Hallo,
meine Ex-Freundin hat mir Unterlagen vom Jugendamt gegeben, die ich ausfüllen soll. Ist vermutlich das übliche Prozedere. Jetzt sagt sie mir, das ich ihr Gehatsnachweise und die ausgefüllten Unterlagen geben soll, damit sie mit denen zum Jugendamt gehen kann um den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn errechnen zu lassen.
Auf meine Frage ob ich bei dem Termin dabei sein könnte, hat sie mir gesagt, das das nicht nötig wäre. Ich möchte nur ungern meine finanzielle Situation meiner Ex-Freundin darlegen und würde gerne selber die Sache in die Hand nehmen. Ist das möglich oder hat sie tatsächlich Zugriff auf meine Daten?
Danke für eure Antworten!
Hallo,
egal wie ihr euch einigt, die KM kann immer erfahren wie hoch Dein Einkommen ist.
Rein rechtlich rechnet das JA für das Kind und dessen gesetzlichen Vertreter, also die KM, den KU aus und wird Dich auch zur Erstellung eines Titels auffordern. Für Dich rechnet das JA nicht.
Beim Titel solltest Du auf eine Befristung auf den 18. Geburtstag des Kindes achten.
Das JA berechnet den KU gemäß Deiner Angaben, Du hast aber ein Recht zu prüfen inwieweit die Rechnung stimmt. Letzlich ist das JA keine unabhängige Behörde, die den KU ausrechnet sondern vertritt die Interessen des Kindes. Wie genau das JA seine Verpflichtung nimmt kann ich nicht sagen, aber Du solltest Dich zumindest mit der Materie vertraut machen.
VG Susi
Moin elpozo,
meine Ex-Freundin hat mir Unterlagen vom Jugendamt gegeben, die ich ausfüllen soll. Ist vermutlich das übliche Prozedere.
Nein, wenn sie eine Beistandsschaft beim JA beantragt hat, bekommst du die Unterlagen vom JA per Post.
Jetzt sagt sie mir, das ich ihr Gehatsnachweise und die ausgefüllten Unterlagen geben soll, damit sie mit denen zum Jugendamt gehen kann um den Unterhalt für unseren gemeinsamen Sohn errechnen zu lassen.
Das hätte sie wohl gern. Das lässt du natürlich schön bleiben.
Auf meine Frage ob ich bei dem Termin dabei sein könnte, hat sie mir gesagt, das das nicht nötig wäre.
Ja klar, ist ja auch nicht ihre Kohle um die es geht.
Ich möchte nur ungern meine finanzielle Situation meiner Ex-Freundin darlegen und würde gerne selber die Sache in die Hand nehmen. Ist das möglich oder hat sie tatsächlich Zugriff auf meine Daten?
Nein hat sie nicht.
Ich würde dir empfehlen, deine Zahlen hier reinzustellen. Es gibt hier nette Menschen, die das durchrechnen.
Sobald du die Berechnung vom JA bekommst (und sie sich dort nicht "verrechnet" haben), kannst du den hier ermittelten Betrag dort titulieren lassen.
Alternativ kannst du das auch beim Notar machen.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Moin.
Meine beiden vorangegangenen Poster geben Dir sehr viel richtiges mit auf den Weg - ich bin mir allerdings nicht sicher, ob all dies für Dich als Frischling in dieser Materie auch richtig ankommt.
Zunächst: bei KU geht es (idR) nicht um die Zahlpflicht an sich, die ist relativ klar. Sondern um die Höhe und die Art & Weise, wie diese festgehalten wird, ggf. änderbar ist und bei Nichtzahlung einfach einzutreiben ist. Wenn Du ein vernünftiges und was das gemeinsame Kind betrifft auch ein vertrauensvolles Verhältnis zur KM hast und die KM keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt , dann spricht nichts dagegen, das ihr Euch auf einen beliebigen Zahlbetrag einigt und Du diesen mtl. nachweisbar überweist. Um ihr überhaupt ein "faires" Angebot machen zu können, musst Du allerdings selbst wissen, auf was sie grs. einen Anspruch hat. Um diesen der Höhe nach zu bestimmen, kannst Du ihn selbst nach der DDT ermitteln oder Dir Hilfe holen (zB hier im Forum). Das JA ist - anders als viele glauben - nicht die unabhängige Instanz dazu (allerdings auch niemand, der etwas diesbzgl. festzulegen hat). Auf Basis des ermittelten Zahlbetrags kannst Du der KM dann ein Angebot machen, nett "verpackt", vielleicht etwas höher mit dem Hinweis, sollte sie selbst eine Berechnung machen wollen und einen vollstreckbaren Titel haben wollen, dann könnte es weniger werden.
