Ehegattenunterhalt
 
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Ehegattenunterhalt

 
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen!

Mir macht in den letzten Tagen der Ehegattenunterhalt ziemliche Sorgen.
Wie in meiner Vorstellung schon erwähnt, hatten sich meine Ex und ich auf einen Betrag geeinigt, den ich für die Kinder zahle und sie hat auf den Trennungsunterhalt verzichtet.
Für mich war damit klar, dass sie keine weiteren Ansprüche an mich stellen würde (tja man(n) kann sich täuschen).
Nun haut sie etwas auf die Kacke und meint ausstehenden Trennungsunterhalt noch geltend machen zu müssen. O.k. soweit ich informiert bin, wäre das ja nur bis zur Scheidung zu zahlen.
Aaaber, wenn sie schon so anfängt, kommt sie bestimmt noch auf weitere Ideen.
Ich habe versucht mich schon durch verschiedene Seiten und Forenbeiträge zu lesen, aber ich finde für mich noch keine wirkliche Antwort, ob ihr denn auch Ehegattenunterhalt zustehen würde.

Ich muss dazu sagen, dass sie z. Zt. halbtags arbeiten geht. Meine jüngste wird 8 im August. Die beiden anderen sind 11 und 13 Jahre alt.
Seit der Trennung ist sie mit dem bisherigen Geld zurecht gekommen.
Es gibt (aus meiner Sicht) keine Gründe, die eine Ausweitung ihrer Betreuung der Kinder rechtfertigen würde. Im Gegenteil, die Kinder könnten eine entsprechende Betreuung in der Schule bekommen, so dass sie auch mehr arbeiten könnte.

Wie schätzt ihr die Situation ein? Hat sie Chancen Ehegattenunterhalt geltend machen zu können? Oder ist sie dann doch eher für sich selbst verantwortlich?

Freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße,
Rohga

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2014 11:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

ohne Kenntnis Eurer Einkommensverhältnisse lässt sich wenig Konkretes sagen.

Es gibt (aus meiner Sicht) keine Gründe, die eine Ausweitung ihrer Betreuung der Kinder rechtfertigen würde.

Eine Reduzierung ihrer Arbeitszeiten würde ihr vermutlich als "vorwerflich" um die Ohren fliegen, da die Halbtagstätigkeit (auch während der Trennungszeit) als eheprägend angesehen werden dürfte.

Bei drei Kindern in diesem Alter wird man ihr derzeit aber auch kaum mehr als eine Halbtagsstelle zumuten, weshalb in Abhängigkeit der Einkommensverhältnisse durchaus ein Bedarf gesehen werden kann.

Randfrage: Was habt Ihr mit dem Erlös aus dem Immobilienverkauf getan ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 11:49
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hey United!

Randfrage: Was habt Ihr mit dem Erlös aus dem Immobilienverkauf getan ?

Es blieb kein Erlös dank Vorfälligkeitsentschädigung übrig. Na ja fast.
Es waren rd. 2,7 T€. Davon jeweils die Hälfte für jeden. Und dann habe ich mir erlaubt davon noch Darlehensraten für den PKW, den sie fuhr, abzuziehen. Sowie Zins- und Tilgungsraten für 2 Kleinkredite (je zur Hälfte), die ich auch letztes Jahr fleißig bedient habe.
Und sie meint nun, das sei alles nicht rechtens.....

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2014 12:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

Deine Kernfrage, ob Deine Ex Chancen auf nachehelichen Unterhalt hat, orientiert sich - wie von @United bereits beschrieben - an Euren Einkommensverhältnissen (bzw. am Gefälle zwischen Euren Einkünften); nicht an Immobilienverkäufen, Autofinanzierungen oder der Frage, was Deine DEF mal unter 4 Augen gesagt haben soll. Wenn Du eine halbwegs konkrete Einschätzung haben möchtest, solltest Du diese Frage also schon beantworten.

