Eheliche Lebensverh...
 
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Eheliche Lebensverhältnisse – mietfreies Wohnen

 
(@chili)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich benötige mal wieder Euren Rat:

Meine DEF und ich haben während unseres Zusammenlebens mietfrei im Haus ihrer Eltern gewohnt. Mit dem Zeitpunkt der Trennung bin ich dann ausgezogen. DEF wohnt weiterhin in diesem Haus.

Für die Unterhaltsberechnung ist es zunächst ja so, dass dieses mietfreie Wohnen bei DEF nicht berücksichtigt wird, da es unter die Rubrik „Freiwillige Zuwendungen Dritter“ fällt.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob es wirklich "korrekt" ist, dass dieser Sachverhalt bei der Berechnung des Unterhalts komplett unberücksichtigt bleibt? Mit Blick auf die "ehelichen Lebensverhältnisse" hat doch dieses mietfreie Wohnen die Lebensverhältnisse von uns beiden geprägt, diesen Vorteil hat nun aber nur noch DEF...

Vielen Dank schon mal vorab für Eure Antworten!

Grüße

Chili

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2015 15:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dieses mietfrei wohnen dürfte eine freiwillige Zuwendung Dritter sein. Bisher hast du davon profitiert, weil du mit deiner Ex zusammengelebt hast.
Allerdings wurde dieses mietfreie Wohnen in meinen Augen deiner Ex angebote und du warst derjenige, der eben dazu gehörte.
Nun kann sie allein dort mietfrei wohnen und du eben nicht.

Diese freiwillige Zuwendung Dritter kann nur als Einkommen gerechnet werden, wenn dies den Wünschen der gebenden Dritten entspricht.
Das dürfte hier aber nicht der Fall sein.

Entsprechend hat deine Ex eine Ersparnis, die ihr vermutlich auch vor Gericht nicht angerechnet wird. Im Zweifelsfall nehmen die Eltern dann über einen Mietvertrag Geld von ihr und lassen ihr dieses auf andere Weise zukommen. Da würde ich überhaupt keine Energie reinstecken.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 15:49
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Zweifelsfall nehmen die Eltern dann über einen Mietvertrag Geld von ihr und lassen ihr dieses auf andere Weise zukommen.

Diese Mieteinnahmen wären dann aber zu versteuern, oder?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 17:15
(@Inselreif)

Für mich stellt sich nun die Frage, ob es wirklich "korrekt" ist, dass dieser Sachverhalt bei der Berechnung des Unterhalts komplett unberücksichtigt bleibt? Mit Blick auf die "ehelichen Lebensverhältnisse" hat doch dieses mietfreie Wohnen die Lebensverhältnisse von uns beiden geprägt, diesen Vorteil hat nun aber nur noch DEF...

Die Eltern Deiner Ex haben Euch die Wohnung nur deshalb überlassen, weil ihr ein Paar wart. Es war damals schon vorneweg klar, dass Du nicht mehr dort wohnen darfst, wenn das irgendwann nicht mehr der Fall sein sollte. Damit hat sich an den "eheprägenden Verhältnissen" nichts geändert.
Schau Dir die Rechtsprechung zur Schenkung an Schwiegerkinder an - ist das selbe in grün.

Damit bleibt es bei "freiwilliger Zuwendung"  😉

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 17:35
(@chili)
Rege dabei Registriert

Im Zweifelsfall nehmen die Eltern dann über einen Mietvertrag Geld von ihr und lassen ihr dieses auf andere Weise zukommen.

DEF hat schon ein Schriftstück vorgelegt, in dem ihre Eltern bestätigen, dass sie monatlich Miete von ihr erhalten. In bar natürlich...  😉

Über die Glaubwürdigkeit, dass die Eltern plötzlich (mit dem Zeitpunkt der Trennung einhergehend) Miete von ihrer Tochter verlangen, kann man natürlich diskutieren...

Zu beweisen, dass hier lediglich Papier geschaffen wurde, um den Unterhalt zu maximieren, wäre mein nächster Schritt. Wenn der Sachverhalt aber an sich eh nicht relevant ist, kann ich mir diesen Schritt sparen.

Diese Mieteinnahmen wären dann aber zu versteuern, oder?

Davon gehe ich aus. Das heißt, ihre Eltern müssten dies bei ihrer Steuererklärung entsprechend angeben...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2015 17:37
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für den KU ist nur Dein Einkommen maßgeblich, da spielt die gesparte Miete eigentlich keine Rolle (höchstens wenn Du beweisen willst, dass Deine Ex sehr viel mehr als Du verdienst). Bei der Berechnung von Unterhalt für Deine Ex könnte es eine Rolle spielen, hier geht es dann um eine Zuwendung Dritter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 17:46
(@chili)
Rege dabei Registriert

Es geht um die Berechnung von Unterhalt für DEF.

Was heißt "...könnte es eine Rolle spielen..."?

In welchen Fällen wäre es denn von Bedeutung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2015 17:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

naja, der Dreh- und Angelpunkt ist die Anrechenbarkeit der gesparten Miete. Wenn Sie allerdings einen Mietvertrag vorlegt, dann hat sich das auch wieder erledigt, es sei denn der Betrag ist sehr niedrig. Dann könnte man argumentieren, dass eine vergleichbare Wohnung viel mehr kosten würde. Ob das rechtlich durch geht kann ich nicht sagen.
Aber meistens geht es um eine Einigung und da kann man schon mal mit solche Argumenten kommen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 18:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

zur Angabe in der Steuererklärung: Jein.

