Hallo zusammen,
ich habe jetzt seit einiger Zeit das Internet und dieses Forum nach einem konkreten Hinweis durchsucht, wie sich der Eigenbedarf berechnet. Wenn ich es richtig verstandenhabe, gibt es noch keine einheitliche Rechtssprechnung aber vielleicht so etwas wie eine Fausformel.
Folgende Situation:
Meine Ex-FRau und ich sind ein knappes Jahr geschieden. Nach der Trennung lebten unsere beiden Töchter (9 und 13) bei meiner Ex-Frau. Ich habe Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt. Nach einem heftigen Streit mit meiner Exe und einer körperlichen Auseinandersetzung mit deren neuen Lebensgefährten ist meine große Tochter zu mir gezogen. Ich habe das zunächst als vorläufige Lösung gesehen und auf Unterhalt verzichtet (allerdings für die Große auch keinen mehr bezahlt). Nun sieht es so aus, dass die Lösung endgültig wird. Da dies wiederum bedeutet, dass ich umziehen muss und damit auch weitere regelmäßige Kosten auf mich zukommen, hätte ich künftig gerne zumindest einen kleinen Unterhalt von meiner Exfrau. Hier die Koordinaten:
Sie verdient ca. 1.300 EUR netto im Monat
Die jüngere Tochter (9 Jahre) lebt weiterhin bei ihr
Sie geht einem Halbtagsjob nach
Lebt mit Ihrem neuen Lebensgefährten in einem gemieteten Haus
Ihr Mietanteil liegt bei 800 EUR
Sie steht auf dem Standpunkt, dass sie so wenig Geld und so hohe Ausgaben hat, ich deutlich mehr verdienen würde (ich würde hier das "deutlich" streichen) und sie daher nichts zahlen müsste.
Könnt ihr anhand dieser Daten schon eine Aussage treffen, ob mir für meine große Tochter Unterhalt zusteht und wie sich dieser berechnen könnte?
Für eure Unterstützung herzlichen Dank.
Ralph
Hallo Ralph,
Sie steht auf dem Standpunkt, dass sie so wenig Geld und so hohe Ausgaben hat (...) und sie daher nichts zahlen müsste.
Mangelnde Ausgabendisziplin der Mutter reduziert nicht den Unterhaltsanspruch der minderjährigen Tochter.
Sie steht auf dem Standpunkt, dass (...) ich deutlich mehr verdienen würde (ich würde hier das "deutlich" streichen) und sie daher nichts zahlen müsste.
Damit sie mit diesem Argument durchkommt, müsstest du schon mindestens doppelt, wenn nicht eher dreimal so viel verdienen wie sie. Allerdings, ja, im Prinzip kann eine Unterhaltspflicht entfallen, wenn das andere Elternteil wirklich üppig verdient.
Sie verdient ca. 1.300 EUR netto im Monat
Für ein dreizehnjähriges Kind beträgt der Mindestunterhalt (aka Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle) 334 Euro - und den kann sie auch zahlen, denn ihr Selbstbehalt von 950 Euro ist dabei gerade eben so gewahrt. Sie könnte versuchen, ihr Einkommen zu bereinigen um berufsbedingte Kosten und/oder zusätzliche Altersvorsorge, um dadurch zum Mangelfall zu werden, und dadurch ihre Unterhaltspflicht etwas unter den Mindestunterhalt zu drücken - bei einem unterhaltspflichtigen Mann würde ein Familienrichter diesen Bereinigungsmöglichkeiten übrigens sehr enge Grenzen setzen, allerdings werden unterhaltspflichtige Frauen längst nicht so hart angefasst, und schon gar nicht, wenn sie noch ein weiteres Kind im Haus haben. Wäre sie ein Mann, käme aus der Folterkammer des Unterhaltsrechtes u.a. außerdem in Frage: Anrechnung einer Haushaltsersparnis, weil sie mit einem anderen erwachsenen Menschen zusammenlebt; fiktives Einkommen, weil sie ja auch mehr als halbtags arbeiten könnte. Allerdings schätze ich es so ein: Eben weil sie kein Mann sondern eine Frau ist, wirst du schon ein bisserl Glück haben müssen, um überhaupt den Mindestunterhalt zu bekommen.
