Hi,
kann ich bei dieser Konstellation eigentlich den Barunterhalt, den die X nicht zahlt und den ich ja selber zusätzlich aufbringen muss irgendwie von meinem verfügbaren Nettoeinkommen abziehen, so dass mein Zahlbetrag an sie geringer wird?
Danke
Ja. Noch besser (dann, wenn Du mehr verdienst, zumindest ich bin damit bislang weggekommen): Du ziehst das bei Dir ab, was Du bezahlen würdest, wenn das Kind dort wohnen würde.
Korrekt ist es bei gleichrangigen Kindern allerdings nicht, da dadurch eine unterhaltsrechtliche Rangfolge fingiert wird, die es tatsächlich nicht gibt.
Etwas anderes gilt bei nachrangigen Unterhaltspflichten (Ehegatten, volljähige nichtprivilegierte Kinder usw.).
Aber versuchen kann und sollte man es, zumal es ja auch fair ist.
Gruss von der Insel
Hallo,
seit wann ist das Unterhaltsrecht fair ?
Ich zahle seit 10 Jahren Unterhalt für den Sohn der bei meiner Ex wohnt, während sie für die beiden Töchter die bei mir wohnen keinen Pfennig zahlt. Abziehen kann ich da nichts irgendwo.
Jedes Kind hat erstmal Recht auf seinen Unterhalt, und das jedes für sich alleine gerechnet. Das heisst, du zahlst für das Kind das bei ihr wohnt den Unterhalt der ihm zusteht. Dann kannst du gegen die KM klagen, dass du für das Kind Unterhalt bekommst, dass bei dir wohnt. Da sie eine Frau ist, wird es wohl sinnlos sein.
@ psoidnuem
Da hast du wirklich Glück, wenn du bisher damit durchgekommen bist. Meine Ex interessiert nicht im geringsten, womit ich die beiden anderen Kinder ernähren soll. Hauptsache sie hat ihr Geld. Sobald ich auch nur drei Tage im Verzug bin mit der Zahlung, weil ich vielleicht eine Klassenfahrt oder sonstwas für die anderen beiden zahlen muss, ist schon das Schreiben ihres Anwaltes da, ob ich wohl nicht zahlen will.
Also kurz und gut. Versuchen kann glaubsnicht ja, aber im Recht ist er damit nicht.
Moin,
[...] so dass mein Zahlbetrag an sie geringer wird?
Wenn mit dem "Zahlbetrag an sie" Kindesunterhalt gemeint ist, dann (eigentlich) "nein", da es sich um gleichrangige Berechtigungen handelt.
Bei der Prüfung gegen den Bedarfskontrollbetrag hingegen schon.
Ansonsten wird die Anzahl der Berechtigten durch Herauf-/Herabstufung berücksichtigt.
Da auch dieses aber ggf. eine Ermessensfrage ist, kann man mit dieser Argumentation versuchen, eine EK-Stufe herauszuschlagen.
@ psoidnuem
Da hast du wirklich Glück, wenn du bisher damit durchgekommen bist.
Bei psoidonuem geht es auch um nachrangige Pflichten (Ex als UH-Berechtigte).
Insofern ist das nicht wirklich Glück, sondern "normal".
Gruß
United
Ich zahle seit 10 Jahren Unterhalt für den Sohn der bei meiner Ex wohnt, während sie für die beiden Töchter die bei mir wohnen keinen Pfennig zahlt. Abziehen kann ich da nichts irgendwo.
Dazu eine private Frage: Wie gehst Du und Deine Kinder damit um oder hast Du so viel Geld, dass es Dich nicht juckt?
Was sagen die Richter in solchen Fällen?
Sorry, dass es so lange gedauert hat mit der Antwort.
Oh, nein, ich habe nicht soviel Geld dass es mich nicht juckt. Ganz im Gegenteil.
Meine Töchter, die bei mir leben, sind darüber stinksauer. Vor allem wenn sie dann mitbekommen, was Mutti sich so alles leistet, obwohl sie ja " kein Geld " hat.
Aber wir sind soweit, dass wir sagen, uns fehlt ja trotzdem nichts, und dann müssen die Kinder ihr auch für nichts dankbar sein.
Den Richtern ist das ziemlich egal. Ich zahle ja meinen Unterhalt, und Exilein ist eine Frau. Da gelten andere Gesetze wie du noch merken wirst.
Du musst dir einfach denken, so wie ich, dass du dir nichts zu schulden kommen lässt. Du zahlst für deine Kinder, bist für sie da und fertig. Die KM muss irgendwann ihren Kindern Rechenschaft ablegen, warum sie es nicht getan hat.
Schönen Abend noch.