Hallo,
habe heute eine einstweilige Anordnung wegen TU bekommen.
Da ich ja erstmal zahlen muss, frage ich mich, was denn passiert, wenn bei der Hauptverhandlung bzw. in der nächsten Instanz es sich herausstellt, daß ich trotzdem nicht soviel TU zahlen muss, wie meine Ex jetzt möchte.
Ich habe im Internet wo gelesen, daß man es auf basis eines zins- und tilgungsfreien Darlehens machen soll mit der Option, daß wenn das Verfahren verloren wird, man auf die Rückzahlung verzichtet. Gewinnt man ganz oder teilweise und man hat in der Vergangenheit mehr gezahlt als jetzt feststeht, kann mann dann diese Beträge mit zukünftigen Unterhaltszahlungen verrechnen.
Weiss hier jemand bescheid ?
Danke
lg Michael
Hi Michael,
wenn ihr verheiratet seid, sich ein Parter für die "Freiheit" entschieden hat und nicht leistungsfähig genug ist, muss der andere Partner TU zahlen. Bis zum Zeitpunkt der Scheidung. Aus der Nummer kommst Du also nicht raus.
Du hast nun Post vom Gericht in einer einstweiligen Anordnung bekommen. Spätestens jetzt sollte Dich Dein Weg auch mal zu einem guten Anwalt für Familienrecht führen, der ausrechnet, ob die Abzugsmöglichkeiten die auch Dir als Mann zustehen, berücksichtigt worden sind. Denn da "verrechnen" sich die Anwälte doch ganz gerne.
"Im Internet wo gelesen" und Familienrecht sind meist so zwei Dinge die sich ganz schnell ausschließen. Es gibt da auch aus meiner Sicht nicht viel zu gewinnen, denn TU hast Du zu leisten, wenn Deine Ex nicht zur gutverdienenden Schicht zählt. Gruß Ingo
Hi Ingo,
damit habe ich ja generell kein Problem, nur die Höhe ist nicht richtig und deshalb sind wir vor Gericht. Leider muss jetzt wieder der Sachverständige gehört werden und das dauert und dauert.
Habe hier meine Zahlen bereits offengelegt. Private KV wird nicht zu 100 % anerkannt und die Altersvorsorge die ich leiste auch nicht, obwohl ich unterhalb der 25 % Regel bin.
Hier ist der Beitrag mit dem zins und tilgungsfreiem Darlehen.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17811-start-msg190290.html#msg190290
lg Michael
Ob und wie du das Geld zurückbekommen kannst, weiß ich auch nicht.
Du kannst aber gegen diese EA keinen Widerspruch einlegen, und musst selbst eine HV beantragen.
Sonst gibt es keine und die EA bleibt rechtskräftig.
Eine der Perversitäten, die die Anwaltsfeministerin Zypries/SPD noch schnell vor ihrer Abwahl in die Welt gesetzt hat.
Dafür brauchst dann auch noch einen Anwalt (ebenfalls Dank an Frau Zypries) und den musst du dann fragen, ob und wie du dein Geld zurück bekommst.
Große Chancen sehe ich da aber nicht, da der Richter mit der EA ja schon Kund getan hat, wes Geistes Kind er ist.
Stell dich schon mal auf einen Gang zum OLG ein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
wenn die PKV und die Altersvorsorge berücksichtigt werden, muss ich rein rechnerisch keinen TU zahlen. Hoffe mal, daß mir beim OLG mehr Recht zugesprochen wird.
"Auf Antrag ist gemäß § 54 Abs. 2 FamFG eine mündliche Verhandlung durchzuführen und auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden"
Wird diese mündliche Verhandlung wieder vor der gleichen Richterin gemacht, die auch diese e.A. ausgestellt hat ?
