " Hosen" runterlassen ?? Warum interessiert keinen die Einkommensverhältnisse der Ex-Frau mit ihrem neuen Mann ??-- Die Kids haben  je ein Taschengeldkonto bei der Sparkasse, wo mal eben Fahrräder und Ninteno DS gekauft und bezahlt werden können. - Wie gesagt - Taschengeld !!!!!
Also die Kids leiden keine Not - Finanziell stehen die Kids besser da, als währen der "alten " Ehe mit der Ex.

Bin auf eure Meinungen gespannt

LG

Zille641

Es soll schon alles gerecht zugehen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 19:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein Thema hat mit der DT 2008 nix zu tun...nur mal so.

1. Unerheblich; es zählt ausschließlich dein Einkommen. Ausnahme: >hier<, wobei dies nur Etwa-Werte sind..

2. Siehe 1.

3. Auskunft kann alle zwei Jahre verlangt werden.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 19:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zille,

zu 1.)

Die neue Ehefrau hat mit dem KU für Kinder aus anderen Beziehungen wenig bis gar nichts zu tun. Kinder gehen immer vor. Ehefrauen weden nur berücksichtigt, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird.

zu 2.)

Die Höhedes KU richtet sich allein nach deinem Einkommen. Erst mit Vollendng des 18.Lebensjahres ändert sich das udn beide Elternteil sind zu Barunterhalt verpflichtet. Ich persönlich denke das Kinder in dem Alter nichtm ehr rund um die Uhr betreut werden müssen und so einer Arbeitstätigkeit der Mutter nichts im Wege steht.

zu 3.) Weil derzeit allein du zu KU verpflichtet bist. Es werden die letzten 12 Gehaltsbescheinigungen nebst evtl. Zinseinkünften, Stuerrückerstattungen etc. zur Berechnung herangezogen.

Wieviel der neue Ehemann verdient ist völlig irrelavant, da dieser in keinster Weise euren Kindern gegenüber zu irgendwas verpflichtet ist.

Meine persönliche Meinung: Freu dich für deine Kinder das sie diese Möglichkeiten haben, die meisten Trennungskinder haben nicht das Glück soviel Geld zur Verfügung zu haben.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 19:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zille,

1. Wie sieht es aus im Bezug auf den Kindesunterhalt,  wenn die neue Ehefrau geringfügig beschäftigt ist

Spielt beim KU keine Rolle. Nur dein Einkommen zählt.

2. Kann das Einkommen der "Ex" auf den Unterhalt der Kids angerechnet werden, wenn die auch wieder verheiratet ist ein Kind vom "neuen" Mann hat und trotzdem arbeiten geht. -- Sollte sie nicht ihre " Unterhaltspflicht" durch die Betreuung der Kid`s ( 11 und 14) leisten? Wie kann das gewährleistet werden, wenn "frau" arbeiten geht ??

Nein.
Du bist der Vater, nicht er.
Wie sie ihrer Betruungspflicht nachkommt, ist ihre Sache. Erst wenn sie ihre Betreuungspflicht massiv vernachlässigt, wird das zum Thema. Dann aber nicht beim KU sondern beim Sorgerecht.

3. Es wird jetzt die Gehaltsabrechnung vom Dez. 2007 verlangt, um ggf. eine höhere Unterhaltsforderung anzubringen.
Warum muss nur einer  die " Hosen" runterlassen ?? Warum interessiert keinen die Einkommensverhältnisse der Ex-Frau mit ihrem neuen Mann ??-- Die Kids haben  je ein Taschengeldkonto bei der Sparkasse, wo mal eben Fahrräder und Ninteno DS gekauft und bezahlt werden können. - Wie gesagt - Taschengeld !!!!!
Also die Kids leiden keine Not - Finanziell stehen die Kids besser da, als währen der "alten " Ehe mit der Ex.

Siehe oben. Einer betreut, der Andere zahlt.

So ist das!

Schön findet das keiner hier aber es ist so

Tröste dich, dass du anscheinend keinen Unterhalt für deine Ex zahlen musst.

Von daher geht es dir noch viel besser als manch Anderen hier.
Da du keine Umgangsprobleme ansprichst, nehme ich an, dass du die auch nicht hast. Auch das wäre ein Privileg, was nicht Alle hier haben.

Gruss Beppo

Edit: Deep hat wieder die Überholspur benutzt.