Grundsätzlich könnten die Eltern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Aber diese Einkünfte müssen einem Fremdvergleich standhalten und dazu führen, dass man auf Dauer die Absicht hat, Gewinne zu erzielen. Die Eltern können ja dann auch anteilig Kosten anrechnen, Kreditzinsen, AfA, Erhaltungsmaßnahmen, etc. pp. So dass es schnell zu Verlusten kommen kann.

Also wenn es denn Sinn hätte, den Eltern damit was beizupuhlen, würde ich da ähnlich Susi keine Kraft investieren.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 18:24
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

soweit ich weiss können Verwandte untereinander sich günstiger Wohnraum zur Verfügung stellen als dies der Mietspiegel vorsieht. Es gibt eine gewisse Grenze, fällt der Mietpreis unter dieser, kann steuerlich nichts von den getätigten Investitionen geltend gemacht werden.
Sollten deine Schwiegereltern evtl. in die Wohnung investieren müssen, können sie natürlich Miete verlangen, die deutlich niedriger ist als der Mietspiegel hergibt. Und können die eingenommene Miete für die Investitionen ausgeben. Damit ist das steuerlich auch ein Nullsummenspiel. Und allein die Komplettsanierung des Bades durch einen Fachbetrieb oder aber neue Fenster für die ganze Wohnung dürfte die Kaltmiete locker für einige Jahre in die Tasche stecken. Insofern macht es auch wenig Sinn die Schwiegereltern beim Finanzamt deswegen anzuzählen.

Insofern würde ich hier keine Aktionen starten, diese freiwillige Zuwendung kann ja auch widerrufen werden, wenn Ex und deren Eltern sich zerstreiten. Zahlst du dann mehr Unterhalt an sie, weil sie jetzt Miete zahlen muss?

Freu dich einfach, dass ihr während der Ehe deutlich mehr Geld zur Verfügung hattet, weil ihr keine Miete gezahlt habt.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2015 18:26




(@chili)
Rege dabei Registriert

Also wenn es denn Sinn hätte, den Eltern damit was beizupuhlen, würde ich da ähnlich Susi keine Kraft investieren.

Insofern macht es auch wenig Sinn die Schwiegereltern beim Finanzamt deswegen anzuzählen.

Nein, darum geht es mir nicht. Mir geht es nur um die Unterhaltsberechnung.

Zahlst du dann mehr Unterhalt an sie, weil sie jetzt Miete zahlen muss?

Nein. Mich wundert es nur, warum ihr Anwalt dieses Schriftstück mir überhaupt geschickt hat, wenn es doch sowieso egal ist, ob sie Miete zahlt oder nicht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2015 18:52
(@ophsei)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

für den KU ist nur Dein Einkommen maßgeblich, da spielt die gesparte Miete eigentlich keine Rolle (höchstens wenn Du beweisen willst, dass Deine Ex sehr viel mehr als Du verdienst). Bei der Berechnung von Unterhalt für Deine Ex könnte es eine Rolle spielen, hier geht es dann um eine Zuwendung Dritter.

VG Susi

richtig Susi
Immerhin erkennst Du schon einmal, daß ein hohes Einkommen der Mutter beim Kindesunterhalt durchaus eine Rolle spielen kann.Das wusste man im Isuv Forum nicht.
Bis jetzt gefallen mir Deine Antworten immer recht gut.

Gerade wenn es um ein hohes Einkommen geht und man beide Elternteile miteinander vergleicht sowie die Selbstbehalte ausrechnet, könnte man zu dem Schluss kommen das man auch mietfreies Wohnen bei den Eltern oder dem neuen Partner hinzuziehen sollte.
Dann würde sich oft ein krasses Missverhältnis aufzeigen welches zu einer Beanchteiligung des Unterhaltspflichtigen führt.

Das traut sich der Gesetzgeber aber in Bezug auf kostenloses Wohnen zur Zeit noch nicht.
Beim Unterhaltspflichtigen ist im Selbstbehalt zwar anteilig Miete enthalten, dem Unterhaltsgläubiger schlägt man die kostenlose Miete leider nicht als Einkommen auf wenn ihm die Immobilie nicht gehört (Nur wenn der Unterhaltsschuldner die ehemals gemeinsame Immobilie dem Unterhaltsgläubiger überlässt wird dies als Einkommen angerechnet.)
Somit entsteht bei der Berechnung immer einer Schieflage, da der Unterhaltspflichtige nahezu bis zum Selbstbehalt zahlen muß, der Unterhaltsberechtigte aber den Vorteil der kostenlosen Wohnung bei den Eltern oder beim neuen Lebensgefährten nicht als Einkommen angerechnet bekommt.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2015 22:32
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ophsei,

danke für die Blumen.

Trotzdem ist es so, dass sich die Frage an der Eigentumsfrage entscheidet, selbstbewohtes Haus = Wohnvorteil, anderern Eigentümer = Zuwendung Dritter, das gilt auch für Unterhaltspflichtige.

Über Sinn und Unsinn kann man viel streiten, im konkreten Fall gilt die Regel für beide.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2015 23:14