Hallo Ihr Lieben,
Ihr hattet mir vor einer Weile schonmal sehr nett geholfen, als.es um die Quotelung der Mehrbedarfskosten für die KiTa des Sohnes meines Mannes ging.
Aufgrund Eurer Aussagen und den Unterhaltsleitlinien des OLG Frankfurt hat er die monatlichen Zahlungen angepasst. Seine Ex ist natürlich nicht glücklich darüber.
Sie hat jetzt eine Anwältin eingeschaltet und diese möchte die Gehaltsabrechnungen meines Mannes von März 2016 bis Februar 2017 sowie den Einkommensteuerbescheid aus 2015.
Nun stellt sich uns die Frage, was der Bescheid von 2015 damit zu tun hat, es geht doch nur um die letzten 12 Monate, oder nicht? Im Jahr 2015 hat mein Mann viele Zusatzschichten gearbeitet und deshalb auch mehr Geld verdient, dies sollte doch aber für 2017 nicht relevant sein, zumal er das auch 2016 nicht gemacht hat.
Muss mein Mann ihr den Bescheid von 2015 schicken? Für 2016 gibt es natürlich noch keinen Bescheid...
Viele liebe Grüße und vielen Dank schonmal,
Yelihna
Servus Yelinha!
Ich denke, die RA-in möchte evtl. überprüfen, ob für 2015 nicht irgendwelche Steuererstattungen, welche zu dem Einkommen addiert werden könnten, festgesetzt wurden.
Sollte dies nicht der Fall sein, würde ich ihr auch nix aus 2015 geben, bis sie eine Rechtsgrundlage hierfür benennt.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Yelihna,
Sie hat jetzt eine Anwältin eingeschaltet und diese möchte die Gehaltsabrechnungen meines Mannes von März 2016 bis Februar 2017 sowie den Einkommensteuerbescheid aus 2015.
Sicherheitshalber nachgefragt: Ist die letzte Einkommensauskunft schon zwei Jahre oder länger her? Wenn die letzte Auskunft nämlich weniger als zwei Jahre her ist, dann müsste die Anwältin schon einen begründeten Verdacht auf eine zwischenzeitliche Einkommensverbesserung in nennenswerten Höhe vorweisen können, denn normalerweise braucht man nur alle zwei Jahre eine neue Einkommensauskunft zu liefern.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
März 2016 bis Februar 2017
Februar 2016 bis Januar 2017 kann sie fordern. Ihr könnt ja mal rechnen, ob das günstiger für Euch ist 😉
Gruss von der Insel
Hallo Ihr Lieben,
erstmal danke für Eure Antworten!
In der Zwischenzeit hat sich ein neues Problem ergeben. Und zwar haben mein Mann und seine Ex sich bisher ohne Anwälte und Jugendamt über den Unterhalt geeinigt. Deutlich zu seinen Ungunsten. Da mein Mann unselbstständig beschäftigt ist und auch keine Kapitaleinkünfte oder ähnliches hat, hat er bisher keine Steuererklärung gemacht. Dementsprechend gibt es auch keinen Einkommensteuerbescheid sondern nur die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Auskunft aus der elektronischen Lohnsteuer.
Wie funktioniert das denn nun? Er kann ja keinen Einkommensteuerbescheid schicken, den es nicht gibt.
Dies ist übrigens das erste mal, dass überhaupt eine Gehaltsauskunft angefordert wird. Hintergrund ist der, dass mein Mann und ich nun ein gemeinsames Kind haben und er jetzt nicht mehr 120 Euro mehr als den Betrag der DD an das erste Kind überweist.
Aber wie das mit dem Einkommensteuerbescheid gehen soll weiß ich jetzt nicht.
Viele liebe Grüße,
Yelihna
Hallo Yelihna,
Wie funktioniert das denn nun? Er kann ja keinen Einkommensteuerbescheid schicken, den es nicht gibt.
