Kann mir jemand Erfahrungen mitteilen zum Thema Ehegatenunterhalt. Habe von 2 Anwälten - 2 Aussagen.
Lebe in Trennung, 2 Kinder (12 und 10 J.). Erster Anwalt = Ich zahle nur für die Kinder nach Düsseldorfer Tabelle, Ehefrau muß arbeiten gehen, kein Unterhalt an Ehefrau weil arbeiten zumutbar ist. Dies soll nach der neuen Rechtssprechung richtig sein?
Zweiter Anwalt = Ich zahle für Kinder und Ehefrau Unterhalt.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Kann mir jemand weiterhelfen?
Ja, ein Richter. Sofern du zu dem höflicher bist als zu uns.
Mannomann...
Hi,
@elwu
Er hat doch nur vor lauter Aufregung bei der Anmeldung hier die Höfflichkeit vergessen.
Gruß Sealjet
Guten Abend Thorwings,
vermutlich haben beide Anwälte auf Ihre Art und Weise Recht.
De Facto hängt es von mehreren Dingen ab, wie ist dein Einkommen, arbeitet deine Frau auch, wenn ja, Vollzeit/Teilzeit, wie sieht die Kinderbetreuung aus usw. usw.
Um dir eine halbwegs korrekte Aussage dazu zu machen, mußt du ein paar mehr Infos geben.
Gruß
PP
P.S. aber der alles entscheidende Faktor wird ein Richter sein, wenn denn um Unterhalt für die Frau vor Gericht gestritten wird.
Guten Abend,
danke erst einmal für den Hinweis und die Anmerkung. Sorry bin zu erstenmal in einem Forum.
Nettogehalt ist D 3TS€
Ehefrau ist gelernte Bürokauffrau, seit 12 jahren nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis.
Noch Ehefrau zieht in das Haus von Ihren Eltern, Oma arbeitet Haltags.
Laut Anwalt, wäre das egal ob Sie seit 12 Jahren nicht gearbeitet, wäre das nun zumutbar, weil die Kinder über 6 Jahren sind und als Kauffrau findet man einen neuen Job.
Es ist sehr verwirrend, da von gegnerischen Anwalt ziemlich hohe Forderungen kommen.
Wie sind bei Euch die Erfahrungen?
Hi,
also, ich denke mal das du da zahlen mußt. Trennungsunterhalt sowieso, da sie während des Trennungsjahres keine Erwerbsobliegenheit trifft.
Und danach vermutlich auch nachehelichen Unterhalt. Je nachdem, ob sie eigenes Einkommen hat und wenn ja, wie hoch. Evtl. kommt auf dich zumindest Aufstockungsunterhalt zu. Aber das steht momentan in den Sternen, da niemand absehen kann ob sie einen Job findet.
Also die Aussage des ersten Anwaltes finde ich in diesem Zusammenahng dann doch sehr mutig. Würde ihn mal fragen, woher er diese Gewißheit nimmt und ob er dich im Falle des Unterliegens kostenfrei vertritt.
Gruß
PP
Hi,
danke für deine Antwort.
Das was ich zu zahlen habe werde ich zahlen, aber ich denke doch auch das Sie eine Arbeit suchen sollte und sich nicht auf den Unterhalt zurücklehnt.
Desweiteren bestehen ja auch Schulden (Haus), die ich nicht alleine tragen möchte, da sich ja meine netto durch die Steuerklasse verringert.
Wie sind diese Punkte wie Schulden zu berücksichtigen, wenn das Haus nicht zu einen "ordentlichen" Preis verkauft werden kann?
Grüße
NT
Moin,
fütter uns doch mal ein bißchen mit Zahlen. Wer lebt in dem Haus, was soll damit geschehen? Wie hoch sind Zins und Tilgung? Wer steht im Grundbuch und im Kreditvertrag?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Ist ein Einfamilienhaus, im Grundbuch und Kreditvertrag stehen beide. Wollen verkaufen, da Haus aber noch nicht so alt (10 J.) und auch nicht preiswert, ist es nicht so einfach. Lage ist in der "Provinz". Alle Intressenten boten viel zu wenig, da würden wir mit Schulden rausgehen.
