Ehegattenunterhalt
 
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Ehegattenunterhalt

 
 Diso
(@diso)
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Hallo User !

Ich wollte mich mal vergewissern ob ich mit meiner Rechnung richtig liege!

Kurz zu meiner Geschichte!

Wohne in NRW

- Scheidung im Januar 2004 nach 17 Ehejahren

- 2 Kinder (17 1/2 und 12 Jahre alt )

- Mein Einkommen 1800€ monatlich

- Das Einkommen meiner EX beträgt angeblich 400€
( bei über 20 Wochenstunden ???, leider zeigt Sie mir keine Lohnabrechnung!)

Berechnung ab 01.07.2005 ( neue DT und 890€ SB )

Ich:

Nettolohn - 5% Arbeitsmittel = 1710€

DT in Gruppe 4 für jedes Kind 344 € - 37€ = 307 x 2 = 614€

1710€ - 614€ = 1096 € - 1/7 Erwerbstätigenanreiz ( ~156€ ) = 940 €

940 € x 3/7 = ~ 403€ Ehegattenunterhalt

Sie:

400€ - 5% Arbeitsmittel = 380€

380€ x 6/7 = ~ 326€

Rechnung:

403€ -326€ = 77€ Ehegattenunterhalt

614€ KU + 77€ EU = 691 €

Liege ich ungefähr richtig?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2005 12:00
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

- Das Einkommen meiner EX beträgt angeblich 400€
( bei über 20 Wochenstunden ???, leider zeigt Sie mir keine Lohnabrechnung!)

Denke das man das Einkommen wohl sehr anzweifeln muß!
20 Wochenstunden, zeugen wohl eher von einer Teilzeitstelle, als von einem 400€ Job

Und bei dem Alter der Kids dürfte das auch durchaus drin sein, eine Teilzeitstelle ..

Fraglich ist doch da eher auch ob ihr überhaut Unterhalt zusteht .. und ihr Einkommen dürfte wohl auch nicht überobligatorisch sein...

Und sei gewiss das sie bei eben diesen 20 Wochenstunden deutlich mehr als 400 € verdienen wird..ihre Arbeitskraft wird sie doch wohl kaum "verschenken"..

Fordere Einkommensnachweise nach ..

Ist in der Angelegenheit kein RA mit im Boot?
Würde vielleicht nicht schaden..

Gruß
Jens

[Editiert am 25/5/2005 von JensB2001]

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2005 13:02
(@Melly)

Herje Jens...bleib doch mal bei den Fakten. Es hilft nix, wenn Du jeden SAtz mit der völlig unsinnigen Frage beginnst, da steigt kein User mehr durch. Recht aufschlußreich ist das nun wirklich nicht.
*mellydielangsamgenervtis*

@Diso: Die Kids sind alt genug, daß der Frau ein Vollzeitjob zugemutet werden kann.
Du solltest Dir einen Anwalt nehmen und versuchen, den kompletten nachehelichen Unterhalt zu knicken...auch wenns nur 70 Euro sind.
Die FRau kann jetzt voll arbeiten und das wird der Richter auch so sehen, wenn er sich nach den Gesetzen hält.
Da Du genug KU zahlst, sollte PKH möglich sein.
Übrigens, wenn es eine Abänderungsklage gibt, wird sie wohl oder übel alle Lohnzettel vorlegen müssen. Sie ist wie Du auch verpflichtet jeden Euro anzugeben, den sie verdient.
Also..ab zum Anwalt.
Gruß
Melly

[Editiert am 25/5/2005 von Melly]

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2005 13:15
 Diso
(@diso)
Schon was gesagt Registriert

Danke erst mal für eure Antworten.

Ich entnehme Ihnen das ich mit der Rechnung richtig liege. Vorausgesetzt natürlich Sie verdient nur 400€!

Oder habe ich doch falsch gerechnet???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2005 20:34
(@Melly)

Nee ich soweit schon ok..aber warum weiter EU zahlen? Würd ich knicken lassen.
Sie hat hoffentlich 2 gesunde Hände und nen Kopf zum denken, also kann sie jetzt auch mal arbeiten gehen.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2005 20:59