Guten Morgen
habe hier etwas neues vom BGH vom 01.06.2011 gefunden vielleicht nicht ganz unwichtig !!!!!
Guten Morgen
habe hier etwas neues vom BGH vom 01.06.2011 gefunden vielleicht nicht ganz unwichtig !!!!!
und hier auch gleich der Widerspruch des BGH http://www.jurablogs.com/thema/betreuungsunterhalt
Großzüger Umgang erspart nicht Ehegattenuterhalt....
wer soll das alles noch verstehen :gunman:
**Quoting korrigiert
Hallo,
könnte die Kinder auch mehr bei mir haben, um meine Ex zu entlasten.
Interessiert aber niemanden.
Meine Frau braucht weiterhin nur 20 Stunden zu arbeiten, die Kinder bis abends im KiGa bzw. in der Betreuung zu lassen und mich weiterhin vor Gericht ziehen um noch mehr Unterhalt von mir zu verlangen.
lg Michael