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Einkünfte offenlegen

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(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forengemeinde,

zunächst einmal ein frohes neues Jahr.
Ich bin im Herbst Vater eines Kindes geworden, mit dem ich auch zusammenlebe. Für meine anderen beiden Kinder besteht eine Beistandschaft und ein Titel über 100%.

Jetzt hat sich im November die Beistandschaft gemeldet und Einkommensnachweise gefordert. Soweit so gut, die letzte Berechnung war schon etwas her. Durch das neue Kind bekomme ich einen ordentlichen Zuschlag auf meine Bezüge, die allerdings bisher aus organisatorischen Gründen nicht auf dem Gehaltszettel auftauchen. Jetzt will die Beistandschaft so lange abwarten, bis das alles drauf ist und dann erst berechnen. Dazu will sie alle Gehaltszettel bis dahin haben.
Ich hatte alle erforderlichen Unterlagen (u.a. die Gehaltszettel  Dezember 20 bis November 21) umgehend eingereicht. Wenn ich jetzt alle Gehaltszettel einrrichen soll bis der Familienzuschlag drauf erscheint, dann sind das deutlich mehr als ein Jahr. Kann die Beistandschaft das einfach so lange herauszögern wie sie möchten und dann rückwirkend zu Dezember berechnen?
Und gibt es eine gesetzliche Regelung, auf der ich die weitere Herausgabe ablehnen kann?

Vielen lieben Dank schon im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2022 12:09
(@maxmustermann1234)
Registriert

Naja, die Beistandschaft kann wieder neun anfordern, wenn es eine berechtigte Annahme gibt, dass du mehr verdienst. Und da du Beamter mit 3 Kindern bist, weiß jeder Mensch, der sich im Beamtenrecht auskennt, dass das der Fall ist. Dir ist der Zuschlag ja auch rückwirkend gezahlt worden.

Es sollte sich doch aber nichts ändern. Du kriegst brutto zwar 800 EUR mehr (zumindest hier in NRW), aber du hast auch zwei weitere Unterhaltsberechtigte (Mutter und Kind). Das heißt also 2 mal abstufen. Von daher sollte dir doch nichts passieren, wenn du nicht schon vorher wesentlich mehr verdient hast.

Wenn du Besolsungsgruppe und Altersstufe preisgeben willst, kann man mal grob überschlagen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 12:14
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

A9 und Stufe 3 (es gibt bei uns keine Altersstufen mehr, sonst wäre ich deutlich weiter oben).
Bei uns sind es für das dritte Kind "nur" ca 380€ aber das reicht auch schon, um das Gehalt nach oben zu treiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2022 12:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eigentlich müsste der Unterhalt immer gemäß dem aktuellen Einkommen bestimmt werden, das ist aber sehr unpraktisch und deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass eine Einkommenauskunft nur aller 2 Jahre erfolgen darf und das Einkommen der letzten 12 Monate im Regelfall zu Grunde zu legen ist. Damit werden monatliche Schwankungen im Einkommen abgefangen. Bei Dir dürfte es kaum Schwankungen geben.
Weil bei Dir von einem höheren Einkommen als in den 12 Monaten zuvor auszugehen ist, ist die Vorgehensweise nicht unbedingt zu beanstanden, da es eben nicht dem Regelfall entspricht, Du kurz zuvor eine Einkommenerhöhung hattest. Dazu braucht die Beistandschaft aber nicht 12 neue Einkommensnachweise, da es nicht um jeden Cent oder Euro geht sondern um die angemessene Stufe.

Viel wichtiger ist aber, dass Du der Beistandschaft mitteilst und ggf. durch Kopie der Geburtsurkunde oder dgl. nachweist, dass Du 2 weitere unterhaltsberechtigte Personen hast. Das ist das neue Kind und dessen Mutter (solange das Kind noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet hat). Nachweis könnte eine Kopie der Geburtsurkunde sein.
Dadurch hast Du jetzt 4 unterhaltsberechtigte Personen und es geht in der DDT 2 Stufen herunter, da die DDT für 2 unterhaltsberechtigte Personen ausgelegt ist. Es geht aber nicht unter den Mindestunterhalt.

Würde Dein bereinigtes Einkommen jetzt in der Stufe 3  liegen (2301 - 2700 Euro), dann geht es sowieso 2 Stufe herunter und es bleibt wie es ist. Perspektivisch (wenn die Mutter des jünsten Kindes nicht mehr unterhaltsberechtigt ist) hättest Du 3 Kinder und Du könntest damit etwas mehr zahlen müssen, da es dann nur noch 1 Stufe herunter geht. Der Unterschied in den Stufen ist ca. 20- 30 Euro, so dass ca. 60 Euro mehr monatlich für die älteren Kinder zu zahlen wäre.