Damit liegt es in ihrer Hand, die Unterlagen über Dein Einkommen zur Prüfung verlangen zu wollen bzw. einen Titel zu verlangen. Tut sie dies (selbst oder über Helfer wie JA od. Anwalt) dann wirst Du liefern müssen: als unselbständig Beschäftigter Deine Gehaltsnachweise der verg. 12 Monate, ggf. noch den Steuerbescheid und Infos über die relevanten Abzugspositionen - am Besten hübsch nachvollziehbar aufbereitet. Aber auch nicht mehr (@all: hab ich was vergessen?)! (egal was das JA sonst noch will, manchmal haben die ganz spezielle Wünsche). Und Du wirst einen dynamischen, auf das 18. Lj. begrenzten Titel unterschreiben müssen. Auch hier sei vor angeblich unvermeidbaren Formularvordrucken des JA gewarnt! Die solltest Du prüfen, besser noch Deinen eigenen steht verwenden!
Alles klar?
Gruß, toto
Vielen Dank für die Antworten!
Ja, ich bin ein Frischling, habe mich durch dutzende Unterhaltsrechner gehangelt, komme immer auf eine andere Summe und bin dementsprechend verwirrt. Das Verhältnis zur Mutter ist gut, unsere Beziehung ist quasi ausgelaufen, dementsprechend sollten wir da auf einen Konsens kommen (ich dachte mir schon, das die finanzielle Seite die schwierigste ist).
Kurz zu den Fakten:
Sohn, 6 Jahre alt, lebt jetzt bei der Mutter, ist bei mir jedes zweite Wochenende von Donnerstags nach der Schule bis Montag morgen.
Einkommen:
1763,84€ monatliches Netto Gehalt
812,86€ Prämie für 2015
646,01€ Urlaubsgeld
1366,17€ Überstundenpauschale/13. Gehalt
...dazu kommt jetzt noch das Geld das ich von meinem Untermieter bekommen (darauf wurde ich netterweise von meiner Ex hingewiesen). Ich musste unsere gemeinsame Wohnung mit einem Untermieter versehen, sonst kann ich die Gesamtmiete nicht tragen.
450€ Untermiete
Ausgaben:
940€ Miete warm
80€ Strom
25€ Telefon, etc
100€ Auto (Versicherung, Steuer, Benzin)
..ansonsten natürlich das übliche, was dazu kommt.
Mehr hab ich nicht, ist meiner Meinung nach recht übersichtlich.
Falls jemand hier das mal kurz durchrechnen könnte, wäre ich sehr dankbar. Weiter Tipps, immer gerne. Danke!
Servus elpozo!
Zu den monatl. Ausgaben: berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrten zur Arbeit)?
private Altersvorsorge (max. 4% vom Brutto, hier könnte auch Immobilienkauf (Zinsen) oder LV´s angesetzt werden)?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
zur Unterhaltsberechnung werden Deine Gehaltsabrechnungen und die Steuererklärung verwendet.
Das monatliche Netto fliesst ein, Urlaubs-/Weihnachtsgeld/Überstundenvergütung werden auf einen einzelnen Monat umgelegt, ebenso eine Steuererstattung.
Bei der Untermiete gilt:
"1.6 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten. Für Gebäude ist keine AfA anzusetzen. "
Berücksichtigt/abgezogen werden können berufsbedingte Ausgaben (Wegstrecke zur Arbeit) und Altersvorsorge z.B. Riester.
Genau steht das in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt).
