Hallo bin neu hier und werde frisch getrennt. Ich bin immer noch tieftraurig
und verletzt und benötige eure Hilfe.
Meine Kinder werde ich regelmäßig sehen und zu besuch haben. Denke ich zumindest,
es ist so angedacht ( jedes 2. WE und 1-2 mal die Woche).
Im Moment bin ich beim berechnen des Kindesunterhaltes um abzuschätzen
was kostenmäßig auf mich zu kommt.
Nach Auszug der KM und der Kinder trage ich das Darlehen der in der Ehe angeschafften
Immobilie allein. Hier meine Frage, kann ich die Darlehensrate bei der Berechnung des
Einkommensabziehen ? Wenn Ja in welcher Höhe ( 4 % vom brutto -> was ist das brutto ?)
Des Weiteren wollen wir vereinbaren das die KM auf 150 € Unterhalt verzichtet, da ich die
Kinder auch in der Woche teilweise (1-2 mal) betreuen werde. Gibt es hierfür bestimmte
Formvorschriften oder kann ich dieses formlos machen. ( Wichtig, da ich sonst bei der
Auseinandersetzung des Vermögens anders reagieren müsste )
Ich weis, vieles ist sicher schon 100 mal geschrieben, aber es drängt und alles in einem Fred
zu haben ist sicher auch besser für mich.
Vielen Dank
Hi keagan und willkommen bei V.S.
Hallo bin neu hier und werde frisch getrennt.
Vorab erlaube mir die Frage, warum du deine Kinder mit gehen lassen hast/gehen lässt.
Können die Kinder nicht bei dir bleiben? und wenn nicht warum nicht?
Desweiteren brauchen die Experten hier genauere Zahlen von dir.
Gruss Wedi
Servus keagan,
willkommen bei vatersein.de
Hier triffst Du auf viele Menschen, die diese Situation, in der Du gerade steckst, auch schon erlebt haben oder gerade jetzt erleben.
Erste Priorität sollte immer auf den Kinder liegen!
Wenn Du also bereits eine Regelung mit Deiner Ex getroffen hast, die Dich und auch die Kinder zufriedenstellt, dann ist es zunächst mal gut.
Haltet diese ruhig schriftlich fest in einer Elternvereinbarung.
Alle anderen Punkte könnten wir gleich besser beantworten, wenn Du uns ein paar Zahlen geben würdest.
Wie hoch sind die monatlichen Zahlungen für das Haus?
Wer steht in den Kreditverträgen drin? Du allein oder beide?
Wieviel verdienst Du brutto im Jahr (12 mal Gehalt + Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. + Steuererstattungen, usw.).
Geht die Ex ebvenfalls arbeiten?
Gib uns noch etwas Futter, dann brauchen die Experten hier nicht so viel raten.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
( Wichtig, da ich sonst bei der Auseinandersetzung des Vermögens anders reagieren müsste )
So ein Satz ist ein Alarmzeichen, heisst in der Regel, dass Du am Ende doppelt verarscht wirst.
Hüte Dich vor jeder Vermischung von Vemögens, Unterhalts und Umgangsfragen. Lass es sein.
Was Du bzgl. Betreuung schreibst klingt nach der klassischen 49%-Regelung. Schonmal denkbar blöd. Weil bei 50% heisst das Wechselmodell und führt zur Aufhebung von KU-Ansprüchen. Wenn Madame den 49% zustimmt, den 50% aber nicht ist das Gegenbeweis genug gegen jede Good-Will-Vermutung, also schmink Dir das ab. Sei professionell und nicht naiv.
Beim Haus ist es so, dass für eine Übergangszeit die vollen Kosten abgezogen werden können und nur ein "angemessener" Wohnwert gegengerechnet werden muss.
Ist denn nur KU ein Thema und TU nicht? Um wieviele Kinder geht es?
TU kommt nicht in Frage, da Sie etwa gleich verdient.
Der Notarvertrag und die Austragung (Freisprechung ) aus dem
Darlehen läuft grad. Natürlich muss ich Sie auszahlen. Aber dass ist
nicht sowiel, da Ich einiges an Geld(Erbe) mitgebracht hatte.
Jährliches Brutto ca 33.000 €.
