Hallo,
ich hatte ja schon mal von meiner Scheidungsvereibarung berichtet die mir nun seit 2002 am Bein hängt.
2. Der Antragsgegner verpflichtet sich, Ehegatten- und Kinderunterhalt monatlich und jeweils im voraus wie folgt zu bezahlen:
a) Ab Juli 2001 Ehegattenunterhalt in Höhe von 1.425.- DM
b) Ab Januar 2002 Ehegattenunterhalt in Höhe von 588.- Euro monatlich
c) Kinderunterhalt ab Juli 2001 jeweils in Höhe von 135 % des Regelbetrages abzüglich des nach § 116 b BGB anrechenbaren staatlichen Kindergeldes, das die Antragstellerin bezieht. Derzeit sind das danach gem. DT, Stand: 01.07.01, für die Kinder der Parteien ..., jeweils 495.- DM, also pro kind 360.- DM monatlich an die Antragstellering zu zahlen
Da mir Anfang letzten Jahres zu Ohren kam das meine Ex Vollzeit arbeitet und Miteinnahmen aus Wohneigentum besitzt begann mein Anwalt mit der Einforderung von Einkommensunterlagen. Das Ganze ging eine Weile hin und her ohne das etwas dabei rauskam. Als wir dann Druck mit dem Gericht machten hieß es auf einmal meine Ex hatt Burnout und wir ab Juli nicht mehr arbeiten. Außerdem stünde für August eine Mutter-Kind Kur an. Nachdem weiter Druck gemacht wurde kamen im Juli letztendlich ein paar Gehaltsabrechnungen und ein Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld rein. Alles in allem sehr undurchsichtig. Mein Anwalt begann dann mit einer Stufenklage vor Gericht. Da die Gerichte ja nicht die schnellsten sind und es dann im Dezember 2009 endlich zum Gerichtstermin kam war das Ergebnis für mich depremierend. Der Richter scheinte das irgenwie gar nicht so zu interessieren und meinte man könnte die Gegeseite schon auffordern mehr Unterlagen beizubringen aber der nächte mögliche Termin wäre dann früehestens im März 2010. Ein bichen hin und her machte der Richter dann den Vorschlag ich solle noch bis Juni 2011 500.- EUR weiterzahlen und dann gegenseitig auf weiteren Ehegattenunterhalt verzichten. Mein Anwalt empfahl mir dem zuzustimmen, weil wenn wir weiter machen wird meine Ex weiter auf Krank machen und es kommt nichts dabei raus. Ich stimmte mit unmut zu.
Aber jetzt kommt der Hammer. Seit Januar arbeitet meine Ex wieder bei der Firma die sie so offensichtlich gekündigt wurde. Alles vorbei und schon ist man wieder gesund und kann Kohle ranschaffen. Ich finde das zum kotzen. Was soll ich nun tun? Lohnt es sich nochmal zu klagen oder soll ich einfach die 14 Monate überstehen und hoffen das es dann vorbei ist. Würde am liebsten die Zahluing einstellen und warten bis meine Ex mit der Zwangsvollstreckung kommt.
Grüße aus Bayern
papawolfi
Hallo Du Oberpfälzer!
Dein gewählter Titel ist wohl korrekt - Deine Ex verarscht Dich!
Ich würde sofort nach Rücksprache mit meine RA alle Zahlungen einstellen. Bei einer Zwangsvollstreckung kommen aber wohl noch zusätzliche Kosten auf Dich zu.
Die Frage ist, wie schnell Du erneut damit einen Termin beim Richter bekommst.
Ich würde kämpfen. Es geht immerhin um mehr als 8000.- €.
Das genaue wie können andere hier sicherlich erläutern.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Was soll ich nun tun?
Hallo,
ist denn dieser neue Vergleich protokolliert worden, sind darin Vergleichsgrundlagen genannt?
/elwu
Hallo,
kann sein, dass mein Beitrag jetzt ein wenig Wertfrei ist, weil ich mich nicht so mit diesen
rechtlichen Sachen auskenne, also bitte nicht :gunman: ;).