Irgendwelche Missverständnisse hinsichtlich des Selbstbehaltes gibt's normalerweise nicht (ich nehme an, du meinst dieses, wenn du vom "Eigenbedarf" redest). Die Düsseldorfer Tabelle in Abschnitt 5 (und damit die Mehrheit der deutschen Richter) ist da glasklar der Meinung:
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern (...) beträgt (...) beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 950 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Nun hat deine Ex deutlich höhere Wohnkosten als diese 360 Euro, aber: Erstens ist aus den 800 Euro jener Anteil herauszurechnen, der nicht auf sie selbst entfällt sondern auf das neunjährige Kind, denn diesen Anteil an ihrem Mietanteil zahlst DU mit dem Kindesunterhalt; und zweitens ist anzuzweifeln, dass sie für sich und das bei ihr lebende Kind tatsächlich ein halbes Haus anzumieten braucht, d.h. eine Erhöhung ihres Selbstbehaltes scheitert daran, dass eine Miete in dieser Höhe eben doch vermeidbar ist. Im Zweifelsfalls muss sie halt genau so umziehen, wie auch du jetzt umziehen musst.
Da dies wiederum bedeutet, dass ich umziehen muss und damit auch weitere regelmäßige Kosten auf mich zukommen, hätte ich künftig gerne zumindest einen kleinen Unterhalt von meiner Exfrau.
Möglicherweise besteht eine vernünftige Strategie darin, ihr erst mal zu zeigen, was da laut Düsseldorfer Tabelle auf sie zukommen kann (nämlich 334 Euro im Monat) - und dich anschließend "großzügig" zu zeigen und dich auf jene Summe herunterhandeln zu lassen, die du bei deiner Aussage "zumindest einen kleinen Unterhalt von meiner Exfrau" angepeilt hattest.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. der Sicherheit halber nachgefragt: Nachehelichem Unterhalt für sie hast du aber nicht an der Backe?
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin Ralph,
grundsätzlich natürlich auch eine Mutter KU-pflichtig. Die Höhe siehst Du in der >>>Düsseldorfer Tabelle<<<. Allerdings werden unterhaltspflichtige Mütter in unserem Lande von Behörden und Gerichten mit Samthandschuhen angefasst nach dem Motto "jetzt muss die arme Frau schon auf ihr Kind verzichten; da kann man ihr doch nicht auch noch Geld wegnehmen!"
Das sollte Dich nicht daran hindern, sie schriftlich zur Zahlung von KU in Höhe von 334 EUR aufzufordern und dabei freundlich deutlich zu machen, dass Du auch eine gerichtliche Klärung nicht scheust. Wenn Madame von 1.300 netto allein 800 für Miete ausgibt, lebt sie über ihre Verhältnisse; das ist jedoch nicht Dein Problem. Eine Leasingrate von 500 EUR für ihr Auto müsste Dich in diesem Kontext ja auch nicht interessieren.
Ist der Unterhalt tituliert? Falls nein, würde ich ggf. den "kleinen" (ja, nicht ganz legalen) Weg gehen und die Zahlungen für die jüngere Tochter einstellen. Falls es Unterhaltstitel gibt, müsstest Du überdies schauen, dass Du den für die grössere Tochter ausgehändigt bekommst; ansonsten kann die Ex den UH bei Dir pfänden lassen; ganz egal, wo diese lebt.
Grüssles
Martin
(der findet, dass Gleichberechtigung bei der KU-Pflicht nicht aufhört)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Ralph,
der Eigenbedarf eines berufstätigen unterhaltspflichtigen Elternteils gegenüber seinem minderjährigen Kind beträgt 950 €.
Wer nicht erwerbstätig ist - Rentner o.ä. - darf nur 770 € absolutes Existenzminimum für sich behalten.
