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Einsicht in meine Finanzen

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(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

denk daran, dass Du die Beschränkung auf das 18. Lebensjahr aufnehmen lässt. Du hast sonst oft den Zirkus, dass die Kinder (die dann Ansprechpartner sind) die Titel nicht herausgeben / bzw. gar nicht wissen was ein Titel ist. Dann hilft nur noch eine Klage auf Herausgabe.

Du kannst übrigens auch jederzeit einen gültigen Titel beim Notar Deiner Wahl erstellen lassen. Und gehst so sicher, dass Deine Wünsche auch aufgenommen werden. Diese Titel sind vollständig gültig. Sollte ein Passus der KM nicht gefallen, müsste sie ggf. klagen. Deiner Pflicht zur Erstellung eines Titels bist Du nachgekommen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2017 00:40
(@elpozo)
Schon was gesagt Registriert

So,

heute war es dann soweit, mein erster Termin beim Jugendamt (und soviel sollte schon verraten werden, wohl nicht mein letzter). Der Sachbearbeiter (anders kann ich ihn nicht nennen) war freundlich und nett, so lange wie ich keine Fragen stellte. Das was mir wichtig war, war, das ich erfahre auf welcher Grundlage, denn die Berechnung entstanden ist, und ob pauschal 5% arbeitsbedingte Aufwendungen abgezogen wurden. Die 5% wurden nicht abgezogen, aber, nach einigem hin und her, sagte man mir, das das eh nicht relevant wäre, weil die 5% eh nur 10€ ausmachen würden (?) und ich, unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle von ihm, quasi nach Lust und Laune in irgendwelche Stufen eingesetzt werden könnte.

Aha!

Den Titel müsste ich auch, am besten umgehend unterschreiben. Ich dürfte den nicht mitnehmen. Eigentlich wollte ich mich hier in Forum informieren und dafür hätte ich das, was ich unterschreiben muss, zumindest vorher mal kurz gesehen. Geht aber anscheinend nicht.

Dementsprechend meine Fragen:

Fällt mein ausgerechnetes Einkommen unterhalb der 1900€ aus, kann ich dann trotz allem vom Jugendamt in die Stufe 1901 - 2300 € eingestuft werden. Das wäre so üblich, weil ich nur ein Kind habe, sagte man mir.
Gibt es einen Unterschied der Beistandschaft des Jugendamtes? Aktuell hat meine Ex wohl eine unterstützende Funktion des Jugendamtes, mir wurde, mehr oder weniger unverholen damit gedroht, das das auch ausgeweitet werden kann, wenn ich nicht kooperiere.
Kann ich den Titel den ich unterschreiben soll, vorab prüfen lassen, und wenn ja, auf was kann ich mich berufen?

Kurioserweise wurde immer wieder betont, das man auch mir gegenüber fair sein wollte und deshalb meiner Ex geraten hat, das Angebot monatlich 360€ zu bezahlen, ablehnen soll und die Berechnung lieber das Jugendamt machen soll.

Warum gibt es eigentlich keine Kotz-Smileys?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2017 20:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

leider scheint sich das JA auf seine "Kernaufgabe" zu konzentrieren: Den Staat von möglichen Unterhaltszahlungen frei zu halten und Dich als Zahlemann einzusetzen.

Zum Thema Titel: Hier könnte ein schnelles Unterschreiben ohne Prüfung fatale Folgen für Dich haben. Die Probleme sehen wir hier oft wenn es zum Thema "Volljährigenunterhalt" kommt. Da die Titel im Regelfall nicht begrenzt sind, muss der Titel dann vom dann volljährigen Kind herausgegeben werden. Da Kinder aber oft auf Bürokratie "keinen Bock" haben oder die KM den Titel nicht herausgibt, besteht wieder ein Prozessrisiko. Das kann alles mit einer zeitlichen Befristung begrenzt werden.
Deshalb darauf bestehen bzw. noch besser zum Notar Deiner Wahl gehen und den Titel mit Begrenzung nach DEINEN Vorstellungen aufsetzen lassen. Auch dieser Titel ist amtlich und wenn es der KM oder dem JA nicht passt müssen diese halt klagen. Schau auch noch mal in den Trennungs-FAQ dazu: www.trennungsfaq.com

P.S. Jetzt ist die Gefahr sehr teure Fehler zu machen am größten. Frag vor JEDER Unterschrift hier im Forum intensiv nach! Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2017 20:20
(@elpozo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo30,

danke für die flotte Antwort. Kurioserweise wurde auf meine Nachfrage, ob der Titel auf das achtzehnte Lebensjahr begrenzt werden kann, mit einem klaren "Kein Problem, können wir machen" geantwortet. Natürlich nicht ohne den Hinweis, das ich danach trotzdem unterhaltspflichtig bin. Das ich danach noch erwähnt habe, das die Mutter dann auch unterhaltspflichtig ist, hat nicht für viel freude gesorgt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2017 21:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle von ihm, quasi nach Lust und Laune in irgendwelche Stufen eingesetzt werden könnte.

