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Einstufung nach neuer DT 2010

 
(@prima)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hab da eine Frage bzgl. der Einstufung in der neuen DT 2010.

Zahle derzeit für meine beiden Kids (4 und 7 Jahre) und für meine Ex Unterhalt. Die neue DT gilt ja nun für 2 Unterhaltberechtigte. Deshalb habe ich ihr gesagt, dass ich zuküntig den KU einen Rang niedriger zahlen werde, da sie ja auch noch Unterhalt von mir bekommt (also 3 Berechtigte).

Wir haben uns bisher immer so geeinigt (ohne Anwalt/Gericht oder JA) und ich habe auch immer nach DT gezahlt. Titel exisitieren nicht.

Liege ich mit der neuen Einstufung so richtig? Würde das JA evtl. auch so verfahren? Meine Ex siehst das so nicht ganz ein und meinte ich müßte weiterhin nach der bisherigen Einstufung zahlen, da es nur eine Kann-Bestimmung wäre. Wie sieht Ihr das?

Gruß
Prima

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2010 20:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du hast recht und sie hat recht.
Ja, du rechnest richtig.
Ja, es ist eine Kannbestimmung.

Das gilt aber für die gesamte DT.

Man kann nicht nach belieben einen Teil davon für unwirksam erklären, und den Rest für verbindlich.

Und ja, ein Gericht würde vermutlich deiner Argumentation folgen.
So wie sie fast immer die DT anwenden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 20:28
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prima,

Liege ich mit der neuen Einstufung so richtig? Würde das JA evtl. auch so verfahren? Meine Ex siehst das so nicht ganz ein und meinte ich müßte weiterhin nach der bisherigen Einstufung zahlen, da es nur eine Kann-Bestimmung wäre. Wie sieht Ihr das?

Es war bislang auch "nur" eine Kann-Bestimmung und es wurde trotzdem praktisch immer hoch- bzw. runtergestuft, wenn es weniger bzw. mehr als drei Berechtigte waren. Warum also sollte da anders verfahren werden, wenn jetzt statt der "drei" die "zwei" als Standard in der DT vorgegeben ist? Wirklich verlässliche Aussagen zum Thema wird es aber erst geben, wenn die ersten Urteile zu diesem Thema kommen ...

Ich hab' übrigens eine ähnliche Situation wie du (ebenfalls Ex und zwei Kinder, Titel gibt es ebenfalls noch nicht). Und ja, ich habe meine Zahlungen um eine Zeile niedriger berechnet (es sind trotzdem gut 5% mehr als das, was es nach der Düsseldorfer Tabelle 2009 gewesen wäre). Allerdings will Madame dazu demnächst noch Rücksprache mit ihrer Anwältin halten ... kann also noch lustig werden.

Um zu deinem Fall zurück zu kommen: Wenn sie keine Herabstufung will, weil das bislang auch nicht so war, dann biete ihr doch freundlichst an, dass sie das gerne haben kann - bekommt dann allerdings nicht nur die Drei-Unterhaltsberechtigte-Regelung aus der Düsseldorfer Tabelle 2009, sondern auch die Zahlbeträge aus der Düsseldorfer Tabelle 2009 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2010 20:35