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Ehegattenunterhalt, Kranken- und Rentenversicherung -> wann zahlt der Staat?

 
(@constantin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebes Forum

Ich habe eine Frage bzw. würde gerne Erfahrungswerte wissen zu, wann eine geschiedene Frau Anspruch auf Sozialleistungen (Miete, Lebensunterhalt) hat bzw. unter welchen Umständen und dementsprechend in welchem ca. Umfang der geschiedene Ehepartner nach der Scheidung Ehegattenunterhalt zahlen muss, inwiefern dieser zeitlich befristet werden kann und ab wann der ex-Ehepartner dazu verpflichtet ist der geschiedenen Ex-Frau deren Krankenversicherung und Rentenbeiträge (gemäß 20% des Ehegattenunterhalts) zu zahlen. 

Als Hintergrund meine persönliche Situation:

Wir haben 2006 geheiratet, beide Anfang/Mitte dreißig.  2008 kam unser einziges Kind zur Welt.  Anfang 2011 Trennung, mit Umzug in getrennte Wohnungen.  Meine Frau hat 2005 ihre Ausbildung (Bürokauffrau) beendet, seitdem aber nicht in Ihrem Beruf gearbeitet.  Seit 2011 ist unser Sohn in einem Halbtageskindergarten (8-13 Uhr).  Trotzdem arbeitet meine Frau nicht (Grund:  sie hätte nicht die Möglichkeit dazu) und ich zahle Ihr in der Summe Trennungsunterhalt und Kinderunterunterhalt in Höhe von 1400,- Euro.  Wir hoffen Mitte 2013 einen Ganztageskindergartenplatz zu bekommen, und ich habe die „Hoffnung“, dass meine Frau dann arbeiten geht. 

Wir wollen uns in 2013 scheiden lassen und die Frage ist, was passiert, wenn meine Frau auch dann weiterhin nicht arbeitet (Halb- oder Ganztageskindergartenplatz) oder nur einen 400,- Euro Job annimmt. 

Wie viel und wie lange muss ich Ihr dann Ehegattenunterhalt zahlen, bzw. zusätzlich eben Kranken- und Rentenversicherung und ab wann wird Ihr ein fiktives Einkommen „angerechnet“ und was bedeutet dies dann konkret für sie, wenn der Rest nicht zum Leben reicht?  Hat sie dann Anspruch auf Sozialleistungen?  Wie entscheiden Gerichte in solchen Fällen was den Ehegattenunterhalt angeht?

Auch nach der Scheidung werde ich über dem Selbstbehalt liegen, auch wenn ich sie weiterhin komplett finanziere, was ich aber irgendwann einfach auch nicht mehr einsehe.

Mir ist durchaus klar, dass sich der Ehegattenunterhalt im Prinzip gleich berechnet, wie der Trennungsunterhalt, so dass ich keine explizite Berechnung benötige, sondern eher generell an den gestellten Fragen interessiert bin. 

Vielen Dank im Voraus für die Informationen. 

Grüße
C.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2012 22:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Constantin.

Deine Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.

Ehegattenunterhalt unterliegt der "Einzelfallgerechtigkeit" was alles und nichts heißen kann.
Je nach persönlicher Einstellung des Richters.

Um überhaupt etwas sagen zu können, solltest du mal einige Angaben zu deinem Einkommen machen, denn davon hängt auch einiges ab.

Und auf welcher Grundlage zahlst du denn jetzt?
Einen Titel scheint es ja (noch) nicht zu geben.

Wenn es tatsächlich keinen Titel gibt, solltest du aber schon mal deutlicher darauf hin arbeiten, dass sie so langsam mal, zumindest einen Halbtagsjob annehmen sollte und ankündigen, dass du demnächst (Frist vielleicht 2 Monate) deine EU-Zahlungen soweit absenken wirst, als wenn sie einen Halbtagsjob hätte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.12.2012 23:24
(@constantin)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Bebbo,

anbei ein paar Angaben zu den Finanzen. 

Nein es gibt keinen Titel!  Ich zahle KU und TU auf Grundlage der "gültigen" Berechnungen. 

Während des TUs ist Madame ja nicht "verpflichtet" zu arbeiten, weshalb ich (auch) die Scheidung anstebe, da sie danach verpflichtet werden kann und ich ev. auch den EU (wie von Dir angedeutet) kürzen könnte, je nachdem was die Gerichte entscheiden, in welcher Höhe ich EU zahlen muss.  ABER während der Trennung kann ich den TU ja nicht einfach kürzen, oder? 

Ich versuche Madame schon lange zu sagen, sie solle sich um eine Arbeit bemühen (und habe Ihr auch schon entsprechende Stellenangebote zukommen lassen), ABER sie will nicht arbeiten!  Kann man hier was tun, außer die Scheidung einzureichen und hoffen danach ev. eine Handhabe zu haben? 

Nettogehalt Lohnsteuerklasse 1               3900
- Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 432
- Kredit für gemeinsame Schulden                 883

Annuität - Immobilie                               1265
Einnahmen aus Vermietung                     -1029
Hausinvestitionen                                         50

Fahrtkosten WEs Kind                                 160

Zwischensumme                                       2139
5% Arbeitsmittelaufwand                         107
bereinigtes Nettoeinkommen                       2032

3/7tel Trennungsunterhalt                         871
Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle         432
1/2 Anteil Fam Kasse                                   92
Summe Kindes- und Trennungsunterhalt         1395

Grüße,
C.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2012 00:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genauer heißt es, im ersten Jahr nach der Trennung kann eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit nicht verlangt werden.
Das ist bei euch aber ja wohl schon rum.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 00:22
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Soviel ich mitbekommen habe, musste sich die Ex  meines LG nach der Scheidung selbst krankenversichern (nach dem Urteil).

Sollte sie nicht genug Einkommen haben, kann sie Hartz IV beantragen. Das Job Center wird dann allerdings auch an dich herantreten- nacheheliche Fürsorgepflicht nennt sich das wohl.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2012 09:37