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"Eigenbedarfssätze für Ehegatten des Unterhaltsschuldners"

 
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Am 30.11. wird ja die neue DT veröffentlicht. Was ist damit eigentlich gemeint?

Der Eigenbedarf des Ehegatten des Unterhaltsschuldners wird der jeweiligen Lebenssituation angepasst:

Quelle
http://fokus-familienrecht.blogspot.com/2010/11/dusseldorfer-tabelle-2011-die-ersten.html

Aber UNTER den Mindest-Eigenbedarf geht es ja wohl nicht, oder?

Bei uns ist ja immer noch Stress, weil mein Mann mich und unser gemeinsames Kind jetzt mitrechnen darf (vorher waren die Kinder minderjährig, da standen sie im 1. Rang, jetzt ist aber schon ein Kind in den 4. Rang gefallen, das zweite Kind ist ca. in einem halben Jahr auch nicht mehr privilegiert=dann sind beide im 4. Rang)......wie kann man denn den Bedarf *anpassen*??? WER macht das? Bisher haben wir den Unterhalt selbst ausgerechnet. Was ist denn meine *Lebenssituation*?
:question:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 13:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Das hier:

Mindestbedarf der nichtehelichen Mutter und des Ehegattten 750 € (OLG Frankfurt: 800)

Wenn Berechtigte in unterschiedlichen Rängen da sind, wird bei den höherrangigen zunächst bis zum Mindestbedarf aufgefüllt, bevor etwas für die unteren Ränge abfällt.

Erst wenn der Letztrangige seinen Mindestbedarf bekommen hat, wird das was dann noch da ist, auf die Höherrangigen verteilt.

In etwa jedenfalls.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 13:23
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Erst wenn der Letztrangige seinen Mindestbedarf bekommen hat, wird das was dann noch da ist, auf die Höherrangigen verteilt.

In etwa jedenfalls.

Also angenommen: nach dem Abzug des Selbstbehalts meines Mannes, mein Selbstbehalt (OLG Hamm=920 Euro ab 1.1.), dem Unterhalt für ein minderjähriges und zwei volljährige Kinder bleiben noch ca. 500 Euro übrig.
Die werden jetzt bei mir zugerechnet? Oder verstehe ich das falsch? Falls die mir zugerechnet werden: mitrechnen darf ich sie nicht von Anfang an?
Sorry, wenn ich nachfragen muss, aber ich stehe auf dem Schlauch.
:redhead:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 14:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Wieso dein SB von 920,- plus 500,-?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 14:27
(@yonder)
Schon was gesagt Registriert

Das habe ich jetzt nicht verstanden.

Wieso dein SB von 920,- plus 500,-?

Was bedeutet denn *wird auf die Höherrangigen verteilt*?
:question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 16:21