Hallo,
Ich habe einen 13jährigen Sohn, welcher bei seiner Mutter lebt
und eine 9Monate alte Tochter, die mit mir und meiner Freundin zusammen lebt.
Laut der neuen Düsseldorfer Tabelle würde ich in die Stufe 2 eingestuft werden. (Netto ca. 1650Euro)
Aber die Mitarbeiterin vom Jugendamt stufte mich eine Stufe höher.
Diesen Spielraum könnte sie ausnutzen laut ihrer Interpretation von Punkt 1 der Anmerkungen, welche unter der Tabelle aufgeführt werden.
Wenn ich nur ein Kind hätte, könne sie mich, wenn sie das so wollte, auch zwei Stufen höher einstufen.
Ist das richtig von ihr interpretiert?
Das Gesetz sollte doch als fester Anhaltspunkt für die getrennten Eltern da sein und nicht um Unklarheit und Probleme vorzuprogrammieren!
Nach was für Kriterien sollen denn die Jugendämter gehen?
Nach der jeweiligen Sympathie?
Ich möchte den regulären Betrag für meinen Sohn bezahlen, aber über alle weiteren Zuwendungen, die ich gern gebe, wie Urlaubsfinanzierungen, Geschenke usw. selbste entscheiden dürfen.
Gibt es in diesem Forum jemanden, vielleicht auch vom Jugendamt oder Familiengericht, die mir die Auslegung erläutern können?
Mit bestem Dank, michel19894
Hallo michel,
Die gute hat Recht!
Und die Begründung dafür hast du, bzw. sie ja auch gleich mitgeliefert.
Die findest hier: http://vatersein.de/News-file-article-sid-1442.html
Die Idee dahinter ist nicht einfach nur Willkür, sondern die Einsicht, dass jemand, der vielen Leuten zum Unterhalt verpflichtet ist, eben pro Person etwas weniger bezahlen kann als jemand der nur für 1 oder 2 Kinder bezahlt.
Aus diesem Grund geht die DT immer von der "deutschen Idealfamilie" aus: Vater zahlt an Mutter mit zwei Kindern.
Wenn weniger zu versorgen sind, kann und muss man eben etwas mehr zahlen und wenn mehr zu versorgen sind eben etwas weniger.
Ich z.B. , der ich für 4 Kinder und eine Frau bezahlen muss könnte das anders garnicht überleben.
Es ist also Alles eine Frage des Standpunktes.
Auch die Antwort auf deine Frage nach den weiteren Zuwendungen wird dir nicht gefallen:
Im Unterhaltsrecht ist das so geregelt, dass Urlaub und Geschenke bereits enthalten sind.
Es reicht aus Sicht der Rechtsprechung, dass deine Ex den Kindern von deinem Geld Geschenke macht und in den Urlaub fährt.
Du kannst ihnen natürlich auch noch was schenken und in den Urlaub fahren aber das musst du dann zusätzlich bezahlen.
Ein Recht irgendwelche Ausgaben mit dem KU zu verrechnen oder diesen zu kürzen ist nicht vorgesehen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi leute,
und ich sage die gute MA'in hat Unrecht. Er ist zwei Kindern und einer Mutter mit Kind unter 3 Jahren unterhaltspflichtig. Damit wären wir beim klassischen Modell der DT und es findet keine Höhergruppierung statt. Mal die MA'in vom JA fragen ob sie schon mal was vom Betreuungsunterhalt gehört hat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
da hast du wahr!
Ich muss jetzt erstmal die Asche von meinem Haupt schütteln. :redhead:
@michel: Die Regel ist natürlich dennoch richtig, ich habe sie nur falsch angewandt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo, hallo Oldie,
Danke für eure Antworten.
Beppo, du hast mich eventuell missverstanden. Ich meinte, ich möchte den Betrag bezahlen, den das Gesetz vorschreibt, einen konkreten Betrag.
Zusätzliche Zuwendungen muss ich natürlich selbst tragen und dass mache ich auch gern, aber wann und wieviel das ist, darüber möchte ich selbst entscheiden.
Zum ersten Punkt:
das ist der verwirrende Satz, welcher tausend Fragen offen läßt und jeden MA vom Jugendamt frei entscheiden läßt:
"Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein"
Laut deiner Antwort bin ich auch der Idealfall mit zwei Kindern, warum dann Höherstufung?
