Eheähnliche Gemeins...
 
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Eheähnliche Gemeinschaft

 
(@melanie)
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Hallo Zusammen,

Ich hab nochmal ne frage, und zwar geht es um die Eheähnliche Gemeinschaft der Ex. Ich schreibe ich seit 03.04 alles auf was wir sehen, z. B. gemeinsamer Urlaub, Einkauf, Familien Feiern, gemeinsame Besuche, das sie sein auto fährt etc. Sie ist bei ihm seit Januar gemeldet. Ist es wichtig das das Kind meines Mannes ihn Papa nennt? Die Anwältin meint ende des Jahres würden wir mal klagen. Was meint ihr? Was sollen wir noch beweisen? Sie kann von ihrem Geld ( 328,00 TU/ 154,00 KG / 199,00 KU ) nicht leben bei über 200,00 € Versicherungen und 120,00 € Krankenversicherung. Dasc heisst er unterstützt sie. Ich glaube sie haben auch ein gemeinsames Konto.

Gruss Melanie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich glaube, von einer gefestigten Beziehung, die das Einstellen von TU/EU rechtfertigt, spricht man nach 2-3 Jahren, wenn ich mich nicht täusche, selbst dann, wenn man zusammen lebt.
Aber ich würde es auch drauf ankommen lassen und die Anwältin in den Ring schicken.

GLG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.07.2005 21:36
 gerd
(@gerd)
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Hallo Melanie

Erst mal wie wichtig ist es ob Sie ein Lebensgemeinschaft haben oder nicht für euch???
Meine Ex Lebt auch mit ihrem Freund zusammen! was das Finanzielle betrifft ist es egal ! bisher hat das Gericht es bei mir auch nicht Interessiert, auch nicht beim Unterhalt.
Aber so wie Du es beschreibst ist es eine Lebensgemeinschaft.
Aus eigener Erfahrung kann ich Sagen das meine nicht Leiblichen Kinder mich mit der Zeit auch als Papa Betitelten, was Sie heute noch tun obwohl ich seit fast 3 Jahren keinen Kontakt mehr habe zu ihnen( wird von KM Verhindert). Ich Frage mich nur, was für eine Klage die Anwältin einreichen will????

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Geschrieben : 15.07.2005 21:46
(@melanie)
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Hallo Gerd,
sie will das der EU entfällt. Meiner meinung nach ist es eine eheähnliche Gemeinschaft. Sie lebt in seinem Haus macht den Garten, geht Einkaufen, kocht, wäscht etc und das seit sommer letzten Jahres. Was soll das sein? Eine Freundschaft rein platonisch. Sie haben sich sogar am Tag der Scheidung öffentlich vorm Gerichtssaal geküsst, das selbst unsere Anwältin nur gestaunt hat.

Melanie

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 21:53
(@melanie)
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Übrigens geht es nur ums Prinzip! Soll sie ihr leben leben aber nicht mit unserem Geld!

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 21:55
(@Melly)

@Melanie: ich seh auch erstmal wenig Chancen, daß der EU ganz geknackt wird.
Man kann ihr aber einen gewissen Betrag für Haushaltsführung anrechnen lassen.
Der Versuch einer Abändeurng wäre das sicher wert, da es doch gut 350 Euro sind, was der Dame da zu Lasten gelegt werden.
Gruß
Melly

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Geschrieben : 15.07.2005 22:05
(@melanie)
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Hallo Melly

Das problem ist das ihr das fiktiv nicht angerechnet werden kann, da der Richter ihr Schon Hartz IV fiktiv mit 500,00 € angerechnet hat, da sie es aufgrund des zusammenlebens nicht bekommt aber wir nichts dafür können. Der Richter wollte beides anrechnen aber seine Kollegen haben gesagt fiktiv und fiktiv geht nicht. also duften wir uns aussuchen ob 350,00 für die Versorgungsleistungen oder 500,00 für Hartz IV. Da haben wir natürlich die 500,00 genommen.

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Themenstarter Geschrieben : 15.07.2005 22:11
(@Melly)

@Melanie: Tja..alles soweit ausgereizt.
Heißt fürEuch, daß Ihr die 2 -3 Jahre abwarten müßt.
So wird die Klage im Sand verlaufen.
Bedankt Euch bei den Leuten, die solch Gesetze machen.
Gruß
Melly

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Geschrieben : 15.07.2005 23:04
(@melanie)
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Ja, aber im März sind sie ja 2 Jahre zusammen. Wir werdens probieren. Der Richter am Amtsgericht hält zu den Männern ( hat mich sehr gewundert) in solchen fällen. Abwarten!!

