Hallo Forum,
ich habe folgende allgemeine Frage. Bin seit ca. 2 1/2 Jahren verheiratet.
Wenn ich mich jetzt trenne, wie sieht es mit meinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber der ExFrau aus?
Ich selber habe 1 Sohn aus einer anderen Beziehung und zahle für ihn Unterhalt.
Meine "noch" Frau hat 2 Kinder aus vorherigen Beziehungen und bekommt für diese beiden Unterhalt.
Sie war vor unserer Beziehung nicht berufstätig und ist es heute auch nicht.
Muss ich bei einer Trennung Unterhalt an meine dann Ex Frau zahlen? Ändert sich die Situation bei einer Scheidung?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Moin,
wichtig zu wissen wäre, ob deine Ex erwerbstätig ist/war und ggf. welche Einkommensunterschiede es gab. >Dieses< Urteil des OLG Hamm dürfte dich in die Thematik einstimmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moinsen,
im Gegensatz zum o. a. Urteil, wo die Eheschliessung 1975 war, handelt es sich hier um eine kinderlose Kurzzeit-Ehe. Und nachdem Madame schon vor der Eheschliessung nicht gearbeitet hat, kann sie jetzt, nach gerade einmal 2,5 Jahren, auch keine ehebedingten "Nachteile einwenden"; sie fällt jetzt schlimmstenfalls auf voreheliche Lebensstandards zurück. Und daraus allein lässt sich kein EU-Anspruch basteln.
Grüssles
Martin
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Danke für die Antworten.
Sie war vor mir auch verheiratet. In der vorherigen Ehe hat sie sich dann mehr um Kindererziehung gekümmert, war nur zwischendurch ca. 3-4 Monate auf EUR 400 Basis tätig.
Inzwischen geht sie seit 4 Wochen wieder auf EUR 400 Basis jobben.
Müsste ich event. nach einer Ehezeit von 3 Jahren zahlen?
Grüsse.
Hallo,
ja, es kann durchaus sein, dass du für sie zahlen musst. Nach bisheriger Rechtsrealität auf jeden Fall während der Trennungszeit bis zur Scheidung. Ob danach auch noch, lässt sich unmöglich voraussagen, da das von unzähligen individuellen Faktoren wie z.B. der Laune des Richters und auch allgemeinen wie z.B. der bis dahin weiter gefestigten Rechtsprechung nach neuem Unterhaltsrecht abhängt.
/elwu