Oder müßte ich doch drei Kinder haben?
Naja oldie hatte mich doch schon richtigerweise korrigiert!
Du hast ja eine Frau und 2 Kinder also brauchst du dir keine Raufstufung gefallen zu lassen.
Ein Gesetz wirst du darüber nicht finden. Es gibt keins. Die DT wird aber dennoch fast immer angewendet. Den konkreten Betrag aus Zeile 2, abzüglich 77,- € halbes KG wirst du bezahlen müssen.
Dies ist für dich der Mindestunterhalt. Alles weitere ist freiwillig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo michel,
den das Gesetz vorschreibt, einen konkreten Betrag.
Ein Gesetz das den Unterhalt regelt gibt es in der Form gar nicht, obwohl nach der Unterhaltsrechtsreform jetzt der Mindestbetrag gesetzlich geregelt ist.
Laut deiner Antwort bin ich auch der Idealfall mit zwei Kindern, warum dann Höherstufung?
Im Prinzip ja. Ich kann mir nur vorstellen das das JA davob ausgeht das die KM keinen Anspruch auf BU hat. Du solltest darauf aufmerksam machen, das auch sie einen Anspruch hat und bei der Berechnung berücksichtigt werden muß.
"Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein"
Die Formulierung lässt Spielraum zu, aber nur in dieser Hinsicht, das bei der Höherstufung z.B. der Bedarfskontrollbetrag bzw. der Selbstbehalt eine Rolle spielt. Aber das würde jetzt zu weit führen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi michel,
die Tante beim JA hat schlicht und ergreifend die Mutter der 9 Monate alten Tochter als Unterhaltsberechtigte vergessen/übersehen - das ist mein Verdacht. Laut Gesetz wirst Du weder höher noch niedriger eingruppiert sondern die Einstufung erfolgt entsprechend Deines bereinigten Nettoeinkommens.
Und Du weisst, dass Du Deiner Freundin zu Unterhalt verpflichtet bist, bis Deine Tochter das dritte Lebensjahr vollendet hat? Der Regelbetrag beläuft sich auf 770,- Euro. Steht auch so in der DT unter Punkt D Absatz 2.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Laut den Anmerkungen zur DT wird aber von drei Unterhaltsberechtigten ausgegangen,
Das ist auch der Ansatzpunkt von der MA vom JA ...
Du hast 3 Unterhaltsberechtigte!
Eine Frau und 2 Kinder.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe keinen Unterhalt für meine geschiedene Frau zu zahlen.
Einmal für meinen 13Jährigen Sohn und indirekt für meine im Haushalt lebende Tochter, da wir nicht verheiratet sind.
Dort bezahle ich aber keinen definierten Unterhalt, sondern wie in Familien üblich, werden alle Ausgaben gemeinsam bestritten.
Also nur zwei Unterhaltsberechtigte und die Frage bleibt offen...
*seufz*
Es geht auch nicht um EU für deine Geschiedene.
Die Mutter deine Babys hat ein Anrecht auf Betreuungsunterhalt, egal ob sie mit dir zusammenlebt oder nicht, ebenso wie das Baby ja unterhaltstechnisch mit in die Berechnung einfließt.
Eine korrekte Berechnung würde umfassen:
x€ KU für 13-jährigen
y€ KU für 9-monatiges Baby
z€ Unterhalt für Babymama für maximal 3 jahre (außer sie würde ihren Bedarf duch Arbeit selber decken)
Daraus folgt: Drei Unterhaltsberechtigte !
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mensch, seid ihr alle fit. Alle Achtung!!! :thumbup:
Habe gerade die Seiten im BGB gewälzt, das steht tatsächlich so drin
Wieder ein Haken an der Sache, meine Freundin fängt im Juli voraussichtlich wieder an zu arbeiten, wenn alles so klappt, wie geplant und der Chef nicht einen Rückzieher macht... (ich nehme zwei Monate Elternzeit)
Sie steht dann sozusagen wieder finanziell unabhängig da.
Laut diesem Paragraphen spielt das keine Rolle, dort werden drei Jahre angegeben.
