Hi,
mal eine Frage zu den ehelichen Schulden:
ich hab im Rahmen der Trennung eheliche Schulden für dien Disop bei **einer Bank** übernommen. Dabei handelt es sich, ähnlich wie ein echter Dispo, um eine Kreditkonto, bei dem die Rückzahlung nicht vereinbart ist, sondern nur der laufende Zins zu zahlen ist, die Rückzahlung aber nach eigenem Gusto vorgenommen werden kann.
Wie wird dieser Kredit nun im Rahmen der Unterhaltsberechnung berücksichtigt? Geht man von einem fiktiven Ratenbetrag aus, der einem vergleichbaren Kredit analog ist (bsp. Laufzeit 20 Jahre) oder darf ich davon ausgehen, dass mangels fester Ratenvereinbarung die Schulden nicht berücksichtigt werden (wie mir das die Anwältin der Gegenseite bereits versuchte zu verklickern)?
Aber auch dieser Kredit ist doch irgend wann zurückzuzahlen, die Zinsen zahle ich schliesslich auch (pikant: meine EX steht als 2. Kreditschuldnerin nocht drin, wenn ich den mangels Bedienbarkeit platzen lassen müsste, wäre sie als erstes dran, woran sie eigentlich kein Interesse haben dürfte und ich auch nicht).
Und wann erfolgt die Anrechnung der Schulden? Bereits bei der Berechnung des für die Tabelle maßgeblichen Nettos oder erst bei der Prüfung des Mangelfalls oder bei beiden?
Dank für die Hilfe.
[Editiert am 26/5/2004 von sky]
Morgen ist heute gestern.
Hallo pizzamaxx,
kurz und knapp:
Wenn es um KU geht, werden Schulden meist nur berücksichtigt, wenn das Geld für das Kind war, bzw. es etwas davon hatte. Das hat also mit Mangelfall usw. nichts zu tun.
Frage also, geht es "nur" um KU oder auch um TU/EU?
Die vom Einkommen abzugsfähigen Posten können im einzelnen in den Leitlinien des zuständigen OLG nachgelesen werden. Guckst Du mal unter "Aufsätze, Urteile".
Gruß
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Pizzamaxx,
ich hätte noch eine Variante anzubieten: wenn Du mit der Ex einig bist, dann ist es am günstigsten, wenn Du mit der Bank eine Rückzahlungsvereinbarung anstrebst. Diese muss die Ex natürlich it unterschreiben. Dann hast Du den Vorteil, dass Du 1. kontinuierliche Zahlungen nachweisen kannst 2. die Ex die Schulden auch als "ihre" anerkennt 3. ein Ende der zahlungsverpflichtung feststeht 4. ein niedrigerer Zinssatz gewährt wird und Du 5. die anfallenden Zinsen nicht allein zu bezahlen hast!
Und dass das unterhaltsrelevante Einkommen diese Abtragszahlung mit berücksichtigen muss kann für Dich ja nur von Vorteil sein.
Anbei noch ein Tip: die Zahlungen, die Du an die Ex als TU/EU zahlen musst sowie die Hälfte der ehebedingten Verbindlichkeiten kannst Du als Steuerfreibetrag eintragen lassen - das kann Vorteile bringen!
Gruß
Torsten
Dank Euch erst mal für die Info´s. Geh´jetzt erst mal "in Klausur" mit Euren Tipps.
Morgen ist heute gestern.