Könnte man der "netten" Frau nicht einen Privatdetektiv "zur Seite stellen" der dann mit Fotos belegt, dass die
gute Frau arbeitet oder so? Immerhin 8000 Euro. Käme der Detektiv billiger.
Ginge sowas? Wäre sowas vor Gericht geltbar?
Gruß
Vom Gericht ist das schon protokoliert worden. Aber das klingt schon wieder sehr dingfest. Vom Richter hatte ich aber den Eindruck das im das gar nicht so recht interessiert, sondern das er das so schnell wie möglich vom Tisch haben möchte.
Hier ein gekürzter Auszug aus dem Protokoll:
1. In Abänderung des Vergleiches vom 02.10.2001 verflichtet sich der Kläger der Beklagten nachehelichen Unterhalt ab Januar in Höhe von monatlich 500.- EUR zu bezahlen.
Die Parteien sind sich einig das dieser bis 30.06.2011 befristet ist. Die Beklagte verzichtet ab 01.07.2011 auf nachehelichen Unterhalt.
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der nacheheliche Unterhalt bis 30.06.2011 unabänderlich ist.
3. Die Parteien sind sich einig, dass keine Rückstände beshtehen und keine Rückforderungsansprüche geltend gemacht werden können.
4. Die Parteien sind sich einig, dass mit Abschluss dieses Vergleiches auch gegenseitige Auskunftsansprüche erledigt sind.
Das alles klingt für mich gar nicht gut.
Für die Kosten habe ich zwar PKH bewilligt bekommen, aber ich weiß nicht wie das ist wenn man das wieder von neuem aufrollt und meine Reserven sind mittlerweile aufgebraucht.
Mein RA meint das wäre die bessere Lösung für mich gewesen, aber mir stinkt die Sache mehr als gewaltig. Vielleicht sollte ich wechseln.
Gruß Wolfgang
Hallo Wolfgang,
hier muss ich Dir zustimmen:
Das alles klingt für mich gar nicht gut.
Aber hier
Mein RA meint das wäre die bessere Lösung für mich gewesen, aber mir stinkt die Sache mehr als gewaltig. Vielleicht sollte ich wechseln.
würde ich denken, dass das Kind final in den Brunnen gefallen ist und ein Wechsel - mMn - nichts mehr bringt, da in Eurem Vergleich mit keinem Wort auf die Arbeitslosigkeit / Beruftstätigkeit Deiner Ex eingegangen wird.
Und einen Vergleich umzustossen ist mehr als nur schwierig.
Und ich würde auch nicht alle Zahlungen einstellen, dafür gibt es keine Handhabe, das bringt nur Ärger und weitere Kosten.
LG WH
P.S.: Vielleicht haben die Profis noch eine Idee.
Hallo papawolfi,
2. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der nacheheliche Unterhalt bis 30.06.2011 unabänderlich ist.
Wenn du dieses richterliche Machwerk als Vergleich akzeptiert hast - dann ist das m.E. für deine Ex ein Freibrief, so viel zu verdienen wie sie nur lustig ist, und trotzdem Unterhalt von dir zu kassieren. Das Wort "verarscht" trifft es also schon ziemlich genau ... verarscht mit freundlicher Unterstützung unseres sogenannten Rechtsstaates. Wer solche Richter hat, braucht keinen Überfall der Hunnen mehr.
Nur, was wäre die Alternative gewesen - den Vergleich zu verweigern und auf ein Urteil zu bestehen? Dieser richterliche Faulpelz hatte ja schon angekündigt, dass er die Sache einfach aussitzen würde; deine Ex hätte dann wohl noch auf absehbare Zeit ein unerklärliches Leiden gehabt, mit anderen Worten - es wäre für dich am Ende vermutlich sogar noch teurer geworden. Allenfalls hätten du und dein Rechtsanwalt darauf bestehen können, dass in den Vergleich die Arbeitsunfähigkeit der Ex als Bedingung für Unterhaltszahlungen aufgenommen wird; ich gehe allerdings davon aus, dass es in diesem Fall halt keine Spontan-Heilung bei deiner Ex gegeben hätte, d.h. nicht einmal das hätte dir irgendwas genützt.
Würde am liebsten die Zahluing einstellen und warten bis meine Ex mit der Zwangsvollstreckung kommt.