Hier ist die übliche Rechnung also so:
1300 € Netto
- 65 € 5% berufsbedingter Aufwand
1235 € bereinigtes Netto
-335 € Unterhalt DusTab Zeile 1 dritte Altersstufe
901 € ist weniger als 950 €
Jetzt kann man natürlich über den berufsbedingten Aufwand streiten ...
Was ich ohne jeden Zweifel täte, wenn beide Familien am Existenzminimum wären.
Oder man rechnet so:
1300 € Netto
- 65 € 5% berufsbedingter Aufwand
1235 € bereinigtes Netto
-950 € Selbsthalt (nur in Zeile 1 DusTab, sonst 1050 €)
285 € Kindesunterhalt als Mangelfall.
Das sind 49 Euro weniger als der Mindestunterhalt für eine 13-Jährige.
Die Frage ist, ob du wegen 49 Euro vor Gericht ziehen willst.
Deutlich mehr hast du, wenn dein bereinigtes Netto doppelt bis dreimal so hoch wie ihre 1300 Euro sind.
Dann könntest du den Unterhaltsanspruch ggf. knicken.
Hast du schon deinen Anspruch auf Kindergeld bei der Familienkasse angemeldet?
Da kommen zusätzlich 184 € p.m. in eure Familienkasse.
Wieviel Unterhalt zahlst du denn für die Jüngere?
Nach welcher Tabellenzeile?
Möglicherweise könnt ihr das gegeneinander aufrechnen, sodass die KM gar nichts an dich überweist und du den Unterhalt für die Jüngere um 285 € bzw. 334 € kürzen kannst.
Das muss aber auch ganz genauso wie in dem Brief auf jedem einzelnen Überweisungsträger unter Verwendungszweck stehen.
Also z. B. für morgen, 1. September 2011:
x € Unterhalt für [NameTochter2] nach Dd. Tab.
minus 285 € Unterhalt für [NameTochter1] nach Dd. Tab.
gleich Y € Unterhalt nach Dd. Tab. für September 2011
Wenn du ihr das sauber vorrechnest und das dann so durchziehst,
kannst du sie anschließend klagen lassen.
Könnte mit deinen sauberen Belegen schwierig für sie werden,
ihren Anspruch zu begründen.
Was auf jeden Fall in deinen Brief mit der Unterhaltsforderung gehört,
ist ein Verweis, woher du weißt wieviel sie verdient.
Beliebt sind Formulierungen wie: "Unstreitig ist ..." Oder: "Wie du mir am tt.mm.jjjj gemailt hast ..."
Zuerst der Hinweis, dass Tochter1 seit t.mm.jjjj bei dir wohnt
und eine erneute Änderung vorläufig nicht absehbar sei.
Dann die Rechnung mit dem Hinweis auf ihr Einkommen und deine bislang erfolgten Zahlungen.
Rechne erstmal mit 334 Euro Unterhaltsanspruch und ohne berufsbedingten Aufwand.
Dann kannst du im Rahmen weiterer Gespräche immer noch großzügig sein und auf 49 € verzichten.
Die 285 € würden erfahrungsgemäß wahrscheinlich ausgeurteilt.
Wenn dir VKH zusteht, weil du selbst nix hast, kann es sinnvoller sein, bis zum letzten Cent zu kämpfen.
Wenn du deinen Anwalt ggf. selbst bezahlen musst, kann es klüger sein, das ganze ohne Urteil (=Titel) und Gericht möglichst einvernehmlich zu klären.
Ihre 800 € Mietanteil an der Immobilien ihres neuen LG sind in diesem Zusammenhang vollkommen irrelevant.
Was ein unterhaltspflichtiger Elternteil mit seinen 950 € bzw. 1050 € Selbstbehalt anfängt, ist für die Berechnung des Kindesunterhalts ganz unerheblich.
Viel Erfolg!
Und viel Vergnügen mit deinem Babydrachen!!!
Als meine Älteste 13 war, hätte ich sie manches Mal auch sehr gerne weggegeben.
