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einstweilige Anordnung wg. TU

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habe im letzten Juni eine e.A. bzgl. TU bekommen. Nachdem sich mein finanzieller Zustand erheblich verschlechtert hat, habe ich jetzt vor 2 Wochen eine Abänderungsklage eingereicht.

Bis heute haben wir von der Richterin nichts bekommen bzgl. Anhörung etc.

Die e.A. selbst ging vom 30.06.2011 innerhalb von 24 Stunden an mich raus. Die Änderung selbiger dauert natürlich wieder etwas länger, vermutlich noch über den 29.02.2012 hinaus, damit ich ja noch schön einen Monat länger abdrücken kann.

Mann wird wirklich nur verarscht.

in diesem Sinne, schönen Fasching

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2012 15:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Nachdem ich vor 2 Jahren meinen Job verloren habe und im September 2010 auf Abänderung klagen durfte habe ich bis heute keine Entscheidung.
Nur nach oben geht es immer sofort.
Du hättest aber gleichzeitig mit Abänderungsklage Vollstreckungsschutz beantragen müssen.
Hat dir das dein RA nicht gesagt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2012 15:31
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

ich hoffe mal das hat sie gemacht.

Wie ?? seit zwei Jahren wartest Du auf eine Abänderungsklage ? Wieso das denn ?

Ist das eine verdammte Welt.

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2012 15:41
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

haben wir auch beantragt :

Die Vollstreckung des Beschlusses gemäß Ziffer 1. wird ausgesetzt.

Bedeutet dies, daß ich wegen der e.A. nicht vollstreckt werden kann bzw. darf ?

danke

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2012 16:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Vollstreckung des Beschlusses gemäß Ziffer 1. wird ausgesetzt.

Ist das der Antrag oder das Ergebnis des Antrags?
Auf jeden Fall sollte das den GV erstmal auf Distanz halten, wenn du ihm das zeigst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2012 16:11
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

das ist der Text im Antrag. Vom Gericht selbst habe ich noch nichts gehört.

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2012 19:32
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

habe heute nochmal mit RA gesprochen. Diese hatte telefonisch Kontakt mit der Richterin.

Angeblich wird ein neuer Termin bestimmt, aber sonst nichts.

Es gabe nichtmal eine mündliche Anhörung.

RA meinte auch, daß meine Ex nach wie vor Kontopfändung anstreben kann bzw. den Gerichtsvollzieher schicken kann.

Was kann ich sonst noch machen ?

Vielen Dank

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2012 19:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich habe keine.

Du kannst vielleicht noch den GV versuchen zu überzeugen, dass er still hält solange die Klage offen ist aber ob das wirkt?
Du kannst sonst noch deine Ex darauf aufmerksam machen, dass sie das Geld ohne Rechtsgrundlage einzieht und sie sich bei Rückforderung nicht auf Entreicherung berufen kann aber das müsste dir dein RA auch sagen.

Es ist in D üblich, dem Pflichtigen das Geld erstmal vorläufig weg zu nehmen, es ihm aber hinterher auch dann nicht zurück zu geben, wenn die Forderung unbegründet war.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2012 19:55
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

das haben wir bereits beim Erlass der einstweiligen Anordnung im Juli 2011 gemacht.

Also weiter abwarten und den Euro 5 x rumdrehen. ??

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2012 20:55
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo,

was kann ich denn tun, um die Bearbeitung der Abänderungsklage zu beschleunigen ?

RA hat jetzt nochmal einen Brief an das Gericht geschrieben und gebeten über den Antrag kurzfristig zu entscheiden, da ich einfach nicht mehr in der Lage bin, diesen Titel zu bedienen.

Viele Grüsse

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2012 19:42




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zahlung einstellen.
Wenn der GV kommt ihn bitten auf das laufende Verfahren Rücksicht zu nehmen.
P-Konto einrichten und Dispo auf 0,- setzen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2012 20:39