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Einkommen, Haus, Kindesunterhalt

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(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Soll ich vor dem Gespräch mit meiner Ex schon zum JA ?

Reicht es nicht, wenn das Gespräch darin besteht, dass Du sagst, Du möchtest das auf einer Beratungsstelle besprechen? Das kann der soziale Dienst beim Jugendamt sein, kann aber auch eine unabhängige Erziehungs-Beratungsstelle sein (Caritas, Diakonisches Werk, ..)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.03.2011 13:41
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Wie ich im anderen Fred schon schrieb, hat meine Exe mir ein 4 Tage WE eingeräumt,
alle 14 Tage. Habe dann gestern mal vorgefühlt bezüglich einer betreuung im  WM und
habe eine volle Abfuhr bekommen.

Sie fuhr gleich ganz große Geschütze auf. Die Kinder haben die größere Bindung zur
Mutter, da Sie da 9 Monate herumgetragen wurden und 1/2 Jahr gestillt wurden bla bla.
Dann warf Sie mir gleich vor ich würde nur an mich denken und nicht was gut für die
Kinder ist. Diese bräuchten jetzt eine gewisse Regelmäßigkeit, damit Ihnen nicht der
Boden unter den Füßen weggezogen wird. Und ausserdem würden Sie bei einer 50/50
Regelung eine Woche so und die andere Woch anders erzogen werden. Mit meiner
Erziehungsmethode wäre Sie eh nicht einverstanden und ich solle doch erstmal meine
Vergangenheit aufarbeiten. :rofl2: Das sagt Sie, da in Ihrer Kindheit viel falsch gelaufen
ist und Sie seit einiger Zeit zum Psycho geht. Sie will allen Ihre Sicht der Dinge aufdrücken
und seit der Psychotantenzeit alle analysieren und Ihnen dann die von Ihr erkannten
"Störungen" erklären.  :rofl2: Voll die Hobbypsychologin.

Jedenfalls, nachdem dieses Thema vom Tisch war und Sie noch sagte, dass ja die
Ferien und Feiertage auch noch währen, schlug ich vor, dies schriftlich festzuhalten.

Darauf hatte Sie nur ein müdes lächeln. Sie unterschreibt mal gar nix. Wenn ich was
fix haben will muss ich klagen, dann habe ich aber garantiert nur 2 Tage WE alle 2 Wo und mein
150 € Bonus wäre auch weg. Die Gerichte entscheiden nicht umsonst zum Wohle des Kindes
und geben zu 80 % der Mutter die Kinder.

Es ist ein Teufelskreis. Bin ich nur auf Ihren guten Willen angewiesen oder kann ich bezüglich
der Ferien, Feiertage und ABR etwas im Rechtstreit erreichen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2011 13:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bin ich nur auf Ihren guten Willen angewiesen oder kann ich bezüglich
der Ferien, Feiertage und ABR etwas im Rechtstreit erreichen ?

Auf ihren guten Willen kannst Du nciht hoffen. Dies hat sie Dir nun ja deutlich gemacht.

Deshalb kannst Du nur auf dem Wege eines Rechtsstreites etwas erreichen.

Allerdings wird Deine Ex dann auch dazulernen, dass

garantiert nur 2 Tage WE alle 2 Wo

nicht stimmt. Da muss schon mehr für Dich rausspringen.

Dass sie im Genzug natürlich auch alle Register ziehen wird und Du Deinen Bonus vergessen kannst, muss Dir natürlich klar sein.

Allerdings würde ich den für geregelte häufige Umgänge oder gar das ABR gern eintauschen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 14:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

zusammengeführt

Moin keagan,

was Dir bevorsteht, haben Dir einige User - unter anderem Beppo in #16 - bereits prognostiziert. Du selbst musst entscheiden, ob Du Dich weiterhin von der Behauptung "wir können doch alles friedlich regeln" einlullen lässt - oder ob Du Dich auf die Hinterfüsse stellst. Deine DEF geht ihren Weg recht straight und gerade und stielt gerade ihre eigene Zukunft mit den Kindern (und Deiner Kohle) ein. Mach Dir klar, dass Du für's Werfen mit Wattebäuschchen keine Fleisskärtchen oder Bonuspunkte bekommst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 14:14
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moins,

Du siehst doch jetzt schon, wie sie auf Krawall gebürstet ist, sobald Du Ansprüche stellst.
So woe sie sich verhältst, wirst du de nächsten Jahre mit hechelnder zunge den Umgängen hinterherlaufen und alles tun, was Madam recht ist, nur damit die Umgänge klappen.

