Hallo,
wer von Euch hat Erfahrung damit eine einmalige Abfindung anstatt jahrelangen Unterhalts zu bezahlen?
was ist dabei zu beachten?
Danke
was ist dabei zu beachten?
Das du nur bis ca. 13.000,- € pro Jahr steuerlich absetzen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Oli,
was ist dabei zu beachten?
Dass das Ding juristisch wirklich wasserdicht ist. Nicht, dass deine Ex die Einmalzahlung innert kürzester Zeit verjuxt und sie anschließend nochmal die Hand bei dir aufhält; bzw. das braucht sie u.U. nicht einmal persönlich zu tun, das kann dir auch blühen, sobald sie z.B. Hartz IV beantragt - die ARGE wird dann mit einiger Wahrscheinlichkeit versuchen, sich an dir schadlos zu halten, da solltest du also ein Papierchen vom Scheidungsrichter in der Hand haben, das jeden weiteren Unterhaltsanspruch der Ex gegen dich definitiv und rechtswirksam ausschließt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
gerade komme ich von meiner Verhandlung zurück.
verheiratet seit 2005, ein Kind 3 Jahre alt, Mutter arbeitet 50% und hat bereinigt 1500€,
ich habe bereinigt 5000€.
Richter hat vorgeschlagen 3 Jahre 1000€ und dann drei Jahre 700€, in Summe 61200€.
Wir haben uns auf eine Abfindung von 48000€ geinigt.
Würde mich freuen, Eure Einschätzung dazu zu hören.
Vielen Dank.
servus Oli!
Zum hier essen oder zum Mitnehmen?
Wenn Du etwas ausführlicher beschreiben könntes, worum es geht, kriegst Du evtl. auch Einschätzungen.
Wahrscheinlich geht es um eine einmalige Abfindung anstatt 6 Jahre EU??
Wie dem auch sein, wenn das Geld verprasst ist und EX weiterhien die Hand (z.B. bei ARGE) aufhalten sollte, bist Du möglicherweise ganz schnell wieder im Boot der Unterhaltspflichtigen, bevor Vadder Staat einspringt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin OliPO,
kriegst meinerseits dennoch auf Basis Deiner Fakten ne Einschätzung:
1000 EUR klingen wie Betreuungsunterhalt (sprich: Ausgleich dafür, dass Ex aufgrund Betreuung nicht Vollzeit arbeiten kann).
Dieser lässt sich in der Regel nicht zeitlich befristen.
Darüber hinausgehenden Aufstockungsunterhalt hat der Richter in seinem Vorschlag aussen vor gelassen (aufgrund der Einkommensdifferenz wäre auch ein solcher - mit Befristung - möglich gewesen).
Insofern zwar ein grosser Haufen Kohle, aber ein Urteil hätte deutlich teurer werden können.
Glückwunsch - und geniesse die Perspektive ...
Gruß
United
also, der Richter sagte, sie muss die nächsten drei Jahre nur 50% arbeiten, danach 75%,
also beträgt mein nachehelicher Unterhalt drei Jahre 1000€ und dann drei Jahre 700€.
das sind knapp über 60.000€ und wir haben uns auf 48.000€ geeinigt.
welche Infos benötigt ihr genau, um eine bessere Einschätzung zu geben?
Danke
Hallo
jetzt ist nur die Frage wie machst du das ganze Wasserdicht für die Zukunft betr. Arge usw.????
Was mich jedoch sehr positiv überrascht das immer häufiger schon ab einem alter von 5-7 jahren eine Erwertätigkeit von 70-75%erwartet wird!!!!!!!kommen die Richter langsam der Reform nach?? :wink :thumbup:
Gruß
Hallo Oli,
machst Du einen Vertag mit ihr, kann der zu Lasten Dritter sein.
Wenn sie z.B. Arbeitslos wird, bekommt sie 1 Jahr später Hartz4. Und denen ist völlig egal, dass ihr mal einen Abfindungsvertrag gemacht habt, die wollen Kohle sehen.
