Hallo liebe Forengemeinde,
weil ich keinen vergleichbaren Fall hier im Forum gefunden habe, schreibe ich erneut.
Falls doppelter Eintrag und wenn der Admin es für erforderlich hält, bitte ich um Verschiebung in einen bestehenden Beitrag.
Ich bin gerne unterhaltsverpflichtet für meinen 9-jährigen Sohn, der in einer Bedarfsgemeinschaft bei seiner Mutter lebt. Wir waren nie verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht in allen Punkten.
Von 14 Tagen ist mein Sohn an 5 Tagen bei mir. Jedes 2. Wochenende von Donnerstag Abend 18:00 Uhr bis Montag 18:00 Uhr sowie dazwischen montags nach der Schule bis 18:00Uhr.
Das Jobcenter hat mich in Unterhaltsstufe 4. eingruppiert. Es ergibt sich daraus ein Zahlbetrag von 509,00 EUR, der gerade erst von mir pflichtgemäß erhöht wurde.
Im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Kindesmutter (ich sollte schon wieder ein paar neues Schuhe kaufen) habe ich ihr vorgeworfen, dass ich doch dafür reichlich Kindesunterhalt zahle und für mich selbst noch nichtmal 509,00 EUR pro Monat verbrauche. Sie sagte mir dann richtigerweise, dass von meinen Erhöhungen der letzten Jahre nichts bei ihr ankommt, weil das Jobcenter jeden Cent direkt wieder bei ihr an Leistung abzieht.
Ich habe mir den Bewilligungsbescheid angesehen:
Mein Kind hat einen monatlichen ermittelten Gesamtbedarf von 675,64 EUR (inkl. KDU und Heizung). Sein Einkommen besteht derzeit aus 509,00 EUR Unterhalt und 250,00 EUR Kindergeld. Er ist außerdem Wohngeldberechtigt (230,00 EUR). Der Antrag ist fristgerecht gestellt, hat aber eine Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten. Bei Bewilligung wird dann mit dem JC rückverrechnet. Das klappt, kennen wir schon aus der Vergangenheit. Auch ist der Wohngeldanspruch nicht in Frage zu stellen.
Der Gesamtbedarf meines Kindes ist also durch meinen Unterhalt und Kindergeld bereits überdeckt. Die Überdeckung wird der Mutter an Leistung abgezogen, so dass der höhere Unterhalt nicht dem Kind zur Verfügung steht, sondern die Sozialkasse entlastet. Durch sachlich notwendige Anschaffungen bin ich unter dem Strich doppelt belastet. War bisher kein Problem, aber im Moment ziehen mich die Kosten aus und unser Tarifvertrag ist auch noch nicht angepasst. OK, Jammern auf hohem Niveau.
Ich beabsichtige meinen monatlichen Kindsunterhalt auf den Mindestbetrag in der Altersstufe in Höhe von 426,00 EUR zu reduzieren. Damit wäre der monatliche Gesamtbedarf meines Kindes weiterhin geringfügig überdeckt und das Jobcenter müsste für ihn keine Leistungen zahlen. Allerdings gäbe es dann auch kein verteilbares Einkommen auf die Mutter mehr.
Ich empfinde es absolut ungerecht, dass mein Kind unter dem Strich das selbe erhält, wie ein Kind eines Geringverdieners, obwohl ich Leistungsfähiger bin und er davon profitieren könnte. Allerdings ist mein Gürtel nun auch bereits eng geworden.
Es kann nicht im Sinne der Sozialgesetzgebung sein, dass ein 9-jähriges Kind mit seinem Einkommen bereits die Mutter unterstützt, bzw. die Sozialkasse bei der Unterstützung seiner Mutter entlastet.
Das Jobcenter wird meine Auffassung sicherlich nicht teilen. Ich bin bereit ein Widerspruchsverfahren zu eröffnen und falls möglich auch vor Gericht zu ziehen. Gibt es dafür mich unterstützende Anlaufstellen? Bürger gegen Staat?
Ist meine Reduzierung des Kindesunterhalts gerichtsfest? Wie ist eure Einschätzung?
Falls noch weitere Informationen notwendig sind, gerne nachhaken.
Viele Grüße
JanW
Hallo,
Ist die Berechnung für den Unterhalt korrekt?
sind hier alle abzugspositionen berücksichtigt und gibt es eine höherstufung aufgrund nur einer unterhaltsberechtigten Person?
Sophie
Hallo,
ja, es ist meiner Meinung nach alles korrekt ermittelt. Die Höherstufung auf 4 ist erfolgt aufgrund nur eines Kindes.
Zu meinem Regel-Einkommen rechnet das Jobcenter noch einen fiktiven Mietzins, weil ich in meinem Eigentum alleine wohne.
Nach deren Auffassung könnte ich das Haus teilen und zur Hälfte vermieten.
Liebe Grüße
Jan
Hallo,
wird denn dem fiktiven Mietzins auch alles gegenüber abgerechnet, was Mieter zahlen müssten? Und wird denn auch berücksichtigt dass dieser fiktive Mietzins versteuert werden müsste?