Wollte sie nur keiner haben. Mittlerweile verstehen wir uns wieder ganz gut.
Auf das Fundament "Mutter zofft sich mit 13-jähriger Tochter" würde ich keine allzu großen Bauwerke gründen. Jedenfalls nichts, was ich nicht auch ohne Kindergeld und Unterhalt finanzieren könnte.
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi
Habt ihr vergessen, das sie zwei Kinder hat?
Die 13 Jährige wohnt beim Vater und die 9 Jährige bei ihr.
Sie ist 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet, bei einem SB von 950,-Euro und einem Einkommen von 1300,- Euro wird ein Betrag von 350,-Euro zur Verteilung des Unterhalts auf zwei Kinder zur Verfügung stehen.
Oder habe ich das nun falsch. :erstaunt078:
Gruss Wedi
Ja, hast du.
Für die Jüngere kommt ja der Vater mit seinem KU auf.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Für die Jüngere kommt ja der Vater mit seinem KU auf.
Natürlich, hatte einen Gedankenknoten. :knockout:
Danke fürs aufknoten
Habt ihr vergessen, das sie zwei Kinder hat? Die 13 Jährige wohnt beim Vater und die 9 Jährige bei ihr.
Sie ist 2 Kindern zum Unterhalt verpflichtet...
Ja, aber: § 1606 BGB sagt: "Der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes."
Martins Frage nach einem Titel ist neben dem Kindergeld eine ganz, ganz wichtige Frage, Ralph!
Da musst du dich jetzt zügig kümmern, bevor den beiden Turteltäubchen ohne renitenten Babydrachen klar wird dass
Gehalt LG
+ Gehalt KM
+/- einmal Kindergeld
+/- einmal Kindesunterhalt
minus Hausmiete
deutlich weniger ist als
Gehalt LG
+ Gehalt KM
+ zweimal Kindergeld
+ zweimal Kindesunterhalt
minus Hausmiete.
Spätestens dann wird erfahrungsgemäß die
"Die Mami hat's nicht so gemeint!"-Propaganda-Maschine angeworfen werden.
Das als Kommentar zu deinen Änderungswünschen, lieber Ralph.
Wobei wir bislang nicht wissen, wie groß die Differenz zwischen deinem und ihrem Einkommen ist. Bei einem bereinigten Netto über 3000 könnte es eng werden für Unterhaltszahlungen an dich.
Bereinigt heißt: Nachdem du (falls die Mami zu wenig Geld hat) den Unterhalt für beide Kinder abgezogen hast.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Haha, darf ich noch mal bißchen Schwung ins Rechenspiel bringen?
Man kann sie ja auch darauf hinweisen, dass sie ebenfalls einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt und da *tatata*
Sie geht einem Halbtagsjob nach
könnte man ihr fiktiv bei einer vollen Stelle das doppelte Gehalt (also 2.600 netto) anrechnen und den KU nach Stufe 4, also 398 Euro berechnen. Weil man nett ist, ohne Höherstufung. Und weil man ja eben nicht ganz soooo ist, ist ja Stufe 1 dann nicht zu viel verlangt, sagen wir mal, für ein halbes Jahr, bis dahin sollte sie ihre Tätigkeit ausgebaut haben.... Geht jetzt gar nicht darum, 398 Euronen aus ihr raus zu schütteln, sondern darum, dass sie begreift, dass sie mit 334 gut fährt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
Haha, darf ich noch mal bißchen Schwung ins Rechenspiel bringen?
Nun ja, allerdings solltest du als personifiziertes Steuer-Orakel doch wohl am ehesten wissen, dass ...
könnte man ihr fiktiv bei einer vollen Stelle das doppelte Gehalt (also 2.600 netto) anrechnen
... doppeltes Brutto längst nicht doppeltes Netto bedeutet; und das hier ...
Weil man nett ist, ohne Höherstufung.
... ist keine Nettigkeit, sondern Stand der Kunst, weil sie nämlich nach wie vor für zwei Kinder verantwortlich ist: Für das jüngere Kind durch Betreuung, für das ältere Kind durch Barunterhalt.
