Hallo Forum,
wie an anderer Stelle schon erwähnt steht Nachwuchs ins haus, und wird noch im Nov. das Licht der Welt erblicken.
Nun ändert sich ja meine Unterhaltssituation. Aus zwei UH-Berechtigten werden nun ja vier.
Im Vergleich zum Unterhalt steht sinngemäß:
[...] ...in Höhe von derzeit 163.50€. [...]
Errechnet sich wegen Wechselmodell wie folgt:
- Zwischen 1.901-2.300 Anrechenbares Einkommen (Zeile 3/Spalte 6-11)
- Eins rauf wegen was weiß ich
- Minus halbes Kindergeld
- durch zwei, wegen Wechselmodell.
Ich bin ja nun der Meinung, das ich allein wegen der beiden inzukommenden Unterhaltsberechtigten einfach in der DDT zwei Zeilen nach oben gehe, und genauso rechne:
(383 - 92) / 2 = 145,50€
Geht ihr damit d'accord? Oder mach ich nen generellen Denkfehler.
Ach und bevor einer steil aus der Hecke kommt:
Nein, die knappen zwanzig Euro belasten mich genau Nüsse, aber wer immer genau das will, was ihm zusteht, bekommt auch nur genau das.
Grüsse!
JB
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Moin Jens,
aufgrund des Namens, den Du für Deinen Thread gewählt hast, möchte ich kurz auf Deinen Denkfehler eingehen:
aber wer immer genau das will, was ihm zusteht, bekommt auch nur genau das.
Deiner Ex steht aktuell genau der Betrag zu, der im Vergleich festgelegt wurde.
Wenn Du weniger zahlen möchtest, dann kannst Du Dich einvernehmlich mit ihr einigen, oder Du musst via Abänderungsklage aktiv werden.
Dein Angebot halte ich indes für fair (da an der Vergleichsberechnung orientiert).
Nichts desto trotz sei darauf hingewiesen, dass der gewählte Rechenalgorithmus keinen Lehrbuchcharakter darstellt, sondern eher (hat Deine Ex eigenes EK ?) eine richterliche Eigenkreation darstellt.
Gruß
United
Danke United,
ich werde den Passus zum KU heute Abend mal exakt abtippen, ich denke, der ist hier wichtig.
Eine Abänderungsklage, wegen 20€ wäre ja mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Meine EX hatte zur Zeit des Vergleichens eigenes EK, wie das jetzt aussieht weiß ich nicht.
Der Vergleich besagt auch, das ich so lange quasi ihre Hälfte trage, bis sie 1600€ brutto verdient, dann hat sie ihren Teil selbst zu stemmen.
Aufgrund dieser Tatsache denke ich auch das aus dieser Richtung der Wind weht, der sie jetzt dazu veranlasst das ABR zu beantragen.
Grüsse!
JB
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Hallo,
ich bin nicht sicher ob deine Ansage bezüglich der zusätzlichen zwei Unterhaltsberechtigten richtig ist. Ich gehe davon aus, Du meinst damit deine jetztige Frau plus das Kind? Mein zweites Kind wird Anfang Januar geboren und die Jugendamtsdame erklärte mir, solange meine Frau ja Elterngeld erhält wäre Sie keine Unterhaltsberechtigte und von daher würde es nur um eine Stufe in der DT gehen. Ob das richtig ist habe ich allerdings keine Ahnung.
Mein zweites Kind wird Anfang Januar geboren und die Jugendamtsdame erklärte mir, solange meine Frau ja Elterngeld erhält wäre Sie keine Unterhaltsberechtigte und von daher würde es nur um eine Stufe in der DT gehen. Ob das richtig ist habe ich allerdings keine Ahnung.
Das ist natürlich, wieder mal, gelogen.
Wie so oft vom JA.
Selbstverständlich ist die neue Frau mindestens 3 Jahre nach der Geburt unterhaltsberechtigt.
Im Mangelfall fällt sie vielleicht vom Futtertrog, weil sonst der Bedarf der Kinder nicht mehr gedeckt wäre aber bei der Ermittlung der richtigen Zeile der DT zählt sie auf jeden Fall mit.
Auch wenn ihr Bedarf nicht befriedigt werden kann oder ganz oder in Teilen durch Elterngeld gedeckt ist.
