Ehegattenunterhalt ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Ehegattenunterhalt nach Ablauf des Trennungsjahres

Seite 2 / 2
 
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn es allerdings doch zum OLG ginge, würde ich dann doch das Pferd wechseln.
Da sollte man schon einen Anwalt dabei haben, der auch die Interessen seines Mandanten vertritt und nicht die der Gegenseite.

Ich lese nicht, dass Bacra´s Anwältin keine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von KM erwartet.

Bedürftig ist DEF auch bei Vollzeittätigkeit (wegen des Einkommensgefälles).
... und aufgrund der Ehedauer wird es schwierig, diesen Umstand weg zu argumentieren.

"Einmal Chefarztgattin immer Chefarztgattin" soll zwar nicht mehr gelten, "sofort wieder Arzthelferin" gilt aber auch nicht.

Insofern halte ich die Ausführungen der Anwältin nicht für verkehrt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2015 10:15
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Ein kleines Update meinerseits ....

Ich habe mir eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde besorgt und der Scheidungsantrag ist letzten Mittwoch bei Gericht eingegangen.

Den Ehegattenunterhalt habe ich gekürzt entsprechend des Einkommens meiner Def bei einer Vollzeitbeschäftigung.

Den Gütertrennungsvertrag habe ich erstmal auf Eis gelegt. Meine Def ist so erpicht darauf gewesen,  diesen abzuschließen,  dass ich mir diese Option als mögliches Ass im Ärmel vorbehalten möchte, falls sie versucht die Scheidung in die Länge zu ziehen.

Die Sache mit dem Nachehelichen Unterhalt werdd ich wohl tatsächlich gerichtlich entscheiden lassen.
Ich habe mich mal mit den Begrifflichkeiten ehelich bedingte berufliche Nachteile und nacheheliche Solidarität auseinandergesetzt.
Die Kinder haben wir zu gleichen Teilen betreut. Da meine Frau wieder arbeiten wollte auch unter Inanspruchnahme einer Kinderfrau.
Beruflich waren die Weichen  ihrer Laufbahn bereits vor Eheschließung gestellt und sie hat das Endamt ihrer Laufbahn erreicht.
Auch ohne Ehe hätte dies nicht anders ausgesehen.

Daher werde ich nach einem Jahr des einseitigen Rosenkrieges meine devote Haltung aufgeben. Zu einem entspannterem Umgang hat dies nämlich leider nicht geführt, sondern wurde vielmehr als Freifahrtschein gesehen um immer wieder ein Schüppchen drauf zu legen.

Ich bin gespannt und halte euch auf dem Laufendem.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2015 15:44
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen .... ein kleines Update meinerseits ....

Seit dem 01.02.2015 (Ablauf des Trennungsjahres) habe ich den Ehegattenunterhalt für meine Def von 511 Euro auf 212 Euro reduziert und habe als Berechnungsgrundlage ihr Gehalt bei Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung zu Grunde gelegt.
Da sie Beamtin ist, konnte das Einkommen bei Vollzeibeschäftigung einfach aus einer Besoldungstabelle entnommen werden.

Da außer einer kurzen Unmutsbekundung keine Reaktion kam, bin ich davon ausgegangen, dass sie dies so akzeptiert hat.

Zur Erinnerung ... unser Sohn, 14 Jahre lebt bei der Def und unsere 16 - jährige Tochter lebt bei mir. Def geht Teilzeit mit 28 Wochenstunden und ich gehe Vollzeit.

Freitag kam dann Post von ihrem Anwalt. Die Nachzahlung des reduzierten Unterhaltes wird bis zum 10.04.2015 gefordert, ansonsten mit Klageerhebung gedroht.
Als einzige Begründung ist angeführt, dass meiner Def aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitbeschäftigung zumutbar wäre. Zudem würde unser Sohn aufgrund der Trennung einer umfassenderen Betreuung benötigen, die ihr eine Vollzeitbeschäftigung ebenfalls nicht zumutbar macht.

Ich bin aus allen Wolken gefallen. Alles gelogen. Sie ist topfit, geht regelmäßig zum Sport, joggt jeden Sonntag mit Freunden 10 Km, ist ständig auf Partys unterwegs.
unserem Sohn geht es sehr gut ... ohne das zu beschönigen. Beide Kinder sind gut in der Schule, treiben erfolgreich Sport und bauen keinen Unfug.

Ich habe versucht mit meiner Def zu reden ... wie immer ohne Erfolg. Ich soll mich an ihre Anwältin wenden.

Ich tendiere dazu, weiterhin den reduzierten Unterhalt zu zahlen und es auf die Klage ankommen zu lassen.

Was sagt ihr dazu ?

Gruss, Bacra

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2015 11:09
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

[...] dass meiner Def aus gesundheitlichen Gründen keine Vollzeitbeschäftigung zumutbar wäre. [...]

Der Klassiker!
Hat meine Ex auch versucht. Hier hat der Richter in meiner Verhandlung ihr recht barsch deutlich gemacht, das Unterhalt wegen gesundheitlicher Einschränkungen, nur ausnahmsweise ausgeurteilt wird, nämlich dann, wenn die Krankheit/gesundheitlichen Einschränkungen ehebedingt sind. Er stellte auch heraus, das es dazu nicht genügt, während der Ehe krank (hier: depressiv) zu werden, sondern die Ehe muss ursächlich für diese Krankheit sein. Da würde ich gar nicht drauf eingehen, und mach auch nicht den Fehler Deiner Ex irgendwas nachweisen zu wollen. Wie gesund, oder krank sie ist, geht Dich nichts an. Sie muss Dir nachweisen, das ihre Krankheit ehebedingt ist.

[...] Zudem würde unser Sohn aufgrund der Trennung einer umfassenderen Betreuung benötigen, [...]

Klassiker Nummer zwei!
Ich weiss garnicht, ob ich auf ein sollches Schreiben ÜBERHAUPT reagieren würde.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2015 12:01
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bacra,

Seit dem 01.02.2015 (Ablauf des Trennungsjahres) habe ich den Ehegattenunterhalt für meine Def von 511 Euro auf 212 Euro reduziert und habe als Berechnungsgrundlage ihr Gehalt bei Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung zu Grunde gelegt.

Wenn Du es auf eine TU-Klage (noch zahlst Du Trennungsunterhalt) ankommen lassen möchtest, solltest Du zumindest anstreben, Nachehelichen Unterhalt in diesem Zusammenhang mitzuklären.

Ist denn schon Scheidungsantrag gestellt ?
Dafür mußt Du doch eh zur Anwältin, insofern würde ich mit ihr auch nochmal das Unterhaltsthema ansprechen (hast Du die Kürzung mit ihr abgestimmt ?).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2015 16:01
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...] (noch zahlst Du Trennungsunterhalt) [...]

Auch hier hat United mal wieder recht, und ich nicht richtig gelesen.

Alles was ich oben, in Bezug auf die Krankheit, schrieb gilt dann eher für die Berechnung des nachehelichen Unterhaltes.

JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2015 16:48
(@bacra1202)
Schon was gesagt Registriert

Der Scheidungsantrag ist Anfang Februar von mir bzw. meiner Anwältin gestellt worden.

Die Vorhehensweise ist mit meiner Anwältin abgesprochen gewesen und sie hat die Gegenseite natürlich schriftlich darüber informiert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2015 18:13
Seite 2 / 2