Also wird er ihr wahrheitsgemäß mitteilen, dass er für 2015 keine Steuererklärung eingereicht hat und es folglich auch keinen Einkommensteuerbescheid gibt, und zwar weil er im steuerrechtlichen Sinne zur Abgabe einer Steuererklärung nicht verpflichtet ist. Ich hoffe jedenfalls, letzteres stimmt, denn sonst droht auch noch Ärger mit dem Finanzamt, aber das wäre dann wieder eine andere Baustelle.
Und dann abwarten, was die Anwältin dazu schreibt. Allerdings ist es so: Als Unterhaltszahler ist er, im Sinne des Unterhaltsmaximierungsprinzips, unter anderem dazu verpflichtet, mögliche Steuervorteile auch tatsächlich geltend zu machen, um sein Nettoeinkommen, und damit auch seine Leistungsfähigkeit für Unterhaltszahlungen zu steigern. So etwas steht typischerweise in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien drin; in den Süddeutschen Leitlinien heißt es dazu beispielsweise unter Punkt 10.1: "Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen (z.B. Eintragung eines Freibetrags bei Fahrtkosten, ...)".
Magst du mal ein bisschen mehr an Zahlen, Daten und Fakten liefern? Insbesondere, über welches Einkommen wir hier überhaupt reden? Denn wenn eine überschlägige Berechnung ergeben sollte, dass (a) die mögliche Steuererstattung ohnehin nicht all zu hoch gewesen sein kann und (b) er mit seinem bereinigten Netto nicht gerade an der Grenze zweier Einkommensstufen der Düsseldorfer Tabelle liegt - dann kommt es auf ein paar Euro jährliche Steuererstattung hin oder her für die Berechnung des Unterhaltes eigentlich gar nicht an.
Letzteres gilt natürlich insbesondere, wenn ihr beide neulich ein gemeinsames Kind bekommen habt, denn die Unterhaltsberechnung bezieht sich auf die Zukunft und seine Lage hat sich nun mal gegenüber früher offensichtlich geändert; insbesondere ist er dann bis auf weiteres gleich für drei Leute unterhaltspflichtig (für das ältere Kind, für das neugeborene Kind, und für dich). Mag gut sein, dass man sich jede Detailberechnung sparen kann, weil es dann beim älteren Kind so oder so gerade mal für den Mindestunterhalt reicht.
Von unterhaltsrechtlichen Aspekten abgesehen, sollte er sich aber trotzdem schleunigst hinsetzen und jetzt wenigstens die Steuererklärung für 2016 abgeben. Man darf nämlich gepflegt davon ausgehen: Der Staat erlässt dem Steuerzahler die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nur in jenen Fällen, in denen es ohnehin sonnenklar ist, dass das Finanzamt durch den Steuerbescheid kein Geld vom Steuerzahler erhält, sondern höchstens umgekehrt. Anders gesagt, wahrscheinlich hat er dem Finanzamt bereits in den Vorjahren unnötigerweise Geld geschenkt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
vielen vielen Dank für Deine ausführliche Antwort!!!
Uns ist das klar mit den Steuervorteilen, allerdings ist dies jetzt das erste mal, dass eine Einkommensauskunft gefordert wird und vorher war es meinem Mann relativ egal, zumal eine Steuererstattung wohl sehr gering ausgefallen wäre, die Werbungskostenpauschale hätte er aufgrund zu der Zeit geringen Fahrwege zur Arbeit ohnehin nicht überschritten.
Es ist schon so, dass er wohl sehr nah an der Grenze zweier Stufen sein wird und zwar kleiner 1900 oder größer. Dies würde wohl von den möglichen Abzügen abhängen.
Es geht ihm und mir aber auch primär gar nicht um eine Stufe mehr oder weniger sondern um die Finanzierung des Mehrbedarfs. Er hat jahrelang die KiTa-Kosten inklusive Essensgeld zur Hälfte finanziert, obwohl die KM ein Einkommen hat, welches seines übersteigt. Mit unserem neuen Kind hat er ihr gesagt, dass er dies nun nicht mehr tun wird, aufgrund der Tatsache, dass er nacv Abzug von 2x KU von seinem Gehalt nicht viel übrig hat bis zu d3m angemessenen Selbstbehalt von 1300.Euro, bei ihr dort aber mit Sicherheit knapp 1000 Euro stehen. Er hat ihr desweiteren gesagt, dass über größere.Ausgaben die anfallen gerne gesprochen werden kann und er bzw wir uns dann beteiligen könnten. Dies wollte sie so nicht akzeptieren und.lässt das nun anwaltlich berechnen.