Aber in einer Antwort vorher, wurde auf finanzielle Unabhängigkeit aufmerksam gemacht...
Hi michel
Vorsicht. Deine Freundin hat nur dann einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie bedürftigt ist. Nach altem UHR galt dies noch als überobligatorisch, das wurde abgeschafft (übrigens zu Recht). Wenn sie also genauso viel oder mehr als zuvor Einkommen erzielt, dann ist sie nicht mehr bedürftig und fällt somit raus. Ein Ansatz sind die 770,- , auf die hat sie erst mal Anspruch. Ist ihr EK allerdings niedriger als vor der Geburt so hat sie Anspruch auf Ausgleich, zählt also wieder mit hinein.
Ich denke mal, das mit der finanz. Unabhängigkeit ist damt gemeint, sonst fällt mir erstmal nichts in diesem Zusammenhang ein. Es geht einfach darum, ob Deine Freundin durch die Betreuung des Kindes finanz. Einbußen hat oder nicht. Arbeitsbedingte Mehrkosten wie Ganztagsbetreuung zählen z.B. dazu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo michel,
berechnet wird der "Istzustand" und demzufolge ist sie derzeit nicht in der Lage sich selbst zu versorgen wegen der Betreuung eines Kleinkindes. Ob und wann sich das ändert darf keine Rolle spielen. (Schließlich könntest dein 13-jähriger z.B. morgen von einem Zug überrollt werden und keinen Unterhalt mehr benötigen oder die KM gewinnt in der Lotterie und ihr monatlicher Zinsertrag übetrsteigt deinen Nettolohn um das 12-fache. In beiden Fällen würde ab diesem Zeitpunkt deine Unterhaltsplicht enden, was aber keinen Einfluß auf die jetztige Berechnung hat, da noch nicht eingetreten und auch unwahrscheinlich.)
Lass dich vom JA nicht irre machen, die fordern gern mal zuviel oder vergeßen irgendwelche Unterhaltsmindernde Punkte...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
OK,
ich danke euch erst mal und halte euch auf dem Laufenden, was die MA vom JA dazu meinen.
Natürlich freue ich mich auch über weitere Kommentare während meiner Abwesenheit..... 🙂
michel, nach all der von mir ausgelösten Verwirrung:
Das JA hat nicht zu entscheiden, wieviel Unterhalt du zu bezahlen hast.
Sie können dich zwar auffordern, dein Einkommen offen zu legen und sie können einen Unterhaltstitel erstellen. Aber du entscheidest, wie dieser Titel lautet.
Die haben kein Recht dir vorzuschreiben wie der Titel lauten soll!
Gegen deinen Willen kann nur ein Gericht einen Titel festlegen.
Du musst das JA also nicht überzeugen! Die haben zu machen, was du sagst.
Lass dich von denen nicht irre machen!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
interessante Entwicklung,
Ich habe einen Brief vom JA.
Meine geschiedene Frau verlangt, dass ich eine Stufe höher gestuft werde.
Wenn ich auch während meiner zwei Monate Elternzeit meinen Betrag bezahle, würde sie nicht von mir verlangen, meinen Lohn von 2006 überprüfen zu lassen.
???
Was ist das nun für eine Masche?
2005 wurde ich das letzte Mal eingestuft mit Beurkundung.
Letztes Jahr wurde mein Sohn 13 Jahre und ich erhöhte den Zahlbetrag laut Urkunde.
Laut der Berliner bzw. Thüringer Tabelle hätte ich über 1900 Euro Netto haben müssen um mehr bezahlen zu müssen.
War nicht der Fall.
Kann Sie überhaupt im Nachhinein eine Überprüfung verlangen?
Die MA vom JA teilte mir mit, dass wen ich mich nicht füge, auch die Steuerrückerstattung als Einkommen mit einfließen würde. Das ist wohl richtig, aber ist solcher Druck erlaubt?
Mein Gedanke war nun eigentlich, den nicht höher gestuften Betrag zu überweisen, (rückwirkend von Januar)
Was kann mir passieren? Eigentlich fühle ich mich im Recht, da Höherstufung, wie in den vorhergehenden Beiträgen zu lesen, nicht berechtigt ist.