Wie hast du denn selbst auf diese dreiste Behauptung reagiert?
Ich hoffe, du bist nicht darauf reingefallen und hast klein beigegeben.
Behauptungen vom JA müssen IMMER anderweitig überprüft werden weil sie noch öfter gelogen sind als bei Anwälten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Behauptungen vom JA müssen IMMER anderweitig überprüft werden weil sie noch öfter gelogen sind als bei Anwälten.
1000% Zustimmung :thumbup:
Wobei mir nie ganz klar ist ob die das vorsätzlich oder aus reiner Doofheit tun. Ist aber auch Wurscht.
Wenn mir einer vom JA oder von der Arge oder ein Anwalt die Hand gibt und sagt "Guten Morgen!"
dann guck ich auf die Uhr (wahrscheinlich ist schon Mittag oder Abend oder die Uhr ist weg)
und danach zähl ich meine Finger (das meine Uhr noch da ist heißt nicht das sonst nix weg ist).
Gruss 😡 Horst
Moin.
Behauptungen vom JA müssen IMMER anderweitig überprüft werden weil sie noch öfter gelogen sind als bei Anwälten.
Das tue ich übrigens grundsätzlich, insb. wenn solche Behauptungen (Zahl-)Pflichten auslösen.
Und das sollte dann auch umso intensiver erfolgen, wenn derjenige, der solche Behauptungen aufstellt auf "der anderen Seite" steht (oder/ und ich Zweifel habe, dass der Auskunftsersuchende inhaltlich nicht voll auf der Höhe ist).
Das Problem was sich hier mit dem JugendAMT ergibt ist, dass viele KU-Pflichtige von einem Amt eine unabhängige, fachlich korrekte Aussage erwarten, die sogar bindend ist. Dem ist in allen Punkten nicht so! Auch wenn JA dies manchmal vorgaukeln!
Gruß, toto
Moin,
So, mit etwas Verspätung wegen etwas Stress in den letzten Tagen hier der Passus zum KU aus dem Vergleich:
Solange das Wechselmodell bezüglich der Betreuung des gemeinsamen Sohnes praktiziert wird, zahlt der Antragsteller weiterhin den hälftigen KU an die Antragsgegnerin. Dies gilt jedoch nur solange unstreitig zwischen den Parteien, bis die Antragsgegnerin eine Einkommensveränderung erfährt und ein monatliches Einkommen von mehr als 1.600€ brutto hat. Sollte sie ein solches Einkommen erzielen, ist sie verpflichtet, dies dem Antragsteller anzuzeigen und dem Antragsteller steht es frei, hieraus bezüglich des KU Konsequenzen zu ziehen. Eine weiter bestehende Zahlungspflicht ergibt sich nicht. Zwischen den Parteien bleibt offen, ob die Antragsgegnerin bzw. das Kind dann dennoch trotz Beibehaltung des WM KU vom Antragsteller fordern kann.
Nach Ablauf des 31.05.2016 besteht wechselseitig keine Unterhaltsverpflichtung mehr. Die Parteien verzichten vorsorglich auf jeden weiteren nachehelichen Unterhalt und nehmen diesen Verzicht wechselseitig an.
Der derzeit zu zahlende hälftige KU beträgt 163,50€.
Und nun?? Benachrichtigen und ab Dezember kürzen (die beiden neuen Unterhaltsberechtigten sind nämlich schon daheim). Oder es auf sich beruhen lassen.
Grüsse!
JB
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Erstmal Glückwunsch zum Nachwuchs. :thumbup:
Der Passus bezieht sich ja nur auf Einkommensänderungen deiner Ex.
Ich würde ihr das ankündigen. Zumindest der neue Erdenbürger hat nunmal einen gleichrangigen Anspruch ggü. dir und muss auf jeden Fall berücksichtigt werden.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin.
Ich lese daraus:
- "trotz" WM zahlt der TO hälftigen KU (und zwar solange, bis die KM mehr als 1.600 EUR verdient). Wenn dies der Fall ist, dann kann der TO eine Neuberechnung verlangen. (Ob dann die KM noch Interesse am WM hat....)
