Einkommen bzgl Bafö...
 
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Einkommen bzgl Bafög des Sohnes; Studiengebühren abzugsfähig?

 
(@flojoflo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
folgende ungewöhnliche Konstellation hat sich bei mir ergeben:
1) mein Sohn studiert - erhält Bafög
2) ich selbst studiere auch seit kurzem und zahle Studiengebühren

Fragen:
1) kann ich als Vater des Bafög-Empfängers meine eigenen Studiengebühren von meinem Einkommen abziehen damit er dann einen Aktualisierungsantrag stellen kann?
2) ich werde eine Abfindung erhalten. Ich habe vor diese dann als Gesamteinkommen für die Dauer meines Studiums anzusetzen (d.h Nettoauszahlung geteilt durch Studiums-Monate=Einkommen) - ist das korrekt so?

zum Hintergrund: ich habe in einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einer Auflösungsvereinbarung zusgestimmt um einer Kündigung vorzubeugen. In mehreren Bewerbungsversuchen hat sich die Notwendigkeit zur Nachqualifikation gezeigt. Will sagen: es ist Aktenlage, dass mein Studium kein Jodelkurs zur Selbstverwirklichung ist.

LG flo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 17:00
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Gegenüber dem BAFöG-Amt kannst Du Deine Punkte getrost anführen. Ob die dann darauf eingehen oder nicht wirst Du dann sehen. Du kannst ja eine Kopie der Auflösungsvereinbarung und eine Stellungnahme der AfA wegen notwendiger Nachqualifikation mit ranhängen. Die BAFöG-Vergabe erfolgt unter anderen Gesichtspunkten als eine UH-rechtl. Festlegung der UH-Sätze. Und wenn Du alles belegen kannst hast Du n.m.A. gute Chancen der Anerkennung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 14:03