Hallo Gemeinde,
folgende Sachverhalt.
18 jahre verheiratet,
3 monate getrennt,
Scheidung noch nicht eingereicht, kind (13) lebt bei mir im noch gemeinsamen Haus.
Wegen der Auszahlung und Umschreibung der Immobilie haben wir uns geeinigt, müssen aber noch den Notartermin abwarten.
Ich habe einen Netto Lohn von ca 2100€,(+ca 300€ Überstunden,welche aber jederzeit wegfallen können)
die Rate der Immobilie ,nach der Auszahlung meiner ex, beträgt 1200€ da der auszahlbetrag auch von der bank finanzert wird.
Sie arbeitet momentan nicht, wäre aber wohlgemerkt dazu fähig.
Mal angenommen, die KM arbeitet ab Mai auf 520€, bzw 1000€ netto.
Hat sie anspruch auf ehegattenunterhalt wenn das Kind bei mir lebt?
Wird das verrechnet mit dem kindesunterhalt der mir zusteht?
Vielleicht hat jemand diesbezüglich ähnliche Erfahrungen.
Hallo,
des zählt das Jahreseinkommen bei dir abzüglich berufsbedingte Aufwendungen und zusätzliche Altersvorsorge.
das Haus hat einen wohnwertvorteil, der deinem Einkommen zugerechnet wird. Im Gegenzug kannst du Zins und Tilgung gegenrechnen.
deine noch Frau ist gesteigert erwerbspflichtig, da sie eurem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Allerdings hat sie dir gegenüber auch Anspruch auf trennungsunterhalt. Bekommt sie Geld aus dem Haus von dir?
es gibt verschiedene Möglichkeiten. Du kannst kindesunterhalt von ihr einfordern. Wird schwierig, wenn sie Bürgergeld bekommt. Du kannst bevor der trennungsunterhalt ausgerechnet wird, den kindesunterhalt von deinem Einkommen abziehen, da dieser ja nicht gezahlt wird. Dann bleibt weniger für trennungsunterhalt übrig. Wie lange hat deine noch Frau nicht mehr gearbeitet? Wie finanziert sie sich derzeit?
Sophie
Also erstmal danke für die ausführliche Antwort.
Ja, sie bekommt einen mittleren 5-stelligen betrag ausbezahlt und wird daraufhin aus dem Grundbuch genommen.
Der Notartermin ist im April.
Sie finanziert sich momentan über das Kindergeld, welches ich ihr kulanterweise übergangsweise noch 2 bis 3 monate uberlassen wollte.
Ihre momentane Wohnung gehört ihrem Onkel, leider weiß ich nicht genau über die Mietverhältnisse bescheid.
Anscheinend zahlt sie laut Mietvertrag 600 euro. Ob das der Wahrheit entspricht, weiß ich leider nicht, aber sowas könnte sich evtl über Kontoauszüge/ Quittungen prüfen lassen
Sie macht momentan eine 3 monatige halbtagsausbildung zur Alltagsbegleiterin welche zum 1. Mai endet.
Die jahre vorher hatte sie hauptsächlich 450/ 520€ jobs.
Meine finanziellen Lebensumstände sind ja nun aber nicht mehr dieselben wie im letzten jahr.
Kann diese Unterhaltsberechnung aufgrund der letzten 12 Monate berechnet werden, wenn ich eine vollkommen neue finanzielle Belastungen habe?
Zb, Steuerklasse, Überstunden nicht immer möglich (firmenbedingte auftragslahe), neue Tilgungplan der Bank..
Sorry so viele Fragen.
Servus @tomsn!
Solange Du und KM Euch einig seid und keine offiziellen Stellen involviert sind, könnt Ihr vereinbaren, was ihr wollt.
Eine Verrechnung fände ohnehin statt, wenn KU in die eine und etwaiger TU oder EU in die andere Richtung fliesst. Ob TU- oder EU-Anspruch besteht und wie hoch der ist, wird sich zeigen...
Hier empfehle ich belegbare Berechnungen und Geldflüsse, dann seid Ihr safe.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus @tomsn!
Hier empfehle ich belegbare Berechnungen und Geldflüsse, dann seid Ihr safe.
Grüßung
Marco
Kann man belegbare Berechnungen selber machen oder muss das von öffentlicher Stelle, bank, amt, gemacht werden.
Wer macht sowas?
Das mit "einig" ist halt so ne Sache.. wir sind uns mündlich einig geworden, aber noch ist nix fest gemacht worden mit dem Notar. Der Termin ist erst im April.
Gestern kam eine mail vom "noch" gemeinsamen Anwalt, dass sie um Ehegattenunterhaltsberechnung gebeten hätte.
Deshalb wollte ich mal gewappnet sein, wer weiß was noch alles kommt. Bis April ist noch lange.. 😢
Alle rechner welche ich im netz gefunden habe, kommen immer auf null.
Kann man belegbare Berechnungen selber machen oder muss das von öffentlicher Stelle, bank, amt, gemacht werden.
Ihr könnt z.B. selber (oder mit Hilfe des Forums) oder mit dem gemeinsamen RA (kostet halt Honorar) rechnen, das Ergebnis anschließend nach Beratung notariell beurkunden lassen (Trennungsvereinbarung oder Scheidungs-Folgevereinbarung mit Rechtskraft); wichtig hierbei ist eigentlich, dass keine Vereinbarungen zu Lasten Dritter (also Allgemeinheit in Form von z.B. Bürgergeld) getroffen werden.
Marco
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@82marco danke.. wo kann ich das hier im Forum machen?
Noch was. Ist eine Berechnung des ehegattenunterhalts zwingend notwendig oder könnte man auch auf den Ehegatten Unterhalt verzichten und notariell einvernehmlich regeln?
Ist eine Berechnung des ehegattenunterhalts zwingend notwendig oder könnte man auch auf den Ehegatten Unterhalt verzichten und notariell einvernehmlich regeln?
Ihr könnt meines Wissens den Verzicht auf nachehelichen Unterhalt im Scheidungsbeschluss aufnehmen lassen, damit wäre es auch amtlich.
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Wird das verrechnet mit dem kindesunterhalt der mir zusteht?
Wie immer ihr euch auch einigt, empfehle ich getrennte Zahlung der einzelnen Posten. Ich hatte mal ziemliche Diskussionen um zu belegen, dass ich meinen Teil geleistet hatte, da nur eine saldierte Nettozahlung geflossen ist.