Ich denke übrigens nicht, dass ich zu den Unterhaltsberechtigten zähle, da ich ein Elterngeld von 1800.Euro bekommenund meinen Bedarf selbst decken kann.
Für.das Jahr 2016 müssen wir ohnehi eine Steuererklärung machen, da.es.das.erste Jahr ist, in dem wir gemeinsam veranlagt werden. Hierzu habe ich auch eine Frage, und zwar, kann die Anwältin dann im Juni oder so direkt wieder Auskunft fordern weil sich in der Steuererklärung ja einiges ändert weil er nun verheiratet ist?
Wir haben Klassen 4/4 da ich auch arbeite und der Splittingvorteil wird wohl auf meinem.Einkommen beruhen, da es.mehr ist (OLG Frankfurt sagt dazu, dass.der Splittingvorteil einzusetten ist WENN er auf dem.Einkommen des Pflichtigen beruht).
Ich weiß, mal wieder viele viele Fragen....aber dieses Forum ist einfach toll!!!
Viele liebe Grüße,
Yelihna
Hallo Yehlina,
vielleicht habe ich es ja überlesen: Hat sich hieran seit letztem Jahr etwas geändert?
Und p.s. Es gibt keinen Titel und keine Beistandschaft...
Mit einem bereinigten Netto unter EUR 1900 und drei (theoretisch) Unterhaltsberechtigten würde ich an Stelle deines Mannes ASAP (d.h. bevor euer gemeinsames Kind drei wird) EUR 246 Mindestunterhalt dynamisch bis zum 18. Geburtstag titulieren und den Titel der KM über deren RÄ zustellen lassen.
Dazu den freundlichen Hinweis, dass die Differenz von freiwillig EUR 54 im Falle einer Klage o.ä. nicht länger gezahlt werden könne, da das Geld dann für die Kosten des Rechtstreits benötigt würde.
Dein Mann sollte die elektronischen Mitteilungen seines Arbeitgebers als Einkommensnachweise für 2015 und 2016 dazulegen und eine Kopie der Geburtsurkunde eures gemeinsamen Kindes. Mehr nicht.
Ob du selbst arbeitest und wie hoch dein Elterngeld ist bzw. wie viel du verdienst, ist bei einem Kind unter drei irrelevant. Du bist derzeit noch unterhaltsberechtigt und damit sind drei Berechtigte zu berücksichtigen. D.h. er hat sehr gute Gründe eine Stufe weniger titulieren.
Das alles gehört nicht in den Brief - nur der Hinweis auf ein weiteres leibliches Kind unter drei Jahren und dessen mit dem Vater verheiratete Mutter.
Solange dein Mann freiwillig mehr zahlt als er nach geltendem Unterhaltsrecht muss, wird jeder gute Anwalt und vor allem das JA der Mutter des älteren Kindes davon abraten, diesen guten Willen durch Anwaltsbriefe und Gerichtsverfahren zu gefährden.
Wenn ihr das durchzieht bevor eurer Krümel drei wird, hat dein Mann theoretisch erstmal 2 Jahre Ruhe.
Praktisch sehe ich ganz dunkle Wolken an eurem gemeinsamen Ehehimmel aufziehen ...
Der Vater hat - bevor er mit dir eine neue Familie gegründet hat - regelmäßig und freiwillig 400 Euro an die Mutter seines Kindes gezahlt. Mit einem Nettoeinkommen von ca. EUR 1900 konnte und wollte er sich das leisten.
Nachdem das zweite bzw. dein Kind auch da war soll das erste bzw. ihr Kind plötzlich EUR 100 weniger bekommen. Dass die Mutter des älteren Kindes davon nicht begeistert ist, kann wohl jeder nachvollziehen, dem schon einmal 100 Euro Netto p.m. dauerhaft flöten gegangen sind - weshalb auch immer ... Schulden, Arbeitslosigkeit, Jobwechsel, Mieterhöhung ...