Aus Deinen Zahlen würde ungefähr folgen:
1763,84€ +(812,86+646,01+1366,17)/12 Euro + 450€ = 2449,26 €
Es wäre zu bereinigen um die Wegstreckenentschädigung zur Arbeit und ggf. Altersvorsorge, außerdem wären die Kosten aus der Untermiete zu berücksichtigen.
Bei Berücksichtigung aller Abzugsposten könnte Dein bereinigtes Einkommen unter 2300 Euro fallen und ergäbe die 3. Stufe in der DDT (ansonsten 4. Stufe). Da Du nur dem Kind zu Unterhalt verpflichtet bist und die DDT aber für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist, würde es eine Stufe höher gehen (also 4. bzw. 5. Stufe). Damit ergäbe sich ein KU von 452 Euro (bzw. 472 Euro) abzüglich häftiges KG = ca. 357 Euro ( bzw. 377 Euro) Zahlbetrag ab 1.1.2017 in der 2. Alterstufe (6-11 Jahre).
Sollte sich das KG verändern könnte sich auch der Zahlbetrag verändern, darüber ist aber bisher nichts bekannt.
Du solltest die DDT verfolgen, da Du verpflichtet bist die Zahlungen den aktuellen Zahlbeträgen anzupassen (oder Du und die KM einigt euch anders).
VG Susi
Hallo,
deine Wohnung ist nur gemietet oder Eigentum?
Bei gemieteter Wohnung müsste doch folgendes gelten:
Wenn die Miete des Untermieters als Einkommen gesehen wird, muss sie ja a) versteuert werden - das muss vorab auch berücksichtigt werden und b) müssen dann die Kosten von dem Teil der Miete auch in Abzug gebracht werden.
Bleibt da dann überhaupt noch etwas übrig?
Wenn die Wohnung gekauft ist müsste hier statt der Anteil der Miete auch die Finanzierungskosten vorab in Abzug gebracht werden können.
Und vermutlich ist das eine Warmmiete, so dass hier auch nur der Kaltmieteanteile Berücksichtigung finden müsste. Denn die Nebenkosten fallen ja an.
Sophie
Hallo,
deine Wohnung ist nur gemietet oder Eigentum?Bei gemieteter Wohnung müsste doch folgendes gelten:
Wenn die Miete des Untermieters als Einkommen gesehen wird, muss sie ja a) versteuert werden - das muss vorab auch berücksichtigt werden und b) müssen dann die Kosten von dem Teil der Miete auch in Abzug gebracht werden.
Bleibt da dann überhaupt noch etwas übrig?Wenn die Wohnung gekauft ist müsste hier statt der Anteil der Miete auch die Finanzierungskosten vorab in Abzug gebracht werden können.
Und vermutlich ist das eine Warmmiete, so dass hier auch nur der Kaltmieteanteile Berücksichtigung finden müsste. Denn die Nebenkosten fallen ja an.
Sophie
Bei Mietwohnung:
Meiner Meinung nach gilt bei Wohnungsmietsachen nichts dergleichen wie Versteuerung der "ersparten" Miete...
Ansonsten müßte ja jeder Unterhaltsverpflichtete, der in einer Beziehung lebt, die Hälfte der Miete als "Einkommen" angeben...
Aus meiner Sicht hat der @elpozo einen Mietmieter, beide teilen sich die Miete (analog einer Partnerschaft) und in der unterhaltsrelevanten Nettoeinkommensbetrachtung haben dies 450,- € (Mietersparnis) nichts zu suchen.
Gemäß @ Susi Berechnung also
1763,84€ +(812,86€+646,01€+1366,17€)/12 € + 450€ = 1999,26 €
abzüglich berufsbedingter Aufwendung, abzüglich Vorsorgeaufwendung (max 4% vom Jahresbrutto), abzüglich eventuell Gewerkschaftsbeiträge
Für berufsbedingte Aufwendungist sind die jeweiligen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien zu beachten: pauschal 5% oder aber die nachweislich gefahrenen Kilometer zur Arbeit (Hin und Rückweg)
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Huiiiii,
das hört sich stimmig an. Danke für die Hinweise. Vielleicht noch folgender Zusatz:
Die Wohnung ist gemietet, und die resultierenden 450€ sind Miete inklusive Nebenkosten, die tatsächliche Kaltmiete, die ich nehme müsste bei circa 370€ liegen. Versteuern muss ich die Untermiete nicht, da ich die Posten einfach nur durchreiche.