Monatl. netto Einkommen beträgt incl. 13. Monat, Spesen und Zinsen ca 1850,- €
Die Rate fürs Haus sind 500 € und ne LV über 120 € hab ich auch noch.
Die Frage, warum ich die Kinder mitgehen lasse, ist gut ? Kann ich mich dagegen
wehren, ohne dass es mir nachher bei Ihr als Nachteil ausgelegt wird ? Sie die
150 € mtl. nicht erlässt. Ich liebe meine Kinder über alles. Die Trennung werd
ich verkraften, auch wenn es mir noch schwer fällt. Aber wenn ich daran denke,
dass Sie bald ausziehen wird mir immer ganz anders. Ich würde Sie beide gern
behalten, oder auch gemeinsam 50/50. Aber das will Sie nicht. Hab ich ein gesetzlichen
Anspruch auf 50/50 ?
wir sind jetzt nicht im großen Streit auseinander, Sie hat sich verliebt, mich verarscht
und macht jetzt auf wir klären alles im Frieden.
Das schlimmste an der ganzen Sache, dass Ihr Neuer sich schon
fast verantwortlich für die Kinder fühlt 😡 .
und macht jetzt auf wir klären alles im Frieden.
Wenn Du die Betreuung der Kinder genauso gut sicherstellen kannst wie sie, dann spricht nichts dagegen, dass die Kinder bei Dir bleiben.
Wie sieht es aus bei Dir? Mach ihr den Vorschlag, das die Kinder jeweils zu 50% bei einem Elternteil leben und deshalb keiner Unterhalt an den jeweils anderen zu zahlen hat.
Als Mann hast du allerdings sehr schnell die schlechteren Karten, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung darüber kommt.
Einen Rechtsanspruch auf 50:50 gibt es auch nicht.
Wenn sie derzeit noch auf der Spur "wir klären alles in Frieden" läuft, dann würde ich es ausnutzen.
Wenn ihr Euch eh wegen der Darlehen beim Notar trefft, dann würde ich das gleich noch um eine weitreichende Umgangsregelung und Klärung der Unterhaltszahlungen erweitern.
Das Geld, dass Du hier dafür ausgibst ist es sicherlich wert.
Das schlimmste an der ganzen Sache, dass Ihr Neuer sich schon
fast verantwortlich für die Kinder fühlt
Das schmerzt, keine Frage!
Aber auf der anderen Seite solltest Du auch froh sein, wenn er die Kinder nicht als notwendigen Ballast sieht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Also an 50/50 ist überhaupt nicht zu denken. Das würde Sie kategorisch
ablehnen. Das kleine Kind will ja bei mir bleiben, aber Sie sagt, die Kinder
sollten jetzt nicht auseinandergerissen werden. Das verstehe ich ja auch
und rede ihm gut zu. Dann sagt es, das ich es wohl nicht liebe, oder warum
es nicht bei mir bleiben darf ?!?
Da Sie einen üppigen Lebensstil pflegt, benötigt Sie schon die gut 650 € UH / KG .
Aber auf der anderen Seite solltest Du auch froh sein, wenn er die Kinder nicht als notwendigen Ballast sieht.
Ich habe halt Angst, dass man mir die Kinder entfremdet. Sie sind noch
so leicht beeinflussbar.
Moin,
Also an 50/50 ist überhaupt nicht zu denken. Das würde Sie kategorisch ablehnen.
das wiegt nicht schwerer als wenn Du ein 70/30 ablehnst.
Das kleine Kind will ja bei mir bleiben, aber Sie sagt, die Kinder
sollten jetzt nicht auseinandergerissen werden. Das verstehe ich ja auch
und rede ihm gut zu. Dann sagt es, das ich es wohl nicht liebe, oder warum
es nicht bei mir bleiben darf ?!?
die meisten Leute, die behaupten, Geschwister dürften nicht "auseinandergerissen" werden, haben kein Problem damit, den Kindern den anderen Elternteil zu entreissen. Das ist also nichts anderes als ein billiges Totschlagsargument. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an - aber meine Kinder beispielsweise waren stellenweise wie Hund und Katze; die brauchten sich nicht täglich 24 Stunden. Und wie oft sich die Kinder sehen, kann man ja organisieren. Wenn Dein jüngeres Kind unbedingt bei Dir bleiben möchte, solltest Du jedenfalls Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um das zu realisieren.