Gehe mal davon aus, dass deine liebe Ex genau das machen würde; mit dem obigen Vergleich im Rücken übrigens vollkommen legal. Vielleicht ist das sogar der schlimmste Punkt an unserem Familien"recht": Dass es sogar offensichtlichen Betrügerinnen den Anschein der Legalität verleiht.
Ach so, ein Wort noch zu diesem Vorschlag:
Könnte man der "netten" Frau nicht einen Privatdetektiv "zur Seite stellen" der dann mit Fotos belegt, dass die gute Frau arbeitet oder so?
Würde nicht ausreichen, der Vergleich ist ja nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft. Wenn überhaupt, dann müsste man ihr schon Betrug nachweisen, d.h. dass ihre damalige Krankheit nur vorgetäuscht war in der Absicht, den Unterhalt zu erschleichen. Viel Spass bei der Beweisführung ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi
Ich lese nur:
Die Beklagte verzichtet ab 01.07.2011 auf nachehelichen Unterhalt.
Falls nicht gegenseitig auf Ansprüche verzichtet wird kenne ich es so, dass solch ein Vergleich unsittlich ist und solch eine Befristung regelmässig nicht anerkannt wird.
Der gesamte Vergleich scheint von vornherein so angelegt zu sein, dass sie machen kann was sie will - und das Geld fliesst. Nicht mal die Möglichkeit eines Wegfalls Deiner Zahlungsmöglichkeit/-fähigkeit wird in dem Auszug von Dir erwähnt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
...womit einmal mehr die allgemeine Forumsmeinung belegt ist, dass man in Unterhaltsdingen keine Vergleiche abschliesst. Zumindest keine ohne Ausgangstürchen.
Anwälte verdienen lecker an Vergleichen - was nicht bedeutet, dass sie für den jeweiligen Mandanten auch wirklich die beste Lösung sind. Ich persönlich habe es "damals" gemacht - weil ein kompletter und sofortiger UH-Verzicht drinstand, den ich mir für eine vergleichsweise kleine Einmal-Zahlung erkauft hatte. Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte ich eine enge Befristung reinschreiben lassen; einen Wegfall für den Fall einer neuen Partnerschaft, Heirat oder steigender Einkünfte von Madame und natürlich für den Fall meiner eigenen verminderten Leistungsfähigkeit.
Das Blöde ist: Für einen Vergleich, den man selbst unterschrieben hat, kann man den Anwalt nicht wirklich juristisch haftbar machen. Man war ja zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht unzurechnungsfähig. Und Unwissenheit schützt auch bei Unterhaltsvergleichen nicht vor Strafe in Form zu hoher oder unberechtigter UH-Zahlungen. Ist dasselbe wie wenn man einen Kaufvertrag für ein Auto abschliesst, das man sich eigentlich gar nicht leisten kann: Auch daran wird man nicht gehindert...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Werden wir hier nicht alle mehr oder weniger von unseren Ex-Frauen verarscht???
Gruß
Alex Supertramp
Hallo oldie,
schreibe hier mal den genauen Wortlaut, auch wenns nichts daran ändern wird.
Die Parteien sind sich einig darüber,dass der nacheheliche Ehegattenunterhalt bis 30.06.2011 befristet ist. Vorsoglich verzichtet die Beklagte ab dem 01.07.2011 auf nachehelichen Unterhalt. Der Kläger nimmt den Verzicht hiermit an.
Mein Anwalt hatte mir bei Gerichtstermin eine Zettel zugeschoben auf dem Stand das ich zustimmen solle.
Man war ja zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht unzurechnungsfähig
Das Blöde ist: Für einen Vergleich, den man selbst unterschrieben hat, kann man den Anwalt nicht wirklich juristisch haftbar machen. Man war ja zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht unzurechnungsfähig.
Ob ich zu dem Zeitpunkt unzurechnungsfähig war könnte man sicher auch drum streiten. Ich hatte vor dem Termin ein paar Sitzungen beim Psychologen verbracht, da mir der Ganze Stress keine Ruhe mehr gelassen hat und ich selbst einen Burnout erlitten hatte. Vielleicht reicht ja der Befund Burn-out-Syndrom und Burn-out-Erschöpfung als nicht entscheidungsfähig aus um das nochmal zu kippen. Mich hatte auch niemand gefragt ob ich überhaupt noch arbeiten kann aber zum Geld geben ist man immer gut. War vor dem Gerichtsterin sogar ein paar Tage krank geschrieben. Ich war einfach froh das der Termin rum war. Und jetzt kommt das nachsehen.