Mein Job liegt nur 3,5 km von meiner Wohnung weg, häufig fahre ich aber dennoch mit dem Auto, damit ich in meiner Pause noch was erledigen kann (und ja, weil ich faul bin). Kann ich das dennoch als "Wegstreckenentschädigung" angeben, ich möchte nur ungern nachher hören, das ich lieber zu Fuß gehen soll.
Ansonsten habe ich noch den Gewerkschaftsbeitrag angegeben. Da ich keine Lebensversicherung habe, fällt das auch weg.
Und bevor ich es vergesse, auf dem Vordruck soll auch noch ausgefüllt werden, was ich an Vermögen habe, bei mir würde z. Bsp. ein Sparvermögen, dazu kommen, das ich Anfang 2017 ausbezahlt bekomme (vermögenswirksame Leistungen).
Huiiiii,
das hört sich stimmig an. Danke für die Hinweise. Vielleicht noch folgender Zusatz:
Die Wohnung ist gemietet, und die resultierenden 450€ sind Miete inklusive Nebenkosten, die tatsächliche Kaltmiete, die ich nehme müsste bei circa 370€ liegen. Versteuern muss ich die Untermiete nicht, da ich die Posten einfach nur durchreiche.
Mein Job liegt nur 3,5 km von meiner Wohnung weg, häufig fahre ich aber dennoch mit dem Auto, damit ich in meiner Pause noch was erledigen kann (und ja, weil ich faul bin). Kann ich das dennoch als "Wegstreckenentschädigung" angeben, ich möchte nur ungern nachher hören, das ich lieber zu Fuß gehen soll.
Ansonsten habe ich noch den Gewerkschaftsbeitrag angegeben. Da ich keine Lebensversicherung habe, fällt das auch weg.
Und bevor ich es vergesse, auf dem Vordruck soll auch noch ausgefüllt werden, was ich an Vermögen habe, bei mir würde z. Bsp. ein Sparvermögen, dazu kommen, das ich Anfang 2017 ausbezahlt bekomme (vermögenswirksame Leistungen).
bei den 4% Vorsorge gehören auch Pensionskassenbeiträge ( oder allg. Zusatzrentenbeiträge), aber auch Kosten für private Krankenvorsorge (z.B. Zahnzusatzversicherung) dazu.
gefahrene Kilometer:
Bitte schau in den zuständigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG (=Wohnort des Kindes) nach, ob für Dich die 5%-Pauschale zur Anwendung kommen kann, das wäre bei den wenigen Kilometern die deutlich bessere Variante.
Und wie geschrieben: meiner Meinung nach hat Deine "Mietersparnis nichts(!!) bei Deinem Einkommen zu suchen!
Die Vermögenswirksamen Leistungen, die Du ausgezahlt bekommst würde ich sofort in einen Vorsorgeplan umdeklarieren. Ansonsten: Da Du die Zahlung noch nicht hast würde ich sie auch nicht angeben: Es gilt Einkommen der letzten 12 Monate, ab Aufforderung zur Auskunft. Also nichts im vorrauseilenden Gehorsam angeben.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
bei den 4% Vorsorge gehören auch Pensionskassenbeiträge ( oder allg. Zusatzrentenbeiträge), aber auch Kosten für private Krankenvorsorge (z.B. Zahnzusatzversicherung) dazu.
gefahrene Kilometer:
Hier habe ich mich blöd (falsch) ausgedrückt, soll heißen:
bei den 4% Vorsorge gehören auch Pensionskassenbeiträge ( oder allg. Zusatzrentenbeiträge) dazu, aber auch
Kosten für private Krankenvorsorge (z.B. Zahnzusatzversicherung) sind zusätzlich abzugsfähige Posten (hat nichts mit der 4% Vorsorge zu tun).
Vielleicht noch ein allgemeiner Tip:
Ich würde mit den 1999,- @ ins Rennen gehen die obengannten Posten noch abziehen (soweit vorhanden: Gewerkschaft usw)
und dann mit dem vorermittelten Betrag (gemäß DDT) den Unterhalt titulieren lassen:
Dynamischer Tite,l befristet bis zu 18. Lebensjahr des Kindes...