Im Moment ist das wichtisgte der Beistandschaft mitzuteilen, dass Du 2 weitere unterhaltsberechtigte Personen hast und auf eine schnelle Berechnung mit dem neuen Einkommenszahlen zu bestehen, da es bei Dir kaum Schwankungen geben wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 13:00
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die Abfrage im November entsprach dieser 2-Jahre-Regelung auch. Als ich dann alles eingereicht hatte, meinte die Dame dort noch, dass sie das Ende der MuSch-Frist abwarten würde, weil ansonsten gleich wieder eine Abfrage kommen müsse.

Es geht mir ja auch nicht darum, dass ich nicht zahlen will aber ich sehe nicht ein alle paar Monate die Hosen runterlassen zu müssen, bloß weil die Beistandschaft oder meine Ex meinen da könnte man jetzt ein paar Euro mehr holen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2022 13:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich prognostiziere mal, dass die nach Ende der Mutterschutzfrist werden wissen wollen, ob deine Partnerin wieder arbeiten geht und was sie verdient und falls nein, was sie an Elterngeld bekommt. Ich würde dazu keine Auskünfte erteilen. Das Jugendamt will immer gerne möglichst viel wissen, was man gegen dich verwenden kann, es gibt aber keine Rechtsgrundlage auf deren Basis sie diese Auskünfte verlangen können. Du schuldest der Mutter dem Grunde nach Betreuungsunterhalt, das muss denen reichen.

Ok, eine Besoldungsordnung mit 3 Stufen ist mir nicht bekannt. Dann solltest du vielleicht detailliere Angaben machen, denn in NRW wärst du mit A9 bei drei Kindern schon jenseits der 3K netto und das würde dann schon deutlich über Mindestunterhalt gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 14:32
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Das mit dem Mutterschutz ist mE vorgeschoben, um auch jeden Cent Familienzuschlag zu bekommen.
Den Zuschlag für meine anderen zwei Mädels bekommt meine Ex, da sehe ich keinen Cent.
Laut der Bezügesimulation soll ich ca 2.700€ netto verdienen.

Ich fände es irgendwie eine Frechheit, wenn ich aufgrund der Geburt eines neuen Kindes für die alten Kinder (beide Altersstufe 2) sogar noch mehr zahlen sollte als vorher!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2022 14:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur eine kurze Verständnisfrage für mich.
Deine Ex bekommt für eure gemeinsamen Kinder den Familienzuschlag, ohne Abzüge im KU. Aber bei dir soll der Familienzuschlagfür das neue Kind für eine KU Erhöhung genutzt werden?
Welch perfide Vorgehensweise.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 16:19
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

nur eine kurze Verständnisfrage für mich.
Deine Ex bekommt für eure gemeinsamen Kinder den Familienzuschlag, ohne Abzüge im KU. Aber bei dir soll der Familienzuschlagfür das neue Kind für eine KU Erhöhung genutzt werden?
Welch perfide Vorgehensweise.

Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen. Ich hatte dies bereits vor 2 Jahren angeführt, damals hieß es lapidar, dass der Familienzuschlag Teil des Einkommens der betreffenden Person sei und daher nicht hälftig angerechnet würde.
Durch die derzeitige Situation bedeutet dies halt, dass meine Ex möglicherweise/wahrscheinlich finanziell von der Geburt meines dritten Kindes profitiert, weil dadurch mehr bei mir zu holen ist.

Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich gerne kotzen möchte! (Please excuse my French 😉)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2022 18:29
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hi,

ich kenne deine Besoldungsordnung nicht, aber dann kriegst du doch nur den Zuschlag für ein Kind. In NRW wären das Brutto 200 EUR. Dazu hast du ggf. noch den Zuschlag für verheiratet (unabhängig vom Kind). Dafür hast du aber 2 Unterhaltspflichtige Personen mehr. Das wären also 2 Stufen weniger. So viel Familienzuschlag kannst du gar nicht bekommen, dass das Kind eine Unterhaltserhöhung verursachen würde.