- Wenn sie ausser Haus ist, und die Kinder drin, tausch dieSchlösser aus - !!

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2011 14:28
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Deshalb kannst Du nur auf dem Wege eines Rechtsstreites etwas erreichen.

Allerdings wird Deine Ex dann auch dazulernen, dassnicht stimmt. Da muss schon mehr für Dich rausspringen.

Wird es mehr sein als eben das jetzt unprotokollierte an 4 von 14 Tagen sowie ca. 4 Ferienwochen
und die Feiertage ? Hätte ich gar eine Chance auf das Alleinige Sorgerecht bzw ABR. ?

Habt ihr da einen ungefähren Erfahrugswert ? Oder bleibt wir es der WE Umgang ?

Was ist das gemeinsame Sorgerecht wert, wenn der Umgang auf 2 Tage in 2 Wo beschränkt ist ?

Kann jemand einen guten RA im Raum Magdeburg empfehlen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2011 23:31
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo...

mit dem Umgang alle 14 Tage 4 Tage, und dem verminderten KU klappt im Moment gut.
Auch das Verhältnis zur KM "normalisiert" sich. Jetzt geht es nochmal für mich zum Verständnis
bezüglich der Eingruppierung der einzelnen Einkommen.

Also Momentan hab ich ein bereinigtes Einkommen von 1.600 €. muss ich hierfür für beide
Kinder den KU zahlen oder 1.600,- minus 300,- und dann davon ? weil eigentlich hab ich ja
dann keine 1.600,- zur Verfügung ? *ratlos bin*

Stehen mir 4 % des Bruttolohnes als normaler AN als zusätzl. Altersvorsorge zu ? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2011 12:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus keagan!

Stehen mir 4 % des Bruttolohnes als normaler AN als zusätzl. Altersvorsorge zu ? 

Die werden vom Nettolohn abgezogen, FALLS Du einen private Altersvorsore hast -->ergibt zusammen mit Abzug der berufsbedingten Aufwendungen das bereinigte Netto.

Mit diesem gehst Du in die DDT und ermittelst KU jeweils für Kind1 und Kind2.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2011 12:48
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Ok. Danke.

Schon klar, dass ich die dann vom Netto abziehe. Aber berechnen tu ich Sie
vom Brutto oder etwa auch vom Netto wie bei den 5 % "Werbungskosten" ? 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2011 13:01
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Priv. Altersvorsorge sind maximal 4% vom Brutto.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2011 13:46




(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich mal wieder mit einem Problem,

lebe jetzt seit 1 ½  von der KM getrennt. Sie hat das
ABR, wir gem.SR. Die Kinder sind bei Ihr und alle 14 Tage
von Do-Mo bei mir.
Der Umgang verläuft super und regelmäßig bis
auf die üblichen Annimositäten....

So weit so gut. 

Die KM ist seit mehrenen Jahren wegen eines
Kindheitstraumas in psychologischer Betreuung.
Während der letzten 1 ½ Jahre hatte ich die Kids
einmal für 3 Wochen und jetzt für fast 5 Wochen
bei mir, da Sie mit Panikattacken und ner Depression ?!
zu tun hat.

Des Weiteren hatte Sie 3 Beziehung während der letzten
1 1/2 Jahre. Kommentar erspar ich mir.

Mein Problem ist, ich will Sie eigentlich nicht unter
Druck setzen, aber Ihr bestimmend sagen, dass das nicht
die Dauerlösung für die Kids sein kann. Die Kids immer wegzu-
schicken, wenn es Ihr nicht gut geht. Ich weis nicht,
wie das auf die Psyche meiner Kids schlägt, wenn Sie in ständiger
Angst leben, dass ihre Ma wieder krank wird ?! 

Aber 4 Jahre Therapie haben meiner Ex anscheinend nicht
geholfen mit Ihrem Problem klar zu kommen. Sie will im Moment auch
keine neue Therapie beginnen, sondern nimmt irgendwie andere Tabletten.