Auch wenn Eure Kinder altersbedingt nicht mehr rund um die Uhr betreut werden müssen, würde ein Gericht hier bei gerichtlicher Klärung durchaus einen zeitintensiven Versorgungsbedarf durch Deine DEF erkennen und bei ihr deshalb sicher keine Vollzeit-Tätigkeit zugrunde legen. "Papa arbeitet Vollzeit und hat um 17 Uhr Feierabend" und "Mama arbeitet ebenfalls Vollzeit und betreut und versorgt ausserdem drei Kinder" klingt schliesslich nicht nach einer ausgewogenen Rollenverteilung. Welche Angebote Deinerseits stehen denn in Sachen Kinderbetreuung im Raum?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 12:31
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

Wenn Du eine halbwegs konkrete Einschätzung haben möchtest, solltest Du diese Frage also schon beantworten.

Mein Netto beläuft sich auf mtl. 3.000 €. Wie hoch das Netto der Ex ist, weiss ich nicht. Es wurde zuletzt mal 700 € mtl. erwähnt.

Welche Angebote Deinerseits stehen denn in Sachen Kinderbetreuung im Raum?

Auf ihren Wunsch hin, ist es so, dass die Kinder alles 2 Wochenenden bei mir sind. Die Betonung liegt hier wirklich auf "ihren Wunsch hin".

Und ich überlege, ob ich die Kinder nicht fragen sollte, ob sie bei mir leben möchten. Doch bisher habe ich mich nicht getraut, um die Kinder nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen.

Gruß,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2014 12:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

Grobrechnung:
3.000 netto (sind hier Sonderzahlungen berücksichtigt ?)
./. 150 Berufsbedingter Aufwand (habe mit 5% pauschal gerechnet, nicht bei allen OLG, ggf. Einzelnachweis)
./. 200 Altersvorsorge (exemplarisch, hier kannst Du bis zu 4% vom Brutto ansetzen, so tatsächlich geleistet)
--------
2.650 bereinigtes Netto (Grundlage für KU) -> Stufe 4, wegen 4 Berechtigten -> Stufe 2 DDT
./. 288 KU 8
./. 291 KU 11
./. 356 KU 13
--------
1.715 Grundlage für TU/EU, EK KM 700 -> 1.015 x 3/7 (auch die 3/7tel gelten nicht überall) ->
./. 435 TU/EU
--------
1.280 verbleibend

Ab dem 12. Geburtstag von Kind 2 gilt ein höherer KU (und somit weniger TU/EU).

Wie beschrieben, wäre eine Info zum OLG noch wissenswert.

Doch bisher habe ich mich nicht getraut, um die Kinder nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen.

Das ist auch gut so.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 13:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

Mein Netto beläuft sich auf mtl. 3.000 €. Wie hoch das Netto der Ex ist, weiss ich nicht. Es wurde zuletzt mal 700 € mtl. erwähnt.

angesichts dieses Einkommensunterschiedes (nach welcher Steuerklasse wurde das berechnet?) wäre auch bei einer gerichtlichen Klärung eine Entscheidung sehr wahrscheinlich, nach der nachehelicher Unterhalt zu bezahlen ist.

Und ich überlege, ob ich die Kinder nicht fragen sollte, ob sie bei mir leben möchten. Doch bisher habe ich mich nicht getraut, um die Kinder nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen.

mal abgesehen vom Gewissenskonflikt können Kinder das nicht entscheiden; genausowenig wie die Frage, ob es künftig nur noch Pommes oder Pizza zum Essen gibt, ob sie morgen in die Schule gehen oder wie lange sie abends fernsehen. Es wäre tatsächlich unverantwortlich, diese Entscheidung auf ihre Schultern zu laden. Und mal ehrlich: Hast Du ein Konzept, wie Du Deinem Fulltime-Job und die Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen willst? Was würde sich dadurch für die Kinder verbessern?