@Kasper: Der Familienzuschlag ist ein Gehaltsbestandteil des Beamten. Er kommt ursprünglich daher, dass der Staat eine Führsorgepflicht für den Beamten und seine nächste Familie hat. Ursprünglich war das so gedacht, dass der Mann ihn erhalten hat (Frau war ja nicht berufstätig), weil der Staat sich auch an Kosten für Frau und Kind beteiligen musste. Nach der Trennung konnte er ihn auch weiter beziehen (er war ja unterhaltspflichtig). Dass mittlerweile Frauen den Zuschlag erhalten, weil sie arbeiten und gleichzeitig Unterhalt für das Kind beziehen ist eine weitere Perversion unserer Gesetze, denn die Frau wird quasi doppelt für die Kinder bezahlt. In NRW gibt es bspw. bei drei Kindern in Summe etwa 1200 EUR ZUSCHLAG aufs Gehalt. Mit Unterhalt ist man da schnell auf über 2000 EUR zzgl. Kindergeld.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 18:45




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In NRW gibt es bspw. bei drei Kindern in Summe etwa 1200 EUR ZUSCHLAG aufs Gehalt. Mit Unterhalt ist man da schnell auf über 2000 EUR zzgl. Kindergeld.

Plus Kindesunterhalt ... kein wunder das sich um die Kinder bis aufs Blut geschlagen wird.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2022 19:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

prinzipiell ist jede Berechnung durch das JA keine endgültige Berechnung, die kann nur ein Gericht machen. Bevor es aber soweit ist solltest Du erst einmal die Rechnung prüfen.

Bei ca. 2700 Euro Netto macht es Sinn sich anzuschauen wie das Einkommen bereinigt wird, also welche berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtstrecke zur Arbeit) hast Du? Kannst Du Altersvorsorge geltend machen? Die Bereinigung des Einkommens erfolgt gemäß den <a href="https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html>Unterhaltsleitlinien</a>" des zuständigen OLG (dort, wo das Kind bzw. die Kinder wohnen).

Wie schon geschrieben ist sowohl der Mutterschutz als auch das Einkommen der Mutter egal für die Berechnung des Unterhalts solange Du zumindest den Mindestunterhalt zahlst. Der Unterhaltsanspruch einer Mutter eines Kindes unter 3 ergibt sich aus <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE159006377>§" 1615l BGB</a>. Es spielt dabei keine Rolle ob die Mutter einer Berufstätigkeit nachgeht oder nicht, da die Berufstätigkeit von ihr nicht erwartet werden kann.

Du solltest deshalb auf einer zeitnahen Berechung durch das JA bestehen und die Berechung selber prüfen. Alternativ selber rechnen (wir helfen gern) und an das JA schicken und den Unterhalt gemäß Rechnung zahlen. Es dürfte höchstens eine Stufe Unterschied sein und ob das JA eine Klage wegen einer Stufe macht ist auch fraglich. Da eine Stufe pro Kind ca. 20-30 Euro Unterschied pro Monat macht und der Streitwert sich aus dem Unterschied gerechnet auf 1 Jahr ergibt ist Dein Risiko auch überschaubar.

VG Susi

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Geschrieben : 06.01.2022 11:09
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

In BY wären es mit 3 Kindern zwsr "nur" ca 780€ brutto aber auch das reicht. Und ich bekommennur die 380€ für dad dritte Kind.

Ich wurde jetzt schon mehrfach (im Dezember und jetzt diede Woche nochmal) darauf vertröstet, dass sie aufgrund von Urlaubszeit, Krankheitsvertretungen usw so viel zu tun hätten. Ich hatte der SB auch schon geschtieben, dass ich eine zeitnahe Berechnung will aber ich habe nicht das Gefühl, dass es wirklich akut für sie ist. Hauptsache sie setzt mich mit Schreiben vom 26.11. ab 01.12. in Verzug 🙄 und fordert fleißig immer noch mehr.
Ich meine, die Weihnachtszeit mit ihren Urlaubstagen und Krankenvertretungen kommt jetzt nicht so überraschend, da kann ich mich nicht darauf berufen, wenn ich ausdrücklich in dieser Zeit Unterlagen zur Neuberechnungbfordere.

Sie hatte sich bereits vor 2 Jahren entsprechend verrechnet, dass ich um 2 Stufen nach oben gerutscht bin und es hat einer bösen mail an den Vorgesetzten bedurft, dass sie sich überhaupt darauf eingelassen hat, möglicherweise falsch zu liegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 11:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lass uns doch einfach hier rechnen, dann bist du bewaffnet, wann immer sie aus dem Quark kommt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2022 11:41
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich wurde jetzt schon mehrfach (im Dezember und jetzt diede Woche nochmal) darauf vertröstet, dass sie aufgrund von Urlaubszeit, Krankheitsvertretungen usw so viel zu tun hätten. Ich hatte der SB auch schon geschtieben, dass ich eine zeitnahe Berechnung will aber ich habe nicht das Gefühl, dass es wirklich akut für sie ist. Hauptsache sie setzt mich mit Schreiben vom 26.11. ab 01.12. in Verzug 🙄 und fordert fleißig immer noch mehr.

