Hallo,
hier geht es erst einmal um die richtige Höhe des titulierten Unterhalts. Was im konkreten Fall ein Gericht tun würde ist nicht so klar. Sicher kann man auf eine Stufe höher klagen, nur wenn die konkrete Berechnung dann schon wieder einer Stufe niedriger ausfällt, dann läuft die Sache ins Leere.
Der Streitwert bestimmt auch die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten (siehe z.B. <a href="http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/gericht/content_05.html>hier</a>" ob sich etwas seit dem 1.8.2013 geändert hat, kann ich nicht sagen.) Damit sind die Kosten überschaubar, da der Streitwert ein Jahresbetrag, hier die Differenz der beiden Stufen mal 12, mindestens aber 1000 Euro, sind.
VG Susi
Um es mal konkret zu machen:
wenn wir davon ausgehen, dass eine Stufe regelmässig etwa 25,- monatlich ausmacht, sind wir mit einem Wert von 300,- ("mindestens 1000,-" ist falsch, ist ein Satzfehler in der zitierten Seite) gerade noch unterhalb des ersten Gebührensprungs.
Wir reden bei einem Anerkenntnis vor mündlicher Verhandlung dann trotzdem schon von Gesamtkosten von 202,08.
Wenn er sowieso nachzugeben vor hat, finde ich diese Kosten für die Verzögerung immer noch zu teuer. Für knapp das Doppelte könnte man die Sache bis zu Ende durchziehen.
Gruss von der Insel
Hallo,
hier geht es erst einmal um die richtige Höhe des titulierten Unterhalts.
Also, ich denke, als Zeichen meines (ja auch durchaus vorhandenen guten Willens) werde ich die von mir für korrekt erachtete Stufe unterschreiben und (bis zum Ablauf der 12 Monate-Umrechnungsfrist) zunächst mal weiter die "höhere Stufe" überweisen (mein Kind soll bekommen, was ihm zusteht, aber eben auch "nur" das, bevor es die KM zweckentfremdet).
Problem; Das JA fordert mich auf, mich unter Vorlage dessen Berechnungsschreibens bei einem JA meiner Wahl zu melden und das dort titulieren zu lassen. Da dort ja aber der "falsche" Betrag berechnet wurde: Kann ich auch ohne irgendein Schreiben zum JA hier vor Ort gehen und das titulieren? Oder stellen sich die Bürokraten dann stur und verweisen mich zum (gebührenpflichtigen) Notar o. ä.?
Euch schon mal einen guten Start ins Wochenende.