Gruß Wolfgang
Moin,
Ob ich zu dem Zeitpunkt unzurechnungsfähig war könnte man sicher auch drum streiten.
naja, der eigentliche Vergleich datiert aus 2001 und ist mithin 9 Jahre alt. Die neuerliche Ergänzung bringt eine zeitliche Befristung, die im alten Vergleich gar nicht drinstand (und die objektiv eine Verbesserung bedeutet). Die schlussendliche Verantwortung für eigene Entscheidungen liegt immer noch beim Mandanten und nicht beim Anwalt. Der hat Dich ja nicht mit Waffengewalt zur Unterschrift gezwungen.
Wie willst Du da jetzt plötzlich glaubhaft argumentieren, dass Dir gerade eingefallen ist, vor einem Jahr unzurechnungsfähig gewesen sein zu wollen?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie willst Du da jetzt plötzlich glaubhaft argumentieren, dass Dir gerade eingefallen ist, vor einem Jahr unzurechnungsfähig gewesen sein zu wollen?
Der Gerichtstermin war nicht vor einem Jahr sondern am 16. Dezember 2009. Ich habe mich bis vor kurzem noch mit Tabletten versorgt um den Tag
einigermassen ohne psychosomatische Probleme zu ertragen.
Auf jeden Fall ist die Entscheidung bei Gericht unter enormen psychischen Druck entstanden.
Wolfgang
Moin,
du darfst mir glauben, selbst gestandene und rechtlich bewanderte Männer werden von den Unrechtsprechern erpresst und gefügig gemacht. Das hat rein gar nichts mit einem Versagen auf deiner Seite zu tun.
Was mich stutzig macht ist folgendes: Dein RA hat dich bzgl. des Vergleichsinhaltes nicht beraten. Hier wäre eine Verhandlungsunterbrechung notwendig gewesen, um die Parameter für die Zustimmung zu besprechen. Dies kann deinem RA durchaus zum Nachteil gereichen, wenn du einen anderen RA findest, der Lust auf eine Klage gegen einen Kollegen hat.
Mein Tipp: Buche schon heute für Freunde und Familie einen Ballsaal für 07/2011 und mach dann ordentlich ein Fass auf. Denn dann bist du die Ex finanziell los.
Mit "hätte" kommst du nicht einen Schritt weiter und blockierst deine Genesung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Der Gerichtstermin war nicht vor einem Jahr sondern am 16. Dezember 2009. Ich habe mich bis vor kurzem noch mit Tabletten versorgt um den Tag
einigermassen ohne psychosomatische Probleme zu ertragen.
Auf jeden Fall ist die Entscheidung bei Gericht unter enormen psychischen Druck entstanden.
Hallo,
das ändert nichts daran dass das Ding rechtskräftig und praktisch unangreifbar ist. Sowas sollte man stets sehr gut vorformuliert mit in die Verhandlung bringen und dem Richter diktieren. Ich spreche aus guter eigener Erfahrung... Du solltest dich damit abfinden, zahlen, den Unterhalt von der Steuer absetzen, dich darüber freuen, dass du nie wieder auf unverschämte Rechtsanwaltschreiben deine Gehaltsnachweise beibringen musst und den ganzen Schrott noch mal und noch mal usw mitmachen, und dich auf das täglich näherrückende fest terminierte Ende freuen.
/elwu
Hi
meine Erfahrung ist dass Richter kaum Lust darauf haben ein Urteil zu schreiben (=begründen) und deshalb auch gern Vergleiche nehmen.
Die Anwälte sowieso, weil sie an der Vergleichsgebühr verdienen.
Ich kann schlecht beurteilen wie vor Ort die Chancen für ein besseres Urteil standen, als es der Vgl nun ist. Es ist auch möglich dass ein Urteil keine Befristung enthalten hätte, und dein Anwalt die Situation im Gerichtssaal korrekt eingeschätzt hat!