Nochmal Edit: Tina auch! Du schuldest mir noch deine Turbotasten!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 19:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt beppo,

ich dachte du hast sie bereits, denn meine u-Taste klemmt und kostet Zeit

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 19:34
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Hi
Erst einmal danke für die ernüchternden Antworten ;(
@ Beppo, Tina und Deep Thought

Muss feststellen, dass die Gesetze immer noch nicht " vaterfreundlicher" geworden sind  ;(  Es ist egal, ob sich der Vater um die Kids kümmert, mit den Kids nach Dänemark fährt, oder in einen Urlaub auf die Kanaren od. nach Malle. - Es wird nicht berücksichtigt. Ein Vater, der sich von seinen Kindern abwendet ( Was ich meinen Kids nie! antun würde) ist kohletechnich auf der günstigeren Seite. - Mir stellt sich nur die Frage, ob der gezahlte Unterhalt auch wirklich den Kids zu gut kommt, oder die häufigen Restaurantbesuche ( Lt. den Kids) davon beglichen werden :exclam:
Die finnanzielle positive Sittuation der Kids sollte ja rübergekommen sein. Ich dachte, die Aktion bezieht sich nur auf darauf, dass die Kids nicht verarmen. - Dieses ist hier bestimmt nicht der Fall  😡  -- Ihr könnt mir glauben, dass ich alles menschenmögliche machen würde, um meine Mädels die bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen :thumbup: Egal, was das " Gesetz" an finnanziellen Aufwendungen vorschreibt  ;(

Aber Danke noch mal

LG
Zille

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 20:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ja,

wenn die Kinder von einem Taschengeldkonto mal eben nen DS doerein Fahrrad bezahlen können würde ich mir nicht Sorgen machen, das das Essengehen vom KU bezahlt wird. Klingt wirklich nicht danach.

Naja das mit dem Urlaub halte ich für ein schelcht gewähltes Beispiel. Viele Familien können sich keinen Urlaub leisten,auch wenn sie zusammenleben.

Ich dachte, die Aktion bezieht sich nur auf darauf, dass die Kids nicht verarmen.

Welche Aktion? Das verstehe ich jetzt nicht?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 20:05
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

@ Deep Thought

letztendlich ist diese Anfrage und die Düsseldorfer Tabelle 2008 zurückzuführen. Denn die Auskunftsanfrage meiner Ex ist auf diese zurückzuführen.
Ich  stelle fest: Die "Ex" kann dazuverdienen was sie möchte ( dieses vemindert aber den "Betreunugsunterhalt" , da ja in dieser Zeit keine Betreuung stattfinden kann.) Die "neue" Ehefrau spielt aber keine Rolle?? -- Persönlich kann ich jeden Vater verstehen, der sich aus dieser Ungerechtigkeit heraus ins " Nevana" absetzt. "Leider " :wink:habe ich eine zu starke Bindung zu meinen Mädels, um diese durchzuziehen ;(

Aber der !"alte" ist immer der Gearschte  ;(

LG Zille

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 20:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

letztendlich ist diese Anfrage und die Düsseldorfer Tabelle 2008 zurückzuführen. Denn die Auskunftsanfrage meiner Ex ist auf diese zurückzuführen.

Das ist ggf. nicht zulässig (>hier<).

Besteht ein Titel? Wann wurde letztmalig Auskunft erteilt?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 20:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zille, versuche es mal so zu sehen, dass es wurscht ist ob deine Ex die Kinder selbst betreut oder ob sie jemand beauftragt, dem sie dafür Geld gibt, welches sie in der gesparten Zeit verdient.

Das ist zwar kein grosser Trost, und vor allem wirft das die Frage auf, warum Du dann nicht Derjenige sein darfst, der die Kinder in dieser Zeit betreut aber manchmal hilft es, wenn man versucht die vermeintliche Logik zu verstehen.

Der letzte Dreck bleibt das U-Recht auf jeden Fall.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 20:34




(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Das ist ggf. nicht zulässig (>hier<).

Besteht ein Titel? Wann wurde letztmalig Auskunft erteilt?

DeepThought

Hi
meine "Ex" ist Renogehilfin - Sie arbeitet Teilzeit im Job zur Zeit.  Ich sehe keinerlei Probleme bezüglich des Forums. Es sind nur grundsätzliche Info`s die ich haben möchte. Sie hat halt auf das Erscheinen der "neuen" Tabelle angefragt. -- Es ist nicht so, dass wir uns Spinne Feind sind. Gestern habe ich mir das Weihnachtsgeschenk für unsere Kids dort angesehen( ein Aquarium mit den Fischen ) dort angesehen. Es geht mir halt darum, ob die geleisteten Unterhaltszahlungen nicht ausreichen, da die Kids und meine Ex ja auch noch von meinen Eltern bezüglich Nachhilfe für die Kids ( sowie Pateneltern für das Kind vom neuen Mann) fungieren.