Dir kann das eigentlich relativ egal sein. Schicke ihr einen Brief mit den Bezügemitteilungen der letzten 12 Monate, Steuererklärung samt Bescheid (letzte der Vorliegt), Liste der Abzugspositionen samt nachweise und eine Erklärung, dass du keine weiteren Einkünfte hast. Dann setze drunter, dass du mit diesem Schreiben deiner Auskunftspflicht nachgekommen bist und erstmal auf dieser Basis der Unterhalt berechnet werden muss. Eine erneute Auskunft wirst du erst in 2 Jahren erteilen.
Wenn die gute Frau dann Bescheid weiß, wird sie dich darauf hinweisen, dass du durch die Geburt des Kindes mehr Familienzuschlag bekommst und sich dadurch die Verhältnisse ändern. Aber: erneut ist erst Auskunft zu erteilen, wenn du dadurch 10% mehr hast. Das ist ja noch gar nicht gesagt. Wenn beides zutreffen sollte, schickst du ihr die neue Bezügemitteilung samt Geburtsurkunde des Kindes und verweist darauf, dass du nun 2 Unterhaltspflichtige mehr hast und um Abstufung bittest. Wenn eine Rechnung (gerne von uns) belegen sollte, dass du durch dein Kind weniger zahlen musst als ohne Kind (wovon ich stark ausgehe), dann machst du das ganze mal proaktiv.

Wenn du 2700 netto hast, solltest du nach berufsbedingten Aufwendungen in Stufe 3 der DDT landen. Durch das neue Kind und die Mutter hättest du anschließend 2 Unterhaltsberechtigte mehr und würdest somit in Stufe 1 (Mindestunterhalt) abgestuft werden. Kontrollieren lässt sich das aber nur mit detaillierten Angaben bzgl. Wohnwert, Steuererstattung, weiteren Abzugspositionen,...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2022 12:03
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Ok, dann schauen wir mal.

EK laut Simulation des AG ca 2.700€
Steuerrückerstattung 1100€ (aber gemeinsam mit Ehefrau)
Weihnachtsgeld rund 1.400€

Alles netto.
Krankenkasse 410
Altschulden aus Trennung 60€
Riesterrente 120€
Krankenkasse Kind 40

Die beiden Großen sind in Altersstufe 2.

Fehlt noch was?

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Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 15:06
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Den Zuschlag für meine anderen zwei Mädels bekommt meine Ex, da sehe ich keinen Cent.

Bei entsprechend hohem Einkommen der Ex könnte man mal über eine mögliche Beteiligung ihrerseits am Unterhalt der beiden Mädels nachdenken.

Deren OLG-Bezirk ist für die Diskussion in Foren meist auch von Interesse.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2022 16:52
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Mein OLG Bezirk müsste Nürnberg sein. Und meine Ex verdient nicht genug. Sie ist mittlerer Dienst und Teilzeit. Sie hat aufgrund des Unterhalts, Familienzuschlags, usw. am Ende mehr als ich aber ihr Gehalt selbst liegt deutlich niedriger und selbst wenn sie VZ arbeiten würde, würde sie höchstens genauso viel bekommen wie ich vor der Geburt des neuen Kindes.

Leider wehrt sie sich mit Händen und Füßen gegen ein WM, obwohl wir beide in Gehdistanz voneinander wohnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 17:05
(@maxmustermann1234)
Registriert

Klar tut sie das, denn sonst müsste sie wahrscheinlich dir Unterhalt zahlen anstatt welchen zu bekommen. Das Kindergeld würde auch geteilt werden. Für deine Ex geht es da quasi um ihre Existenz.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2022 18:35
(@verwaltungsbeamter)
Schon was gesagt Registriert

Also zahlen müsste sie mir nichts. A6 verdient deutlich weniger Geld als A9. Laut Rechner bekommt sie für ihre 75% (?) knapp 2.000€ im Monat zzgl KiGe und Unterhalt.
Aber klar, ihr würde wohl für 1 Kind der Familienzuschlag wegfallen und der Unterhalt würde wohl wegfallen bzw deutlich absinken.

Sie müsste quasi wirklich für ihr Geld arbeiten.
Aber das ist alles meine subjektive Wahrnehmung, sie sieht das wahrscheinlich anders. Ich denke sie hat sich so oft eingeredet, dass die Kinder zu ihr gehören, dass sie das auch tatsächlich selbst glaubt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 18:47




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