EILT: Nachehelichen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

EILT: Nachehelichen Unterhalt OHNE Rechtsanwalt regeln

 
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

HALLO zusammen!
Ich möchte den nachehelichen Unterhalt OHNE Anwalt direkt mir meiner (noch) Ehefrau Anwalt regeln.

Ich habe das Gefühl an einen besonders geschäftstüchtigen Anwalt geraten zu sein.

Ich wollte gestern nur das weitere Vorgehen besprechen und der Anwalt hat gleich angedeutet, dass er auch den Nachehelichen Unterhalt für mich regeln möchte.

Soll ich Ihm jetzt gleich für mein Anliegen folgende Email schreiben:

"Sehr geehrter Herr .....,
den nachehelichen Unterhalt möchte ich direkt mit meiner Frau ........ ohne Ihre Anwaltliche Unterstützung / Beratung regeln.
Auf diesem Gebiet bitte ich Sie nicht für mich tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2015 20:33
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Fun,

warum willst Du auf anwaltliche Beratung verzichten?

Ansonsten halte ich viel von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Hier können all diese Punkte auf Augenhöhe rechtssicher geklärt werden. Das geht aber nur, wenn noch ein Restvertrauen zum Ex-Partner vorhanden ist.

Habt ihr schon mal darüber nachgedacht oder warum willst Du gerade diesen Part ohne Anwalt regeln? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2015 01:13
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,
Ich möchte dass wenn es geht ohne den Anwalt klären, weil es so in einer viel friedlicheren Atmosphäre geklärt wird.
Wir können noch gut miteinander reden.
Ich habe mich über den Anwalt geärgert, da er sofort wieder im Kopf hat, dass er mehr Geld an mir verdienen kann.
Ist meine formolierung für das schreiben an den Anwalt so ok?

Wie funktioniert denn so eine scheidungsfolgen Vereinbarung?
Was können wir alles darin klären?
Danke für den Tipp!
LG!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2015 09:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus funsurfer!
Ich würde evtl. noch ein paar Ergänzungen einfügen:

"Sehr geehrter Herr .....,
zunächst möchte ich mich für Ihr bekundetes Interesse bedanken.
Derzeit möchte ich allerdings den nachehelichen Unterhalt direkt mit meiner Frau ........ ohne Ihre Anwaltliche Unterstützung / Beratung regeln.
Auf diesem Gebiet bitte ich Sie, vorerst nicht für mich tätig zu werden; würde mich aber im Bedarfsfall gerne bei Ihnen melden.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2015 10:50
(@funsurfer77)
Rege dabei Registriert

Hallo Marco,

Deine Formulierung finde ich super.
Habe sie eben in den Brief an den Anwalt aufgenommen und schicke ihn gleich per Einschreiben ab.

Ergänzt habe ich sie noch mit:
"In unserem letzten Gesprächstermin ging es mir ausschließlich darum, den zeitlich beschränkten Verzicht auf Versorgungsausgleich zu erläutern."

Viele Grüße!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2015 11:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

in einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden bestimmte Pflichtpunkt abgearbeitet (z.b. was passiert mit der Ehewohnung, Güterstand, Versorgungsausgleich, Unterhalt) und weitere, ergänzende Punkte aufgenommen und geregelt (z.B. was passiert mit einer Immobilie). Der Vorteil dieses Vertrages: Ihr entscheidet selber über Eure Zukunft und nicht Dritte.

Eine solche Vereinbarung sollte am besten mit einem Anwalt vorbereitet werden und danach geht es dann zum Notar (der Anwalt stimmt sich vorher mit diesem ab und übergibt dann die Unterlagen). Der Notar (dieser ist unparteiisch) klärt dann beide Seiten noch mal über den Vertragsinhalt auf und mach das Ganze dann amtlich. Diese Urkunde hat auch Bindungswirkung vor Gericht. Die Scheidung ist so in 15 Minuten erledigt, dazu gibt's noch die hälftigen Gerichtskosten erstattet.

Das "Problem" ist halt (das sagte auch meine Anwältin), dass man mit strittigen Fällen oft mehr verdient. Deshalb wird diese friedliche Lösung nicht immer direkt angeboten. Du bist aber der Auftraggeber des Anwalts und kannst ihn anweisen, dies für Dich auszuarbeiten. Ansonsten kannst Du auch so einen Termin bei einem Notar machen und Dir dort die Beratung (am besten Zusammen mit Deiner Ex) einholen. Deinem Anwalt (wenn er auch den Scheidungsantrag einreicht) würde ich aber Kopien Eurer Vereinbarung zukommen lassen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2015 15:41
(@Inselreif)

Hi,

Ansonsten kannst Du auch so einen Termin bei einem Notar machen und Dir dort die Beratung (am besten Zusammen mit Deiner Ex) einholen.

Wenn die beiden Parteien noch miteinander reden können, ist das sicher der beste Weg. Ihr macht Euch grob Gedanken was ihr wollt, geht gemeinsam zum Notar und der bastelt daraus einen Vertrag. Das kostet keinen Cent mehr als die reine Beurkundung eines mitgebrachten Entwurfes. Die Vorschaltung eines bzw. zweier Anwälte ist im Prinzip nur dann sinnvoll, wenn man sich selbst überhaupt nicht einig wird.

"Einvernehmlich" kann übrigens eine Scheidung auch dann sein, wenn man sich über nichts einig ist, ausser geschieden zu werden und den Rest später zu regeln. Dann gibt es einen Scheidungsbeschluss mit Versorgungsausgleich und alles andere bleibt in der Schwebe. Das kann in Einzelfällen durchaus sinnvoll sein, zB wenn man möglichst schnell geschieden sein möchte. Analog dazu muss man auch in einer SFV nicht alles regeln sondern kann Punkte offen lassen, über die man sich noch nicht einig ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2015 16:00