Kann er eben nicht ... aber diese Selbstüberschätzung legen diese Sachbearbeiter gerne mal an den Tag. Meist genau solange, bis sie auf Wiederstand stoßen ...

Den Titel müsste ich auch, am besten umgehend unterschreiben. Ich dürfte den nicht mitnehmen. Eigentlich wollte ich mich hier in Forum informieren und dafür hätte ich das, was ich unterschreiben muss, zumindest vorher mal kurz gesehen. Geht aber anscheinend nicht.

Nur mit dem Hintergrund, dass er seinen Schreibtisch wieder frei hat und nicht auch noch wirklich arbeiten muss. Es geht sehr wohl, nur dann sind wir wieder bei den Fragen und das mag dieses Klientel überhaupt nicht... "Ja"-Sager sind doch wesentlich einfacher. Da sie mit Lügen und falschen Behauptungen Väter in den Ruin treiben, ist denen egal. Und wir sollten nicht vergessen, die Zeiten in denen die Ämter die Wahrheit gesagt haben, sind entweder längst vorbei, oder es hat sie nie gegeben ...

Daher, google mal nach einem Titelvordruck. Lass die Unterhaltkenner hier einmal über die Zahlen schauen und beurkunde genau dies. Alles andere soll er dann einfach begründen ... Da wird er aber vermutlich keine Lust zu haben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2017 21:10
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo elpozo,

mit deinem bereinigten Einkommen unter 1.900 Euro bist du in der 2. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Auch dann, wenn ohne Überstunden, Prämien und Urlaubsgeld nur dein monatliches Netto-Gehalt zugrunde gelegt wird. Weitere unterhaltsrelevante Kosten, die dich in die 1. Einkommensgruppe bis 1.500 Euro einstufen ließen, sind nicht ersichtlich. Somit ist diese Aussage korrekt:

Fällt mein ausgerechnetes Einkommen unterhalb der 1900€ aus, kann ich dann trotz allem vom Jugendamt in die Stufe 1901 - 2300 € eingestuft werden. Das wäre so üblich, weil ich nur ein Kind habe, sagte man mir.

Da der Urkundsbeamte des Jugendamtes u. a. auf der Grundlage der Beurkundungsgesetzes tätig ist, müsste er deine Erklärung auch dann beurkunden, wenn du dich nur zu Zahlung von Kindesunterhalt gemäß der 2. oder sogar nur der 1. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle verpflichten würdest.

Dies muss die Mutter als Vertreterin eures Kindes jedoch nicht akzeptieren. Sie oder das Jugendamt - falls die Mutter es noch mit der Beistandschaft beauftragt - könnten in diesem Fall den Differenzbetrag zur Unterhaltshöhe der 3. Einkommensgruppe in einem Abänderungsverfahren vor dem Familiengericht einfordern.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2017 10:11
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi elpozo

heute war es dann soweit, mein erster Termin beim Jugendamt (und soviel sollte schon verraten werden, wohl nicht mein letzter).

Welchen Zweck hatte dieses Gespräch? Erörterung der Unterhaltsberechnung und/oder Beurkundung? Wurdest du vorher zur Zahlung und Beurkundung aufgefordert? Hat man dir eine Frist gesetzt?

Der Sachbearbeiter (anders kann ich ihn nicht nennen) war freundlich und nett, so lange wie ich keine Fragen stellte.

Wollte er selbst sofort beurkunden?

Das was mir wichtig war, war, das ich erfahre auf welcher Grundlage, denn die Berechnung entstanden ist, und ob pauschal 5% arbeitsbedingte Aufwendungen abgezogen wurden.

Also lag dir vorher überhaupt keine schriftliche Berechnung vor?  :erstaunt039:

Die 5% wurden nicht abgezogen, aber, nach einigem hin und her, sagte man mir, das das eh nicht relevant wäre, weil die 5% eh nur 10€ ausmachen würden (?)

Welche berufsbedingten Aufwendungen hast du? Welches OLG wäre zuständig? (Das OLG Köln z.B. gewährt in der Regel keine 5%-Pauschale.)

und ich, unabhängig von der Düsseldorfer Tabelle von ihm, quasi nach Lust und Laune in irgendwelche Stufen eingesetzt werden könnte.

Rotzfrech, der Bursche.

Den Titel müsste ich auch, am besten umgehend unterschreiben.

Nochmals: Hatte man dir dafür schriftlich eine Frist gesetzt?

Gibt es einen Unterschied der Beistandschaft des Jugendamtes? Aktuell hat meine Ex wohl eine unterstützende Funktion des Jugendamtes, mir wurde, mehr oder weniger unverholen damit gedroht, das das auch ausgeweitet werden kann, wenn ich nicht kooperiere.

Während einer Beistandschaft ist ein Beistand (MA des JA) gesetzlicher Vertreter des Kindes für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Ein Beistand kann das  Kind auch vor Gericht vertreten, also kein Anwalt nötig.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2017 12:05
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