Finnanziel geht es ihr und den Kids nicht schlecht!

LG
Zille

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2008 20:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zille, was Deep meinte ist, ob Du einen Titel über den Unterhalt hast, dann ändert sich für Dich nichts und Auskunftsanspruch besteht dann nur, wenn die zwei Jahre rum sind.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 21:00
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Hi alle zusammen

ob ein Titel besteht, kann ich nicht genau sagen. Bei unserer Scheidung vor ca. 5 Jahren wurde der Unterhalt für die Kids festgelegt. Danach kam alle 2 Jahre die Frage nach der Gehaltsabrechnung. Bin jetzt seit fast 4 Jahren wieder verheiratet. An meinem Gehalt hat sich seit dem eigentlich nichts geändert. Keine nennenswerte Erhöhung. Mein Einkommen sinkt halt im Laufe der Jahre. ( Real ) - Dann im Sommer 2007 die nach unten !! angeglichene Düsseldorfer Tabelle. Habe die Unterhalt in der vorherigen Höhe beibehalten ( ca. 8 Euro "zuviel"gezahlt ). Eben halt für die Kids.

Jetzt nach der neuen Tabelle hat die Ex sich jetzt ausgerechnet, ca. 60 Euro mehr zu bekommen. Für mich ist das nicht akzeptabel. Wenn ich das Einkommen vom letzten und vorletzen Jahr mit in die neue Tabelle einbeziehe, würde ich jetzt immer noch 4 Euro zuviel zahlen.

Meine jetzige Frau ist geringfügig Beschäftigt - Sie ist also auf meine finanzielle Unterstützung angewiesen. Wieso wird die "neue" Frau nicht berücksichtigt??  -- Wir müssen ja von etwas leben.

Die Ex sollte sich aber auf den " Betreuungsunterhalt" beschränken. Aber die darf die " Betreuung" einschränken und arbeiten gehen. -- :thumbdown:

LG

Zille

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 19:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zille,

Meine jetzige Frau ist geringfügig Beschäftigt - Sie ist also auf meine finanzielle Unterstützung angewiesen. Wieso wird die "neue" Frau nicht berücksichtigt??  -- Wir müssen ja von etwas leben.

So sehr ich deinen Frust verstehen kann, solltest du dich nicht zu sehr mit dem Blick auf deine Ex belasten.

Deine Ex muss die Kinder betreuen, wie sie das macht ist ihr Problem.
Du musst für die Kinder bezahlen, wie du das machst ist dein Problem.

Die Änderung des U-Recht bringt eben auch die Änderung der Rangfolge mit sich.

Erst kommt KU und nur wenn dann noch was da ist, gibt es EU/TU/BU also Geld für die Mütter. Das ist eigentlich auch richtig, denn Mütter können Geld verdienen, Kinder nicht.

Dass dieses Monster U-Recht deswegen endlich Gerecht wäre ist leider nicht der Fall.

Der Herr gebe dir die Kraft, Dinge zu ändern, die zu ändern sind und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die nicht zu ändern sind sowie die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Beim 1. und 3. Wunsch wollen wir dir gerne helfen, beim 2. können wir nur dich nur moralisch stützen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 19:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Zille,

ob ein Titel besteht, kann ich nicht genau sagen. ...  Danach kam alle 2 Jahre die Frage nach der Gehaltsabrechnung. ...

Die Frage lautet: Wann war die letzte Anfrage. Du schreibst "alle zwei Jahre" - genau darum geht es. Wenn ich mal überschage: 5 Jahre geschieden, alle zwei Jahre Auskunft - dann solltest Du noch 1 Jahr Zeit haben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 20:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von wem wurde denn damals der Unterhalt festgelegt?

Seid ihr beim Jugendamt gewesen und hast du da was unterschrieben?

Ein Titel wird entweder vom Gericht, von einem Notar oder dem Jugendamt erstellt.

Zumindest bei den beiden letzten hättest du dieses "amtliche" Dokument unterschreiben müssen.

Wenn das nicht so ist, hast du keinen Titel.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 20:12
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zille,

So sehr ich deinen Frust verstehen kann, solltest du dich nicht zu sehr mit dem Blick auf deine Ex belasten.