Außerdem musst du Inflation und Verzinsung mit in deine Kalkulation berücksichtigen.
48k machen bei 3% Zins und 2% Inflation 2,4k per Anno, also 200 Öcken pro Monat. Wenn Du die 48k in der Tasche hast. Musst Du sie leihen, ist der Verlust noch erhebliche % höher.
Ich würde monatlich zahlen. Die Lösung ist ggf. billiger, aber auf jeden Fall sicherer.
Gruß,
Michael
Wir haben uns auf eine Abfindung von 48000€ geinigt.
Hallo,
was bedeutet 'geeinigt', habt ihr einen gerichtlichen Vergleich geschlossen? Wenn ja, wie *genau* lautet der?
/elwu
Sollte es ein Urteil sein würde das ja heißen das Gericht würde eine volle Erwerbstätigkeit ab 9 Jahren verlangen?
und eine Summe von 48 th Euro in 6 Jahren auszugeben müsste sie auch bei der Arge angeben wie so etwas sein kann oder???
Sollte sie vermögen haben würde ich doch bei 48 th Euro ausgehen ,müßte sie das der Arge angeben.
ein Vergleich halte ich jedoch für sehr Gefährlich!!!
Gruß
Moin,
den genauen Wortlaut des Vergleichs wird OliPO noch nicht haben (Gerichtstermin war gestern).
@Guru: Das ist kein Urteil, sondern ein Vergleich (ein Kompromiss, auf den man sich geeinigt hat).
Genau auf den Wortlaut kommt es aber hinsichtlich Wirksamkeit des Ausschlusses von Unterhaltsansprüchen für die Zukunft an.
Eine Abfindung kann solche zukünftigen Ansprüche durchaus ausschließen (ebenso wie ein morgiger Lottogewinn bei Ex keinen Rückzahlungsanspruch der Abfindung nach sich ziehen wird).
So ein Passus sollte also drinstehen (Quelle: BGH-Urteil XII ZR 73/05):
Außerdem haben die Parteien in dem Vergleich vom 7. Januar 2003 ausdrücklich wechselseitig auf nachehelichen Ehegattenunterhalt verzichtet und erklärt, dass mit den vereinbarten Zahlungen der Gesamtanspruch der Beklagten auf nachehelichen Unterhalt abgegolten sein sollte.
Dann sollte auch das Gültigkeit haben (und genau hierin liegt der Sinn der Abfindung):
Der Unterhaltspflichtige will und darf sich, wenn er aufgrund einer wirksamen Vereinbarung eine Kapitalabfindung leisten muss, andererseits darauf verlassen, dass mit der Erfüllung der Unterhaltsanspruch ein für allemal erledigt ist.
Besten Gruß
United
Moin,
nicht zu vergessen, dass Du jährlich bis zu 13.805 Euro über die Anlage U von der Steuer absetzen kannst. Bei einem Einmalbetrag entstehen auch dort Nachteile.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
das mit der Anlage ist richtig und definitiv ein Nachteil.
ich sehe es positiv, die Sache ist zuende, ich kann meinen Job kündigen und einen schlechter dotierten annehmen,
ich kann, wenn ich einen Bonus oder eine Gehaltserhöhung erhalte, dies für mich behalten.
wie seht ihr es grundsätzlich, dass der unterhalt befristet wurde?
ist dies eher eine ausnahme?
danke
wie seht ihr es grundsätzlich, dass der unterhalt befristet wurde?
ist dies eher eine ausnahme?
Ja.
Laut Gesetz sollte zwar EU ansich die Ausnahme sein, nur stellt sich der BGH gerne über das Gesetz und hat festgelegt, dass Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes grundsätzlich nicht zu befristen ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank.
gibt es Erfahrungswerte wie oft der EU befristet wird, wenn Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind,
d.h. in wieviel Prozent der Fälle wird befristet oder auch nicht?
Und wenn befristet wird, wieviel Jahre etc..