Soll mir bitte keiner nachsagen, dass mir eine derart "scharfe" Unterhaltsberechnung in irgendeiner Weise sympathisch wäre, nur weil sie ausnahmsweise gegen eine Mutter statt gegen einen Vater gerichtet ist. In diesem Sinne: Die Dame an ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit erinnern, ja, meinetwegen, aber nicht mit solchen Taschenspielertricks.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
ich hatte jetzt nicht den Anspruch, auf den Euro genau ihr mögliches Einkommen hochzurechnen 😉
Unterm Strich gehts doch darum, dass sie anerkennt, dass eine KU-Berechnung nach Stufe 1 bei jetziger Einkommenssituation "zivil" ist und es sie auch heftiger treffen könnte. Ob man das jetzt mit der (dreisten) Maximalforderung macht oder mit der etwas abgespeckten Variante ist doch nicht maßgeblich erheblich. Da geht es doch ums Prinzip, was man über den Daumen gepeilt fordern könnte um den Unterschied zu dem herauszustellen, was man tatsächlich fordert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo ihr Lieben,
herzlichen Dank für die ausführlichen Erklärungen. Jetzt sehe ich in vielen Dingen klarer. Ich werde der Kindsmutter wohl anbieten, dass sie mir 150 EUR Unterhalt für die Große zahlt. Das ganze unter dem Vorbehalt, dass ich irgendwann dann den kompletten Unterhalt haben möchte, wenn ich ihn brauche. Ich will das ganze bewusst nicht komplett ausreizen, da das "Dreamteam" sich mit dem Haus komplett übernommen hat und jetzt schon am Abgrund steht. Jede weitere Kürzung könnte und wird auch meine Lütte treffen.
Eine Logik-Frage noch: Ich zahle für die Lütte 401 EUR Unterhalt und ziehe das halbe Kindergeld ab und würde 309 EUR überweisen. Im Gegenzug bekomme ich 150 EUR. Da zur Zeit das Kindergeld noch komplett auf ihr Konto geht, ziehe ich von der Differenz noch einmal 92 EUR ab. Blieben 309 – 150 -92 = 67 EUR. Sehe ich das richtig?
Da ihr so freundlich geantwortet habt, will ich eure Zwischenfragen natürlich auch schnell beantworten:
Zitat: P.S. der Sicherheit halber nachgefragt: Nachehelichem Unterhalt für sie hast du aber nicht an der Backe?
--> Nein, sie hat auf Unterhalt verzichtet
Zitat: Ist der Unterhalt tituliert?
--> Nein, bisher lief das alles halbwegs friedlich. Auch wenn mir Madame schon mal mit dem Jugendamt gedroht hat, wenn das Geld mal erst am dritten eines Monats auf ihrem Konto war.
Zitat: Als meine Älteste 13 war, hätte ich sie manches Mal auch sehr gerne weggegeben.
Wollte sie nur keiner haben. Mittlerweile verstehen wir uns wieder ganz gut.
Auf das Fundament "Mutter zofft sich mit 13-jähriger Tochter" würde ich keine allzu großen Bauwerke gründen. Jedenfalls nichts, was ich nicht auch ohne Kindergeld und Unterhalt finanzieren könnte.
--> Ja, das ist nicht einfach. Sie kann schon eine ganz schöne Nervensäge sein. In unserem Fall kommt aber hinzu, dass der neue Traumprinz meiner Exe ihr gegenüber schon handgreiflich wurde. Daher will sie partout auch nicht mal am Wochenende zu Ihrer Mutter. Andersrum befürchtet die Mutter, dass der Stress mit der Tochter die neue Beziehung gefährdet. Also scheint die Situation mittelfristig zementiert zu sein. Aber wie du so schön schreibst, Bauwerke werde ich darauf sicher nicht bauen.