Meine bescheidende Frage ist, wie kann ich die Kids und das ABR dauerhaft
zu mir holen, wenn es in absehbarer Zeit ( 2-6 Monate ) mit dem gesundheitlichen
Zustand der KM nicht besser wird.

Ich will Ihr ja auch nicht den Boden unter den Füßen wegziehen, glaube wenn
ich Ihr die Kids wegnehme, fällt Sie noch tiefer, aber ich muss doch an das Wohl
der Kids denken !!

Was denkt Ihr dadrüber ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 16:25
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich denke darüber, dass dir der Zustand und das Lebensglück deiner Exfrau egal sein sollte. Als sie dich verarschte, hat sie sich auch keine Gedanken gemacht wie es dir damit geht.

Wie es deinen Kindern geht, steht da auf einem ganz anderen Blatt. So wie ich das sehe, einen Termin bei einer Beratungsstelle (Caritas, Jugendamt ...) mit deiner Exfrau machen und das Thema besprechen. Blos nicht versuchen alleine was zu klären! Das geht mit den wenigsten Müttern, erstrecht wenn psychische Probleme vorliegen. Bei dieser Konstellation ist eine Art Mentor/Mediator Pflicht.

Besprechungsthema wenn möglich in Richtung, die Kinder leben bei dir. Eine chronische psychische Erkrankung der alleinerziehenden Mutter kann für das restliche Leben deiner Kinder massiven Schaden anrichten.

Gruß
Matthias

edit: wenn sie das Beratungsgespräch ablehnt, garnicht rumdiskutieren. Termin beim JA, alles offen und klar darlegen, besprechen wie's jetzt weitergeht und weiter dran bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 17:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich weis nicht,
wie das auf die Psyche meiner Kids schlägt, wenn Sie in ständiger
Angst leben, dass ihre Ma wieder krank wird ?! 

Ich weiß aber auch nicht, wie sich die Kinder fühlen, wenn du ihnen ihre Mutter wegnimmst, denn genau dieser Eindruck könnte entstehen.
Auch wäre das ein Krieg, der vermutlich sehr blutig würde und den du kaum gewinnen kannst.
Mit einer medizinischen Diagnose der Mutter kannst du da kaum wedeln, denn diese fällt unter ärztliche Schweigepflicht und geht dich nichts an.

Die Angst, dass ihre Ma wieder krank wird, wird kannst du ihnen damit auch nicht nehmen, nur das Gefühl geben, sie hätten sie ihre Mutter auch noch im Stich gelassen.

Ich sehe es so, dass du ihnen nur die Angst nehmen kannst, dann alleine zurück zu bleiben.
Und zwar vor Allem dadurch, dass du sie auffängst, wenn sie bei dir sind.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2012 23:06
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

eben das die Kindern nicht das Gefühl bekommen die Mutter wird weggenommen sollte man sich eine Beratungsstelle suchen. Dort kann man besprechen wie man der Exfrau helfen kann, wie man den Kindern rüberbringt das die Mama halt krank ist, ihr aber geholfen wird. Das braucht Zeit ..... und solange leben sie halt beim Vater. Quasi umgekehrtes Verhältnis als vorher. Ob das sich auch so durch die begleiteten Gespräche ergibt weiss der Himmel aber passieren muß etwas.

Gruß
Matthias

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2012 01:53
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Antworten.

Ja klar, bin ich für meine Kids immer da und das wissen Sie auch. Es ist ja nicht das erste Mal.

Zum Glück wohnen wir auch nicht so weit voneinander entfernt, dass Sie jedes Mal aus Ihrem Umfeld ( Schule / Kita )
gerissen werden. Für Sie ist es jetzt noch fast wie Urlaub. Nur das er jetzt halt schon 5 Wochen andauert.
2 Wochen davon hatten die Kids natürlich regulär mit mir Urlaub.

Werde erstmal abwarten. Zur Zeit besteht ja kein Handlungsbedarf, da die Kids bei mir sind.
Habe mit der KM geredet, das Sie an Ihren WE´s die Kids zumindest tagsüber nehmen sollte.
Mit über Nacht muss Sie dann selbst entscheiden, ob Sie es kann oder nicht.
Mal schauen, was uns am WE erwartet.

Mit dem Gespräch beim JA würd ich dann warten wollen, bis es Ihr besser geht und Sie dazu in der Lage ist.

Gruß
Keagan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.08.2012 09:35
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo. Ich mal wieder....

