Eheähnliche Beziehu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Eheähnliche Beziehung-was ist das?

 
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Habe mal ne einfache Frage zu klären: was ist eine sogenannte eheähnliche Beziehung? Klar, eine auf Dauer angelegte Partnerschaft. Aber im Sinne des Unterhaltsrechts? Meine Frau hat eine Beziehung Anfang 2001 begonnen -nachweisbar anhand von Telefonrechnungen und Aussagen der Kinder- , zunächst nur ab und zu, später wurden regelmäßige Kontakte und Besuche mit Übernachtungen daraus. Erst seit Juli 2003 leben beide nachweisbar in einer gemeinsamen Wohnung und haben jetzt erneut eine neue gemeinsame Wohnung mit gemeinsamem Mietvertrag in Aussicht.
Jetzt erwartet sie die Zahlung von Ehegattenunterhalt von mir, weil "sie sich nicht erneut in Abhängigkeit begeben möchte".

Die Trennung erfolgte-inzwischen unstrittig von beiden Seiten in anwaltlichen Schreiben bekannt gegeben- im Sept. 2002.

Hat sie Recht oder kann ich ihr sagen, es hat keinen Zweck zu klagen?

:gunman:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2004 23:33
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tommy,

soweit wir wissen, gibt es keinen Ehegattentrennungsunterhalt, sobald ein neuer Lebenspartner und dann auch noch ein gemeinsamer Mietvertrag besteht.
Ob sie sich nun in ein Abhängigkeitsverhältnis begibt, dürfte ja dann auch nicht mehr dein Problem sein. Das ist allein ihre Entscheidung, ob und wie sie eine neue Beziehung eingeht.
Ich hoffe ich habe jetzt nichts falsches geschrieben und es gibt irgendwo wieder eine Gesetzeslücke.
Unser Anwalt hat gesagt, es könnte Micha eigentlich nichts besseres passieren, als daß Ex einen neuen Partner findet, der dann auch bei ihr lebt bzw. bei ihr gemeldet ist.
Gruß
Tina und Micha

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 01:47
(@Giesser)

Hi Tommy,

ich seh das so wie Tina und Micha. Meine Ex hat nahezu umgehend nach ihrem Auszug ihren "Neuen" bei sich in der Wohnung aufgenommen. Da auch dieses unstrittig war (Namensschild an der Haustür etc.) wurde dies in Bezug auf die Unterhaltsberechnung berücksichtigt und ich musste weniger zahlen!

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 08:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin moin,

ihr habt beide recht.

Erschwerend kommt seit 2004 hinzu, dass der Haushaltsfreibetrag nur noch für echte Alleinerziehende gewährt wird. Es darf also keine weitere volljährige Person, außer den leiblichen Kindern, im Haushalt wohnen.

Und dieses wird eben doch recht trickreich verschwiegen. Ich freue mich jetzt schon auf die Formulare zur ESt 2004, denn letztlich wäre hierzu eine Erklärung notwendig, die dann die Gewährung bzw. Nichgewährung des Haushaltsfreibetrages zur Folge hat. Wenn man dann noch die Anlage U einbringt und somit den Steuerbescheid der Ex wegen des Nachteilsausgleichs in den Händen hält, gräbt sie sich selbst dadurch den EU ab, da im Steuerbescheid der Haushaltsfreibetrag steht oder auch nicht. Falsche Angaben der Ex in ihrer würden übrigens als Steuerhinterziehung oder ungerechtfertigte Steuerverkürzung verstanden werden können.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2004 08:57
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Meinungen. Aber heißt das nun weniger zahlen oder gar nicht...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2004 23:25
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Tommy,

ich würde nicht zahlen, da eine auf Dauer ausgelegte Partnerschaft besteht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2004 23:32
(@officertommy)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für den Hinweis. Wird der Kindesunterhalt dann aber geändert? Ich zahle jetzt nach Stufe 7, zahle aber keinen EU, so daß ich nach Stufe 8 berechnet werden soll nach Meinung der Gegenseite. Ist das richtig?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2004 22:48