Im Gegensatz zu dir hat die Mutter des älteren Kindes weder an der Familienplanung des Vaters noch an der Freude am neuen Halbgeschwisterchen ihres Kindes irgendeinen Anteil. Sie bekommt nur die finanziellen Nachteile zu spüren.
Dein Mann spürt dieses Ungleichgewicht intuitiv und möchte das deiner Vorgängerin vor deiner Zeit gegebene Wort eigentlich nicht brechen. Sei bitte ganz ehrlich zu dir selbst, Yelihna: Wenn es nur nach ihm ginge und du dich nicht eingemischt hättest, würde er immer noch jeden Monat EUR 400 für sein älteres Kind an dessen Mutter überweisen.
Auch wenn er sich das aus eigener Kraft mit eurer neuen Familie formalrechtlich nicht mehr leisten kann. Was seine Ehre als "Mann, der sein Wort hält" kränken dürfet. Genau an dem wunden Punkt spürt er den Druck, den du auf ihn ausübst:
Da.muss sich mein Mann dann überlegen wie er es macht und wo er die Prioritäten setzt.
Bitte bedenke, dass das erste Kind schon auf der Welt war, als du den Vater geheiratet und dein eigenes Kind bekommen hast.
Niemand würde in eurem 3-Personen-Haushalt Not leiden, wenn der Vater seine ursprüngliche Zusage einfach halten könnte.
... haben mein Mann und seine Ex sich bisher ohne Anwälte und Jugendamt über den Unterhalt geeinigt. Deutlich zu seinen Ungunsten. ...
Das entscheidet wer genau?
Du etwa?
Oder vielleicht doch der Mann, den du noch gar nicht gekannt hast, als er diese Zusage zu Gunsten seines Erstgeborenen gemacht hat?
Ich denke, der Vater hatte vor eurer Ehe und hat derzeit immer noch jedes Recht, jedem seiner Kinder soviel Geld zukommen zu lassen, wie er für richtig hält.
Hätte der Mann sich einfach mit geliehenem Geld an der Börse verzockt oder einen teuren Neuwagen geschrottet oder wäre mit einem Laden pleite gegangen, hätte er statt EUR 1900 auch nur EUR 1500 netto p.m. zur Verfügung gehabt, als du ihn geheiratet und erneut zum Vater gemacht hast.
Aus welchem Grund sollen deiner Meinung nach das ältere Kind deines Mannes und dessen Mutter schlechter dastehen als eine Bank oder ein anderer Gläubiger mit vertraglich vereinbarter Ratenzahlung? Das Ganze hat vor eurer Ehe offenbar jahrelang ohne Einmischung durch Dritte reibungslos funktioniert. Erst seitdem du darüber nachgrübelst, was dein Mann im Umgang mit seiner ersten Familie alles falsch macht, kommt da Sand ins Getriebe ... mit Anwaltsbriefen, Gehaltsnachweisen und dem ganzen Sch*ß 😡 ...ganz ohne Not ...
EUR 1800 Elterngeld und die Aussicht auf Rückkehr an einen ungekündigten und offenbar gut entlohnten Arbeitsplatz ist sehr viel mehr als viele Mütter eines U3-Kindes haben. Etwas Großzügigkeit (wie sie offenbar im Charakter deines Ehemannes angelegt ist) würde dir (als grundlegende innere Haltung) sehr gut stehen und eurem künftigen Ehefrieden mehr nützen als 100 Euro mehr oder weniger auf dem Konto.
Just my 2 Cent ...
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Liebe Biggi,
ich möchte Dir antworten, auch wenn es eigentlich nicht zum Thema der Fragestellung gehört, da mich die Frage nach gerecht oder nicht und natürlich auch insbesondere nach dem, was mein Mann möchte, sehr beschäftigt hat. Das Thema ist allerdings komplex und ich denke, eine zufriedenstellende Lösung für alle wird es nicht geben.