Die ist nicht mal in der Lage, richtig zu rechnen. In der e.A. geht sie davon aus, daß ich KU in Höhe von 240 EUR und 199 EUR bezahle. Tatsächlich zahle ich aber 532 EUR
lg Michael
Hallo Michael,
Die ist nicht mal in der Lage, richtig zu rechnen. In der e.A. geht sie davon aus, daß ich KU in Höhe von 240 EUR und 199 EUR bezahle. Tatsächlich zahle ich aber 532 EUR
Eine Richterin kommt auf eine TU-Zahlung, obwohl sie davon ausgeht, dass nicht einmal der Mindest-KU gewährleistet ist?!? Allein das ist schon eine Unverschämtheit.
Ich frage mich gerade: Wie kommt die Dame bloß auf dieses dünne Brett? Hm, vielleicht sollte sie sich zu Weihnachten mal eine aktuelle Düsseldorfer Tabelle wünschen - ihr eigenes Exemplar ist seit anderthalb Jahren außer Kurs gesetzt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Michael,
Wird diese mündliche Verhandlung wieder vor der gleichen Richterin gemacht, die auch diese e.A. ausgestellt hat ?
Wenn sich der Geschäftsverteilungsplan nicht zwischenzeitlich ändert, wirst Du diese Dame noch öfter sehen als Dir lieb ist.
Auch wird das OLG Dir in dieser Sache nicht helfen, die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Ich würde darüber nachdenken, mir die mündliche Verhandlung gleich zu sparen. Wenn die Richterin von der Sorte ist, die Kosten einer Partei aufzuerlegen, könnte es für Dich nur teurer werden - ohne Chance auf Überprüfung der Entscheidung.
Auf jeden Fall wäre ein Antrag angebracht, der Exe aufzugeben, das Hauptsacheverfahren einzuleiten, § 52 II FamFG. Wenn sie das nicht in der gesetzten Frist (längstens drei Monate) tut, wäre die EA aufzuheben.
Alles weitere kann man dann im Hauptsacheverfahren klären mit der Folge, dass der Beschluss anfechtbar wäre und ausserdem der im Lauf des Hauptsacheverfahrens zu viel gezahlte Unterhalt zurückgefordert werden kann.
Gruss von der Insel
Moin Insel,
das Verfahren bzgl. TU läuft jetzt schon seit ca. 1,5 Jahren. Leider gibt es immer wieder Fragen an den Gutachter, der mein unterhaltsrelevante Einkommen errechnet, sodass sich das Verfahren entsprechend lang hinzieht.
Bezüglich Kosten darf ich natürlich 4/5 übernehmen und meine Ex 1/5. 😡
Wenn das Verfahren in 12 Monaten noch nicht abgeschlossen ist, zahle ich weiterhin auf Basis der e.A ?
lg Michael
Hi Michael,
so ist es, dafür sind die Dinger da.
Wenn Du keine Abänderung beantragst, gilt das Teil bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens.
Gruss von der Insel
Hi
Hier ist der Beitrag mit dem zins und tilgungsfreiem Darlehen.
http://www.vatersein.de/Forum-topic-17811-start-msg190290.html#msg190290
Könntest Du den Link mal überprüfen? Der obige führt jedenfalls zu einem anderen Thread.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Da ich ja erstmal zahlen muss, frage ich mich, was denn passiert, wenn bei der Hauptverhandlung bzw. in der nächsten Instanz es sich herausstellt, daß ich trotzdem nicht soviel TU zahlen muss, wie meine Ex jetzt möchte.
Hallo,
ich hatte mir auch eine EA eingefangen zum TU.
Trotz dieser EA sollte ich auf Rat meiner Anwältin nicht zahlen da sie meinte wenn ich weniger zahlen müsse werde ich das zu viel gezahlte nie wieder sehen.
Es wurde dann eine HV beantragt und bei dieser Verhandlung hat der selbe Richter der mir die EA aufgebrummt hat beschlossen das ich 600 € !!!!!!!! weniger zahlen muss als er noch Monate zuvor in der EA beschlossen hatte.