Habe seit ein paar Monaten eine neue Lebensgefährtin und überlege
dorthin zu ziehen(50 km). Meine Wohnung würde ich gern behalten, da wir
jedes 2. Wochenende mit Ihren 2 Kids und meinen beiden dort sind und einfach
mehr Platz haben.

Wenn ich mich bei Ihr anmelde, würde ich auf mehr Werbungskosten
kommen und könnte meinen Kindesunterhalt nicht mehr in voller Höhe
leisten, sprich abzüglich Selbstbehalt 950 € würden noch 450 € übrig
bleiben. Zu zahlen lt. DDT hätte ich aber 544 €. 

Kann ich zur Zahlung des vollen Unterhalts verpflichtet werden ?
Bisher zahle ich den Unterhalt ohne Titel

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.11.2012 10:28
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Keagan,

Kann ich zur Zahlung des vollen Unterhalts verpflichtet werden ?

Letzten Endes zwar nur durch einen Richter, aber: ja.

1. Weil man Dir ein mutwilliges Absenken des zur Verfügung stehenden Einkommens vorwerfen kann und
2. Weil das Zusammenziehen mit der Freundin eine Begründung für die Absenkung Deines Selbstbehalts darstellt.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2012 12:08
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

So nun ist es soweit. Ich bin umgezogen und habe mein Haus
ab Januar 20215 vermietet.

Ich versuche mich mal an der neuen Unterhaltsberechnung, da EXe ja
sicherlich mehr Unterhalt haben möchte, ich definitiv aber nicht mehr
Geld in der Tasche habe.

Netto 2014 mtl.                          ca. 1900,-
Fahrten Wohnung -Arbeit        ca.-  470,-
50 km x 2 x 220 AT / 12
,30 € für 30 km ,20€ für Rest         

Nettokaltmiete                                  800,-
Darlehen incl. Tilgung              ca  400,-
da aus Ehezeit

bereinigtes Netto somit              1.830,- und weiterhin DDT 105 % ? 

Mit meiner Lebensgefährtin bin ich in Ihrem Wohnort in ein Reihenhaus gezogen und steuere 50 % der Bruttomiete ca. 500,- €
bei. Wird mir trotzdem irgendwo ein geldlicher Vorteil angerechnet ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2014 16:50
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kevin,

Wird mir trotzdem irgendwo ein geldlicher Vorteil angerechnet ?

Da Du ab 2015 echtes Geld mit dem Haus verdienst, wird kein Wohnvorteil mehr gerechnet.

Aufgrund der hohen Werbungskosten wird man eine Steuererstattung berücksichtigen wollen.

Die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung musst Du andererseits versteuern. Ferner ist es nicht mit Zins und Tilgung getan, sondern zumindest Grundsteuer und Versicherungen kommen auf der Ausgabenseite hinzu.
Da AfA in einigen Unterhaltsrechtlichen nicht berücksichtigt wird, kann man da trefflich drüber streiten.

Bei genauer Rechnung könnten auch 110% rauskommen.

Wurdest Du denn zur Auskunft aufgefordert ?

Die neu zu zahlende Miete und Eure Kostenteilung sind irrelevant. Da kein Mangelfall kommt ebenfalls keine Absenkung des SB in Betracht.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2014 17:07
(@keagan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo in die Runde....

kurz vor weg, bis auf wenige Ausnahmen hat mein Umgang mit den Kindern immer gepasst.
Kinder wohnen noch bei der KM. Unterhalt natürlich auch immer pünktlich geflossen...

Nun wird der Große im März 2021 - 18. Er geht aufs Gymnasium 12.Klasse und wird dies wohl im Sommer 2021
auch erfolgreich abschließen.

Frage zum Unterhalt. Wie lange ist die KM unterhaltsberechtigt - mit Ablauf März 21, oder wenn der Große den Schul-
abschluß gemacht hat ?

Ihm schwebt dann auch ein Sabbatjahr bzw. Work on Travel vor. Wie verhält es sich dort mit Unterhalt ?
Kindergeld gibt es ja nicht, da keine Ausbildung und über 18 richtig ? Wir haben ein gutes Verhältnis,
aber ich wollte vielleicht ja auch mal nach 10 Jahren Zahlmeister mir mal lang gehegte Träume erfüllen....

Keagan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2020 11:05




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