Zunächst einmal ist es so, dass mein Mann sich mit den rechtlichen Belangen des Unterhalts nicht wirklich beschäftigt hat, sondern im Zuge der Trennung, auch, um kein Umgangsproblem entstehen zu lassen, das bezahlt hat, was seine Ex ihm gesagt hat, was er muss. Dass er mit dem Thema Geld oft eher lax umgeht ist sicher fragwürdig, sieht man aber auch an den fehlenden Steuererklärungen. Als ich mit ihm zusammenkam, Jahre nach der Trennung von seiner Ex, beschwerte er sich regelmäßig über die Höhe des Unterhalts und insbesondere darüber, dass ihm Gebührenerhöhungen der KiTabselbst über 10 Euro sofort mitgeteilt wurden und er aufgefordert wurde, mehr zu bezahlen..
Ich habe dann anfangs aus reinem Interesse angefangen, hierüber mehr zu lesen und ihm die Erkenntnisse mitgeteilt.
Man muss dazu sagen, dass er, bevor er mit mir zusammenkam, ein WG-Zimmer bewohnte und insgesamt seine Kosten sehr niedrig gehalten hat.
Mittlerweile wohnen wir in einer Wohnung in einer teuren Stadt, in der sein erster Sohn ein eigenes Zimmer hat. Die einfache Strecke, ihn abzuholen sind knapp 50 km, das ganze kostet also ordentlich Geld. Im Prinzip muss man sagen, dass ich das Kinderzimmer für.seinen erste n Sohn finanziere, da er es sich einfach nicht leisten könnte. Dies tue ich gerne, da ich möchte, dass das Verhältnis gut bleibt.
Es stellte ich uns dann die Frage nach Urlauben und auch hier hätte er gerne, dass sein erster Sohn mit uns kommt. Dies finde ich ebenfalls verständlich und gut. Es wird aber über diese ganzen Punkte so iel Geld für den ersten Sohn (u.a. auch Klamotten bei uns etc....) ausgegeben, dass im Prinzip ich das Mehrgeld an die Ex finanziere. Dies ist meinem Mann auch klargeworden und das hat ihn tatsächlich in seiner Ehre gekränkt, dass ich nicht nur unsere Familie mehr finanziere als er, sondern sein erstes Kind im Prinzip auch noch.
Das Angebot an die Ex seinerseits lautete, dass er 300 Euro regelmäßig zahlt und sie bei größeren Ausgaben auf izn zukommen soll und kann, da er sich daran beteiligen würde und man darüber sprechen kann wieviel.
Das veranlasste sie zu keinem Gespräch sondern einem Besuch bei JA und Anwalt, bei dem es erstmal um Umgang ging. Dies ist aber mittlerweile geklärt, es bleibt alles wie es ist.
Nun flatterte der Brief wegen des Unterhalts ins Haus und mein Mann hat erneut versucht, mit ihr zu reden und ihr u.a. gesagt, dass jegliche freiwillige Zahlungen wegfallen, wenn sie es anwaltlich weiterführt. Sie besteht jedoch darauf, also wird das nun seinen Weg gehen.
Die Kürzung des Unterhalts ging also sehr wohl von meinem.Mann aus auch wenn ich - und insbesondere das neue Kind - sicherlich einen ordentlichen Anteil daran haben, dass er es jetzt angegangen ist.
Natürlich ist das mit dem Anwalt sche...., und er hätte auch tatsächlich mehr bezahlt im diesen Ärger zu vermeiden, seine Ex war hier jedoch zu keinem Gespräch mehr bereit.
Übrigens geht es Auch weiterhin mehr darum, festzulegen was er mindestens zahlen MUSS um dann ggf eine Stufe höher anzubieten.
Ich hoffe, das ganze wird jetzt etwas verständlicher.
Yelihna
Hallo,
@Birgit,
Hallo Yehlina,
1.
Niemand würde in eurem 3-Personen-Haushalt Not leiden, wenn der Vater seine ursprüngliche Zusage einfach halten könnte.2.