Hi M,
und Deine Ex hat nicht vollstreckt?
Wozu hat sie sich denn dann überhaupt die EA geholt?
Nicht zu zahlen dürfte fast immer im Besuch des Gerichtsvollziehers und anderen lustigen und kostenpflichtigen Spielchen enden.
Gruss von der Insel
Hi M,
und Deine Ex hat nicht vollstreckt?
Wozu hat sie sich denn dann überhaupt die EA geholt?
Nicht zu zahlen dürfte fast immer im Besuch des Gerichtsvollziehers und anderen lustigen und kostenpflichtigen Spielchen enden.Gruss von der Insel
Davor hatte ich auch Angst das sie dies tut, habe auch fest damit gerechnet. Irgendwie hatte ich wohl Glück bei der Geschichte.
Der Richter hat auch sehr schnell terminiert zu der mündlichen Verhandlung vielleicht auch aus diesem Grund.
Es waren aber auch nur 3 Monate nach der EA wo ich nichts gezahlt habe.
Gruß
M
Hallo,
habe ich das richtig verstanden, daß die HV binnen 3 Monaten zum Abschluss kommen muss ? So wie es aussieht, werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit vor das OLG gehen müssen. Muss ich dann weiter hin aufgrund der EA Zahlungen leisten ?
Danke
lg Michael
habe ich das richtig verstanden, daß die HV binnen 3 Monaten zum Abschluss kommen muss ? So wie es aussieht, werden wir mit hoher Wahrscheinlichkeit vor das OLG gehen müssen. Muss ich dann weiter hin aufgrund der EA Zahlungen leisten ?
lg Michael
bei mir wurde die HV auf Antrag 3 Monate nach der EA angesetzt.
Durch die mündliche Hauptverhandlung kann die EA rückwirkend geändert werden. Falls du den Betrag zahlst der in EA steht, bei der HV aber beschlossen wird das du weniger zahlen musst, bezweifle ich das du das was du zu viel gezahlt hast wieder bekommst.
Du bist durch die EA verpflichtet zu zahlen. Tust du es nicht kann der RA deiner EX den Gerichtsvollzieher los schicken.
Ein guter Anwalt sollte die Lage am besten einschätzen können.
Je nachdem was bei dir zu pfänden ist, würde ich das Risiko auch eingehen.
Anderenfalls zeigst du ja auch, dass du es zahlen kannst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
da ich Freiberuflicher bin macht sich eine Vollstreckung nicht wirklich gut, ausserdem denke ich, daß ich aufgrund der Sachlage vor dem OLG, wenn überhaupt, zu wesentlich weniger verdonnert werde. Ich werde mir also die nächsten Monate den TU leihen und an meine hilfsbedürftige Ex geben. Übrigens hat sie in der Summe ohne TU mtl. ca. 1800 EUR inkl. Wohngeld zur Verfügung. Da frag ich mich dann schonmal, wo hier die Dringlichkeit ist. Aber egal. Alles wird gut.
lg Michael
Hallo,
habe mit meiner RA gesprochen. Bzgl. Rückforderung müssen wir einen Hilfsantrag bei Gericht stellen. Hier ein BGH Urteil, auf welches sich mein RA im Schreiben an das Gericht beruft.
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/bghz118_383.htm
lg Michael
Themen zusammengeführt
Hallo,
wollte mich mal wieder melden. Es geht bei uns immernoch um den TU, und das seit ca. 2 Jahren.
Ich möchte eigentlich nur durchbekommen, daß ich meine PKV und die PKV der Kinder, die ich tatsächlich bezahle auch von meinem Einkommen abziehen kann und das mir die Möglichkeit gegeben wird, bis zu 24 Prozent meines Bruttoeinkommens ( Ich bin selbständig ) , als Altersvorsorge anzusetzen.
Laut meinen Leitlinien aus Süddeutschland sollte dies ja kein Problem sein. Leider sieht es die Richterin anders.
lg Michael