Deine Ex muss die Kinder betreuen, wie sie das macht ist ihr Problem.
Du musst für die Kinder bezahlen, wie du das machst ist dein Problem.

Die Änderung des U-Recht bringt eben auch die Änderung der Rangfolge mit sich.

Erst kommt KU und nur wenn dann noch was da ist, gibt es EU/TU/BU also Geld für die Mütter. Das ist eigentlich auch richtig, denn Mütter können Geld verdienen, Kinder nicht.

Dass dieses Monster U-Recht deswegen endlich Gerecht wäre ist leider nicht der Fall.

Der Herr gebe dir die Kraft, Dinge zu ändern, die zu ändern sind und die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die nicht zu ändern sind sowie die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Beim 1. und 3. Wunsch wollen wir dir gerne helfen, beim 2. können wir nur dich nur moralisch stützen.

Gruss Beppo

@ Beppo

danke für Deine aufmunternden Worte :exclam: - Nur bringen die mein Gerechtigkeitsgefühl nicht wieder ins Reine ;(

Ich habe aber aber noch mal ne andere Frage

Wenn die "Ex" die Möglichkeit hat, alle 2 Jahre nach der der Gehaltsbescheinigung zu fragen, warum tut sie es erst nach fast 2,5 Jahren  :question: Nachtigall- ich hör dir trapsen. - Die 2 Jahre waren nämlich im Juni 2007 um. Vermutlicher weise, da die Möglichkeit bestand, mit der neuen DDT ab 2008 einen besseren"Schnitt"zu machen.  ;( 

Jetzt meine Frage:

Gibt es eine Frist, die Gehaltsabrechnung anzufordern?? Wir bei Nichtanforderung automatisch der momentane Unterhalt bzw. Gehalt des Ex  anerkannt?  -- Kann sich die "Ex" für die Anforderung  der Gehaltsabrechnung jede Zeit lassen.

LG

Zille

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 20:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zille,

ja sie kann. Es bleibt alleine ihr überlassen ob und wie oft sie dich zur Offenlegung auffordert. Einzige bedingung nicht öfter als ale 2 Jahre, es sei denn sie kann glabhaft belegen ,das sich deine Einkommensverhältnisse um mehr als 10 % geändert haben. Allerdings geht das ach in die andere Richtng, wenn du 10% weniger verdienst (unverschuldet) hast du auch dasRecht auf Abänderung zu klagen.

Es gibt auch Exen die fragen alle 4 Jahre nach oder auch gar nicht

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 20:58
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Servus Zille,

Die Frage lautet: Wann war die letzte Anfrage. Du schreibst "alle zwei Jahre" - genau darum geht es. Wenn ich mal überschage: 5 Jahre geschieden, alle zwei Jahre Auskunft - dann solltest Du noch 1 Jahr Zeit haben.

Gruss oldie

Hi
die Anfrage hätte 06.07 erfolgen müssen. Aber die DDT hat zu dem  Zeitpunkt einen Drall nach unten gehabt. Vielleicht noch ei wenig warten um vielleicht 2008 etwas mehr rausholen  😡

Ich kann jeden Mann verstehen, der sich davonschleicht. Ich würde es es auch tun, wenn ich meine Kids nicht so lieben würde 🙂

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 23:57
(@zille641)
Schon was gesagt Registriert

Hi ich bin es wieder

hatte gehofft, der Unterhaltskampf meine Ex ist vorbei. Sie, inzwischen wieder verheiratet mit 3. Kind vom neuen Mann, dreht jetzt wieder am Rad. Der "Neue" würde angeblich jetzt 500,- weniger bekommen. Und jetzt will sie sich auf meine Kosten sanieren. -- Aber natürlich geschickt eingefedelt  😡 Anfrage erst erst jetzt 😡
Sie verlangt jetzt die letzten 12 Einkommensbescheinigungen. - Sie sollte aus der Vergangenheit wissen, dass der jeweilige Monat und die vergangenen Monate des Jahr auf der jeweiligen Bescheinigung stehen :rofl2:
Auch den Steuerbescheid verlagt sie. Aber ich habe den Steuerbescheid als " gemeinsame Veranlagung" mit meiner neuen Frau. - Die ist aber nicht darlegungspflichtig. ---- Jetzt meine Frage an euch:

Kann so ein Steuerbescheid angeforder werden  :question:

LG Zille

@ A...
Warum alles auf dem Rücken der Kis austragen - es lief doch  :question:


Anm.: Forenregeln beachten (Nr. 2)!

Es soll schon alles gerecht zugehen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2008 00:12




Seite 1 / 2