Zitat: Wobei wir bislang nicht wissen, wie groß die Differenz zwischen deinem und ihrem Einkommen ist. Bei einem bereinigten Netto über 3000 könnte es eng werden für Unterhaltszahlungen an dich
--> Da liege ich leider nicht. Wenn es so wäre, würde ich mir den ganzen Stress auch sparen und für meine Ruhe bezahlen.
Moin.
Eine Logik-Frage noch: Ich zahle für die Lütte 401 EUR Unterhalt und ziehe das halbe Kindergeld ab und würde 309 EUR überweisen. Im Gegenzug bekomme ich 150 EUR. Da zur Zeit das Kindergeld noch komplett auf ihr Konto geht, ziehe ich von der Differenz noch einmal 92 EUR ab. Blieben 309 – 150 -92 = 67 EUR. Sehe ich das richtig?
Das sieht mE richtig gerechnet aus. Zum Thema "Verechnen von KU" wurde Dir ja auch schon was geschrieben.
Das Kindergeld steht ja demjenigen ET zu, wo das Kind lebt, und sollte der Klarheit wg auch auf dessen Konto gezahlt werden. Deshalb würde ich dies schnell veranlassen und dann kann die Kindergeldbereinigung bei der Verrechnung aussen vor gelassen werden, solange beide Kids Kindergeld berechtigt sind.
Gruß, Toto
Hallo Ralph
Eine Logik-Frage noch: Ich zahle für die Lütte 401 EUR Unterhalt und ziehe das halbe Kindergeld ab und würde 309 EUR überweisen. Im Gegenzug bekomme ich 150 EUR. Da zur Zeit das Kindergeld noch komplett auf ihr Konto geht, ziehe ich von der Differenz noch einmal 92 EUR ab. Blieben 309 – 150 -92 = 67 EUR. Sehe ich das richtig?
Da dir ja das ganze Kindergeld für die Tochter, die bei dir lebt, zusteht, müsstest du 184,- € abziehen. Das mit dem halben Kindergeld ist ja nur eine Luftbuchung, damit du glaubst, du könntest auch etwas für das Umgangs-Kind ausgeben. 😡
Allerdings ist das mit dem Kindergeld so eine Sache. Wie hier schon in einigen Beiträgen geschrieben wurde, mögen es die Kindergeldstellen gar nicht, wenn die Ummeldung nicht rechtzeitig gemacht wird. Dabei holen sie dann "unrechtmäßig" bezahltes Kindergeld gerne auch vom Empfänger wieder. Wenn du jetzt das Kindergeld abziehst, kann es sein, dass die Kindergeldstelle nochmal die Hand aufhält bei deiner Ex. Ich würde "nur" die 150,- € abziehen und dann aber umgehend die Kindergeldstelle vom tatsächlichen Umzugstermin unterrichten.
Eine weitere Frage ist, ob du wirklich gleich mit den 150 um die Ecke kommst, oder du ihr den "Erfolg" des Heruterhandelns geben möchtest.
Grüßle aus dem Schwarzwald
PvF
Hallo Ralph,
Eine Logik-Frage noch: Ich zahle für die Lütte 401 EUR Unterhalt und ziehe das halbe Kindergeld ab und würde 309 EUR überweisen. Im Gegenzug bekomme ich 150 EUR. Da zur Zeit das Kindergeld noch komplett auf ihr Konto geht, ziehe ich von der Differenz noch einmal 92 EUR ab. Blieben 309 – 150 -92 = 67 EUR. Sehe ich das richtig?
Kommt darauf an, was du willst. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, ist es im Moment so:
- Du zahlst ihr, korrekterweise, 309 Euro für die jüngere Tochter, denn so bestimmt es Zeile 3 der DT für ein Kind der Altersgruppe 6 - 11 Jahre.
- Sie erhält, korrekterweise, 184 Euro Kindergeld für die jüngere Tocher, denn die lebt nach wie vor bei ihr.
- Sie erhält, fälschlicherweise, 184 Euro Kindergeld für die ältere Tocher, denn die lebt inzwischen bei dir.
In Summe: Sie plus 677 Euro, du minus 309 Euro.
