Liegt hier eine eheähnliche Beziehung vor:
(bin geschieden,muß noch 5 Jahre Unterhalt für die Ex zahlen)
Die Beziehung meiner Ex mit ihrem neuen Partner sieht so aus:
-Getrennte Wohnung
-Sehen sich quasi jedes WE und 2-4x pro Woche
-Ex hat sich extra ein breiteres Bett angeschafft
-Sie fahren mehrmals im Jahr zusammen in Urlaub
-Beziehung dauert bald 12 Monate
-er will sie heiraten-sie natürlich erstmal nicht
Danke im Vorraus!
Hallo Franzilll,
die Beziehung mit dem Neuen geht erst weniger als 12 Monate. Für welchen Zeitraum kannst du das nachweisen ?
Nach meinem Wissen muss eine sog. verfestigte Lebensgemeinschaft vorliegen. Das wird in der Regel angenommen, wenn die Partner mindestens 2 Jahre zusammen sind. Oder die Ex ist schwanger vom Neuen. Ein Zusammenwohnen ist nicht zwingend vorgeschrieben, um als verfestigte Lebensgemeinschaft anerkannt zu werden (irgendwo habe ich mal einen Präzendenzfall gelesen), aber es macht den Nachweis der verfestigten Lebensgemeinschaft schwerer.
Und du bist in der Beweispflicht. Du musst bei Gericht beweisen, dass eine entsprechende Lebensgemeinschaft vorliegt.
Ich fürchte, das wird (noch) nicht klappen, damit den Unterhalt zu stoppen. Aber vielleicht noch bevor die 5 Jahre rum sind.
Beste Grüße
schultze
Meine Infos kommen von der bei der Ex lebenden Tochter.Sie wird nicht ausgehorcht-ich habe nur im Kalender Kernaussagen notiert wie"Mama feiert heute ihr 3 Monatsjubiläum mit ihrem neuen Freund"oder sie hat ihr Bett
gegen ein Doppelbett getauscht"-klar vor Gericht will man seine Tochter nicht mit reinziehen aber wenn ich dann
höre,das sie eine Kreuzfahrt alleine unternehmen wollen und das bei der Ex lebende 18 jährige Kind froh ist mit dem Vater Urlaub machen zu können,kommt einen schon die Galle hoch.
Jetzt weiß ich wenigstens,das ich mir darüber erst nach 24 Monaten den Kopf zerbrechen muß- Danke
Und dann auch nur dann, wenn bei der Scheidung kein Vergleich über den Unterhalt geschlossen wurde.
Sollte es ein Vergleich sein und dieser keine Austiegsklauseln, wie eben z.B: eheähnliche Lebensgemeinschaft enthalten musst du dir wohl auhc darüber hinaus noch keine großen Gedanken machen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Tatsächlich-das Thema Unterhalt läuft unter VERGLEICH im Scheidungsbeschluss.
Einzige Ausstiegsklausel:Wenn das Einkommen meiner Frau um über 20 % steigt...
Also spielt die Partnerschaft meiner Ex keine Rolle!?
Wenn das wirklich so starr im Vergleich geregelt wird,müsste ich auch bei Arbeitslosigkeit meiner Frau oder
Berufsunfähigkeit meinerseits weiterhin den gleichen Unterhaltsbetrag zahlen??
Hi franzilll,
ja wenn es ein Vergleich ist, dann wirst du inallen genannten Fällen weiterzahlen müssen.
Wobei trotz allem u.U. eine Abänderungklage möglich wäre.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Würde ich auch in jedem Fall versuchen.
Schließlich handelt es sich hier um Nachehelichen Unterhalt und nicht um eine Leibrente auf Lebenszeit.
Und wenn ein Anspruch auf EU nicht mehr mehr gegeben ist, so müsste er auch hier wegfallen.
Ansonsten würde ich diesen Vertrag wegen Einseitigkeit anfechten.
Diese Art von geistiger Umnachtung, in der solch ein Vertrag abgeschlossen wurde, wird zwar zumeist nur bei Frauen angenommen aber warum soll das nicht auch so rum gehen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also spielt die Partnerschaft meiner Ex keine Rolle!?
Wenn das wirklich so starr im Vergleich geregelt wird,müsste ich auch bei Arbeitslosigkeit meiner Frau oder
Berufsunfähigkeit meinerseits weiterhin den gleichen Unterhaltsbetrag zahlen??
Hi franzilll,
ja, wenn du einen entsprechenden Vergleich geschlossen hast, spielt die Partnerschaft der Ex keine Rolle. Andererseits kann die Ex (weil bis dahin der Neue auch schon wieder Ex ist...) auch nicht so leicht eine Verlängerung des EU erreichen.
Arbeitslosigkeit deiner Frau hätte in keinem Fall einen Wegfall deiner Unterhaltspflicht zur Folge. Wieso auch, deine Ex-Frau hat doch dann weniger und nicht mehr Geld zur Verfügung.
