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Einfluss Einkommen EX auf TU und EU

 
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi @all,

welchen Einfluss nimmt der Verdienst der EX (noch verh.) auf den EU und den TU?
Umso höher der verdienst Ex umso geringer der TU/EU?

Die Forderung RA der EX lag vor Beschäftigung EX bei 1.500 (Ex ohne Beschäftigung), jetzt aber mit Beschäftigung und Verdienst 800€ immer noch !

Danke für Eure Antworten...

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 13:56
(@papi74)
Registriert

Hallo,

lt. meines Wissens wird der TU/EU dahingehend berechnet, dass die 3/7 Regelung zum tragen kommt.

Sprich:

Dein Einkommen
- 5% berufsbedingte Kosten (vom Netto)
-4% Altersvorsorge (vom Brutto)
= Summe1
Summe1
-1/7 erwerbstätigen Bonus (Summe 1 geteilt durch 7)
=Summe2
-EK der Ex
=Summe3
3/7 von der Summe 3 steht dann der Ex als TU/EU zu

Manche Gerichte gehen jedoch davon aus, dass Sie im Trennungsjahr nicht arbeiten muss und somit das Einkommen NICHT gerechnet wird. Im Falle von EU muss dieses jedoch berücksichtigt werden.
Falls noch Schulden usw. vorhanden sind und es sich hierbei um eheprägende Schulden handelt, so werden diese von Summe 1 mit abgezogen.

Solltest du KU zahlen, so werden diese ebenfalls mit von Summe1 mit abgezogen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 14:46
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo p74,

vielen Dank für die transparente Berechnung.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 15:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

lt. meines Wissens wird der TU/EU dahingehend berechnet, dass die 3/7 Regelung zum tragen kommt.

Ergänzung: Die 3/7-Regelung gilt nicht überall, inzwischen nehmen viele Oberlandesgerichte statt dessen die Regelung "10% Erwerbsbonus", die für den Zahlesel etwas ungünstiger ist. Welche Regelung gilt, steht in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLGs. Das Unterschied ist allerdings nicht all zu groß, für eine nur überschlägige Berechnung ist's eigentlich egal, mit welcher der beiden Regelungen man rechnet.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 16:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@minna289: Bitte E-Mail-Adresse im Profil korrigieren. Danke.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 22:20
 elwu
(@elwu)

Die Forderung RA der EX lag vor Beschäftigung EX bei 1.500 (Ex ohne Beschäftigung), jetzt aber mit Beschäftigung und Verdienst 800€ immer noch !

Hallo,

wenn du die beiden Berechnungen samt (anonymisierten) Text drumrum hier einstellst, können wir dir eine Antwort dazu entwerfen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 11:12
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi @all und erstmal besten Dank...

@deep: done !

@ elwu. werds mal versuchen  🙂

minna

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 13:28