Hallo erstmal an alle vom Neuen 🙂
Hab mal folgende Frage wo ich keine genaue Antwort drauf finde:
Wie verhält es sich mit dem Einkommen meiner LG wenn ichh mit Ihr in eine gemeinsame Wohnung ziehe?
Hab mal irgendwas gelesen dass dann 25 % Ihres Gehaltes auf die Berechnung des KU mit einfliessen,zutreffend oder nicht?
Wäre für nen Tipp dankbar.
Gruß Johannes
hallo elwu,
besten Dank für die schnelle Antwort,
Trifft dieses auch auf den EU zu oder sieht es hier anderst aus ?
Gruß johannes
Hi,
beim EU ist es komplizierter. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann z.B. dem Unterhaltspflichtigen eine fiktive Ersparnis angerechnet werden, die seinen Selbstbehalt mindert und somit das zur Umverteilung verfügbare Einkommen steigert.. Das Einkommen der LG an sich hat allerdings auch hier keinen Einfluss.
cya,
elwu
Thx elwu,
macht meine Zukunft etwas leichter 🙂
und meine Kids haben auch noch was davon
Greets
johannes