Da Sie einen üppigen Lebensstil pflegt, benötigt Sie schon die gut 650 € UH / KG .
die Finanzierung dieses Lebensstils ist nicht Dein Problem, sondern ihres.
Ich habe halt Angst, dass man mir die Kinder entfremdet. Sie sind noch
so leicht beeinflussbar.
dann solltest Du genau das nicht zulassen. Ob Du das Märchen "Kinder gehören (zu) ihren Müttern" glaubst, ist allein Deine Entscheidung.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
TU kommt nicht in Frage, da Sie etwa gleich verdient.
Auch nicht, wenn man etwas weiter denkt?
Wegen dem Vorwegabzug des KU bei der TU-Berechnung und Deiner Hausbelastung ensteht naemlich ein TU Anspruch zu Deinen Gunsten! Scheint sich in Euren Überlegungen ja auch manifestiert zu haben über diese dubiosen 150€ "KU-Erlass", aber nenne das doch einfach anders, nämlich einen einklagbaren TU-Anspruch, glaub, dann fühlst Du Dich besser.
wir würden beide das gleiche verdienen wenn Sie volltags arbeiten gehen würde.
Macht Sie aber nicht. 3/4 wegen der Kinder.
Ich hab halt meine bedenken, dass Sie mir wenn ich das ABR für des Kleine Kind
einklage und verliere, alle bisher verhandelten Sachen weg sind und ich die Kinder
nur noch alle 14 Tage FR-So habe.
Das ich auf die Kinder aufpassen und für Sie sorgen kann weis Sie. Sie war wegen
psychischer Probleme ( Ihre Kindheit - Scheidungskind / Unglücklich in unserer Beziehung )
1/4 Jahr im KKH, wo sie auch Ihren genauso vorbelasteten Neuen kennengelernt hat.
Beide sind wegen Depressionen nun vorbelastet, wobei meine Ex schon wieder arbeitet.
@ all
Nochmal zum Eingangspost:
Kann ich die Darlehensrate voll anrechnen und wenn ja wie lange ???
Danke
@pappasorglos
wir würden beide das gleiche verdienen wenn Sie volltags arbeiten gehen würde.
Macht Sie aber nicht. 3/4 wegen der Kinder.
o.k, macht 320€ im Netto weniger. Bei KU-Zahlbetrag von 500€, der LV von 120€ und der Hausbelastung von 500€ abzüglich einem angemessen Wohnwert von 400€ hast Du aber 500+120+(500-400) = 720€ auf der Minusseite. Macht einen TU-Anspruch von (720-320)/2 = 200€ zu Deinen Gunsten (Mal angenommen, Zinsen mitteln sich raus, wenn Du sie ausgezahlt hast).
Nochmal zum Eingangspost:
Kann ich die Darlehensrate voll anrechnen und wenn ja wie lange ???
Solange ihr eine Zugewinngemeinschaft seid kannst Du alles in voller Höhe anrechnen, zumindest bzgl. der TU-Berechnung.
Sie zieht ja erst frühestens Ende des Monats aus. Bis dahin trägt sich die laufenden
Betriebskosten und zahlt alles für Kinder. Das ist auch alles soweit OK. Auch sonst
sind wir uns im großen und ganzen einig. Es geht mir wirklich um den KU.
Die Frage ist, ob und wie lange die Darlehensrate in die Unterhaltsberechnung der
Kinder miteinfließen ?
Und wenn ich um die Kinder kämpfe (50/50 oder im Wechsel 1 30/70 das andere 70/30)
nicht im Endeffekt "alles" verliere.
Danke.
Keagan,
um Dir richtig den Kopf zu waschen müssten wir schon wissen, was Du da bereits auf der Vermögensseite bereits unterschrieben, zugesagt oder was auch immer hast, wie das mit dem Zugewinnausgleich interferiert usw.
Aber sehr wahrscheinlich machst Du gerade grosse Fehler. Und der grösste ist, Umgang in solchen "Verhandlungen" als etwas anzuerkennen, für das man eine Gegenleistung bringen muss. Damit fütterst Du eine Erpressung an, die Du nicht mehr los wirst. Ist doch komisch, dass genau denen, die diesen Fehler nicht machen, regelmässig vorgeworfen wird, sich zu wenig um ihre Kinder zu kümmern. Das ist ein merkwürdiges Spiel.
