Hallo zusammen!
Meine liebe Exe hat in nächster Zukunft ihr 3 jähriges mit dem Neuen. Sie wohnen seit gut 1,5 Jahren zusammen und ziehen bald in ein eigenes Haus.
Nun möchte ich dem glücklichen Paar nicht im Wege stehen, aber natürlich vorsichtig darauf hinweisen, dass Ihr EU von mir dann nicht mehr gezahlt wird.
Natürlich zahle ich den KU für meinen Sohn weiter.
Welche Empfehlungen /Erfahrungen habt ihr als sinnvollste Vorgehensweise in dieser Angelegenheit? Sollte man alles über den RA bzw. schriftlich abwickeln?
Danke für Eure Hilfe.
Grüße
Gamebit 😉
Hi!
Lass sie doch ins neue Haus ziehen und dann stellste den EU einfach ein. Nix vorher ankündigen. Wozu warnen? Sie wird sich dann schon rühren und Dir Gelegenheit geben dazu Stellung zu nehmen.
Greetz,
Milan
Hallo gamebit,
interessant wäre auch, auf welcher Grundlage Du EU zahlst (Urteil, Titel, schriftliche Vereinbarung, Vergleich)? Oder machst Du das, weil sie sich das damals "gewünscht" hat.
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo,
Lass sie doch ins neue Haus ziehen und dann stellste den EU einfach ein. Nix vorher ankündigen. Wozu warnen? Sie wird sich dann schon rühren und Dir Gelegenheit geben dazu Stellung zu nehmen.
Ich denke wenn hier ein Titel vorliegen sollte, so kann der Schuss nach hinten losgehen.
Ich würde Sie ins Häuschen einziehen lassen und dann eine der holden Ex einen Brief schreiben, dass Sie eine EU Verzichtserklärung unterschreibt.
Sollte Sie es nicht tun, so musst du eine Abänderungsklage einreichen.
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Gamebit,
Der EU wurde durch die beide RA geregelt, ist aber in keiner Form tituliert und war m.e. auch im Scheidungsurteil nicht genannt.
Unterhalt kann privatrechtlich geregelt werden. Vielleicht gibt es keinen direkt pfändbaren Titel, aber eine Vereinbarung, die wie ein privatrechtlicher Vertrag wirkt. Damit kann "Ex" zwar m.E. nicht direkt pfänden, aber einklagen könnte sie das Geld dann doch. Es kommt halt ganz darauf an, was genau in der "Regelung" steht.
Gibt es nix Schriftliches, kannst du den Unterhalt einstellen und auf eine Klage warten. Deine Behauptungen bzgl. eheähnlicher Gemeinschaft musst du dann natürlich auch beweisen.
Ich würde in Anbetracht der Umstände zum Anwalt gehen mit allen Unterlagen (Schriftverkehr der Rechtsanwälte, Scheidungsurteil) und mich informieren. Das kostet zwar Geld, ist aber vermutlich gut angelegt.
Gruß
Martin