Hallo liebe Forum Mitglieder,
Ich lese schon seit einiger Zeit als Gast mit und habe so einige wertvolle Hinweise mitnehmen können.
In einiger Zeit stehe ich aber vor einer Situation auf die ich bisher noch keine Antwort gefunden habe, oder aber einfach nicht so ganz verstanden habe.
Man liest immer das der Sebstbehalt des Mannes gekürzt wird wenn er mit einer neuen Partnerin zusammen zieht, aber ich finde nichts wo festgemacht wird wieviel denn die Partnerin von ihrem Einkommen behalten darf? Lese so viele schlimme Sachen das ich total verunsichert bin was auf uns zu kommt.
Jetzige Situation Lebensgefährte verdient netto 1500 euro, plus jährlich Weihnachtsgeld und Gesundheitsbonus von aufgerundet 1200 euro, sind monatlich unbereinigtes netto von 1600 euro.
Täglicher Fahrtweg mit Auto zur Arbeit hin und zurück 30 km, Miete beläuft sich auf 525 warm. Unterhalt zahlt er für seinen 8.jährigen Sohn 272 euro, wurde so von seinem Anwalt berechnet als er noch allein lebte, hatte da aber nur 1550 netto unbereinigt. Nicht falsch verstehen daran wollen wir auch nicht rütteln. Es geht vielmehr darum wenn sein Selbstbehalt jetzt gekürzt wird weil wir zusammen leben wie viel mehr Kindesunterhalt muss er dann zahlen. Ich habe seit 1.Monat 540 euro Arbeitslosengeld und ab nächsten Monat wieder einen Teilzeitjob mit 530 euro netto wovon ich 140 Euro monatlich an Fahrtkosten aufbringen muss. Wenn ich Glück habe kann ich aufstocken, aber besser erst einmal das als gar keine Arbeit. Hab jetzt ein bisschen verworren geschrieben, meine Frage ist eigentlich dazu wie viel mehr Unterhalt muss er jetzt mit mir bezahlen?
Eine dazu angrenzende Frage habe ich noch, wenn ich netto 1000 euro verdiene, wie hoch wäre dann der zu zahlende Unterhalt?
Danke im vorraus für Antwort.
Bitte keine vorschnellen Bemerkungen, warum ich mir keine Vollzeit Arbeit suche um meinen Lebensgefährten finanziell mehr zu unterstützen, das hatte ich getan bis zur Arbeitslosigkeit und werde ich auch wieder tun. Hintergrund hierzu meine Tochter 15.Jahre alt lebt mit Sohn 8.mon bei uns und besucht ab dem Sommer wieder die Schule, wobei noch nicht feststeht welche und somit ein bringen des Kleinen in die Krippe mit dem Bus gewährleistet sein muss was sie eventl. nicht schafft und ich somit Teilzeit Spätschicht arbeite um ihn dann in die Krippe schaffen zu können.
Wir leben immer noch in einer 2.Zimmer Wohnung weil die Wohnungssuche trotz Wohnberechtigungsschein seit über einem Jahr aussichtslos.
Weiß nicht ob wichtig, sie bekommt für sich und den Kleinen Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Beistandschaft hat automatisch das Jugendamt für den Kleinen bekommen.
Moin Monocerus,
ohne jegliche vorschnelle Bemerkung, Bewertung oder sonstiges, wovor Du Angst haben könntest:
Mach Dir keinen Kopp !
In dieser Situation (Männe zahlt Mindestunterhalt) hat Euer Zusammenzug keinerlei Konsequenzen auf den zu leistenden KU.
Gruß
United
Servus Monocerus und willkommen im Forum!
Meines Wissens spielt die Höhe Deines Einkommens für die KU-Verpflichtungen deines LG keiner Rolle, es sei denn, er wäre ein Mangelfall (er könnte nicht mal den Mindestunterhalt zahlen).
Was allerdings passieren könnte:
Deinem LG wird ein Wohnvorteil angerechnet (da ihr Euch theoretisch Miete und Haushaltskosten teilt), was letztendlich sein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen anheben würde. DAS aber kann meines Wissens nur ein Familiengericht beschliessen...
Grüßung
Marco
**edit: ich komm in die Jahre, United war schneller... :wink:**
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Guten Morgen!
Zunächst wilkommen als VOLL-Mitglied!
[...]Bitte keine vorschnellen Bemerkungen, warum ich mir keine Vollzeit Arbeit suche um meinen Lebensgefährten finanziell mehr zu unterstützen, das hatte ich getan bis zur Arbeitslosigkeit und werde ich auch wieder tun. [...]
Du musst Dich weder entschuldigen noch rechtfertigen. Das Du Deinen LG finanziell unterstützt ist ein feiner Zug von Dir, prinzipiell ist er aber für den Unterhalt seines Kindes alleine verantwortlich.
Dieser Verantwortung kommt er durch Zahlung des Mindestunterhaltes nach. Die Absenkung seines Selbstbehaltes zur Unterhaltsmaximierung wird meines Wissens nach bei Mangelfällen angewandt, und kann auch nur von einem Richter ausgeurteilt werden. Lasst Euch in der Richtung nicht verrückt machen.
Das heißt, so Dein LG den Mindestunterhalt weiter zahlt, wird in der Richtung nichts passieren. Und was Du verdienst hat niemanden zu interessieren.
Grüsse!
JB
**edit: ich komm in die Jahre, United war schneller... :wink:**
Was soll ich denn sagen??
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hallo,
Dein Einkommen spielt beim KU keine Rolle.
Der KU wird nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet. Erst wenn dabei nicht einmal der Mindestunterhalt zahlbar ist, wird spitz gerechnet. Ihm kann dann z.B. eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Aber dabei geht es auch wieder nicht um Dein Einkommen!
Aber es gibt auch eine untere Grenze bis wohin der Selbstbehalt gekürzt werden kann:
"Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden. "
(<a href="http://lexetius.com/2008,131>" BGH Urteil 2008</a>)
Als Haushaltsersparnis werden ca. 10% bis 20% des Einkommens des Unterhaltspflichtigen angerechnet, aber natürlich nicht mehr als das der Mindestunterhalt zahlbar ist.
Also auch aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Grund zur Sorge solange der Mindestunterhalt gezahlt wird. Alle Berechnungen sind unabhängig von Deinem Einkommen.
VG Susi
Was allerdings passieren könnte:
Deinem LG wird ein Wohnvorteil angerechnet (da ihr Euch theoretisch Miete und Haushaltskosten teilt), was letztendlich sein unterhaltsrelevantes Nettoeinkommen anheben würde. DAS aber kann meines Wissens nur ein Familiengericht beschliessen...
[Klötenschieter]
Nein, das ist kein Wohnvorteil.
Wohnvorteil wäre tatsächlich einkommenssteigernd, dieser liegt aber nur vor, wenn man in der eigenen Wohnung wohnt, und deswegen keine Miete bezahlt.
Hier wäre, wenn überhaupt, nur eine Absenkung des SB wegen gesparter Lebenshaltungskosten möglich, was aber eben nur im Mangelfall eine Rolle spielen würde.
Insofern auch von mir:
Relääääääx, keine neue Gefahr in Sicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Vielen, vielen Dank für eure schnellen und lieben Antworten. Bin jetzt um einiges beruhigter.
In welchem Forums bereich könnte ich hier die Frage stellen wohin wir uns noch wenden könnten wegen einer größeren Wohnung oder wie lange andere Familien in unserer Situation suchen mussten.
Leben ja jetzt zu viert in einer 2 Zimmer Wohnung und bekommen nur Absagen.
Da hilft wohl nur weiter suchen!
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!