Ich denke, der Vater hatte vor eurer Ehe und hat derzeit immer noch jedes Recht, jedem seiner Kinder soviel Geld zukommen zu lassen, wie er für richtig hält.3.
Aus welchem Grund sollen deiner Meinung nach das ältere Kind deines Mannes und dessen Mutter schlechter dastehen als eine Bank oder ein anderer Gläubiger mit vertraglich vereinbarter Ratenzahlung? Das Ganze hat vor eurer Ehe offenbar jahrelang ohne Einmischung durch Dritte reibungslos funktioniert. Erst seitdem du darüber nachgrübelst, was dein Mann im Umgang mit seiner ersten Familie alles falsch macht, kommt da Sand ins Getriebe ... mit Anwaltsbriefen, Gehaltsnachweisen und dem ganzen Sch*ß 😡 ...ganz ohne Not ...EUR 1800 Elterngeld und die Aussicht auf Rückkehr an einen ungekündigten und offenbar gut entlohnten Arbeitsplatz ist sehr viel mehr als viele Mütter eines U3-Kindes haben. Etwas Großzügigkeit (wie sie offenbar im Charakter deines Ehemannes angelegt ist) würde dir (als grundlegende innere Haltung) sehr gut stehen und eurem künftigen Ehefrieden mehr nützen als 100 Euro mehr oder weniger auf dem Konto.
LG 🙂 Biggi
selten soviel Müll gelesen. Ist schon sehr einseitig deine Betrachtung der Realität.
zu 1.
Wer hindert die Mutter von Kind daran sich einen Job zu suchen und selber Geld zum Familienunterhalt dazu zu verdienen? Von Yelihna erwartest du es doch auch.
zu 2.
Der Witz schlechthin, er kann nicht einfach zahlen was er möchte. Denke einfach mal in die andere Richtung.
zu 3.
Aus welchem Grund sollte die 2. Familie schlechter gestellt werden als die 1. ?
Yehlina geht mit Kleinkind wieder arbeiten und die Mutter Kind 1 soll davon profitieren. 😡
Sturkopp
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo zusammen,
an dieser Stelle schon mal der dezente Hinweis, dass dies hier ein konkretes Thema mit ein paar konkreten Fragen ist.
Wer eine Grundsatzdiskussion führen möchte über das Verhältnis zwischen erstgeborenen Kindern und Zweitfamilien, der möge dies bitte vorzugsweise im Café tun.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Übrigens geht es Auch weiterhin mehr darum, festzulegen was er mindestens zahlen MUSS um dann ggf eine Stufe höher anzubieten.
Hi Yelihna,
dein Mann wird in absehbarer Zeit vom Anwalt eine Berechnung erhalten und in Höhe des Ergebnisses (FORDERUNG) in Verzug gesetzt. Der Anwalt wird auch eine dynamische Titulierung in der Höhe verlangen.
Dein Mann sollte dann innerhalb der Frist in Höhe von XXX % des jeweiligen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe (=dynamisch) beurkunden* lassen. Das ist sein ANGEBOT. Befristung der Urkunde bis zur Volljährigkeit ist sinnvoll. Wenn die Mutter damit einverstanden ist, ist die Sache durch und jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Normalerweise kann erst nach 2 Jahren erneut Auskunft verlangt werden.
Ist die Mutter mit dem Angebot nicht einverstanden, bekommt dein Mann evtl. noch einmal Post direkt vom Anwalt, aber nur evtl.! Ansonsten erhält dein Mann die Anwaltspost vom Gericht zugestellt. Schlussendlich wird dann ein Gericht über die Höhe des vollen - gesetzlich geschuldeten - Unterhalts entscheiden oder es wird ein Vergleich darüber geschlossen. Die dabei festgelegte Höhe ist das MUSS. Bei Herauf- und Herabstufungen orientiert sich der Richter an den Leitlinien des zuständigen OLG. Es bleibt aber in seinem tatrichterlichen Ermessen, ob und ggf. welche Stufungen er vornimmt. Seine Kostenentscheidung richtet sich nach § 243 FamFG.