Melanie

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Themenstarter Geschrieben : 16.07.2005 07:33
(@trompete)
Schon was gesagt Registriert

Hi Melanie,

habe ähnlichen Fall (Auch bald zwei Jahre eheähnliche Gemeinschaft)
Die Frage ist, ob es 2 oder eher 3 Jahre sein müssen?

Ich drücke die Daumen und bin gespannt, wie es bei Dir ausgeht.
Kopf hoch
Gruß
Tom

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Geschrieben : 21.10.2005 18:00




(@melanie)
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Hallo!

Leider  ist die klage vom Sommer 2006 gegen die Ex tatsächlich im Sand verlaufen, da der Richter meinte das wäre alles schon 2005 vorgetragen worden, als ihr fiktiv 500,00 € angerechnet  worden sind.
Nun ja, Pech gehabt.
Jetzt hat  uns die Ex aber einen Brief geschrieben, in dem sie sagt, das man sich  im Juni / Juli 2007  sicher aussergerichtlich einigen könnte ( EU ist tituliert ).
Was haltet ihr davon? Was für eine Einigung kommt bei einem 6 Jährigen Kind in Frage? Der komplette Wegfall? Oder nur ein Teil?
Wir haben die Vermutung, das die Ex im Sommer wieder Heiraten will, denn erstens sollte das Kind zum Katholischen glauben konvertieren ( so wie sie und der neue ), und dann soll es noch auf eine Katholische ( hervorragende ) Grundschule gehen ( ihre Aussage) und da sieht man es ja nicht so gerne, wenn man nicht verheiratet ist.
Zweitens würde sie ohne Grund nie auf Geld verzichten aber leider äußert die Dame sich dazu nicht.

Hat jemand Rat?
Im Januar sind offiziell 2 Jahre rum, seit dem sie bei ihrem neuen LG gemeldet ist.

Einen guten Rutsch und vielen Dank

                Melanie

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Themenstarter Geschrieben : 31.12.2006 17:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu Melanie...

wenn sie wirklich heiraten wollen, dann würde ich mal geduldig abwarten. Denn das Kind muss ja im Sommer in die Schule und wenn dieser Schritt dafür sooo wichtig ist, dann würde ich das jetzt aussitzen. (Und natürlich KEINEN Vergleich mehr unterschreiben...)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 01.01.2007 14:35
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Melanie,

hast du dich da vertippt oder geht es tatsächlich um den Unterhalt fürs Kind?
Das geht nämlich nicht. Weder darf sie darauf verzichten noch dürft ihr die Zahlungen einstellen. Es spielt keine Rolle ob sie wieder heiratet oder mit jemandem zusammen lebt, nicht bei KU! Nur bei dem Unterhalt für sie, und da würde ich brav abwarten
bis sie verheiratet ist und dann die Zahlungen einstellen.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Geschrieben : 01.01.2007 19:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Achso-ho... ich dachte, es ginge um EU?

Jetzt hat  uns die Ex aber einen Brief geschrieben, in dem sie sagt, das man sich  im Juni / Juli 2007  sicher aussergerichtlich einigen könnte ( EU ist tituliert ).
Was haltet ihr davon? Was für eine Einigung kommt bei einem 6 Jährigen Kind in Frage? Der komplette Wegfall? Oder nur ein Teil?

Im Januar sind offiziell 2 Jahre rum, seit dem sie bei ihrem neuen LG gemeldet ist.

Das klingt für mich nach EU...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 01.01.2007 20:47
(@melanie)
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Hallo!

Nein, natürlich geht es nicht um den KU. Es geht lediglich um den EU der Ex, den sie unseres erachtens schon lange nicht mehr braucht zumal ihm das Haus gehört in dem sie wohnen und sie Miete von der Schwester und den Mietern abkassieren. Deshalb braucht Madame auch nicht zu arbeiten. Und geheiratet wurde nicht, obwohl sie dann im Monat 100,00 € mehr gehabt hätten, weil mein Mann dann ja nicht mehr zahlen müsste und sie meint Hauptsache mein Mann "blutet". Na ja, wenn sie meint.

Melanie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2007 17:23