Arbeitslosigkeit oder gar Berufsunfähigkeit deinerseits hätte allerdings zunächst auch keinen Einfluss auf deine Unterhaltspflicht. Da hat dein Anwalt geschlafen, denn das hätte in den Vergleich hineingehört. Wenn es sehr dick kommt (Berufsunfähigkeit) könnte es sein, dass eine Abänderungsklage (wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage?) erfolgreich sein kann.
Aber sei erst einmal entspannt: so lange ist der Zeitraum nicht und wir hoffen, dass keiner der beiden Fälle eintritt.
Beste Grüße,
schultze, der sich manchmal wundert was für Anwälte da teilweise am Start sind. Eine Regelung, die Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit nicht berücksichtigt wäre durch einen Beschluss eines Gerichts niemals erreichbar, insofern muss man ihr nicht freiwillig zustimmen. Aber vielleicht kann man gegebenenfalls auch den Anwalt in Regress nehmen, der diesen Stuß ausgehandelt hat.
Zuerst sollte ich lebenslang Unterhalt zahlen(ehebed Nachteil meiner Frau) so dass die erzielten 6 Jahre mich
Weniger misstrauisch machten...zumal man seinem Fachanwalt vertraut...
Aber ich sehe auch Vorteile:meine Ex hat ständig mit Arbeitslosigkeit gedroht-das tangiert mich so wenig
Oder falls ich ein Haus Erbe brauche ich nicht mehr/höheren Unterhalt zu zahlen.
Ex verdient immerhin 1700 netto,bei ihrer Arbeitslosigkeit hätte ich sonst viel mehr Unterhalt zahlen müssen...
Zuerst sollte ich lebenslang Unterhalt zahlen(ehebed Nachteil meiner Frau) so dass die erzielten 6 Jahre mich
Weniger misstrauisch machten..
Ich finde angesichts dessen:
Bereits 1 Jahr geschieden,ohne Ehevertrag,noch 5 Jahre Unterhalt(Frau hat nie gearbeitet in 15 J Ehe)
bist du mit 6 Jahren noch ganz gut ausgestiegen. Das werden dir andere hier bestimmt bestätigen.
Beste Grüße.
schultze
Danke finde ich auch...
Und als Laie mit wenig Zeit(selbständig,alleinerz.Vater) mus man auch delegieren/dem Anwalt vertrauen können.
Seine Stärken lagen in der Zugewinnausgleichsb erechnung.
Danke finde ich auch...
Und als Laie mit wenig Zeit(selbständig,alleinerz.Vater) mus man auch delegieren/dem Anwalt vertrauen können.
Seine Stärken lagen in der Zugewinnausgleichsb erechnung.
Dann verstehe ich aber nicht, warum Du mit diesem Thread das Thema versuchst wieder aufzumachen??
Alleine die diversen Details aus dem (Liebes)Leben der Ex zeigen, dass Dich das noch immer alles sehr beschäftigt...
Also entweder, Du bist zufrieden mit dem Vergleich (den Du offensichtl bewusst eingegangen ist, weil erneben der 6-Jahres-Zahlfrist auch positive Aspekte beim Zugewinnausgleich beinhaltet) - dann lass den Deckel drauf.
Oder Du bist beim Vergleich übers Ohr gehauen worden, und zwar nicht nur gefühlt,sondern auch einigermaßen "objektiv" - dann kannst Du (mit ungewissem Ausgang) eine Abänderungsklage/ Anfechtung versuchen - aber das sollte dann ganz unabhängig von der Breite des Bettes der Ex oder Kreuzfahrturlauben sein.gruss, toto
Und noch eine kleine rechtliche Anmerkung:
Du bist nicht AE. Das sind nur Eltenteile die ein minderjähriges Kind betreuen und auch nur dann ,wenn kein weiterer Ü-18 Mensch mit in der Wohnung/Haus lebt :puzz:
Volljährige Kinder benötigen keine Betreuung, was auch der Grund dafür ist, dass ab 18 beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet werden
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin franzill,
Ein Unterhaltsvergleich ist ein privatrechtlicher Vertrag - und in den kann man reinschreiben, was man möchte, sofern es nicht gegen geltende Gesetze oder die "guten Sitten" verstösst. Dafür ist nicht der Anwalt verantwortlich, sondern in erster Linie der Mandant. Dass die Ex sich während der Laufzeit eines 6-jährigen Unterhaltsvergleichs einem neuen Partner zuwendet, ist durchaus auch von der allgemeinen Lebenserfahrung gedeckt; um einen solchen Fall als möglich vorherzusehen, muss man kein Jurist sein. Ein Richter würde in einem Abänderungsverfahren also vermutlich gegenargumentieren "wenn Sie in Ihrem Vergleich einen neuen Partner als Ausstiegsgrund drinhaben wollten - warum haben sie das nicht reingeschrieben?"