Danke
Hallo Oli,
ich habe es hier in Berlin den letzten Jahren am Rande verfolgt. Obwohl es hier mit die besten Kinderbetreuungsmöglichkeiten im ganzen Bundesgebiet gibt (alle Grunschulen mit Mittagessen und Hort von 6:00 - 18:00), werden nach wir vor unbefristete BU ausgeurteilt. Auch bei Kindern, die schon 8 oder 9 Jahre alt sind und schon immer in Betreuung waren.
LG WH
P.S.: Wenn Du möchtest, dann google ich Dir ein paar einheimische Urteile?
gibt es Erfahrungswerte wie oft der EU befristet wird, wenn Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind,
d.h. in wieviel Prozent der Fälle wird befristet oder auch nicht?Und wenn befristet wird, wieviel Jahre etc..
Gar nicht!
Der BGH hat das quasi untersagt.
Wenn der Richter der Meinung ist, dass es genug Betreuungsmöglichkeiten gibt, kann er den BU vielleicht sofort senken senken oder ganz versagen.
Aber er wird i.d.R. nicht sagen:
"Ab nächstem Jahr kann der Kleine in den Kiga, dann gibt es keinen BU mehr."
Der wird dann noch mal, auf eigene Kosten, neu klagen, und seinen Standpunkt nochmal begründen müssen.
Und wenn er dann wieder abprallt, dann im nächsten Jahr nochmal.
Solange, bis es klappt oder er aufgibt.
Das widerspricht vollständig dem Gesetz in dem suggeriert wird, dass EU die Ausnahme sei, und gut begründet werden müsse.
Der BGH setzt sich darüber hinweg und sagt, "Wir machen das mal andersrum. Soll der Pflichtige mal beweisen, dass die Mutter wieder arbeiten kann.
Damit bekommen auch unsere Freunde, die Rechtsanwälte wieder etwas mehr Geld.
Und alle sind zufrieden. Jedenfalls die, auf die es uns ankommt."
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
also, der Richter sagte, sie muss die nächsten drei Jahre nur 50% arbeiten, danach 75%,
also beträgt mein nachehelicher Unterhalt drei Jahre 1000 und dann drei Jahre 700.
Das darf der Richter zwar sagen, aber eben aufgrund seiner Oberrichter nicht wirklich urteilen - siehe Beppo.
Vielleicht hilft Dir für Deine Einschätzung, wenn ich Dich mal in zwei Varianten zu Unterhalt verdonnere (ohne Wahrscheinlichkeitsangabe):
Variante 1 (weil ich Dich mag):
Betreuungsmöglichkeit gegeben
Ex fiktiv Vollzeit -> EK: 2.600 statt 1.500
Du: 5.000
Delta: 2.400 x 3/7 (aus Vereinfachungsgründen die Norddeutsche Variante)
= 1.000 EUR Aufstockungsunterhalt für 1 Jahr (unter Berücksichtigung Ehedauer und Kinderbetreuung)
Variante 2 (weil ich Deine Ex mag):
Keine weitere Erwerbsobliegenheit trotz Betreuungsmöglichkeit,
Kind bringt zu viel Aufwand mit sich (Einkaufen, Gute-Nacht-Geschichten, Geigenunterricht, ...).
Ex: 1.500
Du: 5.000
Delta : 3.500 x 3/7
= 1.100 EUR Betreuungsunterhalt (unbefristet), Exen´s Differenz zu Vollzeit
+ 500 EUR Aufstockungsunterhalt für 5 Jahre + 250 EUR für weitere 5 Jahre (weil sie sich aufgrund der ehelichen Rollenverteilung auf Deine Zahlfreude verlassen können muß)
Einmal wie ein Richter fühlen ...
Besten Gruß
United
danke United
d.h selbst wenn sie Vollzeit arbeiten würde, müsste ich Unterhalt bezahlen nach der 3/7 Rechnung auf die Differenz?
eines ist ist mir bei vielen Rechnungen hier im Forum aufgefallen,
meistens rechnet man mal 3 durch 7,
aber 3/7 heisst durch 7 mal 3
zu unseren ungunsten, oder täosche ich mich da?