Vielleicht kannst Du mit Deiner DEF ein Konzept finden, das Dich stärker in die Betreuung einbindet, um ihr Freiräume für eine Ausweitung ihrer Erwerbstätigkeit zu geben. Aber kein deutsches Gericht wird ein etabliertes Betreuungsmodell gegen den Willen Deiner Noch-Ehefrau um 180 Grad drehen, nur damit Du nachehelichen Unterhalt sparst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2014 13:13
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen!

Ich möchte doch noch mal auf dies Thema zurückkommen:

angesichts dieses Einkommensunterschiedes (nach welcher Steuerklasse wurde das berechnet?)

Nach der aktuellen LST 1!

Hast Du ein Konzept, wie Du Deinem Fulltime-Job und die Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen willst? Was würde sich dadurch für die Kinder verbessern?

In der Tat. Dies besteht. Allerdings wäre es vermutlich "nur" mein Sohn, der zu mir käme. Er hat bereits letztes Jahr den Wunsch geäußert bei mir leben zu wollen. Bisher konnte ich ihm dies aufgrund eines fehlenden "Konzeptes" noch nicht ermöglichen. Das wäre nun aber umsetzbar.

Wie würde sich der TU/EU unter diesen Bedingungen darstellen? Oder ist der davon unberührt?

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüß,

Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2014 09:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

Wie würde sich der TU/EU unter diesen Bedingungen darstellen? Oder ist der davon unberührt?

Es kommt darauf an ...

In Deinem Falle würde ich davon ausgehen, dass es keine/kaum Auswirkungen hat.

KM ist aktuell nicht leistungsfähig für KU:
Sie hat zwar theoretisch eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, wegen der weiteren Kinder würde ich aber nicht davon ausgehen, dass man ihr alleine deshalb eine Vollzeittätigkeit (ggf. fiktiv) unterstellt.

Insofern kommst Du weiterhin für den Barunterhalt des bei Dir lebenden Kindes auf (ziehst ihn - wie oben beschrieben - weiterhin ab, überweist aber nichts).

Wäre sie leistungsfähig, könnte sie den Barunterhalt ihrerseits bereinigend ansetzen, Du nicht mehr, d.h. die Netto-Differenz ist marginal (Du würdest KU erhalten, aber mehr TU zahlen), die steuerliche Absetzbarkeit des TU/EU würde diese Lösung etwas besser darstellen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2014 09:59
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich hätte da noch eine Frage.  Wie würde sich der EU darstellen,  wenn
ich neu verheiratet wäre? 
Wer kommt dann an erster Stelle?
Muss ich dann nicht erstmal für meine Familie/Frau aufkommen,  mit der
ich verheiratet wäre?
Würde sich an dem Selbstbehalt etwas ändern?

Hm, Fragen über Fragen...

Viele Grüße,
Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2014 21:10




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Rogha,

im Unterhaltsrecht werden die Berechtigten in verschiedene Ränge eingeteilt.

Rang 1: minderjährige Kinder und priviligierte volljährige Kinder
Rang 2: Elternteile, die wegen Betreuung eines Kindes unterhaltsberchtigt sind sowie bei Ehen "von langer Dauer"
Rang 3: Ehegatten, die nicht in den Rang 2 fallen
Rang 4: Kinder, die nicht in Rang 1 fallen

Dadurch verdrängt die Mutter eines von einem Ehemann gezeugten Kindes den geschiedenen Ehegatten aus seinem Unterhaltsrang, wenn es sich nicht um eine Ehe von langer Dauer handelt und der Ehegatte keine Kinder betreut.

Eine bloße Heirat ändert also hier nichts, hast Du aber weitere Kinder, so haben alle Kinder vorrang vor ihren Müttern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2014 22:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rohga,

Muss ich dann nicht erstmal für meine Familie/Frau aufkommen,  mit der ich verheiratet wäre?

Nun bring doch bitte erstmal diese Ehe zu Ende, bevor Du an die nächste denkst ...

In Ergänzung zu Susi:

Deine erste Ehefrau wird im Zweifelsfall nicht aus dem 2. Rang rutschen (gefolgert aus dem Kindesalter).