Und das noch, bevor Deine Vermögenswirksamen Leistungen fällig werden.
Zahle lieber regelmäßig das, wozu Du max. verpflichtet bist. Für eventuelle "Großzügigkeit" bleibt Dir dann immer noch (freiwilliger) Spielraum...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
OK,
in der Summe komme ich auf einen Unterhalt von 356€, wenn ich nach der DDT gehe. Ich werde wohl kaum über ein Netto von 2700€ kommen und nur mit Hängen und Würgen auf unter 2300€. Wenn ich meiner Ex einfach 360€ anbiete, was nicht viel mehr ist als das was nach der DDT rauskommen würde sollte das klappen. Ich möchte hier nicht als Pfennigfuchser dastehen, bin aber auch nicht willens in der Selbstaufgabe zu landen. Jedes Extra für meinen Sohn in der Vergangenheit lief eh über mein Geld (Kino, Schwimmen, Urlaub, Spielzeug, etc.) und so wird das vermutlich auch bleiben. Die Vorstellung meiner Ex, das sich unser Sohn (6 Jahre!) Extras, die er haben möchte von seinem Sparbuch bezahlne soll halte ich für *hüstel,hüstel* etwas verfrüht.
OK,
in der Summe komme ich auf einen Unterhalt von 356€, wenn ich nach der DDT gehe.
Ich werde wohl kaum ... ... und nur mit Hängen und Würgen auf unter 2300€.
[...]
Wie kommst Du dadrauf? Deine oben angegebenen Zahlen sprechen eine andere Sprache..
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Und bevor ich es vergesse, auf dem Vordruck soll auch noch ausgefüllt werden, was ich an Vermögen habe, bei mir würde z. Bsp. ein Sparvermögen, dazu kommen, das ich Anfang 2017 ausbezahlt bekomme (vermögenswirksame Leistungen).
Zu diesen Angaben bist Du nicht verpflichtet. Streich die Fragen einfach durch.
Gruss von der Insel
Moin.
In die Details zur Berechnung will ich mich gar nicht einmischen. Das können andere hier besser! 😉 (wobei ich die grundsätzliche Diskussion zur Untermiete schon spannend finde...)
Zwei Anmerkungen zum weiteren Verfahren:
auf dem Vordruck soll auch noch ausgefüllt werden, was ich an Vermögen habe
Das ist genau das was ich hiermit meinte:
als unselbständig Beschäftigter Deine Gehaltsnachweise der verg. 12 Monate, ggf. noch den Steuerbescheid und Infos über die relevanten Abzugspositionen - am Besten hübsch nachvollziehbar aufbereitet. Aber auch nicht mehr (@all: hab ich was vergessen?)! (egal was das JA sonst noch will, manchmal haben die ganz spezielle Wünsche).
Vermögen hat in den Infos aber auch gar nichts zu suchen! Es geht um die lfden Einkünfte (also vielleicht um die Zinsen aus Vermögen wenn es eine nennenswerte Größenordnung hätte). Die Auszahlung von VL_leistungen gehört vermutlich nicht dazu... Aber wie geschrieben: wenn Du dem JA (oder der KM oder ihrem Anwalt) Auskunft erteilst, dann machst Du Deine eigene Aufstellung mit den notwenigen Belegen.
Und zum zweiten:
Wenn ich meiner Ex einfach 360€ anbiete, was nicht viel mehr ist als das was nach der DDT rauskommen würde sollte das klappen. Ich möchte hier nicht als Pfennigfuchser dastehen, bin aber auch nicht willens in der Selbstaufgabe zu landen. Jedes Extra für meinen Sohn in der Vergangenheit lief eh über mein Geld (Kino, Schwimmen, Urlaub, Spielzeug, etc.) und so wird das vermutlich auch bleiben.
