Eidesstattliche Ver...
 
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Eidesstattliche Versicherung

 
(@papa2012)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen vor kurzem wurde Unterhalt neu berechnet mit allen angaben usw. und Titulierung vom Jugendamt auf Mindestunterhalt gemacht. Jetzt will meine ex und deren Anwalt eine Eidesstattliche Versicherung da sie denken ich hätte noch anderweitig Einkünfte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2016 00:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine eidestattliche Versicherung kann nicht einfach so gefordert werden.

"Sofern der begründete Verdacht besteht, dass die Auskunft in einzelnen Teilen nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt worden ist, kann nach §§ 259, 260, 261 BGB eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden."

Mehr siehe <a href="http://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-den-auskunftsanspruch-richtig-geltend-machen-f33302>" hier </a>.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2016 00:51
(@papa2012)
Schon was gesagt Registriert

Ich hatte einen kleinen neben job den ich aber durch meinen haupt job  nicht mehr machen kann neues Schichtmodel aber die glauben das nicht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2016 10:27
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

welche Begründung gibt denn der Anwalt an (in Paragraphen)? Letzlich ist es so, nur weil die Gegenparteil etwas will musst Du das nicht machen. Die Frage ist ob es eine rechtliche Grundlage für die Abgabe der Erklärung gibt oder nicht.

Du bist zur ordnungsgemäßen Auskunft verpflichtet. Kannst Du ein Schreiben zum Nebenjob vom (Ex-)Arbeitgeber, dass dieser Job nicht mehr besteht? (Auch hier ist unklar ob Du das überhaupt machen musst, aber als freundlicher Mensch ...)
Einzig und alleine weil es diesen Nebenjob mal gab, kann man keine eidestattliche Versicherung fordern (das ist meine laienhafte Meinung)
Wer soll denn die Kosten der Versicherung tragen?  Was wird denn für den Fall der Nichtabgabe der Erklärung angedroht?

Eine weitere Tatsache ist, dass Du die Auskunft abgegeben hast und der Titel erstellt ist, dann kann die KM bzw. das JA erst nach 2 Jahren eine erneute Auskunft über die Einkommensverhältnisse verlangen. U.U. ist das der einfachste Weg die Forderung abzubügeln.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2016 12:37
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ich musste damals auf Anordnung des Gerichtes erst eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, dass ich alle Einkunftsangaben korrekt gemacht habe. Das Verfahren, der Stufenklage zog sich aber sehr in die Länge.

Auf einem Brief vom Anwalt, kannst du getroßt schreiben, dass du seiner Aufforderung nicht nach kommst.

Gruß
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2016 19:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auf einem Brief vom Anwalt, kannst du getroßt schreiben, dass du seiner Aufforderung nicht nach kommst.

Einen Anwalt darf man auch getrost ganz ignorieren. Besonders wenn der einen frischen Titel hat. Wenn er weitere Einkünfte vermutet, soll er doch klagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2016 00:34