Wie Du an der Rangfolge ablesen kannst, hätte ein weiteres Kind Auswirkungen.
Eine weitere Ehefrau erst dann, wenn Du ein weiteres Kind mit ihr hast.

Letzteres würde nach aktueller Rechtsprechung (im richterlichen Ermessen) zu einer Dreiteilung führen (soll heissen, anstatt DEF/DU 50:50, gilt dann DEF/DU/Next 33:33:33).

Als Unterhaltssparmodell sollte man aber weder weitere Kinder in die Welt setzen noch eine erneute Heirat eingehen ...
... dann lieber dafür sorgen, dass DEF nochmal heiratet.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 10:04
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Moin zusammen!

Junge, Junge, Junge..... Na ja, mal abwarten was noch so kommt.

Ich hoffe, ihr habt Geduld mit mir.
Habe nämlich noch eine weitere Frage zu einer möglichen Konstellation:

Die Kinder würden bei mir leben. Die DEF hätte einen neuen Partner bei dem sie lebt und kann aus irgendwelchen Gründen NICHT arbeiten gehen.
Muss ich dann auch noch EU leisten, solange sie nicht neu verheiratet wäre?

Vielen Dank für eure Ausdauer!

LG,

Rohga

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2014 13:11
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Die Kinder würden bei mir leben. Die DEF hätte einen neuen Partner bei dem sie lebt und kann aus irgendwelchen Gründen NICHT arbeiten gehen.
Muss ich dann auch noch EU leisten, solange sie nicht neu verheiratet wäre?

das kann durchaus passieren. Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich aus der ehelichen Rollenverteilung, also aus der Vergangenheit. Gründe für seinen Entfall liegen nach gängiger Rechtsprechung dagegen in der Zukunft, also frühestens da, wo eine eine neue Beziehung als "verfestigt" gilt. Und das ist üblicherweise frühestens nach zwei Jahren der Fall.

Grüsles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 13:20
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ein Unterhaltsanspruch ergibt sich aus der ehelichen Rollenverteilung, also aus der Vergangenheit.

Allerdings steigt Ihre Erwerbsobliegenheit (vor dem Grundsatz der Eigenverantwortung).

Im ersten Jahr der Trennung wird eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit regelmäßig nicht erwartet.
Danach hingegen schon (insofern sind "irgendwelche Gründe" nicht automatisch ausreichend, sondern eine konkrete Begründung notwendig).

Ferner hätte sie in der von Dir genannten Situation eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, da sie ggü. den Kindern unterhaltspflichtig wäre.

D.h. nicht, dass es derartige Konstellationen (und Beschlüsse) nicht geben würde ... ist halt eine Frage des für den Richter billigen Ermessens (für andere kann das teuer sein).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 14:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Im ersten Jahr der Trennung wird eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit regelmäßig nicht erwartet.
Danach hingegen schon (insofern sind "irgendwelche Gründe" nicht automatisch ausreichend, sondern eine konkrete Begründung notwendig).

deshalb schrieb ich ja:

das kann durchaus passieren.

Schlussendlich ist es immer eine Einzelfallbetrachtung unter Abwägung aller Umstände. Und natürlich auch die Frage, wie geschickt die Ex sich ihren eigenen Obliegenheiten durch Atteste, Umzüge und andere Finessen unseres Sozialstaates entzieht. Die Ex-Gattin von @Uli hat es beispielsweise sehr erfolgreich und über Jahre geschafft, die gemeinsamen Kinder bei ihm zu lassen, Unterhalt für sich selbst zu verlangen, nie Unterhalt für die Kinder zu bezahlen und sich trotz neuem Partner komfortabel in einer Opferrolle einzurichten. Das ist nicht der Standard-Fall, aber rein "technisch" kann es durchaus darauf hinauslaufen.

Wo man selbst konkret steht, weiss man spätestens am Ende des letzten Gerichtsverfahrens.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2014 14:48