Hi,
im Monat wo er 18 wird, wird der Unterhalt taggenau berechnet und auf Mutter und Kind aufgeteilt. Ab dann bezieht dein Sohn den Unterhalt auf ein Konto, dass er dir nennt (falls es Mamas Konto sein sollte, lass es dir schriftlich geben). Wenn er mit der Schule fertig ist und ein Jahr nichts machen will (Sabbatjahr nach der Schule???), so ist er auch nicht unterhalts- oder kindergeldberechtigt. Wenn er aber danach mit einem Studium oder einer Ausbildung anfängt, so greift deine Unterhaltspflicht wieder.
Red mit ihm und achte darauf, dass die Phase nicht zu lang wird, falls es studieren will. Ab dem 25ten fällt die Familienversicherung und das Kindergeld weg, d.h. der Unterhalt steigt deutlich an.
Frage zum Unterhalt. Wie lange ist die KM unterhaltsberechtigt - mit Ablauf März 21, oder wenn der Große den Schul-
abschluß gemacht hat ?
Die KM war nie unterhaltsberechtigt. Nur das Kind war das und die KM hat den Unterhalt im Namen des Kindes gefordert. Mit dem 18. Geburtstag kann sie das nicht mehr. Dann muss das Kind den Unterhalt fordern.
Besteht eigentlich ein Titel ? Da wirds uU nämlich spannend.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ok. Danke. Das reicht mir für´s Erste.
Ein Titel besteht nicht. Habe immer nach Stufe 2 DDT bezahlt.
aber mit pendeln und 2 x Unterhalt zw. 12-18J bleibt eben auch nicht mehr so viel vom Lohn über....
grad mal knapp überm Selbstbehalt....
@Slam, ja die KM ist bis dahin nur Treuhänder - ist mir bewusst....wenn es denn wirklich so wäre...
egal, hab ich mich schon lange mit abgefunden....noch bissl über 3 Jahre...