Gruß
NT
Jo, fein. Wenn wir Dir hier grob bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung helfen sollen, ob und wenn ja wieviel TU für Deine Ex fällig wird, bräuchten wir aber auch eine Aussage über die Kredithöhe, was das Haus vergleichbar an Miete kosten würde, ob Du drin wohnen bleibst und möglichst genau, was Dein durchschnittliches Netto ist (inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zinseinkünfte usw.).
Wäre Vermietung des Hauses eine Option?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erster Anwalt = Ich zahle nur für die Kinder nach Düsseldorfer Tabelle, Ehefrau muß arbeiten gehen, kein Unterhalt an Ehefrau weil arbeiten zumutbar ist. Dies soll nach der neuen Rechtssprechung richtig sein?
Nur halb richtig. Richtig ist, sie muss arbeiten, ob nun halb oder voll oder dreiviertels, das ist noch nicht so raus. Richtig aber auch, Du musst zumindest mal Aufstockungsunterhalt zahlen, da kommst Du nach 12 Jahren Hausfrauenehe kaum raus, §1578b spricht da eine zu eindeutige Sprache: http://dejure.org/gesetze/BGB/1578b.html
Richtig aber weiterhin: Geld ist knapp und Geld kann man nicht drucken, und zumindest für die Trennungszeit kannst Du Dich, was das Haus angeht, zurücklehnen. Dazu steht nämlich in den Leitlinien, dass, solange es nicht möglich oder zumutbar ist, dass Haus zu vermieten oder zu verkaufen, nur der "angemesse" Wohnwert als Plus in die Berechnung geht, die Kosten aber voll als Minus.
Also würde ich mal grob schätzen, dass nach dem Wechsel der Steuerklasse da einfach vom Selbstbehalt her kein Raum für TU bleibt. Un dann ist die Frage, ob sie arbeiten muss, automatisch beantwortet.
Gegenanwälte schmeissen gern mit grossen Zahlen um sich, sind deswegen aber nicht automatisch grosse Leuchten.
Bring doch mal paar Zahlen zu Deinen Kosten. Kreditkosten, Hausnebenkosten, berufliche Fahrtkosten, private Altersvorsorge, ...
Hi,
ergänzend zu papa ....
bei dir wiegen hier die ehebedingten Nachteile schwer ... soll heißen es wurde eine hausfrauenehe geführt,
und EXelchen konnte da ihre Karriere nicht nachverfolgen....so wird die Gegenseite argumentieren :exclam: ....und vlt. auch der Richter....seit dem neuen UG.
Bei der Trennung wird dir ein niedriger Wohnwertvorteil, als nach der Scheidung auf dein Netto draufgebrummt :puzz:
Ich würde noch nicht sooo schnell verkaufen wollen .... kommt natürlich drauf an, wie die Zahlen aussehen.
Dann nochwas....den Spruch solltest du dir merken, und ist hier sehr beliebt:
"Vorm Richter und auf hoher See, sind wir alle in Gottes Hand " :puzz:
Gruß erstmal
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hi,
vielen Dank für die Ausführungen und Informationen. So wie es aussieht, wird das noch Spannend werden.
Wenn es noch mehr Erfahrungen gibt, bitte ich um Info.
Falls Ihre einen guten kompetenten Anwalt kennt, gebt mir bitte seine Adresse, wäre gut wenn er aus Baden Württemberg kommt.
Schönen Abend
NT
Hi,
vielen Dank für die Ausführungen und Informationen. So wie es aussieht, wird das noch Spannend werden.
darauf kannst du Gift nehmen :puzz:
Wenn es noch mehr Erfahrungen gibt, bitte ich um Info.
Lies einfach mal im Forum 😉
Du hast zu klären: EU, Zugewinn, Hütte ....
Hinweis: Bei einer falschen Strategie kannst du alles vergessen 😉
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)