Allerdings möchte ich noch einen Aspekt einbringen: dass die Angelegenheit ein Ende fand, war sicher auch für deine Psyche besser als weiterer Kampf. Ich weiß selbst wie zermürbend die Ungewissheit und der Kampf sein können.
Der Vgl ist mE nicht anfechtbar (bin aber juristischer Laie), denn er drückt ja zB aus dass gegenseitige Auskünfte über Einkommen damit erledigt sind. Also zahlbar egal wer wieviel verdient...
was oldie vermutlich meinte: Die Befristung des nachehelichen Unterhaltes ist einseitig: denn wechselseitig wäre, wenn ihr gegenseitig auf Unterhalt verzichtet hättet (denn dem Grunde nach habt ihr ja Unterhaltsansprüche ggeneinander). Ob man daraus nun eine Sittenwidrigkeit basteln kann und mit der jetzt nachweisbaren Erwerbstätigkeit den Vgl kippen kann?? Es kommt vielleicht auch darauf an welche Schriftsätze dem Gericht vorlagen usw. Zumindest brauchst du einen Wadenbeißer als Anwalt, und der ist teuer.
Aber eine Beratung könnte sich lohnen, um dich zu beruhigen, dass du hier nicht eine Chance vertust, und kostet um die 150 €.
Aber kein Anwalt wird dir genau vorhersagen können was du für Chancen hast, die blubbern erst - ja toll, das machen wir doch, und dann hast du nur die Kosten und keinen Erfolg..außer noch mehr verbrannte Erde...also sei vorsichtig wenn die dir das blaue vom Himmel erzählen...
Du musst auch bedenken dass dann der ganze Stress von vorne los geht.
Wenn du also halbwegs über die Runden kommst, würde ich eher zu "Augen zu und durch" tendieren. Für derartige Kämpfe muss man nämlich topfit sein, mental super gut drauf, die Retourkutschen wie zB Umgangsboykott, Kindermanipulation usw. verkraften/ausgleichen können und sie kosten eine Menge Lebensqualität und -zeit, die du mit dem Hinnehmen des Tatsache dass du hier mächtig verarscht und ausgenutzt wurdest, und mit nach-vorne-gucken vielleicht besser verbringen kannst?
Auf keinen Fall einfach die Zahlung einstellen, denn du riskierst eine erfolgreiche Pfändung.
ligr ginnie ... die hofft dass derartige Exen irgendwann mal "die Rechnung" für ihr Verhalten bekommen oder wenigstens Schlafstörungen... 😡
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Guten Morgen,
Allerdings möchte ich noch einen Aspekt einbringen: dass die Angelegenheit ein Ende fand, war sicher auch für deine Psyche besser als weiterer Kampf. Ich weiß selbst wie zermürbend die Ungewissheit und der Kampf sein können.
Genau das Gefühl hatte ich als ich vom Gerichtssaal rausging, endlich vorbei.
Du musst auch bedenken dass dann der ganze Stress von vorne los geht.
Wenn du also halbwegs über die Runden kommst, würde ich eher zu "Augen zu und durch" tendieren. Für derartige Kämpfe muss man nämlich topfit sein, mental super gut drauf, die Retourkutschen wie zB Umgangsboykott, Kindermanipulation usw. verkraften/ausgleichen können und sie kosten eine Menge Lebensqualität und -zeit, die du mit dem Hinnehmen des Tatsache dass du hier mächtig verarscht und ausgenutzt wurdest, und mit nach-vorne-gucken vielleicht besser verbringen kannst?
Damit sprichts du mir mehr oder weniger aus der Seele. Mental hänge ich da nach wie vor noch sehr hinten drann und die Geschichten mit Umgangsboykott, Kindermanipulation usw.
habe ich auch schon kräftig hinter mir. Man stumpft mit der Zeit gewaltig ab, tut mir nur Leid wegen der Kinder.
Auf jeden Fall bin ich allen für die geleisteten Beiträge mehr als dankbar. Es tut gut Unterstützung zu bekommen auch wenn es nicht immer das ist was man hören möchte.
LG papawolfi