Ich finde das schon irritierend und würde das nachprüfen, ob das überhaupt zulässig ist mit dieser fiktiven Anrechnung. Und wenn man mit sowas um die Ecke kommt, würde ich auch genau prüfen, ob die berufsbedingten Aufwendungen und die zusätzliche Altersvorsorge zu 100% korrekt berücksichtigt ist. Der andere Punkt wäre, schöpfst du die 100% Altersvorsorge komplett aus?
da wäre ich schon dafür, dass einer ganz genauen Prüfung zu unterziehen. Denn evtl. Ist es ja so, dass hier, evtl. Auch nur kleine Fehler zu deinen Ungunsten passiert sind.
und hat man dir eine Rechtsgrundlage genannt, auf der dieser fiktive Mietzins berücksichtigt werden soll?
sophie
Moin,
das Jobcenter hat keinen Unterhalt festzulegen. Unterhalt kann ausschließlich durch Beistandschaft, Gericht oder Selbstverpflichtung (JA-Urkunde) festgelegt werden.
Und eine Anrechnung wegen zu großem Wohnraum, der nicht vermietet wird, ist auch nicht möglich. Dann könnte man ja auch argumentieren, dass Du die Hütte zu verkaufen hast, das Geld anlegst und die Zinsen damit Einkommen sind.
Die Frage aller Fragen ist: Gibt es einen Titel?
Zu Deinem rechtlichen Ansinnen: Die Anrechnung beim Elternteil des über dem Bedarf des Kindes liegenden Kindesunterhalt (auch UHV) plus KG ist rechtens und geübte Praxis. Ich habe schon Bescheide gesehen, in denen das Pflegegeld (behindertes Kind) in diese Berechnung einfloss. Es ist halt eine Bedarfsgemeinschaft.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich finde das schon irritierend und würde das nachprüfen, ob das überhaupt zulässig ist mit dieser fiktiven Anrechnung.
Wir dürfen ja wohl davon ausgehen, dass es sich hier um den sog. Wohnvorteil (Punkt 5 der OLG-Leitlinien) handelt. Dann wäre lediglich die berücksichtigte Höhe zu überprüfen.
ZITAT OLG Hamm:
Der Vorteil des mietfreien Wohnens im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung – Wohnvorteil – ist als wirtschaftliche Nutzung des Vermögens wie Einkommen zu behandeln.
hat man dir eine Rechtsgrundlage genannt, auf der dieser fiktive Mietzins berücksichtigt werden soll?
Der Gläubiger muss ihm keine Rechtsgrundlage nennen. Beim Wohnvorteil ist es übrigens § 100 BGB.
Ist denn das Haus bereits abgezahlt? Ansonsten muss auch das beim fiktiven Anteil mindernd angerechnet werden
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Lieben Dank für die Antworten bisher.
Es gibt keinen vollstreckbaren Titel, jedoch ist das Jobcenter, so wie ich es verstanden habe, berechtigt erst den Vater heranzuziehen und den Kindsunterhalt zur Sicherstellung des Grundbedarfs einzufordern, bevor es selbst mit Leistungen zur Grundsicherung eintreten muss. Soweitsogut und das ist für mich als Steuerzahler auch richtig und verantwortungsvoller Umgang mit Haushaltsmitteln.
Die Ansprüche auf Unterhaltsleistungen und gegen weitere Personen werden wohl vom Leistungsempfänger an das Jobcenter bei Antragstellung automatisch abgetreten. (Rechtsgrundlage SGB?)
Richtig: Der fiktive Mietzins ist der Wohnvorteil im selbstgenutzten Eigentum.
Die Höhe des Unterhalts ist durch mich anerkannt und wird im Grundsatz nicht angezweifelt.
Mich wurmt es allerdings, dass mein Kindesunterhalt im Ergebnis anteilig für die Grundsicherung der Mutter herangezogen wird, obwohl es für mich keine Pflicht zu ihrer Unterstützung gibt.
Ich würde mich über eine Einschätzung freuen zu konkreter Frage:
Was erwartet mich rechtlich, wenn ich den Kindesunterhalt auf die niedrigste Stufe selbst reduziere und der Gesamtbedarf des Kindes dadurch noch immer gedeckt bleibt. Das JC damit keine Leistung für ihn aufwenden muss.
Die Kindsmutter ist damit fein, solange sie keine Nachteile daraus hat.
Es wird also auf eine Auseinandersetzung zwischen mir und dem Jobcenter hinauslaufen.
Ich freue mich darauf von euch zu lesen.
Viele Grüße
Jan
Servus!
Was erwartet mich rechtlich, wenn ich den Kindesunterhalt auf die niedrigste Stufe selbst reduziere und der Gesamtbedarf des Kindes dadurch noch immer gedeckt bleibt.
Ich denke, jede Menge Ärger, verlorenes Geld für RA und dass Du den Kürzeren ziehen wirst
Wie weiter oben schon geschrieben ist das Zauberwort Bedarfsgemeinschaft: hier werden die Summe aller Einkünfte (ohne Quotelung was gehört dem Kind und nimmt KM ein) ermittelt und der Summe der sozialen Leistungen gegengerechnet. Mag in Hinblick auf Deine Zahlungen für das Kimd ungerecht sein, ist aber so
In meine Augen kannst Du das nur lösen, indem Euer Kind bei Dir gemeldet ist und somit aus der Bedarfsgemeinschaft fällt...oder KM mit Arbeit so viel verdient, dass Bürgergeld nicht nötig wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!