*Eine Beurkundung sollte wirklich fristgerecht erfolgen, sonst verzockt man sich und hat bei den Verfahrenskosten die A-Karte gezogen.
Mit einem bereinigten Netto unter EUR 1900 und drei (theoretisch) Unterhaltsberechtigten würde ich an Stelle deines Mannes ASAP (d.h. bevor euer gemeinsames Kind drei wird) EUR 246 Mindestunterhalt dynamisch bis zum 18. Geburtstag titulieren und den Titel der KM über deren RÄ zustellen lassen.
Dazu den freundlichen Hinweis, dass die Differenz von freiwillig EUR 54 im Falle einer Klage o.ä. nicht länger gezahlt werden könne, da das Geld dann für die Kosten des Rechtstreits benötigt würde.
Dein Mann sollte die elektronischen Mitteilungen seines Arbeitgebers als Einkommensnachweise für
2015 und2016 dazulegen und eine Kopie der Geburtsurkunde eures gemeinsamen Kindes. Mehr nicht.
Das ist sein ANGEBOT. Befristung der Urkunde bis zur Volljährigkeit ist sinnvoll. Wenn die Mutter damit einverstanden ist, ist die Sache durch und jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Normalerweise kann erst nach 2 Jahren erneut Auskunft verlangt werden.
...
*Eine Beurkundung sollte wirklich fristgerecht erfolgen, sonst verzockt man sich und hat bei den Verfahrenskosten die A-Karte gezogen.
Genauso!
Liebe Yelihna,
vielen Dank für deine reflektierte Antwort.
Das Thema ist allerdings komplex und ich denke, eine zufriedenstellende Lösung für alle wird es nicht geben.
Das ist die Wahrheit in solch hässlichen Konflikten. Ist deinem Mann das ebenso klar wie dir und mir?
Auf mich wirkt sein Verhalten - bevor er dich getroffen hat - etwas konfliktscheu und ausweichend.
Falls Konfliktscheu (und nicht Großzügigkeit) ein grundlegender Charakterzug bei deinem Ehemann ist und du der Auslöser für das Aufbrechen zuvor vermiedener Konflikte bist, bewegst du dich in einer Ehe mit einem solchen Menschen erfahrungsgemäß auf ganz dünnem Eis.
Speziell vor diesem Hintergrund:
... beschwerte er sich regelmäßig über die Höhe des Unterhalts ...
Ich habe dann anfangs aus reinem Interesse angefangen, hierüber mehr zu lesen und ihm die Erkenntnisse mitgeteilt.
.
Wer prinzipiell lieber bei unbeteiligten Dritten (hier: bei dir) herumquengelt, statt einen bestehenden Konflikt selbst (nicht allein!) auszufechten, ist als Ehepartner eine tickende emotionale Zeitbombe.
der Splittingvorteil wird wohl auf meinem.Einkommen beruhen, da es.mehr ist
... dass im Prinzip ich das Mehrgeld an die Ex finanziere. Dies ist meinem Mann auch klargeworden und das hat ihn tatsächlich in seiner Ehre gekränkt, dass ich nicht nur unsere Familie mehr finanziere als er, sondern sein erstes Kind im Prinzip auch noch.
Je eher du dich aus diesem Morast ungeklärter Verantwortung innerlich löst, desto besser für eure kleine Zweitfamilie. Ein sehr schönes Bild dafür, was ich unter Verantwortung verstehe, hat Björn hier formuliert:
Ich stelle mir Verantwortung in Beziehung mit anderen Menschen gerne als zwei gleich große Räume vor, die durch eine Tür miteinander verbunden sind. Der eine Raum repräsentiert meine 100% Verantwortung, der andere die 100% der anderen Person. Würde ich nun beginnen, Teile des anderen Raums mit meinem Mobiliar zuzustellen, so nehme ich einen Teil des Raumes des anderen in Anspruch – ich übernehme mehr als 100% Verantwortung. Nicht nur das, ich verhindere auch, dass mein Gegenüber seine volle Verantwortung übernehmen kann. Wenn ich umgekehrt dem anderen erlaube, sein Mobiliar in meinem Raum abzustellen, gebe ich einen Teil meiner Verantwortung an ihn ab.