Wenn Du einen hohen Betreuungsanteil anstrebst, dann sollst Du das auch sagen. Und wenn Madame partout den Alleinerziehenden-Heiligenschein-Status mit KG und KU und haste-nicht-gesehenen-in-den-Arsch geblasen haben will und letztlich aber doch nur 60% betreuen will dann soll sie dafür mal eine Gegenleistung anbieten.
Ich glaube du verstehst mich falsch.
Ich will mehr betreuen. Nicht Sie muss dann weniger, will aber nicht.
Die Frage die sich mir stellt ist, ob s sic lohnt für 6 Tage im Monat weniger
bzw. 6 Tage mehr vor Gericht zu ziehen. ?
Das Kind kann es mit seinen 5 Jahren auch sehr wankelmütig sein.
Den TU und Ehel. Ausgl. der ZGG haben wir geregelt.
Unterschrieben habe ich bisher nichts. Aber Sie bekommt ca.
1/6 des Betrages Unterschied Restschuld / Verkehrswert.
Zusätzlich haben wir je eine Liste des Inventars gemacht und jeder hat seine
Wertvorstellung hinter dem jeweiligen WG gemacht, und dann das Mittel gesucht.
Ansonsten erhält Sie einen mittleren 4 stelligen Betrag. Es ist schon OK so glaub mir.
Moin,
ich rüttel auch nochmal ein wenig an dir.
Jegliche Zusage in Bezug KU-Rabat kann sie jederzeit und ohne weitere Begründung zurücknehmen.
Du deine Gegenleistungen vermutlich nicht.
Gleiches gilt für sämtliche warmen Worte in Bezug auf "großzügigen" Umgang.
Wie alt sind eure Kinder?
Hat sie bisher auch 3/4 gearbeitet?
Wie habt ihr bisher die Kinder betreut?
Habt ihr bisher jeden Monat viel Geld übrig gehabt?
Falls nicht wird es zukünftig schwierig das Haus alleine weiter zu finanzieren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo.
Die Kinder sind 5 und 8.
Bisher hat meine Ex auch 3/4 gearbeitet. Hat in der Zeit eingekauft, Arztbesuche organisiert,
die kinder von der Kita und der Schule abgeholt. Im letzten 1/4 Jahr (KM im KKH) habe ich das gemacht.
Habe die Kinder 16.30 abgeholt, Schularbeiten, Hausarbeit, das ganze gedöns. Alles kein Problem.
Die Kinder haben nur unter der Trennung zur Mutter gelitten.
Ja ich weis, das die KM alles über den Haufen werfen kann. Ich weis nicht,
wie sehr ich Ihr noch vertrauen kann / darf. Wie kann ich solche Vereinbarungen
Wasserdicht machen ? Nur über Notar oder reicht eine beiderseitige schriftliche Erklärung ?
Es ist immer noch genug übrig geblieben um ausreichend shoppen und flanieren zu
gehen sowie in den Urlaub zu fliegen. letzteres wird für mich dann wohl die nächsten
15 Jahren ausfallen. Aber das ist nicht so schlimm, ich kann mich auch hier erholen.
Bleibt immer noch die Frage ob und wie lange die Darlehensrate auf den KU angerechnet wird ?!!!!!
Wie kann ich solche Vereinbarungen Wasserdicht machen?
Gar nicht.
Ich weis nicht,wie sehr ich Ihr noch vertrauen kann / darf.
Das weiß keiner.
Das Problem ist, dass sie demnächst von einer Horde "Ratgeber", bestehend aus erfolgreich oder erfolglos geschiedenen, Frauenflüsterinnen und, nicht zuletzt, Anwälten umschwirrt wird, die ihr einflüstern, dass sie du viel zu gut weg gekommen bist und dass sie doch jetzt zunächst mal an sich und ihre Kinder denken müsse.
Du sitzt dagegen in deinem dicken Haus und verprasst dein Vermögen, dass du ganz sicher auf den Caymans oder sonstwo gebunkert hast.
Das muss nicht so kommen aber die Wahrscheinlichkeit liegt bei oder über 50%.
Vermeiden kannst du das nur, wenn du Vereinbarungen vermeidest, in denen du sofort etwas leistest und daruaf hoffst, in der Zukunft belohnt zu werden.