Genau das gilt es der lieben KM klar zu machen: Wenn mit spitzen Bleistift gerechnet wird und unbedingt ein Titel verlangt wird, dann kann auch weniger rausspringen und eben Deine Bereitschaft zu Extras sich verflüchtigen. Deine Kunst wird sein, dies ihr klarzumachen, ohne das die Stimmung vergiftet wird und sich auf die schöne Umgangsregelung auswirkt...
Evtl. könnte auch ein Kompromiss sein, dass Du doch die Infos zum Nachrechnen gibst (so richtig viel verlierst Du m.E. dabei nicht) und im Gegenzug aber nur einen geringeren Titel unterschreibst, aber den "richtigen" (höheren) Betrag zahlst. Damit bekommt KM das geld, das ihr zusteht und ist abgesichert, wenn mal nicht mehr zahlst. Und Du hast ein wenig Spielraum, wenn sich Deine wirtschaftliche Lage einmal schlechter darstellen sollte. Denn auf den Titel hat das Kind einen Anspruch, Dein Problem ist davon runter zu kommen, wenn das Geld mal nicht da ist.
Und nochmal, weil es so so wichtig ist: befristeter Titel auf den 18. Geb. (mag das JA meist nicht...)
Toto
Hallo,
hinischtlich "Untermiete" kann ich nicht viel Neues beisteuren.
Offensichtlich wird untervermietet und der Untermieter zahlt an den Mieter, der die Miete für die Gesamtwohnung an den Vermieter weiterleitet.
Aus meiner Sicht kann man beide Standpunkte begründen:
1. Vermietet der Mieter an den Untermieter hat er Einnahmen aus Vermietung. Ob das unterhaltsrechtlich als Einnahme aus Vermietung (und Verpachtung) zählt, kann ich nicht sagen.
2. Mieter und Untermieter bilden eine WG und beide haben Verträge mit ein und demselben Vermieter. In diesem Fall ist klar, dass der Mieter nicht vermietet und auch keine Einnahmen aus Vermietung hat.
Letzlich ist es ein Unterschied ob eine Einnahme aus Vermietung vorliegt oder nur die Mietkosten gesenkt wurden.
VG Susi
Hallo elpozo,
ich möchte betonen, worauf bereits Kakadu59 und Susi64 hingewiesen haben: Untermiete ist nicht gleichzusetzen mit Vermietung von Wohneigentum. Wenn du aus wirtschaftlichen Gründen auf die Untervermietung deiner Wohnung angewiesen bist und somit auf die Nutzung von Teilen deines gemieteten Wohnraums verzichtest, ist diese solcherart auf den Untermieter verteilte Mietbelastung im Sinne einer WG keine unterhaltsrelevante Mieteinnahme.
Somit landest du mit deinen eingestellten Zahlen, der Annahme der 5%-Pauschale berufsbedingter Aufwendungen (-93,89 €) und abzüglich eines evtl. monatlichen Gewerkschaftsbeitrages > 5,37 € bei einem unterhaltsrelevanten Einkommen unterhalb von 1.900 €. Durch die Höherstufung ergibt sich ein Zahlbetrag von 433-96=337 € Kindesunterhalt ab 01.01.2017.
Gruß
Graham
So,
erst einmal vielen Dank für die fundierten Tipps! Tatsächlich bekam ich die Aufforderung vom Jugendamt ab dem 01.01.2017 einen Unterhalt von 337€ zu zahlen. Im Vorfeld hatten wir vereinbart, das ich 345€ zahle, ich hatte mehr angeboten, das wurde aber abgelehnt. OK. Dementsprechend stimmen die von euch angegebenen Werte!
Auf meine Rückfrage ob die Ex auf einen Titel besteht, bekam ich zu hören, das man ihr geraten hat, auf den Titel zu bestehen. War emotional etwas schwer für mich, weil ich in der Vergangenheit, was Geldangelegenheiten in der Beziehung anging, immer sauber gehandelt habe. Na gut, das ist ein anderes Thema...
In der Quintessenz habe ich nächste Woche einen Termin beim Jugendamt, an dem ich den Titel unterschreiben soll. Mir ist bewusst, das ich den Titel auf das achtzehnte Lebensjahr beschränken soll. Wie sieht das in der Praxis aus?
#Habt ihr sonst noch Tipps oder/und gute Ratschläge?