Andererseits, so sollte es sein:
- Du zahlst ihr, korrekterweise, 309 Euro für die jüngere Tochter.
- Sie zahlt dir, gemäß deines Vorschlags, 150 Euro für die ältere Tochter.
- Sie erhält 184 Euro Kindergeld für die jüngere Tocher.
- Du erhältst 184 Euro Kindergeld für die ältere Tocher.
In Summe: Sie plus 343 Euro (nämlich 309 minus 150 plus 184), du plus 25 Euro (nämlich 150 minus 309 plus 184). Wie gesagt: So sollte es sein!
Faktisch erhält sie aber im Moment das Kindergeld für beide Kinder, d.h. bevor irgendeine Ausgleichszahlung zwischen euch beiden fließt, heißt es: Sie plus 368 Euro, du plus/minus Null - und das heißt: Solange das Kindergeld für die ältere Tochter noch nicht auf dein, sondern auf ihr Konto fließt, müsste SIE eine Ausgleichszahlung in Höhe von 25 Euro an dich zahlen, damit der Sollzustand erreicht wird!
Man kann den gleichen Sachverhalt auch so beschreiben: Es kommt darauf an, wie du deinen Vorschlag mit den 150 Euro Unterhalt gemeint hast. Wenn du diese 150 Euro gemeint hast im Sinne des Tabellenunterhaltes, von dem die Ex noch das halbe Kindergeld abziehen darf, dann ist deine Rechnung korrekt - effektiv ist das ein Unterhaltszahlbetrag von gerade mal 58 Euro für Madame (nämlich 150 minus 92). Wenn du es aber so gemeint hast, dass die Ex sich mit realen 150 Euro an den Lebenskosten der älteren Tochter beteiligen soll (analog zu den Zahlbeträgen aus dem Anhang der Düsseldorfer Tabelle), dann landest du m.E. bei meiner Art der Berechnung.
Und auch von mir der Ratschlag: Bring die Sache bei der Kindergeldkasse umgehend in Ordnung!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nächste Woche melde ich meine Tochter um und beantrage dann das Kindergeld auf mein Konto. So langsam entwirrt sich alles. Meine Ex-Frau war bei Ihrer Anwältin und stimmt in den meisten Punkten überein. Sie sagt allerdings, dass Sie bei einem täglichen Fahrtweg von hin und zurück 40 Kilometer noch mal 220 EUR als berufsbedingten Aufwand von Ihrem Nettoeinkommen abziehen darf. Das würde dann im Ergebnis mit Selbstbehalt einen Unterhalt von 130 EUR (statt den oben errechneten offiziellen 285 EUR) ergeben. Damit liegen wir dicht bei den vorgeschlagenen 150. Ich bin gewillt das zu akzeptieren. Was meint Ihr?
Herzliche Grüße
Ralph
Moin.
Wenn es für dich ok ist, ist es für uns auch ok.
Behaupte ich jetzt mal.
Es ist jedenfalls deine Entscheidung.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
na ja, es war schon die versteckte Frage, ob meine Exe mit den 220 EUR abzugsfähigen Fahrtkosten Recht hat... Ansonsten mache ich für dich schon mal einen Strich auf der Seite "ok"
Moin Ralph,
in Zustimmung zu Beppo:
Bei 20 EUR Differenz würde ich keine Streitigkeit "aus-Prinizip" aufrecht erhalten wollen.
Kosten-Nutzen-Analyse schlägt deutlich in Richtung Annahme des Angebots (noch´n Strich).
Das mag aber ein anderer anders sehen.
Gruß
United
Hallo Guten Morgen. Nein 220 Euro an Fahrkosten um den Unterhalt für das eigene Kind zu mindern. Nein, 5% mehr nicht, da sie ja nicht den Mindestunterhalt zahlen kann. Das würde ich mir nicht gefallen lassen, denn sie hat ja soweit ich das richtig gelesen habe lange nicht für ihr Kind bezahlt und auch noch das Kindergeld eingesteckt.