Z.B. indem du nicht darauf hoffst, dass sie dir jeden Monat 150,- KU erlässt, sondern du ihr den vollen KU bezahlst aber dafür deine Ausgleichszahlung für das Haus sofort um 150,- mal 12 Monate mal 13 Jahre = knapp 25.000,- reduzierst.
Oder indem die Kleine bei dir wohnt und ihr euch auf ein gegenseitiges WM irgendwo zwischen 50/50 und 30/70 einigt.
Dann müßten die beiden weder auf einen Elternteil noch auf ihr Geschwister verzichten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Werde die Sache mit der KM noch mal bereden. Aber es wird bestimmt schwierig.
Sie blockt das ganze sicher ab.
Gestern hat Sie nun endlich mal ne Wohnung gefunden. Einzug aber erst zum
01. Mai. Bis dahin schwebt Sie weiter wie eine Grazie durchs Haus und kommt
und geht wie Sie lustig ist. Zum Glück sind solange auch die Kinder da, so dass
ich noch etwas Zeit habe, um eventuelle Schritte vorzubereiten.
Wenn Sie nun völlig wie befürchtet abblockt, und ich vielleicht sogar nur Wochenend-
vater werden soll, was kann ich rechtlich dagegen tun. Ich will ja keine Schmutzige
Wäsche waschen aber, sind ein/zwei Backfeifen sowie Wutausbrüche mit Schreianfällen
der KM gegenüber den Kindern gute Argumente für ein ABR beim Vater ? Leider
habe ich keine Zeugen dafür, aber wenn ich nicht so manches mal die KM zurückgehalten
hätte...... Ich weis das die KM die Kinder auch liebt, aber Sie hatte halt selbst eine andere
Erziehung genossen ( oft von Ihrer Mutter geschlagen wurden ).
Danke.
Wenn Sie nun völlig wie befürchtet abblockt, und ich vielleicht sogar nur Wochenend-
vater werden soll, was kann ich rechtlich dagegen tun.
Naja, streng genommen musst Du ja garnichts tun, der Status Quo ist ja mit Dir.
Du musst also eigentlich nur verhindern, dass andere was unrechtliches tun. Wie zum Beispiel die Kinder ummelden. Da kann man beim Jugendamt um einen Termin zu einem Elterngespräch bitten. Man kann einen Brief an die Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt schreiben mit Hinweis auf die Umzugspläne der KM, das gemeinsame Sorgerecht, das geplante Elterngespräch und die Möglichkiet von Missverständnissen über eventuell suggeriertes Einvernehmen der Eltern bezüglich einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts. Dann kannst Du auch bei Unterhaltszahlungen jedes formale Anerkenntnis einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts vermeiden indem Du die Zahlungen als Trennungsunterhalt titulierst und entsprechend berechnest (mit voller KG-Verrechnung).
Entscheidend ist, nicht wie das Kaninchen vor der Schlange zu sitzen mit offenem Mund. Weil wer Fakten schafft hat Recht in diesem System.
Naja, streng genommen musst Du ja garnichts tun, der Status Quo ist ja mit Dir.
Du musst also eigentlich nur verhindern, dass andere was unrechtliches tun. Wie zum Beispiel die Kinder ummelden. Da kann man beim Jugendamt um einen Termin zu einem Elterngespräch bitten. Man kann einen Brief an die Stadtverwaltung/Einwohnermeldeamt schreiben mit Hinweis auf die Umzugspläne der KM, das gemeinsame Sorgerecht, das geplante Elterngespräch und die Möglichkiet von Missverständnissen über eventuell suggeriertes Einvernehmen der Eltern bezüglich einer Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts.
Soll ich vor dem Gespräch mit meiner Ex schon zum JA oder zur Stadtverw. ? Bisher haben wir nur
mündlich vereinbart, dass Sie das ABR bekommt. Ich will aber jetzt mehr --> 50/50 oder halt 70/30 - 30/70
mit den Kindern. Wenn Sie nicht vorher noch auszieht (Ihr Neuer hat ja ne Wohnung), habe ich halt noch
gut 7 Wochen in den ich etwas bewirken kann. Ich kann mir schon vorstellen, dass Sie Sack und Pack nimmt
und mit einem mal verschwunden ist, wenn Sie mitbekommt was ich vorhab.