- Wie sich der obige KU berechnet (also anhand DT und damit unter Berücksichtigung der sonstigen Unterhaltsverpflichteten) ist nicht explizit geregelt (hätte man tun sollen)
- Ggf. lässt sich dies aber konkludent herleiten aus dem dort genannten "derzeitigen" KU-Betrag (wäre mal nachzurechnen)
- Wie der KU bei Änderung der Berechnungsgrundlagen anzupassen ist, ist leider nicht geregelt (auch dies hätte man tun sollen).
- Insofern würde eine Kürzung vornehmen (wenn es sich "lohnt", Du es als notwendig erachtest und damit nicht (endgültig) das WM zu Fall bringst). dies aber ergänzend erläutern, wie damals der Betrag, aufgrund der neuen Berechnungsgrundlagen sich eben ein neuer Zahlbetrag ergibt.
toto
Moin Jens,
viel schwammiger als "weiterhin den hälftigen KU" kann man das ja kaum formulieren ... kein Verweis auf Einkommensgruppe und/oder Prozentsatz DDT, keine Vergleichsgrundlagen (Dein EK) ?
Ich würde ihr das ankündigen.
Dito.
... und abwarten, was passiert. Wenn nix passiert, würde ich den Dezember noch zahlen und gucken, ob sich zeitnah die DDT zum Jahreswechsel ändert (evtl. ist hälftiger Mindest-KU dann eh mehr als die aktuellen 163,50).
Gruß
United
Alles klar,
Ich hatte im Eingangspost beschrieben, wie damals gerechnet wurde.
Das war 100% der Rechenweg, nur, dass man das so nicht verschriftlicht hat. Die Höhe des aktuell zu zahlenden KU ist zumindest aber ein Indiz dafür.
[...] (Ob dann die KM noch Interesse am WM hat....) [...]
Hat sie ja jetzt schon nicht mehr. guckst Du hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-28881.html
Und ich denke, daher weht auch der Wind. Sohni meinte irgendwas von "Vorstellungsgesprächen, die die Mama hat".
1. Mehr Unterhalt
2. Will eigentlich am Liebsten umziehen (Heimat ca. 300km)
3. Sieht langsam aber sicher ihre Felle davonschwimmen, weil Sohni sich, vor allem auch wegen seinem Schwesterchen, mehr und mehr wohl bei uns fühlt:
Du Papa, wir sind ja wie eine richtige Familie, gell?
Heute sowieso Anwaltstermin wegs der ABR-Sache, da werde ich das auch mal ansprechen, und dann entscheiden, wie ich das mache.
Grüsse!
JB
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Hat sie ja jetzt schon nicht mehr. guckst Du hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-28881.html
Ich weiß - da hab ich ja auch schon gepostet 😉
Stellt sich die Frage ob, Du mit der KU-Reduzierung (20 EUR pro Monat hattest Du irgendwo geschrieben) den Weg beschleunigst oder davon ausgehst, dass eine Lösung des anderen Themas eh ansteht, und Du das mit den 20 EUR deshalb eh durchziehen solltest.
die knappen zwanzig Euro belasten mich genau Nüsse, aber wer immer genau das will, was ihm zusteht, bekommt auch nur genau das.
machmal gewinnt mann, wenn man solche Spielfelder links liegen lässt und sich auf das Wesentliche konzentriert!
Und vorallem hierzu
2. Will eigentlich am Liebsten umziehen (Heimat ca. 300km)
Fakten schafft, die ihr dies erschweren (Bindung des Kindes, möglichst lange Fortführung des WM, etc)
Aber dazu eigentlich im anderen Thread!
Meine Meinung...
toto
Ich denke, diese Regelung gilt genau solange, wie sich beide Parteien daran halten.
Das kann entweder nach diesem Wortlaut passieren, wonach auch nach meinem Verständnis, lediglich ein Mehreinkommen der Mutter zu einer Änderung führen darf oder nach einvernehmlicher Änderung. Eine solche wäre auch, wenn nur einer eine Änderung vollzieht und der andere sich nicht wehrt.
Also wenn du jetzt einseitig den Unterhalt kürzt, hat sie 2 Optionen:
1. Sie sieht ein, dass du nun weniger zahlen kannst und nimmt das hin.
2. Sie steigt auf ihren Besen, fliegt dreimal um ihren Kochtopf und stößt Beschwörungsformeln aus.
Und kippt euer Konstrukt!
Das wiederum kann entweder zu erfolgreichen Neuverhandlungen führen, oder zu einem Gerichtsgang.