Überlassen wir anderen Menschen Verantwortung, die eigentlich uns gehört, machen wir uns zu deren Opfer, übernehmen wir Verantwortung anderer, so machen wir sie zu Opfern.
... dass ich nicht nur unsere Familie mehr finanziere als er, sondern sein erstes Kind im Prinzip auch noch
Die tickende Zeitbombe "gekränkte Ehre" als mögliche Sollbruchstelle eurer Ehe kannst du nur mit ganz souveräner Großzügigkeit entschärfen. Und mit Respekt für die Entscheidungen des Vaters in seinen Angelegenheiten - wie immer diese ausfallen. Deshalb hatte ich dir das Gedankenexperiment "
Hier beschreibst du sehr schön den Weg, den du mit viel Liebe und Einfühlung, aber ohne Einmischung gehen kannst:
Dies tue ich gerne.
Das klingt doch schon ganz gut:
Das Angebot an die Ex seinerseits lautete, dass er 300 Euro regelmäßig zahlt und sie bei größeren Ausgaben auf izn zukommen soll und kann, da er sich daran beteiligen würde und man darüber sprechen kann wieviel.
...
Nun flatterte der Brief wegen des Unterhalts ins Haus und mein Mann hat erneut versucht, mit ihr zu reden und ihr u.a. gesagt, dass jegliche freiwillige Zahlungen wegfallen, wenn sie es anwaltlich weiterführt. Sie besteht jedoch darauf, also wird das nun seinen Weg gehen.
Ja, wenn der Weg erst einmal eingeschlagen ist, bleibt nur strategisches Vorgehen, wie egalo und ich es dir raten. Zu allererst muss dein Mann mit tituliertem Mindestunterhalt die Pfähle an seiner Verhandlungsposition einschlagen - beor euer gemeinsames Kind drei wird und solange ihr verheiratet seid. Nach § 1360 BGB seid ihr als Eheleute einander zu Familienunterhalt verpflichtet, sodass er dich als unterhaltsberechtigte mitzählen kann. Von diesem rechtlichen Standpunkt aus kann er sich dank deiner freundlichen Unterstützung dann auch Großzügigkeit leisten ... wenn er will. Falls seine Verflossene partout darauf besteht, das zu bekommen, was ihr zusteht - dann kriegt sie halt das - und keinen Cent mehr.
Mit tituliertem Mindestunterhalt ist an dem Punkt das Prozessrisiko sehr überschaubar für deinen Mann.
Die besten Wünsche von
🙂 Biggi
PS: @sturkopp: Nomen est Omen ...
Dass grundlegende Charakterzüge mit dem Erhalt des Ehefriedens mehr zu tun haben als formaljuristisch korrekt geführte Gerichtsverfahren bzw. ein paar Euro mehr oder weniger auf dem Konto, lehrt die allgemeine Lebenserfahrung.
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Sorry, Yelihna, war unterbrochen worden.
Deshalb hatte ich dir das Gedankenexperiment "
In meinem Beitrag fehlt noch ein Halbsatz:
Deshalb hatte ich dir das Gedankenexperiment "Finanzielle Altlasten ohne familiäre Verpflichtung" vorgeschlagen.
Nicht um rechtliche Gegebenheiten in Frage zu stellen. Die haben egalo, ich und andere dir präzise gezeigt.
Sondern um dir deine innere Freiheit bei der persönlichen Interpretation der Sachlage aufzuzeigen.
Du hast einen Mann mit einem Nettoeinkommen von 1500 Euro geheiratet und zum Vater gemacht.
Das heißt grundsätzlich bist du bereit, in eurer Ehe die Rolle des Hauptverdieners zu übernehmen.
So kannst du aus einer Position der finanziellen Stärke heraus großzügig und einfühlsam agieren.
Ein Mangel an Taktgefühl, Respekt und Empathie kann für euren Ehefrieden und euer Familienleben schlimmere Folgen haben als 100 Euro mehr oder weniger auf dem Konto.
In diesem Sinne die besten Wünsche von 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)