Andererseits: Der Vergleich deckt Ansprüche aus einer gewesenen Ehe ab, in der die Ex (der Grund spielt nachträglich keine Rolle) 15 Jahre lang nicht erwerbstätig war. Warum sollte ein neuer Partner in die daraus resultierenden Unterhaltspflichten eintreten, nur weil er gelegentlich mit ihr das Laken teilt? Mal abgesehen davon, dass die Ex ihre Partnerschaft jederzeit formal "beenden" könnte, wenn das nötig wäre, um den Zahlungsanspruch dauerhaft zu sichern.
Vergleiche sollen ja gerade dazu dienen, Rechtssicherheit zu schaffen und endlose Verfahren zu vermeiden oder abzukürzen. Auf einseitige Änderungswünsche muss Deine Ex nicht eingehen. Du würdest es auch nicht prickelnd finden, wenn Deine Ex nach den 6 Jahren ankommt und sagt "ich bin jetzt arbeitslos/krank/faul - whatever und will, dass Du weiterzahlst".
Ich denke nicht, dass es sich lohnt, nachträglich ein juristisches Fass aufzumachen und diesen Vergleich anzufechten. Allerdings habe ich - auch wegen Deines Aktien-Threads - das Gefühl, dass Eure Scheidung zwar juristisch durch ist, aber mental noch lange nicht.
Was Du natürlich jederzeit versuchen kannst: Biete Deiner Ex eine Einmal-Zahlung an, die kleiner ist als die Summe der noch ausstehenden Zahlungen - und gross genug, dass sie Dir ihr Exemplar des Vergleichs aushändigt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ein Unterhaltsvergleich ist ein privatrechtlicher Vertrag - und in den kann man reinschreiben, was man möchte, sofern es nicht gegen geltende Gesetze oder die "guten Sitten" verstösst. Dafür ist nicht der Anwalt verantwortlich, sondern in erster Linie der Mandant.
Also auf meinem Planeten ist es die Aufgabe eines Anwaltes, vor Gericht ein möglichst günstiges Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen. Dazu gehört auch, ihn von, für ihn nachteiligen Vergleichen abzuhalten, zumindest, ihn auf die Nachteile und Risiken hinzuweisen.
Was ist auf deinem Planeten die Aufgabe von Anwälten?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
Also auf meinem Planeten ist es die Aufgabe eines Anwaltes, vor Gericht ein möglichst günstiges Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen.
das hat er doch offensichtlich auch getan:
Zuerst sollte ich lebenslang Unterhalt zahlen(ehebed Nachteil meiner Frau) so dass die erzielten 6 Jahre mich
Weniger misstrauisch machten...zumal man seinem Fachanwalt vertraut...
Aber ich sehe auch Vorteile:meine Ex hat ständig mit Arbeitslosigkeit gedroht-das tangiert mich so wenig
Oder falls ich ein Haus Erbe brauche ich nicht mehr/höheren Unterhalt zu zahlen.
Die unterhaltsbegehrende Gegenpartei von "unbefristet" auf "6 Jahre" herunterzuhandeln und das Ganze in einem Vergleich festzuklopfen, ist (auch ohne Kenntnis der zur Diskussion stehenden Beträge) nach 15 Jahren ehelicher Nicht-Erwerbstätigkeit doch nicht nachteilig! Wenn man dann noch zusätzlich einen neuen Partner als Unterhalts-Ausschlussgrund in den Vergleich hineinschreiben wollte, wäre dann etwa so sinnvoll wie in diesem Vergleich eine eventuelle neue Partnerin des TO als Unterhalts-Erhöhungsgrund vorzusehen. Ein Anwalt mit Augenmass und Kenntnis der Erwartungen des Gerichts und des Gegenanwalts weiss, wann Schluss ist und dass man es nicht mit einseitigen Maximal-Forderungen übertreiben sollte.
Dazu gehört auch, ihn von, für ihn nachteiligen Vergleichen abzuhalten, zumindest, ihn auf die Nachteile und Risiken hinzuweisen.
Angesichts der hier beschriebenen Gesamtumstände sehe ich keine Nachteile, sondern einen Kompromiss, bei dem beide Seiten mit den Zähnen knirschen können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
An totoHH
Wie im weiteren Forum beschrieben erhebt sie plötzlich Ansprüche an früheren gemeinsamen Aktiendepot unabhängig vom
Zugewinnausgleich 1 Jahr nach Scheidung.Daneben fordert sie den FSJ-Vertrag der bei mir lebenden Tochter
Mit Verdienst/ Taschengeldangabe...Mein Anwalt hat 3 Wo Urlaub.Bis heute wusste ich nicht das beim Vergleich die
Zahlunghöhen so starr/festgeschrieben sind...Das alles führte zu einem gewissen Aktionismus bei mir.