Und wenn es vor Gericht geht, wird vermutlich der dann "richtige" Betrag zu zahlen sein.
Also Zahlung von 100% des Betrages, der sich aus dem Einkommen und den Unterhaltsberechtigten ergibt.
Durch dich!
Wenn du Glück hast, musst du nur mehr zahlen und kannst dein trotzdem im WM betreuen, wenn du Pech hast, wirst du zum branchenüblichen Umgangs- und Zahlpapa degradiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Wahrscheinlich habt ihr beide Recht.
Die Anwältin meinte zwar den Vergleich so zu verstehen, das sich die Zwangsmassnahmen nur auf den nachehelichen Unterhalt bezögen, und der KU durchaus anpassbar ist, riet mir aber in der jetzigen Situation davon ab hier Öl ins Feuer zu gießen, und die Anhörung abzuwarten.
Wie immer, so war auch diesmal das Gespräch doch ernüchternd. Es wird zwar Gegenantrag auf ABR gestellt um das Wechselmodell aufrecht erhalten zu können, aber irgendwie geht man da stehts entmutigter raus, als man reinkam.
Man wird sehen.
Grüsse!
JB
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In meinen Worten steht in Deinem Vergleich:
Spätestens sobald JensBs Ex keine Lust mehr hat und/ oder mehr als 1600€ verdient wird JensB sich das Wechselmodell kaufen müssen.
Wenn Du jetzt statt dessen kürzt, ist das WM passé.
Moin,
ich will das hier nochmal aufwärmen.
Da ja die ABR-Geschichte nun vom Tisch ist (Protokoll ist leider noch nicht da), werde ich mich die Tage mal an eine Neuberechnung des hälftigen KU wegen zwei zusätzlichen Berechtigten wagen. Aufgrund des Verlaufes der Verhandlung gehe ich mal davon aus, das ich im Moment bezüglich Wechselmodell Narrenfreiheit habe. Ich denke mal der Richter würde ihr den Vogel zeigen, wenn wir da innerhalb des nächsten Jahres nochmal aufschlagen.
Auf was ist zu achten??
Netto 2014 habe ich ja durch Gehaltsabrechnung Dez 2014 sehr scharf.
- monatliches Netto: (Jahresnetto + Steuererstattung 2014 - Nachteilsausgleich 2012 - Nachteilsausgleich 2013) / 12
- berufsbedingste Aufwendungen (46km täglich gesamt, OLG Frankfurt sagt 0,30€ bis zu 30km einfacher Fahrstrecke macht 46*0,3*220/12 = 253 €/Monat)
- keine ehebedingten Schulden mehr (auf meiner Seite ;-))
- was ist sonst noch anrechenbar?? Nix, oder?
Jetzt ist es doch so, wenn ich mich recht entsinne, das bei Wechselmodell, die Einkommen beider Elternteile eine Rolle spielen?!?!
Netto der Mutter habe ich scharf zumindest von 2013, da sie noch vor Weihnachten den Ausgleich 2013 gefordert hat.
Wie wird das denn gerechnet??
Spielt das überhaupt eine Rolle, wenn die KM als nicht leistungsfähig gilt??
Die scharfen Zahlen liefere ich nach. Ich will das erst mal für mich durchrechnen, und dann entscheiden, ob ich dieses Fass überhaupt aufmachen soll.
Grüsse!
Jens
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Wie sieht's mit den 4% vom Brutto für die Altersvorsorge aus. Im Mangel- oder Grenzfall gilt ja KU vor Altersvorsorge, ich zahle ja aber mehr als Minimum.
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Moin Jens,
bevor es ins Detail geht ...
Netto der Mutter habe ich scharf zumindest von 2013, da sie noch vor Weihnachten den Ausgleich 2013 gefordert hat.
Wie war denn ihr Netto ?
Gruß
United
Muss ich nochmal nachschauen! Müsste ich jetzt lügen.
Da muss ich Dich auf heute Abend oder morgen vertrösten.
Ich hab's aber mal grob durchgerechnet. Selbst wenn ich durch leicht verringertes Netto und 2 weitere Unterhaltsberechtigte 2-3 Stufen nach oben rutsche spare ich sagenhafte 9 -15 €.
Ähhhhm..... nöö, mach ich nicht, noch nicht mal aus Prinzip!
Grüsse!
Jens
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